Nachmittagssitzung.

[140] VORSITZENDER: Bevor der Hauptanklagevertreter mit seiner Eröffnungsrede fortfährt, wünscht der Gerichtshof, daß ich die für die nächste Zukunft in Aussicht genommenen Sitzungszeiten bekanntgebe. Der Gerichtshof hält es für zweckmäßig, daß die Sitzungen von jetzt an wie folgt stattfinden: Vormittags 10 Uhr bis 1 Uhr, mit einer Pause von 10 Minuten. Nachmittags 2 Uhr bis 5 Uhr, ebenfalls mit einer Pause von 10 Minuten. Samstag vormittag wird keine öffentliche Sitzung des Gerichtshofs abgehalten, da sich der Gerichtshof mit zahlreichen Zeugenanträgen der Verteidiger, Dokumenten und ähnlichen Angelegenheiten zu befassen hat.

SIR HARTLEY SHAWCROSS: Hoher Gerichtshof! Als wir die Sitzung unterbrachen, hatte ich gerade gesagt, daß die Absichten der Nazi-Regierung auf Angriff gerichtet waren, und daß alles, was in Bezug auf Danzig geschah, nämlich die Verhandlungen und die aufgestellten Forderungen, tatsächlich nichts anderes war, als ein Deckmantel, ein Vorwand und eine Ausrede für die Erweiterung ihrer Herrschaft.

Schon im September 1938 waren Pläne für einen Angriffskrieg gegen Polen, England und Frankreich in Vorbereitung. Während Hitler in München aller Welt erzählte, daß das deutsche Volk Frieden wünsche und daß Deutschland, da das tschechoslowakische Problem gelöst sei, keine territorialen Probleme mehr in Europa habe, bereiteten die Stäbe seiner Wehrmacht schon ihre Pläne vor.

Am 26. September 1938 hatte Hitler erklärt:

»Wir haben den Westmächten Garantien gegeben. Wir haben allen unseren unmittelbaren Nachbarn die Unverletzlichkeit ihrer Gebiete zugesichert, soweit Deutschland in Frage kommt. Das ist keine leere Redensart. Es ist unser heiliger Wille. Wir haben an einer Friedensverletzung überhaupt kein Interesse. Wir wollen von diesen Völkern nichts.«

Die Welt hatte ein Recht darauf, sich auf diese Versicherungen zu verlassen. Internationale Zusammenarbeit ist absolut unmöglich, wenn man nicht Vertrauen in die Führer der verschiedenen Staaten setzen und ihre öffentlichen Erklärungen als ehrlich gemeint hinnehmen kann. Aber innerhalb von zwei Monaten nach dieser feierlichen, wohlerwogenen Versicherung bereiteten sich Hitler und seine Mitschuldigen tatsächlich auf die Annexion Danzigs vor. Um zu erkennen, daß jene Versicherungen, Garantien und diplomatischen Aktionen leerer Betrug waren, ist es notwendig, zunächst zu untersuchen, welche Ereignisse sich in geheimen Ratssitzungen des Reiches seit dem Münchener Abkommen abspielten.

[140] Wir lesen einen Auszug aus einem im September 1938 geschriebenen Aktenstück über den Wiederaufbau der deutschen Kriegsmarine mit der Überschrift:

»Stellungnahme zur ›Entwurfsstudie Seekriegsführung gegen England‹:

1. Wenn Deutschland nach dem Willen des Führers eine in sich gesicherte Weltmachtstellung erwerben soll, bedarf es neben genügendem Kolonialbesitz gesicherte Seeverbindungen und gesicherten Zugang zum freien Ozean.

2. Beide Forderungen sind nur gegen englisch- französische Interessen erfüllbar und schränken deren Weltmachtstellung ein. Sie mit friedlichen Mitteln durchsetzen zu können, ist unwahrscheinlich. Der Wille zur Ausgestaltung Deutschlands als Weltmacht führt daher zwangsmäßig zur Notwendigkeit entsprechender Kriegsvorbereitungen.

3. Der Krieg gegen England bedeutet zur gleichen Zeit Krieg gegen das Empire, gegen Frankreich, wahrscheinlich auch gegen Rußland und eine große Reihe überseeischer Staaten, also gegen die Hälfte oder zwei Drittel der Gesamtwelt. Er hat innere Berechtigung und Aussicht auf Erfolg nur...« – in diesem Dokument wurde keine moralische Rechtfertigung versucht – »Er hat innere Berechtigung und Aussicht auf Erfolg nur, wenn er sowohl wirtschaftlich wie politisch und militärisch vorbereitet und der Zielsetzung entsprechend geführt wird: Deutschland den Weg zum Ozean zu erobern.«


VORSITZENDER: Wollen Sie bitte den Gerichtshof wissen lassen, wann Sie die Dokumente vorzulegen beabsichtigen, die Sie in der Beweisführung zitieren?

SIR HARTLEY SHAWCROSS: Meine amerikanischen und englischen Kollegen schlugen vor, diese Dokumente nach meinem Vortrag vorzulegen. Die erste Dokumentengruppe, die mein verehrter Kollege Sir David Maxwell-Fyfe vorlegen wird, sind die Verträge.


VORSITZENDER: Ich nehme an, daß das, was Sie zitieren, noch einmal zur Verlesung gebracht werden muß.


SIR HARTLEY SHAWCROSS: Ich werde meine Zitate so kurz wie möglich fassen. Ich bin mir bewußt, daß Sie aus technischen Gründen die Zitate nochmals verlesen haben wollen, damit sie in dem Protokoll Aufnahme finden, sobald die Urkunden tatsächlich als Beweisdokumente vorgelegt werden. Aber ich glaube, daß, wenn die Dokumente selbst zur Vorlage kommen, es sich herausstellen wird, daß sie viel mehr enthalten, als ich jetzt tatsächlich zitiere.


VORSITZENDER: Ja, sehr gut.


[141] SIR HARTLEY SHAWCROSS: Dieses Dokument über Seekriegsführung gegen England ist sowohl bedeutungsvoll als auch neu. Alle bisher in unserem Besitz befindlichen Dokumente enthüllen das Bestehen von Kriegsvorbereitungen gegen Polen, England und Frankreich. Sie wollen, wenigstens nach außenhin, den Eindruck erwecken, bloße Verteidigungsmaßnahmen zu sein, um Angriffe abzuwehren, die die Folge der Einmischung der genannten Länder in die deutschen Vorbereitungen zu einem Angriff in Zentraleuropa sein könnten. Bisher war ein Angriffskrieg gegen Polen, England und Frankreich nur soweit geplant, als er als ein in der Ferne liegendes Ziel erachtet wurde. Jetzt finden wir zum ersten Male in diesem Dokument einen Eroberungskrieg Deutschlands gegen Frankreich und England als ein zumindest von der deutschen Marine ins Auge gefaßtes zukünftiges Ziel klar bestätigt.

Am 24. 11. 1938 wurde von Keitel ein Nachtragsbefehl zu einer früher vom Führer erlassenen Weisung herausgegeben. In diesem Zusatz war die zukünftige Aufgabe der Wehrmacht und die Vorbereitung für die Kriegsführung, die sich aus diesen Aufgaben ergeben würde, klargelegt.

»Der Führer hat befohlen:« – ich zitiere – »Außer den drei in der Weisung vom 21. 10. 38 angeführten Fällen sind auch Vorbereitungen zu treffen, daß der Freistaat Danzig überraschend durch deutsche Truppen besetzt werden kann.... Für die Vorbereitung gelten folgende Grundlagen:

Voraussetzung ist eine handstreichartige Besetzung von Danzig in Ausnützung einer politisch günstigen Lage, nicht ein Krieg gegen Polen.... Die hierfür heranzuziehenden Truppen dürfen nicht gleichzeitig für die Inbesitznahme des Memellandes eingeteilt sein, damit beide Unternehmen gegebenenfalls auch gleichzeitig stattfinden können.«

Danach haben, wie durch die Beweisführung vor dem Gerichtshof schon dargetan wurde, endgültige Vorbereitungen für die Invasion Polens stattgefunden. Am 3. 4. 1939, also drei Tage vor Veröffentlichung des englisch-polnischen Kommuniqués, gab der Angeklagte Keitel an das Oberkommando der Wehrmacht eine Weisung heraus, in der erklärt wurde, daß die Weisung für die einheitliche Kriegsvorbereitung der Wehrmacht von 1939/1940 neu herausgegeben würde und daß der Teil, der sich mit Danzig beschäftigt, im April erscheinen werde. Die wesentlichen Grundsätze sollten dieselben bleiben wie die der früheren Weisung. Diesem Dokument waren die Befehle zum Fall "Weiß« beigefügt, Deckname für die geplante Invasion Polens. Die Vorbereitungen für diese Invasion sollten, so wurde gesagt, in der Weise getroffen werden, daß die Operation jederzeit vom 1. 9. 1939 ab durchgeführt werden könnte.

[142] Am 11. 4. gab Hitler die »Weisung für die einheitliche Kriegsvorbereitung der Wehrmacht 1939/1940« heraus, in welcher er sagte:

»Die künftigen Aufgaben der Wehrmacht und die sich daraus ergebenden Vorbereitungen für die Kriegsführung werde ich später in einer Weisung niederlegen. Bis zum Inkrafttreten dieser Weisung muß die Wehrmacht auf folgende Fälle vorbereitet sein:

I. Sicherung der Grenzen des Deutschen Reiches und Schutz gegen überraschende Luftangriffe...

II. Fall ›Weiß‹...

III. Inbesitznahme von Danzig...«

In einem Zusatz zu diesem Dokument, welches die Überschrift trägt »Politische Hypothesen und Ziele« wird erklärt, daß Störungen im Verhältnis zu Polen vermieden werden sollen. Sollte aber Polen seine Politik umstellen und eine das Reich bedrohende Haltung einnehmen, so könne eine endgültige Abrechnung ungeachtet des Paktes mit Polen erforderlich werden.... Der Freistaat Danzig werde spätestens mit Beginn des Konfliktes als deutsches Reichsgebiet erklärt werden. Die politische Führung sehe es als ihre Aufgabe an, Polen in diesem Fall zu isolieren, das heißt den Krieg auf Polen zu beschränken, was in jener Zeit mit Rücksicht auf die innere Krise in Frankreich und die daraus folgende Zurückhaltung Englands möglich erschien. Der Wortlaut dieses Dokuments – der Gerichtshof wird Gelegenheit haben, von dem ganzen Dokument Kenntnis zu nehmen – beinhaltet nicht direkt die Absicht zu einem sofortigen Angriff. Es ist ein Angriffsplan für den Fall, daß Polen seine Politik umstellt und eine drohende Haltung einnimmt. Die Vorstellung, daß Polen mit seinen vollkommen unzulänglichen Aufrüstungen dem bis zu den Zähnen bewaffneten Deutschland hätte gefährlich werden können, ist lächerlich genug. Das wirkliche Ziel des Dokuments geht aus einem Satz hervor, den ich zitiere:

»Das Ziel ist dann, die polnische Wehrkraft zu zerschlagen und eine den Bedürfnissen der Landesverteidigung entsprechende Lage im Osten zu schaffen.«

Eine vage Phrase, geeignet, irgendwelche Absichten unbekannter Tragweite zu verbergen. Aber selbst in diesem Stadium genügt das Beweismaterial nicht, um darzutun, daß die tatsächliche Entscheidung, Polen zu gegebener Zeit anzugreifen, bereits getroffen war. Alle Vorbereitungen wurden der Reihe nach in Gang gebracht. Alle notwendigen Handlungen wurden für den Fall unternommen, daß eine Entscheidung fallen sollte.

Innerhalb von drei Wochen nach Herausgabe dieses Dokuments hielt Hitler am 28. April 1939 vor dem Reichstag eine Rede. In dieser wiederholt er das Verlangen, das er an Polen bereits gestellt [143] hatte, und schritt dazu, den deutsch-polnischen Vertrag vom Jahre 1934 zu kündigen. Lassen wir für einen Augenblick die Kriegsvorbereitungen für einen Angriff, die Hitler hinter der Szene anordnete, außer Betracht. Ich bitte den Gerichtshof, in Erwägung zu ziehen, in welcher Art Hitler einen Vertrag kündigte, dem er in der Vergangenheit solche Wichtigkeit beigelegt hatte. Zunächst war Hitlers Vertragsaufkündigung an sich nicht gültig. Der Wortlaut des Vertrages hatte eine Kündigung vor Ablauf von zehn Jahren durch keinen der Unterzeichner vorgesehen. Eine Kündigung konnte rechtsgültig vor Juni oder Juli 1943 nicht vorgenommen werden. Hitler hatte also im April 1939, mehr als fünf Jahre zu früh, davon gesprochen. Zweitens, als Hitlers eigentlicher Angriff gegen Polen am 1. September unternommen wurde, geschah dies vor Ablauf der sechsmonatigen, im Vertrag vorgesehenen Kündigungsfrist. Drittens waren die Gründe für die Kündigung dieses Vertrages, die Hitler in seiner Reichstagsrede angegeben hat, nur vorgeschützt. Wie immer man auch die Bedingungen auslegt, es ist unmöglich, sich der Ansicht anzuschließen, daß das englisch-polnische Übereinkommen zur gegenseitigen Hilfeleistung im Falle eines Angriffs den deutsch-polnischen Vertrag ungültig machen konnte, welchen Eindruck Hitler zu erwecken versuchte. Wäre das die Wirkung der englisch-polnischen Garantie gewesen, so hätten die Bündnisse, die Hitler selbst mit Italien und Japan eingegangen war, den Vertrag mit Polen bereits ungültig gemacht. Hitler hätte sich jedes Wort sparen können. Die Wahrheit ist jedoch, daß der Text des englisch-polnischen Kommuniqués, der Text der Garantieerklärung, überhaupt nichts enthält, was das deutsch-polnische Abkommen irgendwie beeinträchtigt hätte. Warum machte dann Hitler diesen dreifach untauglichen Versuch, sein eigenes diplomatisches Lieblingskind, diesen Vertrag aufzukündigen? Gibt es irgendeine andere Erklärung, als die, daß mit der Erfüllung des Zweckes des Abkommens die Gründe für die Kündigung nur deshalb gewählt wurden, um Deutschland, zumindest aber dem deutschen Volk, irgendeine Rechtfertigung für den Angriff, den die deutschen Führer beabsichtigten, zu geben.

Hitler brauchte natürlich dringend irgendeine Rechtfertigung, irgendeine scheinbar anständige Entschuldigung, denn auf polnischer Seite war nichts geschehen und wäre wahrscheinlich auch nichts geschehen, was ihm irgendeinen Vorwand für eine Invasion Polens liefern konnte. Bis dahin hatte er Forderungen an seinen Vertragspartner gerichtet, die Polen als souveräner Staat abzulehnen durchaus berechtigt war. Wenn Hitler eine solche Ablehnung nicht zusagte, so war er gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens gebunden, eine Lösung zu suchen. Ich lese die betreffenden Worte des Vertrages vor:

[144] »Eine Lösung zu suchen durch andere friedliche Mittel, unbeschadet der Möglichkeit, nötigenfalls diejenigen Verfahrensarten zur Anwendung zu bringen, die in den zwischen ihnen in Kraft befindlichen anderweitigen Abkommen für solchen Fall vorgesehen sind.«

Das ist, wie ich annehme, eine Bezugnahme auf das Deutsch-Polnische Schiedsabkommen, das im Jahre 1925 in Locarno unterzeichnet worden ist.

Die bloße Tatsache, daß die Nazi-Führer, als sie das, was sie wollten und was sie von Polen zu verlangen nicht berechtigt waren, nicht bekommen konnten, keine weiteren Anstrengungen machten, um die Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln, gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens und des Kellogg-Paktes, zu dem sich beide Parteien bekannt hatten, zu regeln, macht die Annahme der Absicht eines Angriffskrieges auf Seiten Hitlers und seiner Mitarbeiter äußerst wahrscheinlich. Diese Annahme wird zur Gewißheit, wenn man die Dokumente, auf die ich die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs lenken werde, studiert.

Am 10. Mai gab Hitler einen Befehl heraus, der sich auf die Beschlagnahme von wirtschaftlichen Einrichtungen in Polen bezog.

Am 16. Mai ließ der Angeklagte Raeder als Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine eine Niederschrift herausgeben, in der er die Anweisungen des Führers darlegte, Vorbereitungen für die Operation Fall »Weiß«, die jederzeit nach dem 1. September 1939 stattfinden könne, zu treffen.

Das entscheidende Dokument ist jedoch eine Niederschrift über eine Besprechung, die Hitler am 23. Mai 1939 mit verschiedenen hohen Offizieren hatte, unter denen sich die Angeklagten Göring, Raeder und Keitel befanden.

Die Einzelheiten des ganzen Dokuments werde ich vor dem Gerichtshof später zur Verlesung bringen. Ich fasse lediglich die Kernpunkte dieses Teiles zusammen: Hitler erklärte, daß die Lösung der wirtschaftlichen Probleme, denen Deutschland gegenüberstände, nicht ohne Einbruch in fremde Staaten oder Angreifen fremden Eigentums möglich sei.

»Danzig« – und ich zitiere – »Danzig ist nicht das Objekt, um das es geht. Es handelt sich für uns um Arrondierung des Lebensraumes im Osten. Es entfällt also die Frage, Polen zu schonen, und bleibt der Entschluß, bei erster passender Gelegenheit Polen anzugreifen. An eine Wiederholung der Tschechei ist nicht zu glauben. Es wird zum Kampf kommen. Aufgabe ist es, Polen zu isolieren. Das Gelingen der Isolierung ist entscheidend. Es ist Sache geschickter Politik, Polen zu isolieren.«

[145] Dies erklärte Hitler seinen Mitschuldigen. Er sah als eine der Folgen die Möglichkeit eines Krieges gegen England und Frankreich voraus. Doch sollte ein Zwei-Fronten-Krieg, wenn irgend möglich, vermieden werden. Trotzdem wurde England – ich sage das mit Stolz – als der gefährlichste Gegner Deutschlands anerkannt. »England« sagte er, und ich zitiere:

»England ist der Motor, der gegen Deutschland treibt. Ziel ist immer, England auf die Knie zu zwingen.«

Mehr als einmal sagte er voraus, daß ein Krieg mit England und Frankreich ein Kampf auf Leben und Tod sein würde. Dessenungeachtet, so schloß er, werde Deutschland sich nicht in einen Krieg hineinzwingen lassen; es würde jedoch nicht gelingen, um ihn herumzukommen. Am 14. Juni 1939 gab General Blaskowitz, der damals Oberbefehlshaber der 3. Armeegruppe war, einen ausführlichen Schlachtplan für den Fall »Weiß« heraus.

Am nächsten Tage gab von Brauchitsch eine Denkschrift heraus, in der erklärt wurde, daß das Ziel der bevorstehenden Aktion die Zerstörung der polnischen Armeen sei. Die hohe Politik mache es notwendig, erklärte er, daß der Krieg mit einem schweren Überraschungsschlag beginnen müsse, um schnelle Ergebnisse herbeizuführen.

Die Vorbereitungen schritten schnell vorwärts.

Am 22. Juni legte der Angeklagte Keitel eine vorläufige Zeittafel für die Operation vor, der Hitler anscheinend zustimmte. Er schlug vor, die beabsichtigten Maßnahmen zu tarnen, um die Bevölkerung nicht zu beunruhigen.

Am 3. Juli schrieb Brauchitsch an den Angeklagten Raeder, daß bestimmte vorläufige Marinemaßnahmen fallen gelassen werden sollten, um die Überra schungswirkung des Angriffs nicht zu beeinträchtigen. Am 12. und 13. August hatten Hitler und Ribbentrop eine Besprechung mit Ciano, dem italienischen Außenminister. Es war eine Besprechung, die der Gerichtshof unter verschiedenen Gesichtspunkten wird betrachten müssen.

Ich fasse jetzt nur eine Seite der Angelegenheit zusammen. Zu Beginn der Besprechung unterstrich Hitler die Stärke der deutschen Stellung, der deutschen westlichen und östlichen Befestigungen, und auch der strategischen und anderen Vorteile, im Vergleich zu jenen Englands, Frankreichs und Polens. Ich zitiere nunmehr aus dem erbeuteten Dokument selbst. Hitler sagte:

»Da Polen durch seine ganze Haltung zu erkennen gebe, daß es auf jeden Fall in einem Konflikt auf seiten der Gegner Deutschlands und Italiens stehen würde, könne eine schnelle Liquidierung für die doch unvermeidbare Auseinandersetzung mit den westlichen Demokratien im jetzigen Augenblick nur [146] von Vorteil sein. Bleibe ein feindliches Polen an Deutschlands Ostgrenze bestehen, so wären nicht nur die elf ostpreußischen Divisionen, sondern auch noch weitere Kontingente in Pommern und Schlesien gebunden, was bei einer vorherigen Liquidierung nicht der Fall sein würde. Ganz allgemein gesprochen sei es überhaupt das beste, wenn die falschen Neutralen einer nach dem andern liquidiert würden. Dies ließe sich verhältnis mäßig einfach durchführen, wenn jeweils der eine Partner der Achse dem anderen, der gerade einen der unsicheren Neutralen erledigte, den Rücken deckte und umgekehrt. Für Italien sei wohl Jugoslawien als ein derartiger unsicherer Neutraler anzusehen.«

Ciano wollte die Operation hinausschieben; Italien sei noch nicht fertig und glaube, daß ein Konflikt mit Polen sich zu einem allgemeinen europäischen Krieg entwickeln würde. Mussolini war überzeugt, daß eine Auseinandersetzung mit den westlichen Demokratien unumgänglich sei. Er habe jedoch seine Pläne auf eine bestimmte Zeitdauer von zwei bis drei Jahren abgestellt.

Der Führer sagte, daß die Frage Danzig so oder so gelöst werden müsse, und zwar bis Ende August.

Ich zitiere:

»Der Führer sei daher entschlossen, die Gelegenheit der nächsten politischen Provokation in Gestalt eines Ultimatums... zu benutzen...«

Am 22. August berief Hitler seine Oberbefehlshaber auf den Obersalzberg und gab den Befehl zum Angriff. Im Verlauf seiner Ansprache legte er dar, daß die Entscheidung, anzugreifen, schon im vorhergegangenen Frühjahr gefällt worden war. Er würde einen, wenn auch fadenscheinigen Grund für den Kriegsbeginn geben. Zu diesem Zeitpunkt war der Angriff für die Morgenstunden des 26. August geplant. Einen Tag vorher, also am 25. August, war die Britische Regierung, in der Hoffnung, daß Hitler doch noch zögern würde, die Welt in einen Krieg zu stürzen, und in dem Glauben, daß ein formeller Vertrag ihn mehr beeindrucken würde als die unformellen Versicherungen, die vorher gegeben worden waren, einen Vertrag mit Polen eingegangen, einen ausdrücklichen Vertrag zur gegenseitigen Hilfeleistung, der die ehemaligen, früher schon in diesem Jahre gegebenen Versicherungen in sich schloß.

Hitler wußte, daß Frankreich durch den französisch-polnischen Vertrag von 1921 und durch den Locarno-Vertrag von 1925 gezwungen war, im Falle eines Angriffs zugunsten Polens zu intervenieren. Einen Augenblick lang zögerte Hitler. Die Angeklagten Göring und Ribbentrop gaben während der Verhöre, wie Sie sehen werden, zu, daß es der englisch-polnische Vertrag war, der ihn veranlaßte, den für den 26. angesetzten Angriff abzusagen oder [147] besser zu verschieben. Er hoffte vielleicht, daß doch noch Aussicht auf eine Wiederholung der tschechischen Affäre, wie er es nannte, bestünde. Wenn ja, dann war es eine Hoffnung von kurzer Dauer.

Am 27. August nahm Hitler Mussolinis Entscheidung an, nicht sofort in den Krieg einzutreten; er bat jedoch um propagandistische Unterstützung und ein Zurschaustellen militärischer Aktivität durch Italien, um auf diese Weise bei den Alliierten Unsicherheit hervorzurufen. Ribbentrop erklärte am gleichen Tage, daß die Armeen marschierten.

Inzwischen wurden, und natürlich besonders während des letzten Monats, seitens der westlichen Mächte verzweifelte Anstrengungen gemacht, den Krieg zu verhindern. Einzelheiten hierüber werden Ihnen zum Beweis vorgelegt werden, über die Intervention des Papstes, über die Botschaft von Präsident Roosevelt, über das Anerbieten des Britischen Ministerpräsidenten, das Äußerste zu tun, um Bedingungen zu schaffen, unter denen alle in Frage stehenden Angelegenheiten Gegenstand freier Verhandlungen sein könnten und die resultierenden Entscheidungen zu garantieren.

Aber diese und alle anderen Anstrengungen anständiger Menschen, die Schrecken eines europäischen Krieges zu verhindern, waren von vorneherein zum Scheitern verurteilt. Die Deutschen hatten beschlossen, daß der Zeitpunkt für einen Krieg gekommen sei. Am 31. August gab Hitler den streng geheimen Befehl für den Angriff in den Morgenstunden des 1. Septembers. Die notwendigen Grenzzwischenfälle erfolgten programmäßig.

War das vielleicht der Grund, daß der Angeklagte Keitel von Hitler die Anweisung erhielt, Heydrich mit polnischen Uniformen zu versorgen? Ohne Kriegserklärung, ohne der Polnischen Regierung Gelegenheit zu geben, die endgültigen Forderungen Deutschlands zu sehen. Sie werden die Beweise über die außerordentlichen diplomatischen Verhandlungen in Berlin, wenn man sie so nennen kann, noch hören; ohne den Polen auch nur Gelegenheit zu geben, mit Nazi-Deutschland zu verhandeln oder den Schiedsweg zu beschreiten, drangen die Nazi-Truppen in Polen ein.

Am 3. September schickte Hitler an Mussolini ein Telegramm, in dem er für sein Eingreifen dankte, aber erklärte, daß der Krieg unvermeidlich sei, und daß der günstigste Augenblick nach kühler Überlegung ergriffen werden müsse. Und so begannen Hitler und seine Mitschuldigen, die jetzt vor diesem Gerichtshof stehen, den ersten ihrer Angriffskriege, auf den sie sich so lange und so gründlich vorbereitet hatten. Sie führten ihn so ungestüm, daß Polen in wenigen Wochen überrannt war.

Am 23. November 1939 erläuterte Hitler die Lage vor seinen militärischen Befehlshabern. Im Verlauf seiner Ansprache sagte er:

[148] »Ein Jahr später kam Österreich, auch dieser Schritt wurde für sehr bedenklich angesehen. Er brachte eine wesentliche Stärkung des Reiches. Der nächste Schritt war Böhmen, Mähren und Polen. Aber dieser Schritt war nicht in einem Zuge zu tun. Zunächst mußte im Westen der Westwall fertiggestellt werden...

Dann kam die Errichtung des Protektorats, und damit war die Grundlage für die Eroberung Polens gelegt, aber ich war mir zu dem Zeitpunkt noch nicht im klaren darüber, ob ich erst gegen den Osten und dann gegen den Westen oder umgekehrt vorgehen sollte... Zwangsläufig kam es zuerst zum Kampf gegen Polen. Man wird mir vorwerfen Kampf und wieder Kampf. Ich sehe im Kampf das Schicksal aller Wesen.«

Er war sich nicht sicher, wo er zuerst angreifen solle, wohl jedoch, daß er früher oder später angreifen würde, sei es nun im Westen oder im Osten.

Und doch war er dahingehend gewarnt worden, nicht nur von den Ministerpräsidenten von England und Frankreich, sondern auch von seinem eigenen Mitschuldigen Mussolini, daß ein Angriff gegen Polen auch England und Frankreich in den Krieg ziehen werde. Er wählte den ihm gut dünkenden Zeitpunkt und schlug los.

Unter diesen Umständen ist die Absicht, Krieg gegen England und Frankreich zu führen und ihn durch einen Angriff auf Polen zu beschleunigen, nicht zu leugnen. Hier handelte es sich um eine herausfordernde Verletzung heiligster Vertragsverpflichtungen. Hier handelte es sich um die Außerachtlassung der stärksten Friedensversicherungen. Hier lag ein Angriff vor, nackt und schamlos, der den furchtbarsten und heldenhaftesten Widerstand aller zivilisierten Völker herbeiführte, der jedoch vor seinem Ende viel von dem Bau der Zivilisation niederreißen sollte.

Nachdem die Ausführung der Pläne, Europa, wenn nicht die Welt, zu beherrschen, erfolgreich begonnen worden war, schritt die Nazi-Regierung dazu, andere Länder anzugreifen, wo sich die Gelegenheit dazu ergab.

Die ersten Länder, die nach dem Angriff auf Polen wirklich angegriffen und Gegenstand einer Invasion werden sollten, waren Dänemark und Norwegen.

Am 9. April 1940 drangen die deutschen Streitkräfte in Norwegen und Dänemark ohne Warnung und ohne Kriegserklärung ein. Es war ein Bruch der Haager Konvention vom Jahre 1907. Es war ein Bruch des Schieds- und Vergleichsvertrags, der am 2. Juni 1926 von Deutschland und Dänemark unterzeichnet worden war. Es war natürlich auch ein Bruch des Briand-Kellogg-Paktes vom Jahre 1928. Es war eine Verletzung des Nichtangriffsvertrags [149] zwischen Deutschland und Dänemark vom 31. Mai 1939. Und es war ein Bruch der nachdrücklichsten Friedensversicherungen, die man gegeben hatte. Nachdem die Einverleibung der Tschechoslowakei das Vertrauen der Welt erschüttert hatte, versuchte Hitler, die skandinavischen Staaten durch neuerliche Versicherungen zu beruhigen. Am 28. April 1939 versicherte er wiederum, daß er niemals an einen dieser Staaten ein Verlangen gestellt habe, das sich mit deren Souveränität und Unabhängigkeit nicht vereinbaren ließe. Am 31. Mai 1939 unterzeichnete er einen Nichtangriffspakt mit Dänemark. Am 2. September 1939, einen Tag, nachdem er in Polen eingefallen war und Danzig besetzt hatte, brachte er in einer Verbalnote, die an diesem Tage dem norwegischen Außenminister vom Deutschen Gesandten in Oslo übergeben wurde, wieder seine angebliche Entschlossenheit zum Ausdruck, die Unverletzbarkeit und Unantastbarkeit Norwegens zu wahren.

Einen Monat später, am 6. Oktober 1939, erklärte er in einer öffentlichen Rede:

»Deutschland hat mit den Nordischen Staaten schon früher keine Interessenkonflikte oder gar Streitpunkte besessen und hat sie heute genau so wenig. Schweden und Norwegen haben beide von Deutschland Nichtangriffspakte angeboten erhalten und sie nur abgelehnt, weil sie sich selbst gar nicht als irgendwie bedroht fühlten.«

Als der Einfall in Dänemark und Norwegen am frühen Morgen des 9. April 1940 bereits begonnen hatte, wurde den Regierungen ein deutsches Memorandum übergeben, das den Versuch machte, das deutsche Vorgehen zu rechtfertigen. Verschiedene Beschuldigungen gegen die Regierungen der überfallenen Länder wurden erhoben. So wurde erklärt, daß Norwegen Neutralitätsbrüche begangen habe. So wurde erklärt, daß es den Gebrauch seiner Küstengewässer durch Großbritannien erlaubt und geduldet habe. Es wurde erklärt, daß England und Frankreich Pläne schmiedeten, um in Norwegen einzufallen und es zu besetzen, und daß die Regierung Norwegens bereit sei, in einem solchen Falle sich einverstanden zu erklären.

Ich beabsichtige nicht die Frage zu behandeln, ob diese Behauptungen richtig oder falsch waren. Dies ist unerheblich für die Fragen, die diesem Gerichtshof vorliegen. Sogar wenn die Beschuldigungen wahr gewesen wären, und sie waren offenbar falsch, würden sie keine denkbare Rechtfertigung für eine Invasion ohne Warnung, ohne Kriegserklärung, ohne einen Versuch der Vermittlung oder Schlichtung bilden.

Ein Angriffskrieg ist nicht weniger ein Angriffskrieg, weil der Staat, der ihn führt, glaubt, daß andere Staaten eine ähnliche Aktion in der Zukunft vornehmen würden. Die Vergewaltigung einer Nation ist nicht aus dem Grunde gerechtfertigt, weil man [150] denkt, daß sie von einer anderen Nation vergewaltigt werden könnte. Nicht einmal zur Selbstverteidigung sind Kriegsmaßnahmen gerechtfertigt, es sei denn, daß alle Möglichkeiten einer Vermittlung versucht wurden und fehlgeschlagen sind, und daß Gewalt gegen den betreffenden Staat bereits angewendet wurde.

Die Angelegenheit ist jedoch unerheblich, da ja in der Tat durch das Beweismaterial, das wir jetzt besitzen, reichlich klargestellt ist, daß die Invasion dieser beiden Länder für völlig andere Zwecke unternommen wurde. Sie war lange, bevor irgendeine Frage eines Neutralitätsbruchs oder eine Besetzung Norwegens durch England jemals hätte eintreten können, geplant, und es ist ebenso klar, daß die 1939 immer wiederholten Versicherungen keinem anderen Zwecke dienten, als jeden Verdacht in diesen Ländern zu zerstreuen, und sie daran zu hindern, Abwehrmaßnahmen gegen einen Angriff, der schon lange aktiv vorbereitet wurde, zu treffen.

Während mehrerer Jahre hatte der Angeklagte Rosenberg in seiner Eigenschaft als Chef des Außenpolitischen Amtes, APA der NSDAP, sich für die Förderung der Tätigkeit einer Fünften Kolonne in Norwegen interessiert. Er schuf ein enges Verhältnis mit der »Nasjonal Samling«, einer politischen Gruppe, der der jetzt notorische Verräter, Vidkun Quisling, vorstand. Während des Winters 1938/39 war das APA mit Quisling in Kontakt, und später sprach Quisling mit Hitler und den Angeklagten Raeder und Rosenberg. Im August 1939 wurde ein besonderer vierzehntägiger Kursus in der Schule des Außenpolitischen Amtes in Berlin abgehalten, an dem 25 Anhänger teilnahmen, die von Quisling ausgewählt waren. Der Plan bestand darin, eine Anzahl ausgesuchter und »zuverlässiger« Männer nach Deutschland zu schicken, um sie in einem isolierten Lager einer kurzen militärischen Ausbildung zu unterziehen. Diese »verläßlichen« Männer sollten die Gebiets- und Sprachspezialisten für Deutschlands Spezialtruppen sein, die nach Oslo in Kohlenschiffen gebracht werden sollten, um politische Aktionen in Norwegen durchzuführen. Das Ziel war, durch einen Putsch, in dem Quisling seine Hauptgegner, einschließlich des Königs, verhaften sollte, jeden militärischen Widerstand von Anfang an auszuschalten. Gleichzeitig mit dieser Tätigkeit der Fünften Kolonne traf Deutschland seine militärischen Vorbereitungen. Am 2. September 1939 hatte Hitler, wie ich bereits gesagt habe, Norwegen seiner Absicht versichert, die Neutralität dieser Länder zu achten. Am 6. Oktober sagte er, daß die skandinavischen Staaten in keiner Weise bedroht seien. Aber am 3. Oktober führte der Angeklagte Raeder aus, daß die Besetzung von Stützpunkten, wenn notwendig durch Gewalt, die deutsche strategische Lage wesentlich verbessern würde. Am 9. Oktober schlug Dönitz Drontheim als Hauptstützpunkt vor und Narvik als einen Alternativstützpunkt für Brennstoffversorgung. Der Angeklagte Rosenberg berichtete [151] kurz darauf über die Möglichkeit eines Staatsstreichs durch Quisling, der sofort von deutschen Heeres- und Marinestreitkräften unterstützt werden sollte. Am 12. September 1939 riet der Angeklagte Raeder Hitler in Gegenwart der Angeklagten Keitel und Jodl, daß, falls Hitler von Quisling einen guten Eindruck gewonnen habe, sich das OKW auf die Besetzung Norwegens vorbereiten sollte, wenn möglich mit Quislings Beihilfe, oder, wenn notwendig, allein durch Gewalt. Hitler stimmte zu; aber es bestanden Zweifel, ob man zuerst gegen die Niederlande oder gegen Skandinavien vorgehen sollte. Die Wetterverhältnisse verzögerten den Marsch auf die Niederlande. Im Januar 1940 wurden der deutschen Marine Anweisungen für den Angriff auf Norwegen gegeben.

Am 1. März gab Hitler eine Weisung für die Besetzung heraus. Als allgemeines Ziel wurde nicht die Verhinderung einer Besetzung durch englische Streitkräfte genannt, sondern in unbestimmten und allgemeinen Ausdrücken die Verhinderung englischer Übergriffe nach Skandinavien und der Ostsee.

»Unsere Erzbasis in Schweden soll gesichert und für Kriegsmarine und Luftwaffe die Ausgangsstellung gegen England erweitert werden.«

Die Weisung fuhr fort, und dies ist ein Musterbeispiel:

»... Grundsätzlich ist anzustreben, der Unternehmung den Charakter einer friedlichen Besetzung zu geben, die den bewaffneten Schutz der Neutralität der nordischen Staaten zum Ziel hat.... Von großer Bedeutung ist, daß unsere Maßnahmen die nordischen Staaten wie die Westgegner überraschend treffen.... Können die Vorbereitungen für die Verschiffung nicht mehr geheim gehalten werden, sind Führern und Truppe andere Ziele vorzutäuschen.«

Form und Erfolg der Invasion sind wohlbekannt. In den frühen Morgenstunden des 9. April transportierten 7 Kreuzer, 14 Zerstörer, eine Anzahl Torpedoboote und andere kleine Schiffe Vortruppen von 6 Divisionen, insgesamt ungefähr 10 000 Mann; sie erzwangen die Einfahrt in den äußeren Oslo-Fjord und setzten dort, sowie in Kristiansand, Stavanger, Bergen, Drontheim und Narvik Truppen an Land. Eine kleinere Zahl von Truppen landete auch bei Arendal und Egersund an der südlichen Küste. Außerdem wurden Luftlandetruppen mit Flugzeugen in der Nähe von Oslo und Stavanger gelandet. Der deutsche Angriff kam als völlige Überraschung.

Alle überfallenen Städte an der Küste wurden planmäßig und mit nur geringen Verlusten erobert. Lediglich der Plan, den König und das Parlament gefangen zu nehmen, mißlang. Aber so tapfer auch der Widerstand war, der eiligst im ganzen Lande [152] organisiert wurde, so konnte doch gegen den lange geplanten Überraschungsangriff nichts getan werden. Am 10. Juni hörte der militärische Widerstand auf. Damit war ein weiterer Angriffsakt vollendet.

Ungefähr einen Monat nach dem Angriff auf Norwegen, am 10. Mai 1940, wiederholten die deutschen Streitkräfte das, was 25 Jahre zuvor bereits geschehen war, und brachen planmäßig ohne Warnung und ohne Kriegserklärung in Belgien, Holland und Luxemburg ein.

Was geschah, war natürlich ein Bruch des Haager Abkommens und steht auch als solcher zur Anklage. Es war eine Verletzung des Locarno-Vertrages vom Jahre 1925, den die Nazi-Regierung 1935 bestätigt hatte, nur um ihn einige Jahre später rechtswidrig zu widerrufen. Durch diesen Vertrag sollten alle Fragen, die durch gewöhnliche diplomatische Mittel nicht gelöst werden konnten, auf den Schiedsweg verwiesen werden. Sie werden die umfassenden Bestimmungen all dieser Verträge noch kennenlernen. Es war ein Bruch des Schieds- und Schlichtungsvertrages zwischen Deutschland und Holland vom 20. Mai 1926. Es war ein Bruch eines ähnlichen Vertrages mit Luxemburg vom 11. September 1929. Es war ein Bruch des Briand-Kellogg-Paktes. Aber diese Verträge besaßen vielleicht nach Ansicht der Nazi-Herrscher Deutschlands keine erhöhte Heiligkeit mit Rücksicht auf den Umstand, daß sie feierlich von Vor-Nazi-Regierungen Deutschlands geschlossen worden waren. Betrachten wir aber auch die besonderen Zusicherungen und Maßnahmen, die die Nazi-Herrscher selbst diesen Staaten gegeben haben, die ihren Plänen gegen Frankreich und England im Wege standen, und die anzugreifen sie immer beabsichtigt hatten. Nicht ein mal, nicht zweimal, sondern elfmal wurden die klarsten Zusicherungen an Belgien, Holland und Luxemburg gegeben. Diese Länder waren berechtigt, sich auf diese Zusicherungen, die feierlich und formell gegeben wurden, zu stützen, und sie taten es auch. Wegen des Bruches dieser Zusicherungen haben sich diese Angeklagten zu verantworten.

Am 30. Januar 1937 z.B. erklärte Hitler:

»Im übrigen habe ich öfter als einmal den Wunsch und die Hoffnung ausgesprochen, mit allen unseren Nachbarn zu einem ähnlich guten und herzlichen Verhältnis zu kommen. Deutschland hat, und ich wiederhole dies hier feierlich, immer wieder versichert, daß es z.B. zwischen ihm und Frankreich überhaupt keinerlei menschlich denkbare Streitpunkte geben kann. Die Deutsche Regierung hat weiter Belgien und Holland versichert, daß sie bereit ist, diese Staaten jederzeit als unantastbare neutrale Gebiete anzuerkennen und zu garantieren.«

[153] Nachdem Hitler das Rheinland wieder militarisiert und den Locarno-Pakt verworfen hatte, versuchten England und Frankreich die Sicherheit Belgiens wieder herzustellen, die durch Hitlers Handlung bedroht war. Sie gaben deshalb am 24. April 1937 Belgien eine besondere Garantie, daß sie die Hilfsmaßnahmen gegenüber Belgien aufrechterhalten würden, zu denen sie sich beide unter dem Locarno-Pakt und der Völkerbunds-Satzung verpflichtet hatten. Am 13. Oktober 1937 gab die Deutsche Regierung eine Versicherung ab, in der die Unverletzlichkeit Belgiens garantiert wurde. Es ist vielleicht dienlich, sich mit den noch übrigen Zusicherungen zu beschäftigen, wenn wir das Beweismaterial durchgehen, das die Vorbereitungen und Absichten der Deutschen Regierung vor dem tatsächlichen Einfall in Belgien vom 10. Mai 1940 betrifft.

Wie im Falle Polen, wie im Falle Norwegen und Dänemark, so sprechen auch hier die Daten für sich selbst. Schon im August 1938 wurden Schritte unternommen, um die Niederlande als Basis für entscheidende Handlungen im Westen zu benutzen, sollten sich Frankreich und England den damals aktuellen Angriffsplänen Deutschlands gegen die Tschechoslowakei widersetzen.

In einem Schreiben der Luftwaffe vom 25. August 1938, das sich damit beschäftigt, was zu tun wäre, wenn England und Frankreich in das Unternehmen gegen die Tschechoslowakei eingreifen sollten, wird festgestellt:

»Mit dem Eingreifen anderer Staaten gegen Deutschland wird zunächst nicht gerechnet. Für die Kriegsführung in Westeuropa gewinnt in diesem Zusammenhang der belgisch-niederländische Raum, insbesondere als Vorfeld der Luftkriegsführung eine gegenüber dem Weltkrieg erheblich gesteigerte Bedeutung.«

Im letzten Absatz dieses Befehls heißt es:

»Da Belgien und die Niederlande in deutschen Händen einen außerordentlichen Vorteil in der Luftkriegsführung gegen Großbritannien als auch gegen Frankreich bedeuten...«

Das war im August 1938; acht Monate später, am 28. April, erklärte Hitler wiederum:

»Ich war glücklich darüber, daß eine Anzahl europäischer Staaten diese Erklärungen der Deutschen Reichsregierung zum Anlaß nahmen, um auch ihrerseits den Willen zu einer unbedingten Neutralität auszusprechen und zu vertiefen.«

Einen Monat später, am 23. Mai 1939, hielt Hitler eine Konferenz in der Reichskanzlei ab, auf die ich mich bereits bezogen habe. Die Niederschriften dieser Konferenz berichten, daß Hitler sagte:

»Die holländischen und belgischen Luftstützpunkte müssen militärisch besetzt werden. Auf Neutralitätserklärungen kann [154] nichts gegeben werden. Wollen Frankreich und England es beim Krieg Deutschland/Polen zu einer Auseinandersetzung kommen lassen, dann werden sie Holland und Belgien in ihrer Neutralität unterstützen.... Wir müssen daher, wenn bei polnischem Krieg England eingreifen will, blitzartig Holland angreifen. Erstrebenswert ist es, eine neue Verteidigungslinie auf holländischem Gebiet bis zur Zuider-See zu gewinnen.«

Sogar noch danach sollte er seine feierlichen Erklärungen abgeben, daß er die Neutralität dieser Länder wahren werde. Am 26. August 1939, als die Krisis hinsichtlich Danzig und Polen ihren Höhepunkt erreichte, also am gleichen Tage, den er für den Einfall in Polen bestimmt hatte, wurden durch die Deutschen Gesandten dem König der Belgier, der Königin der Niederlande und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg in feierlichster Weise Erklärungen überreicht, die die betreffenden Regierungen der Absicht, ihre Neutralität zu respektieren, versicherten.

Aber zur Armee sagte Hitler:

»Wenn Holland und Belgien erfolgreich besetzt sind und gehalten werden, so ist ein erfolgreicher Krieg gegen England sichergestellt.«

Am 1. September fand die Invasion Polens statt, und zwei Tage später traten England und Frankreich gemäß ihrer vertraglichen Verpflichtungen, auf die ich bereits hingewiesen habe, in den Krieg gegen Deutschland ein.

Am 6. Oktober erneuerte Hitler seine Freundschaftsversicherungen Belgien und Holland gegenüber; am 9. Oktober jedoch, bevor seitens der Deutschen Regierung irgendwelche Anschuldigungen über Neutralitätsbrüche gemacht worden waren, gab Hitler eine Weisung für die Führung des Krieges heraus. Er sagte darin folgendes:

»1. Sollte es in der nächsten Zeit zu erkennen sein, daß England und unter dessen Führung auch Frankreich nicht gewillt sind, den Krieg zu beenden, so bin ich entschlossen, ohne lange Zeit verstreichen zu lassen, aktiv und offensiv zu handeln.

2. Ein längeres Abwarten führt nicht nur zu einer Beseitigung der belgischen, vielleicht auch der holländischen Neutralität zugunsten der Westmächte, sondern stärkt auch die militärische Kraft unserer Feinde in zunehmendem Maße, läßt das Vertrauen der Neutralen auf einen Endsieg Deutschlands schwinden, trägt nicht dazu bei, Italien als militärischen Bundesgenossen an unsere Seite zu bringen.

3. Für die Weiterführung der militärischen Operationen befehle ich daher folgendes:

[155] a. Am Nordflügel der Westfront ist durch den luxemburgisch-belgischen und holländischen Raum eine Angriffsoperation vorzubereiten. Dieser Angriff muß so stark und so frühzeitig als möglich geführt werden.

b. Zweck dieser Angriffsoperation ist es, möglichst starke Teile des französischen Operationsheeres und die an seiner Seite fechtenden Verbündeten zu schlagen, und gleichzeitig möglichst viel holländischen, belgischen und nordfranzösischen Raum als Basis für eine aussichtsreiche Luft- und Seekriegführung gegen England als weiteres Vorfeld des lebenswichtigen Ruhrgebietes zu gewinnen.«

Nichts könnte das Ziel, das hinter der Invasion dieser drei Länder stand, klarer umschreiben, als dieses Dokument es zum Ausdruck bringt.

Am 15. Oktober 1939 schrieb der Angeklagte Keitel ein streng geheimes Schriftstück, das sich auf den Fall »Gelb« bezog; Fall »Gelb« war der Deckname für die Operation gegen die Niederlande. Darin sagte er:

»Die Sicherung des Ruhrgebietes durch möglichst weites Vorschieben der Flugmeldeorganisation und der Luftabwehr in den holländischen Raum ist für die Gesamtkriegführung von nicht unerheblicher Bedeutung. Je mehr holländischer Raum von uns besetzt wird, um so wirksamer kann die Verteidigung des Ruhrgebietes gestaltet werden. Dieser Gesichtspunkt muß für die Zielsetzung des Heeres maßgebend sein, auch wenn Heer und Kriegsmarine unmittelbar an einem solchen Raumgewinn nicht interessiert sind. Die Vorbereitungen des Heeres müssen darauf abgestellt werden, daß – auf besonderen Befehl – der holländische Raum zunächst bis zur Grebbe-Maas-Linie in Besitz genommen wird. Von dem politischen und militärischen Verhalten der Holländer, sowie von der Wirksamkeit ihrer Überschwemmungen wird es abhängig sein, ob dann das Ziel noch weiter gesteckt werden muß und kann.«

Die Ausführung der Operation Fall »Gelb« war anscheinend für Anfang November 1939 geplant. Wir besitzen eine Serie von 17 Schriftstücken, datiert vom 7. November bis 9. Mai, durch die der X-Tag der Operation fast von Tag zu Tag verschoben wurde, so daß zu Beginn des November alle wesentlichen Pläne und Vorbereitungen tatsächlich bereits getroffen waren. Am 10. Januar 1940 mußte ein deutsches Flugzeug in Belgien notlanden. In ihm wurden Überreste eines Operationsbefehls, den der Pilot zu verbrennen versucht hatte, gefunden. Er enthielt beträchtliche Einzelheiten über belgische Flughäfen, die durch die Luftwaffe erobert werden sollten. Viele andere Dokumente sind gefunden worden, die die Planung und die Vorbereitung dieser Invasion in der zweiten Hälfte 1939 und Anfang [156] 1940 dartun. Doch sie beleuchten die Angelegenheit nicht weiter und bringen auch keinen klareren Beweis für die Pläne und die Absichten der Deutschen Regierung und ihrer Wehrmacht, als die Beweise, auf die ich bereits hingewiesen habe.

Am 10. Mai 1940 begann ungefähr um 5 Uhr morgens der deutsche Einfall in Belgien, Holland und Luxemburg. Wieder einmal waren die Streitkräfte der Aggression im Vormarsch. Verträge, Zusicherungen, die Rechte souveräner Staaten, sie alle bedeuteten nichts. Brutale Gewalt, verbunden mit dem größten Überraschungsmoment, das die Nazis erreichen konnten, sollte zur Inbesitznahme von alldem angewendet werden, was notwendig erschien, um den tödlichen Streich gegen England, den Hauptfeind, zu führen.

Die einzige Schuld dieser drei unglücklichen Länder war, daß sie dem deutschen Eindringling bei seinem Vorhaben gegen England und Frankreich im Wege standen; und das genügte, um sie zu überfallen.


[Pause von 10 Minuten.]


SIR HARTLEY SHAWCROSS: Am 6. April 1941 fielen die deutschen Streitkräfte in Griechenland und Jugoslawien ein. Wiederum wurde der Schlag ohne Warnung und mit feiger Hinterlist geführt, wie die Welt es nachgerade von diesem selbsternannten »Herrenvolk« erwartete. Es war ein Bruch des Haager Abkommens. Es war ein Bruch des Paktes von Paris. Es war ein Bruch der besonderen Zusicherung, die Hitler am 6. Oktober 1939 gegeben hatte. In dieser hieß es:

»Ich habe sofort nach vollzogenem Anschluß Jugoslawien mitgeteilt, daß die Grenze auch mit diesem Staat von jetzt an für Deutschland eine unabänderliche sei, und daß wir nur in Frieden und Freundschaft mit ihm zu leben wünschen.«

Der Plan für den Angriff gegen Jugoslawien war natürlich gut vorbereitet. In der Angriffsaktion nach Osten, in Richtung auf die Ukraine und die Sowjetgebiete, hatten die Deutschen die Sicherheit der südlichen Flanke und der Verkehrslinien bereits wohl erwogen.

Die Geschichte der Ereignisse, die zur Invasion Jugoslawiens durch Deutschland führten, ist wohl bekannt. Am 28. Oktober 1940, um 3 Uhr morgens, wurde ein auf drei Stunden befristetes Ultimatum der Italienischen Regierung der Griechischen Regierung überreicht; der Überreichung dieses Ultimatums folgte unmittelbar ein Luftbombardement gegen griechische Provinzstädte und der Vormarsch italienischer Truppen auf griechisches Gebiet. Die Griechen, die auf einen derartigen Angriff nicht vorbereitet waren, wurden zuerst zum Rückzug gezwungen. Später jedoch wurde der italienische Vormarsch zunächst zum Halten gebracht, die Italiener wurden dann auf die albanische Grenze zurückgeworfen, und gegen Ende des Jahres 1940 [157] hatte die italienische Armee ernste Rückschläge durch die Griechen erlitten.

Für die deutsche Stellung in dieser Angelegenheit kann der Beweis durch die Vorkommnisse erbracht werden, die sich ereigneten, als Hitler am 12. August 1939 eine Konferenz mit Ciano hatte.

Sie werden sich erinnern, was Hitler damals sagte:

»Ganz allgemein gesprochen sei es überhaupt das beste, wenn die falschen Neutralen einer nach dem anderen liquidiert würden. Dies ließe sich verhältnismäßig einfach durchführen, wenn jeweils der eine Partner der Achse den anderen, der gerade einen der unsicheren Neutralen erledigte, den Rücken deckte und umgekehrt. Für Italien sei wohl Ju goslawien als ein derartiger unsicherer Neutraler anzusehen.«

Im weiteren Verlauf dieser Konferenz, und zwar während einer längeren Besprechung am 13. August 1939, sagte Hitler:

»Im übrigen sei jede gelungene Einzelaktion eines Achsenpartners gleichbedeutend mit einer nicht nur strategischen, sondern vor allen Dingen auch psychologischen Stärkung des Partners, sowie der gesamten Achse. Italien habe in Abessinien, Spanien und Albanien eine Reihe erfolgreicher Einzelaktionen durchgeführt, und zwar immer gegen den Willen der demokratischen Entente. Diese Einzelaktionen hätten nicht nur in jedem einzelnen Falle Italiens Interessen gefördert, sondern auch seine Gesamtstellung außerordentlich gestärkt. Dasselbe sei bei Deutschlands Aktionen in Österreich, der Tschechoslowakei usw. der Fall gewesen.... Die Stärkung der Achse, die sich so ergeben habe, sei von größter Wichtigkeit für die unausbleibliche Auseinandersetzung mit den Westmächten.«

Wieder einmal sehen wir, wie dasselbe Verfahren eingehalten wurde. Diese Konferenz hatte am 12. und 13. August 1939 stattgefunden. Kaum zwei Monate später gab Hitler Jugoslawien die Zusicherung, daß Deutschland nur wünsche, in Frieden und Freundschaft mit dem jugoslawischen Staate zu leben, dessen Liquidation durch seinen Achsenpartner er selbst vor kurzem vorgeschlagen hatte.

Dann kam das italienische Ultimatum an Griechenland, der Krieg gegen Griechenland und der italienische Mißerfolg.

Wir haben unter den beschlagnahmten Dokumenten einen undatierten Brief Hitlers an Mussolini gefunden, der ungefähr zur Zeit des italienischen Überfalls auf Griechenland geschrieben worden sein muß.

»Lassen Sie mich«, sagte Hitler, »an die Spitze dieses Briefes die Versicherung stellen, daß seit den letzten 14 Tagen mein Herz und meine Gedanken mehr denn je bei Ihnen weilen. Nehmen Sie weiter, Duce, Kenntnis von meiner Entschlossenheit, alles zu tun, was in der augenblicklichen Lage für Sie [158] entlastend wirken kann. Als ich Sie bat, mich in Florenz zu empfangen, trat ich die Reise an in der Hoffnung, Ihnen noch vor Beginn der drohenden Auseinandersetzung mit Griechenland, von der ich nur im allgemeinen Kenntnis erhalten habe, meine Gedanken darlegen zu können. Ich wollte Sie zunächst bitten, die Aktion noch hinauszuschieben, wenn möglich, bis zu einer günstigen Jahreszeit, auf alle Fälle aber bis nach der amerikanischen Präsidentenwahl. Auf jeden Fall aber wollte ich Sie bitten, Duce, diese Aktion nicht zu unternehmen ohne eine vorherige, blitzartige Besetzung Kretas, und ich wollte Ihnen zu diesem Zweck auch praktische Vorschläge mitbringen für den Einsatz einer deutschen Fallschirmdivision und einer weiteren Luftlandedivision....

Jugoslawien muß desinteressiert werden, wenn möglich aber in unserem Sinne sogar positiv interessiert an der Beseitigung der griechischen Frage mitarbeiten. Ohne Sicherung von seiten Jugoslawiens ist keine erfolgreiche Operation auf dem Balkan zu riskieren.... Ich muß leider aber feststellen, daß die Führung eines Krieges auf dem Balkan vor März unmöglich ist. Es würde daher auch jede drohende Einwirkung auf Jugoslawien zwecklos sein, da dem serbischen Generalstab die Unmöglichkeit einer praktischen Verwirklichung einer solchen Drohung vor dem März genau bekannt ist. Jugoslawien muß daher, wenn irgend möglich, durch andere Wege und Mittel gewonnen werden.«

Am 12. November 1939 wies Hitler in einem streng geheimen Befehl das OKH an, Vorbereitungen zur Besetzung Griechenlands und Bulgariens, falls notwendig, zu treffen. Anscheinend sollten zehn Divisionen dazu benutzt werden, um ein Eingreifen der Türkei zu verhindern. Ich glaube, ich sagte 1939, es soll natürlich 12. November 1940 heißen. Um Zeit zu sparen, sollten die deutschen Divisionen in Rumänien vermehrt werden.

Am 13. Dezember erließ Hitler eine Weisung an OKW, OKL, OKH und OKM und den Generalstab über die Aktion »Marita«, wie die Invasion Griechenlands genannt werden sollte. In dieser Weisung wurde erklärt, daß die Invasion Griechenlands geplant wäre und stattfinden sollte, sobald sich die Wetterbedin gungen günstig gestalteten. Ein weiterer Befehl wurde am 11. Januar 1941 herausgegeben.

Am 28. Januar 1941 kam Hitler mit Mussolini zusammen. Die Angeklagten Jodl, Keitel und Ribbentrop waren bei dieser Besprechung zugegen. Wir wissen aus Jodls Aufzeichnungen, was sich dort zutrug. Wir wissen ferner, daß Hitler erklärte, einer der Zwecke der deutschen Truppenansammlungen in Rumänien sei ihre Verwendung im Plan »Marita« gegen Griechenland.

[159] Am 1. März 1941 zogen deutsche Truppen in Bulgarien ein und rückten gegen die griechische Grenze vor. Angesichts dieser Drohung eines Angriffs auf Griechenland durch deutsche und italienische Streitkräfte, landeten britische Truppen am 3. März in Griechenland, und zwar in Übereinstimmung mit der Erklärung der Britischen Regierung vom 13. April 1939, daß England sich verpflichtet fühlen würde, Griechenland und Rumänien alle in seiner Macht stehende Hilfe zu gewähren, falls eines dieser Länder das Opfer eines Angriffs werden und sich einem solchen Angriff widersetzen würde. Die italienische Aktion hatte natürlich diese Versprechen bereits wirksam gemacht. Am 25. März 1941 unterzeichnete Jugoslawien, das durch »die anderen Mittel und Wege«, auf die Hitler oben Bezug genommen hatte, zum Teil auf die Seite der Achse gezogen worden war, den Dreimächtepakt, der bereits von Deutschland, Italien und Japan unterschrieben war. In der Einleitung dieses Paktes war festgelegt, daß die drei Mächte zusammenstehen und zusammenarbeiten würden.

Am gleichen Tage schrieb der Angeklagte Ribbentrop zwei Noten an den Jugoslawischen Premierminister, in denen er ihm Deutschlands feste Absicht versicherte, die Souveränität und Unabhängigkeit seines Landes zu respektieren.

Diese Erklärung stellte ein weiteres Beispiel für die Treulosigkeit dar, wie sie von der deutschen Diplomatie angewandt wurde. Wir haben bereits gesehen, welche Vorbereitungen getroffen worden waren, und wir haben gesehen, wie Hitler versuchte, Italien zu einem Angriffsakt gegen Jugoslawien zu verführen. Wir haben ferner seine Januar-Befehle zur Vorbereitung einer Invasion Jugoslawiens und Griechenlands gesehen. Und nun, am 25. März, unterschreibt er einen Vertrag mit diesem Lande, und sein Außenminister gibt schriftliche Versicherungen ab, daß die Souveränität und die Unverletzlichkeit des Landes respektiert werden würde.

Die Unterzeichnung dieses Paktes hatte zur Folge, daß Antinazi-Elemente in Jugoslawien sofort einen Staatsstreich durchführten und eine neue Regierung ans Ruder brachten. Deutschland, nicht mehr gewillt, die Unverletzlichkeit und Souveränität seines Alliierten zu respektieren, beschloß gleich darauf die Invasion. Am 27. März, zwei Tage nach Unterzeichnung des Dreimächte-Paktes, gab Hitler die Anweisung, daß Jugoslawien überfallen und als Basis für die Fortführung der gemeinsamen deutsch-italienischen Operation gegen Griechenland verwendet werden solle. Sodann wurden weitere Anweisungen für die Aktion »Marita« durch von Brauchitsch am 30. März 1941 erlassen. Es wurde erklärt, und ich zitiere;

»Die für die Operation gegen Griechenland gegebenen Befehle behalten im übrigen... ihre Gültigkeit.... Am 5. April, sobald... die Wetterlage es zuläßt, Angriff der Luftwaffen [160] gegen die jugoslawische Bodenorganisation.... Gleichzeitig... Beginn des Angriffs der 12. Armee... gegen Jugoslawien und Griechenland.«

Wie uns jetzt bekannt ist, begann der eigentliche Überfall in den Morgenstunden des 6. April. Verträge, Abmachungen, Zusicherungen und Verpflichtungen jeder Art werden beiseite geschoben und außer Acht gelassen, wann immer die aggressiven Interessen Deutschlands in Frage kommen.

Ich wende mich nun der letzten Angriffshandlung in Europa zu – meine amerikanischen Kollegen werden sich mit diesem Punkt, soweit er sich auf Japan bezieht, befassen – der letzten Angriffshandlung, derentwegen die Nazi-Verschwörer angeklagt sind, nämlich dem Angriff auf Rußland. Im August 1939 schloß Deutschland, obwohl es ohne Zweifel die Absicht hatte, Rußland bei passender Gelegenheit anzugreifen, einen Nichtangriffspakt mit der USSR ab. Als Belgien und die Niederlande besetzt wurden und Frankreich im Juni 1940 zusammenbrach, stand England trotz der unschätzbaren moralischen und wirtschaftlichen Hilfe Amerikas als der einzig übriggebliebene Vertreter der Demokratie gegen die Mächte der Aggression allein im Feld. In diesem Augenblick stand nur das Britische Reich zwischen Deutschland und seinem Ziel, die westliche Welt zu beherrschen. Allein, das Britische Reich und England als seine Zitadelle. Aber das genügte. Die erste und möglicherweise entscheidende militärische Niederlage, die der Feind erlitt, ergab sich im Feldzug gegen England; und durch diese Niederlage wurde der weitere Verlauf des Krieges einschneidend beeinflußt.

Am 16. Juli 1940 gab Hitler an Keitel und Jodl eine Weisung, der nachzukommen sie außerstande waren, nämlich die Weisung für die Invasion Englands. Sie begann mit den Worten – und die Engländer werden immer stolz darauf sein:

»Da England, trotz seiner militärisch aussichtslosen Lage, noch keine Anzeichen einer Verständigungsbereitschaft zu erkennen gibt, habe ich mich entschlossen, eine Landungsoperation gegen England vorzubereiten und, wenn nötig, durchzuführen. Zweck dieser Operation ist es, das englische Mutterland als Basis für die Fortführung des Krieges gegen Deutschland auszuschalten....

Die Vorbereitungen für die Gesamtoperation müssen bis Mitte August abgeschlossen sein.«

Die erste wichtige Voraussetzung für diesen Plan war; und ich zitiere:

»Die englische Luftwaffe muß moralisch und tatsächlich so weit niedergekämpft sein, daß sie keine nennenswerte Angriffskraft dem deutschen Übergang gegenüber mehr zeigt.«

[161] Der Angeklagte Göring und seine Luftwaffe machten zweifellos die stärksten Anstrengungen, diese Bedingung zu erfüllen. Ihre entscheidende Niederlage stellt eines der hervorragendsten Ruhmesblätter unserer Geschichte dar. Obgleich die Bombardierung der Städte Englands und seiner Dörfer durch den düsteren Winter 1940-1941 hindurch fortgesetzt wurde, kam der Feind schließlich doch zur Einsicht, daß England mit diesen Mitteln nicht unterjocht werden könne. Demzufolge wandte sich Deutschland wieder nach dem Osten, nachdem es das erste Hauptziel nicht erreicht hatte. Am 22. Juni 1941 überfielen Deutschlands Streitkräfte ohne Warnung, ohne Kriegserklärung Rußland. Dies war ein Bruch der üblichen Serie von Verträgen, die in diesem Falle genau so wenig bedeuteten, wie in den anderen Fällen. Es war eine Verletzung des Paktes von Paris, eine besonders krasse Zuwiderhandlung gegen den Nichtangriffspakt, den Deutschland und Rußland am 23. August des Vorjahres abgeschlossen hatten.

Hitler selbst sagte mit Bezug auf diesen Vertrag, daß »Verträge nur solange einzuhalten sind, als sie einen Zweck erfüllen«.

Der Angeklagte Ribbentrop war etwas genauer. In einer Besprechung mit dem Japanischen Botschafter in Berlin am 23. Februar 1941 stellte er klar, daß deutscherseits der Zweck dieses Vertrags lediglich darin bestanden habe, einen Zwei-Fronten-Krieg zu verhindern.

Im Gegensatz zu dem, was Hitler, Ribbentrop und die anderen in geheimen Beratungen in Deutschland planten, wissen wir, was sie der übrigen Welt erzählten.

Am 19. Juli hielt Hitler im Reichstag eine Rede.

»Ich hielt es unter diesen Umständen«, sagte er, »für richtig, vor allem mit Rußland eine nüchterne Interessenfestsetzung vorzunehmen, um für immer klarzulegen, was Deutschland glaubt, für seine Zukunft als Interessengebiet ansehen zu müssen, und was umgekehrt Rußland für seine Existenz als wichtig hält. Aus dieser klaren Abgrenzung der beiderseitigen Interessengebiete erfolgte die Neuregelung des russisch-deutschen Verhältnisses. Jede Hoffnung, daß im Vollzug dessen nun eine neue deutsch-russische Spannung eintreten könnte, ist kindisch. Weder hat Deutschland einen Schritt unternommen, der es außerhalb seiner Interessenge biete geführt hätte, noch hat Rußland einen solchen getan. Die Hoffnung Englands aber, durch die Herbeiführung irgendeiner neuen europäischen Krise eine Entlastung seiner eigenen Situation erreichen zu können, ist, soweit es sich um das Verhältnis Deutschlands zu Rußland handelt, ein Trugschluß. Die britischen Staatsmänner sehen alles etwas langsamer ein, sie werden also auch das im Laufe der Zeit begreifen lernen.«

[162] Die ganze Erklärung war natürlich ein Lügengewebe, denn wenige Monate später wurde damit begonnen, Anstalten für einen Angriff gegen Rußland zu treffen.

Der Angeklagte Raeder gibt uns die wahrscheinlichen Gründe für diese Entscheidung in einem an Admiral Assmann gesandten Schreiben:

»Die Befürchtung, daß die Luftherrschaft über dem Kanal sich im Herbst 1940 nicht mehr werde herstellen lassen – eine Erkenntnis, die der Führer zweifellos früher gewann als die Seekriegsleitung, die über die wahren Ergebnisse der Luftangriffe auf England (eigene Verluste) nicht im gleichen Maße aufgeklärt wurde –... veranlaßte den Führer sicherlich schon im August/September dazu,« (August/September 1940) »Überlegungen anzustellen, ob – auch vor einem Siege im Westen – ein Ostfeldzug in Frage käme, um zunächst den letzten ernstlichen Gegner auf dem Kontinent auszuschalten.... Zweifelsohne ist im Laufe des Septembers 1940 die Möglichkeit eines Ostfeldzuges öfters vom Führer erwähnt worden...«

Möglicherweise hat er der Marine seine Absicht erst später im September bekanntgegeben. Aber Anfang September hatte er zweifellos mit dem Angeklagten Jodl darüber gesprochen.

Wir haben eine Weisung des OKW vom 6. September 1940, die die Unterschrift Jodls trägt:

»Der Ostraum wird in den kommenden Wochen stärker belegt werden...

Aus Sicherheitsgründen«, ich zitiere: »darf aus diesen Umgruppierungen in Rußland nicht der Eindruck entstehen, daß wir eine Ostoffensive vorbereiten. Für die Arbeit des eigenen Nachrichtendienstes, sowie für die Beantwortung von Fragen des russischen Nachrichtendienstes, gelten folgende Richtlinien:

Die jeweilige Gesamtstärke der deutschen Truppen im Osten ist... dadurch zu verschleiern, daß Nachrichten über einen häufigen Wechsel der dortigen Heeresverbände gegeben werden... Es ist der Eindruck zu erwecken, daß der Schwerpunkt der Belegung im südlichen Gouvernement... liegt, und daß die Belegung im Norden verhältnismäßig gering ist.«

Hier sehen wir den Anfang der Aktion.

Am 12. November 1940 gab Hitler eine Weisung heraus, die vom Angeklagten Jodl unterschrieben ist, und in der er sagte, daß politische Besprechungen mit dem Ziel, die Haltung Rußlands für die nächste Zeit zu klären, eingeleitet seien. Gleichgültig, welches Ergebnis die Besprechungen haben würden, seien alle schon mündlich befohlenen Vorbereitungen für den Osten fortzuführen.

[163] Es ist nicht anzunehmen, daß die USSR an irgend welchen Besprechungen zu dieser Zeit teilgenommen hätten, wenn sie gewußt hätten, daß am gleichen Tag Befehle zur Vorbereitung einer Invasion Rußlands gegeben wurden, und daß der Operationsbefehl, Plan »Barbarossa« genannt, bereits in voller Vorbereitung war.

Am 18. Dezember kam dieser Befehl heraus; ich zitiere:

»Die deutsche Wehrmacht muß darauf vorbereitet sein, auch vor Beendigung des Krieges gegen England Sowjetrußland in einem schnellen Feldzug niederzuwerfen (Fall Barbarossa).«

Und dann in derselben Instruktion:

»Alle von den Herren Oberbefehlshabern auf Grund dieser Weisung zu treffenden Anordnungen müssen eindeutig dahin abgestimmt sein, daß es sich um Vorsichtsmaßnahmen handelt, für den Fall, daß Rußland seine bisherige Haltung gegen uns ändern sollte.«

Deutschland trug weiterhin eine freundliche Einstellung zur Schau. Lange nachdem der Plan »Barbarossa« zur Invasion Rußlands entschieden war, unterzeichnete Deutschland das deutsch-russische Abkommen am 10. Januar 1941. Weniger als einen Monat später, am 3. Februar 1941, hielt Hitler eine Besprechung ab, bei der die Angeklagten Keitel und Jodl zugegen waren, und bei der vorgesehen wurde, daß die ganze Aktion gegen Rußland so getarnt werden solle, als ob sie ein Teil der Vorbereitungen für den Fall »Seelöwe«, wie der Plan zur Invasion Englands genannt wurde, wäre.

Im März 1941 waren die Pläne bereits so weit vorgeschritten, daß darin Bestimmungen aufgenommen waren, nach welchen das russische Gebiet in neun Einzelstaaten unter der Verwaltung von Reichskommissaren aufgeteilt werden sollte, die ihrerseits der allgemeinen Kontrolle des Angeklagten Rosenberg unterstanden. Zur selben Zeit bestanden detaillierte Pläne für die wirtschaftliche Ausnutzung des Landes unter Aufsicht des Angeklagten Göring, dem die Verantwortung für diese Angelegenheit – und sie war eine ernste Verantwortung – von Hitler übertragen worden war.

Sie werden jetzt etwas über die Einzelheiten dieser Pläne hören. Ich erinnere an ein Dokument, auf das bereits in diesem Zusammenhang Bezug genommen wurde. Es ist bezeichnend, daß am 2. Mai 1941 eine Besprechung von Staatssekretären hinsichtlich des Planes »Barbarossa« stattfand. Während dieser Besprechung wurde folgendes festgestellt:

»1. Der Krieg ist nur weiter zu führen, wenn die gesamte Wehrmacht im 3. Kriegsjahr aus Rußland ernährt wird. 2. Hierbei werden zweifellos -zig Millionen Menschen verhungern, wenn von uns das für uns Notwendige aus dem Lande herausgeholt wird.«

[164] Darüber machte man sich aber anscheinend keine Sorgen. Der Plan »Oldenburg«, wie der Entwurf für die wirtschaftliche Organisation und Ausnützung Rußlands hieß, wurde weiter ausgearbeitet. Ungefähr am 1. Mai 1941 war der X-Tag für den Beginn der Operation festgelegt. Am 1. Juni waren die Vorbereitungen tatsächlich fertiggestellt, und ein detaillierter Zeitplan wurde herausgegeben. Es wurde angenommen, daß, obgleich es schwere Grenzschlachten geben würde, die vielleicht vier Wochen dauern konnten, danach kein ernster Widerstand mehr zu erwarten sei.

Am 22. Juni, um 3.30 Uhr morgens, marschierten wiederum die deutschen Armeen. Hitler sagte damals in seiner Bekanntmachung:

»Ich habe mich entschlossen, das Schicksal des deutschen Volkes und des Reiches wiederum in die Hände unserer Soldaten zu legen.«

Natürlich wurden die üblichen falschen Angaben gemacht. Ribbentrop sagte am 28. Juni, daß der Schritt nur wegen Bedrohung der deutschen Grenze durch die Rote Armee unternommen wurde. Es war eine Lüge, und der Angeklagte Ribbentrop wußte, daß es eine Lüge war.

Am 7. Juni 1941 berichtete Ribbentrops Botschafter in Moskau an Ribbentrop:

»Alle Beobachtungen zeigen, daß Stalin und Molotow, die für die russische Außenpolitik allein verantwortlich sind, alles tun, um einen Konflikt mit Deutschland zu vermeiden.«

Die Stabsberichte, die Sie sehen werden, stellen klar, daß die Russen keine militärischen Vorbereitungen getroffen hatten, und daß sie weiterhin ihre Lieferungen gemäß dem Handelsvertrag fortsetzten, und zwar bis zum letzten Tage. Die Wahrheit ist natürlich, daß die Ausschaltung Rußlands als politischer Gegner und die Einbeziehung russischen Gebiets in den deutschen Lebensraum schon lange einer der kardinalen Punkte der Nazi-Politik gewesen war, welcher aber später aus diplomatischen Gründen, wie der Angeklagte Jodl es nannte, in den Hintergrund getreten war.

So wurden am 22. Juni die Nazi-Armeen gegen die Macht geworfen, mit der Hitler erst kurz vorher einen Freundschaftspakt geschlossen hatte. Deutschland ging zum letzten Angriffsakt in Europa über, der nach langem und bitterem Kampf endlich zu seinem Zusammenbruch führte.

Dies also ist die nach Punkt 2 der Anklageschrift gegen diese Angeklagten als führende Männer Deutschlands erhobene Anklage.

Es wird wahrscheinlich behauptet werden, daß viele dieser Dokumente, auf die ich mich bezogen habe, im Namen Hitlers verfaßt wurden, daß diese Befehle Befehle Hitlers waren, und daß diese Männer lediglich Werkzeuge von Hitlers Wille gewesen seien; aber [165] sie waren die Werkzeuge, ohne die Hitlers Wille nicht hätte ausgeführt werden können. Sie waren mehr als das. Diese Männer waren nicht bloß willige Werkzeuge, obwohl sie schon in dieser Rolle hinreichende Schuld auf sich geladen hätten, sie sind die Männer, mit deren Hilfe Hitler seine Machtstellung so ausgebaut hat, wie er es beabsichtigte. Sie sind die Männer, die durch ihre Initiative und Planung die in Hitlers Namen vorgenommenen Angriffshandlungen oft ersannen und sicherlich erst möglich machten; und sie sind die Männer, die es Hitler ermöglichten, die Armee, Marine und Luftwaffe aufzubauen, die Kriegswirtschaft ins Leben zu rufen, und die Grundlage jener politischen Philosophie zu schaffen, mit deren Hilfe diese hinterlistigen Angriffe ausgeführt wurden, und durch die es ihm gelang, seine fanatischen Gefolgsleute in friedliche Länder zu führen, um zu morden, zu plündern und zu zerstören. Sie sind die Männer, durch deren Mitwirkung und Unterstützung die Nazi-Regierung in Deutschland möglich gemacht wurde.

Die Regierung eines totalitären Landes kann ohne Volksvertretung geführt werden, sie kann aber nicht überhaupt ohne jede Hilfe geführt werden. Es ist zwecklos, einen Führer zu haben, wenn es nicht auch Menschen gibt, die aus Gründen persönlicher Habsucht und persönlicher Ehrsucht willig und bereit sind, ihm zu helfen und zu dienen.

Der Diktator, der das Schicksal seines Landes leitet, kann sich nicht allein auf sich selbst verlassen, weder in der Erlangung noch in der Aufrechterhaltung seiner Macht. Er bedarf der Unterstützung und der Hilfe, die geringere Männer, selbst gierig nach einem Anteil an der diktatorischen Macht und eifrig bemüht, sich in der Anbetung des Führers zu sonnen, gern gewähren.

Vor den Strafgerichten unserer Länder, wo Leute wegen Verletzung der Landesgesetze angeklagt sind, kommt es nicht selten vor, daß eine Bande gemeinsam auf der Anklagebank sitzt, aus der sich ein Mann als die geistig führende und beherrschende Person abhebt. Der gemeine Dieb würde sich auf keinen Fall mit den Worten verantworten: Ich stahl, weil mir befohlen wurde zu stehlen; oder der Mörder: Ich tötete, weil mir aufgetragen wurde zu töten. Diese Männer sind in keiner anderen Lage, abgesehen davon, daß sie versucht haben, Nationen zu berauben und ganze Völker auszurotten.

Niemandes Vollmacht rechtfertigt die Ausführung einer ungesetzlichen Handlung. Politische Ergebenheit und militärischer Gehorsam sind vorzügliche Dinge, aber weder erheischen noch rechtfertigen sie die Ausführung von offenkundig ruchlosen Taten. Es kommt ein Punkt, wo ein Mann sich weigern muß, seinem Führer zu folgen, will er seinem Gewissen folgen. Selbst der gemeine Soldat, der in seiner Armee dient, ist nicht dazu verpflichtet, ungesetzlichen [166] Befehlen zu gehorchen. Aber diese Männer waren keine gewöhnlichen Soldaten; sie waren die Männer, deren Geschicklichkeit und Schlauheit, deren Arbeit und Aktivität es der Deutschen Regierung möglich machten, bestehende Verträge zu zerreißen, neue Verträge einzugehen und sich über sie hinwegzusetzen, internationale Verhandlungen und Diplomatie zu einem leeren Hohn herabzuwürdigen, und alle Achtung und Kraft internationaler Gesetze zu zerstören, und schließlich gegen die Völker der Welt aufzumarschieren, um eine Herrschaft zu errichten, in die sie als hochmütige Glieder ihrer selbsterfundenen Herrenrasse ihren Glauben setzten.

Wenn diese Verbrechen in gewissem Sinne auch die Verbrechen Nazi-Deutschlands waren, so haben sich die Angeklagten persönlich mitschuldig gemacht, weil sie mit Rat und Tat Vorschub und Beistand leisteten und so die Begehung der Taten möglich machten. Die Summe der Verbrechen, die von diesen Männern begangen wurden – in ihrer Schrecklichkeit kaum zu erfassen – ist von verschiedenen Gesichtspunkten her zu betrachten. Ihr Sadismus, ihre Lüsternheit, das wohl überlegte Hinschlachten und die Herabwürdigung so vieler Millionen ihrer Mitmenschen – die Vorstellung allein macht schaudern – bildet nur eine Seite dieser Angelegenheit. Nun, da dieser Alpdruck gewichen ist und wir uns mit den zukünftigen Lebensverhältnissen zu befassen haben, erscheint ihre Schuld als Mörder und Räuber vielleicht weniger wichtig und von geringerer Wirkung für die zukünftigen Generationen als ihre verbrecherischen Betrugshandlungen, mit deren Hilfe sie ihre Morde und Räubereien begehen konnten. Das ist die andere Seite ihrer Schuld.

Die Geschichte ihrer »Diplomatie«, die auf List, Scheinheiligkeit und Untreue aufgebaut war, ist zwar weniger schauerlich, aber nicht weniger übel und vorbedacht. Sollte ihr Vorgehen als Vorbild für die Behandlung internationaler Beziehungen angesehen werden, so müßten die Auswirkungen auf die Menschheit sicherlich nicht wenig zum Ende der Zivilisation beitragen. Ohne Vertrauen zwischen den Nationen, ohne Treu und Glauben, daß das, was gesagt wird, auch so gemeint ist, und das, was unternommen wird, auch eingehalten wird, muß alle Hoffnung auf Frieden und Sicherheit erlöschen. Die Regierungen des Vereinigten Königreichs und des Britischen Commonwealth, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und Frankreichs, unterstützt von jedem friedlichen Volk der Welt, und in dessen Namen, haben sich daher vereinigt, die Gründer und Träger der Auffassung der Nazis von internationalen Beziehungen vor diesen Gerichtshof zu stellen. Sie tun es, damit diese Angeklagten für ihre Verbrechen bestraft werden. Sie tun es ferner, damit ihr Verhalten in all seiner nackten Schlechtigkeit aufgezeigt wird, und sie tun es in der Hoffnung, daß das Gewissen und das Rechtsgefühl der ganzen Welt die Folgen solchen Verhaltens und das Ende, zu dem es stets [167] unvermeidlich führen muß, einsehen. Laßt uns den Zustand geistiger Gesundheit wieder herstellen, und damit auch die Heiligkeit unserer gegenseitigen Verpflichtungen!

VORSITZENDER: Herr Ankläger, wäre es der Britischen Anklagebehörde angenehm, fortzufahren?

SIR HARTLEY SHAWCROSS: Der Plan war ursprünglich der, daß mein Kollege, Herr Sidney Alderman, den Fall hinsichtlich der schließlichen Angriffshandlungen gegen die Tschechoslowakei fortsetze, und daß, wenn dies geschehen ist, meine britischen Kollegen mit dem Vortrag ihres Falles fortfahren. Anklagepunkt 1 und 2 ergänzen sich, wie der Gerichtshof feststellen wird, in vieler Hinsicht, und wir arbeiten mit unseren amerikanischen Kollegen auf das engste zusammen, um das Beweismaterial für diese Punkte vorzulegen.


VORSITZENDER: Herr Alderman, würde es Ihnen passen, bis 5 Uhr zu sprechen?


MR. ALDERMAN: Ja, sicherlich. Hoher Gerichtshof! Es scheint mir durchaus zweckdienlich, fortzufahren. Ich kann nicht umhin, zu sagen, daß meine Worte einen großen Unterschied gegenüber dem bedeuten werden, was Sie soeben gehört haben.

Als der Gerichtshof gestern Nachmittag die Sitzung vertagte, hatte ich gerade die Darlegung der Pläne der Nazi-Verschwörer aus den dem Münchener Vertrag unmittelbar folgenden Wochen beendet. Diese Pläne bezogen sich auf das, was die deutschen Funktionäre »die Liquidierung der Rest-Tschechoslowakei« nannten. Sie werden sich erinnern, daß drei Wochen nach München, am 21. Oktober, dem gleichen Tage, an dem die Verwaltung des Sudetenlandes den Zivilbehörden übergeben worden war, Hitler und Keitel einen Befehl an die Wehrmacht herausgaben. Es handelt sich um das Dokument C-136, US-104.

In diesem Befehl gaben Hitler und Keitel den Auftrag, mit den Vorbereitungen zur Besetzung der Rest-Tschechoslowakei durch die Wehrmacht zu beginnen. Sie werden sich ebenfalls erinnern, daß zwei Monate später, am 17. Dezember, der Angeklagte Keitel einen Zusatz zu dem ursprünglichen Befehl erließ, nach dem die Vorbereitungsarbeiten fortzusetzen waren. Es ist Dokument C-138, US-105. Beide Dokumente wurden bereits vorgelegt. In der Annahme, daß kein nennenswerter Widerstand zu erwarten sei, betonte dieser Befehl, daß der Angriff auf die Tschechoslowakei gut getarnt werden sollte, so daß er nicht als kriegsmäßige Handlung erscheinen würde.

»Auch nach außen hin,« ich zitiere, »muß klar in Erscheinung treten, daß es sich nur um eine Befriedungsaktion und nicht um ein kriegerisches Unternehmen handelt.«

[168] Somit war bereits Anfang 1939 der Grundplan für eine militärische Aktion gegen die verstümmelte Tschechoslowakische Republik vom deutschen Oberkommando ausgearbeitet.

Ich wende mich nun den listigen und verbrecherischen Methoden zu, die die Nazi-Verschwörer anwendeten, um dafür zu sorgen, daß der deutschen Armee kein nennenswerter Widerstand entgegengesetzt werde. Wie bereits in den Fällen Österreich und Sudetenland beabsichtigten die Nazi-Verschwörer nicht, sich auf die Wehrmacht allein zu stützen, um ihr berechnetes Ziel, die Liquidierung der Tschechoslowakei, zu erreichen. Da die deutsche Minderheit bereits von der Tschechoslowakei abgetrennt war, konnten sie nicht länger »Heim ins Reich« rufen. Eine beträchtliche Minderheit, die Slowaken, befand sich noch in der Tschechoslowakei.

Ich muß hier erwähnen, daß die Tschechoslowakische Regierung alles getan hatte, um die slowakischen Extremisten in den Monaten nach der Abtretung des Sudetenlandes zu versöhnen. Den Slowaken war Autonomie mit einem autonomen Kabinett und einem Parlament in Preßburg gewährt worden. Nichtsdestoweniger und trotz dieser Konzessionen war es die Slowakei, wo die Nazi-Verschwörer fruchtbaren Boden für ihre Taktiken fanden. Das Bild, das ich jetzt von den Nazi-Operationen in der Slowakei entwerfe, stammt aus dem offiziellen tschechoslowakischen Regierungsbericht, Urkunde 998-PS, die bereits als Beweisstück US-91 zugelassen und vom Gerichtshof amtlich zur Kenntnis genommen worden ist. Nazi-Propaganda- und Spitzelorganisationen hatten sich schon lange für eine enge Verbindung mit der slowakischen, autonomistischen Opposition interessiert. Als Bela Tuka, der später Ministerpräsident des Marionetten-Staates Slowakei wurde, 1929 unter Anklage wegen Spionage und Hochverrat stand, wurde der Beweis erbracht, daß er bereits mit Nazi-Gruppen in Deutschland Verbindungen unterhielt. Schon vor 1938 hatten Nazi-Helfer enge Verbindung mit slowakischen Verrätern im Exil und versuchten, einen vorteilhafteren Kontakt mit der halbfaschistischen slowakischen katholischen Volkspartei des Monsignore Andreas Hlinka herzustellen. Im Februar und Juli 1938 konferierten die Führer der Henlein-Bewegung mit den Leitern der Partei des Paters Hlinka und kamen überein, sich gegenseitig in ihren Forderungen auf Autonomie beizustehen. Diese Übereinkunft erwies sich in der September-Agitation als nützlich, als das Auswärtige Amt in Berlin im geeigneten Moment an den Henlein-Führer Kundt in Prag ein Telegramm richtete, den Slowaken auszurichten, daß sie nun ihre Forderung nach Autonomie Stellen sollten. Dieses Telegramm, Dokument 2858-PS, US-97, ist bereits als Beweisstück vorgelegt und zur Verlesung gebracht. Zu diesem Zeitpunkt, Mitte Sommer 1938, standen die Nazis in direkter Verbindung mit Personen der slowakischen Autonomiebewegung und besaßen bezahlte Agenten im Stab der Partei des Paters Hlinka.[169] Diese Agenten hatten die Aufgabe, jegliche Verständigung zwischen slowakischen Autonomisten und slowakischen Parteien in der Prager Regierung unmöglich zu machen.

Hans Karmasin, der später Volksgruppenführer wurde und zum Nazi-Führer in der Slowakei ernannt worden war, gab vor, im Dienste der slowakischen Autonomie zu stehen, während er tatsächlich im Solde der Nazis stand. Am 22. November telegraphierten die Nazis in indiskreter Weise an Karmasin und forderten ihn auf, sein Geld von der Deutschen Gesandtschaft in Prag abzuholen. Zum Beweis dafür lege ich Dokument 2859-PS, US-107 vor, das unter den Akten des Deutschen Auswärtigen Amtes erbeutet wurde. Ich verlese das Telegramm, das von der Deutschen Gesandtschaft in Prag nach Preßburg gesandt wurde:

»Abgeordneter Kundt bittet Staatssekretär Karmasin auszurichten, er möge die für ihn bei der Gesandtschaftskasse bereitliegende Summe persönlich abheben. Unterschrift: Hencke.«

Karmasin erwies sich als besonders nützlich für die Sache der Nazis. Obwohl es der chronologischen Folge meines Vertrags nicht entspricht, möchte ich Dokument 2794-PS als Beweisstück US-108, ein erbeutetes Memorandum des Deutschen Auswärtigen Amtes, datiert Berlin, 29. November 1939, vorlegen. Diese Urkunde, die acht Monate nach der Besetzung der Tschechoslowakei datiert ist, wirft ein interessantes Licht sowohl auf Karmasin als auch auf das Deutsche Auswärtige Amt. Ich lese nun aus diesem Memorandum vor:

»Zur Frage geldlicher Zuwendungen an Karmasin.

Karmasin bekommt monatlich RM. 30000 vom VDA bis zum 1. April 1940, von da ab monatlich RM. 15000. Ferner hat die Volksdeutsche Mittelsstelle bei der Deutschen Gesandtschaft in Preßburg RM. 300000 für K. hinterlegt, auf die er im Notfall zurückgreifen kann.

K. hat außerdem vom Reichsminister Seyß-Inquart Geld erhalten; es hat z. Zt. nicht festgestellt werden können, um welche Beträge es sich gehandelt hat und ob noch Zahlungen erfolgen.

Es scheint demnach, daß Karmasin mit Geld genügend versehen ist, so daß wohl abgewartet werden könnte, ob er seinerseits mit neuen Forderungen kommt.

Hiermit dem Herrn Reichsaußenminister vorgelegt.

Unterschrift: Woermann.«

Dieses Dokument zeigt die Mitschuld des Deutschen Auswärtigen Amtes an der Unterstützung illegaler Organisationen im Ausland. Noch wichtiger, es zeigt, daß es die Deutschen noch immer für notwendig erachteten, ihre Strohmänner in Preßburg mit wesentlichen Geldmitteln zu versehen, selbst nach der Ausrufung des [170] sogenannten Unabhängigen Staates Slowakei. Im Winter 1938/39 hatte der Angeklagte Göring mit Durcansky und Mach, zwei Führern der slowakischen Extremistengruppe, die von Karmasin begleitet waren, eine Besprechung. Die Slowaken erklärten Göring, daß sie, wie sie es nannten, eine Unabhängigkeit mit starker, politischer, wirtschaftlicher und militärischer Anlehnung an Deutschland wünschten. Sie versprachen, daß das jüdische Problem im gleichen Sinne, wie es in Deutschland gelöst worden war, gelöst werden würde. Sie versprachen ferner das Verbot der Kommunistischen Partei. Die Aufzeichnungen über die Konferenz zeigen, daß Göring einer Forderung der Anstrengungen der Slowakei für ihre Unabhängigkeit zustimmte. Aber wie die Urkunde zeigen wird, waren seine Motive nur wenig uneigennützig.

Ich lege Dokument 2801-PS als Beweisstück US-109 vor. Es ist eine undatierte Niederschrift einer Unterhaltung zwischen Göring und Durcansky. Dieses Dokument wurde unter den Akten des Deutschen Auswärtigen Amtes erbeutet. Ich lese dieses Protokoll, das im Telegrammstil verfaßt ist, vor. Zunächst Durcansky, der stellvertretende Ministerpräsident:

»... ›Sympathie für Führer; Dank, daß durch den Führer den Slowaken das Selbstbestimmungsrecht ermöglicht worden ist.‹ Slowaken wollen nie zu Ungarn. Die Slowaken wollen volle Selbständigkeit unter stärkster politischer, wirtschaftlicher, militärischer Anlehnung an Deutschland. Preßburg als Hauptstadt. Durchführung des Planes erst möglich, wenn Heer und Polizei slowakisch.

Beim Zusammentreten des ersten slowakischen Landtages Ausrufen der selbständigen Slowakei. Bei Abstimmung wäre Mehrheit für Loslösung von Prag. Juden stimmen für Ungarn. Abstimmung bis zur March, wo viele Slowaken wohnen.

Judenproblem wird ähnlich wie in Deutschland gelöst. Kommunistische Partei verboten. Deutsche in Slowakei wollen nicht zu Ungarn, sondern bei Slowakei bleiben. Deutscher Einfluß auf slowakische Staatsführung groß; ein deutscher Minister zugesagt. Jetzige Verhandlungen mit Ungarn werden von Slowaken geführt. Tschechen sind gegenüber Ungarn nachgiebiger als Slowaken.

Feldmarschall« – d.h. Feldmarschall Göring – »ist der Ansicht, Bestrebungen der Slowaken auf Selbständigkeit in geeigneter Weise unterstützen. Eine Tschechei ohne Slowakei ist uns noch mehr, restlos, ausgeliefert. Flughafenbasis in Slowakei für Luftwaffe im Einsatz gegen Osten sehr wichtig.«

Am 12. Februar reiste eine slowakische Delegation nach Berlin. Sie bestand aus Tuka, einem der Slowaken, mit denen die Deutschen in Verbindung waren, und Karmasin, dem bezahlten Vertreter der [171] Nazi-Verschwörer in der Slowakei. Sie hatten am 12. Februar 1939 eine Besprechung mit Hitler und Ribbentrop in der Reichskanzlei in Berlin. Ich lege nun Dokument 2790-PS, US-110 vor, die erbeutete Niederschrift über diese Konferenz aus dem Deutschen Auswärtigen Amt:

»Nach kurzer Begrüßung dankt Tuka dem Führer für die Gewährung dieser Unterredung. Er redet den Führer mit ›Mein Führer‹ an und bringt zum Ausdruck, daß er, obwohl er an sich ein bescheidener Mensch ist, doch wohl für sich in Anspruch nehmen dürfte, im Namen des slowakischen Vol kes zu sprechen. Die tschechischen Gerichte und »Gefängnisse legitimierten ihn zu dieser Behauptung. Er sagt, daß der Führer nicht nur die slowakische Frage aufgeworfen habe, sondern auch der erste gewesen sei, der dem slowakischen Volke seine Würde zuerkannt habe. Die Slowaken sollten unter der Führung des Führers zur Erhaltung der europäischen Zivilisation mitkämpfen. Es sei klar, daß ein weiteres Zusammenleben mit den Tschechen für die Slowaken seelisch wie wirtschaftlich unmöglich geworden sei.«

Ich gehe zu dem letzten Satz über:

»Ich lege das Schicksal meines Volkes in Ihre Hände« – gemeint in die des Führers.

Bei dieser Besprechung gelang es den Nazi-Verschwörern anscheinend, der slowakischen Delegation die Idee des Aufstandes einzupflanzen. Ich beziehe mich auf den letzten Satz dieses Dokuments, das ich gerade verlesen habe, des Satzes, der von Tuka gesprochen wurde: »Ich lege das Schicksal meines Volkes in Ihre Hände«.

Aus diesen Dokumenten ist ersichtlich, daß die Nazis seit Mitte Februar 1939 eine gutdisziplinierte Gruppe von Slowaken zu ihren Diensten hatten, von denen viele aus den Reihen der Partei Pater Hlinkas stammten. Geschmeichelt durch die persönliche Aufmerksamkeit solcher Männer wie Hitler und Ribbentrop und unterstützt von deutschen Vertretern, erwiesen sich die Slowaken als willige Werkzeuge in den Händen der Nazi-Verschwörer.

Außer den Slowaken benutzten die Nazi-Verschwörer auch die wenigen Deutschen, die noch immer in der verstümmelten Tschechoslowakischen Republik wohnten. Kundt, der Vertreter Henleins, der zum Führer dieser deutschen Minderheit ernannt worden war, schaffte möglichst viele »Brennpunkte deutscher Kultur«. Deutsche aus den Gebieten, die an Deutschland abgetreten waren, bekamen von Berlin aus den Auftrag, ihre Studien an der deutschen Universität in Prag fortzusetzen und diese zu einem Zentrum des aggressiven Nazismus zu machen.

Mit Hilfe von deutschen Beamten wurde ein wohlerwogener Feldzug zur Nazi-Durchdringung der tschechischen öffentlichen und [172] privaten Einrichtungen durchgeführt, und die Henlein-Bewegung stellte ihre volle Mitarbeit den Agenten der Gestapo aus dem Reich, die auf tschechischem Boden erschienen, zur Verfügung. Die politische Tätigkeit der Nazis hatte zum Ziel, die tschechische Widerstandskraft gegen die Herrschaft Deutschlands zu unterminieren und zu schwächen. Angesichts der dauernden Drohungen diplomatischer wie auch propagandistischer Art gelang es der Tschechischen Regierung nicht, ausreichende Maßnahmen gegen jene zu ergreifen, die ihre Souveränität verletzten. Ich stütze meine Ausführungen auf den offiziellen Bericht der Tschechoslowakischen Regierung, der die Nummer 998-PS trägt.

Anfang März, als der Tag für den endgültigen Einmarsch in die Tschechoslowakei bereits kurz bevorstand, trat die Tätigkeit der Fünften Kolonne in ihre Schlußphase. In Böhmen und Mähren schaffte der FS, Henleins Gegenstück zur SS, in Verbindung mit den Nazi-Verschwörern im Reiche die Grundlage für die Ereignisse des 14. und 15. März.

Ich lege jetzt Dokument 2826-PS, US-111 vor, einen Artikel, der von dem SS-Gruppenführer Karl Hermann Frank verfaßt, in der Zeitschrift »Böhmen und Mähren«, der offiziellen Zeitschrift des Reichsprotektors für Böhmen und Mähren, Ausgabe März 1941, Seite 179 erschienen ist.

Es handelt sich hier um einen Artikel, der von einem Nazi-Führer in der Tschechoslowakei zu der Zeit geschrieben wurde, als Deutschland seine größten militärischen Erfolge hatte. Es ist ein prahlerischer Artikel und enthüllt mit einer in der Nazi-Presse selten gefundenen Aufrichtigkeit sowohl die Aufgaben, denen der FS und die SS dienten, als auch den Stolz der Nazi-Führer, die an diesen Organisationen tätigen Anteil genommen hatten. Es handelt sich um ein längeres Zitat.

VORSITZENDER: Werden Sie morgen damit fortfahren, Herr Alderman?

MR. ALDERMAN: Jawohl.


VORSITZENDER: Werden Sie den ganzen Tag benötigen?


MR. ALDERMAN: Ich glaube, nicht mehr als eineinhalb Stunden.


VORSITZENDER: Wird danach die britische Anklagebehörde fortsetzen?


MR. ALDERMAN: Jawohl.


[Der Gerichtshof vertagt sich bis

5. Dezember 1945, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 3, S. 140-174.
Lizenz:
Kategorien:

Buchempfehlung

Gellert, Christian Fürchtegott

Geistliche Oden und Lieder

Geistliche Oden und Lieder

Diese »Oden für das Herz« mögen erbaulich auf den Leser wirken und den »Geschmack an der Religion mehren« und die »Herzen in fromme Empfindung« versetzen, wünscht sich der Autor. Gellerts lyrisches Hauptwerk war 1757 ein beachtlicher Publikumserfolg.

88 Seiten, 5.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon

Buchempfehlung

Große Erzählungen der Hochromantik

Große Erzählungen der Hochromantik

Zwischen 1804 und 1815 ist Heidelberg das intellektuelle Zentrum einer Bewegung, die sich von dort aus in der Welt verbreitet. Individuelles Erleben von Idylle und Harmonie, die Innerlichkeit der Seele sind die zentralen Themen der Hochromantik als Gegenbewegung zur von der Antike inspirierten Klassik und der vernunftgetriebenen Aufklärung. Acht der ganz großen Erzählungen der Hochromantik hat Michael Holzinger für diese Leseausgabe zusammengestellt.

390 Seiten, 19.80 Euro

Ansehen bei Amazon