Frank.

[616] Frank ist unter Punkt Eins, Drei und Vier angeklagt. Frank trat der Nazi-Partei im Jahre 1927 bei. Er wurde Mitglied des Reichstages im Jahre 1930, bayerischer Justizminister im Jahre 1933 und Reichsminister ohne Portefeuille, als diese Behörde in die Reichsregierung im Jahre 1934 eingegliedert wurde. 1933 wurde er zum Reichsleiter der Nazi-Partei für Rechtsangelegenheiten ernannt, und im gleichen Jahr wurde er Vorsitzender der Akademie für Deutsches[616] Recht. Außerdem wurde Frank der Ehrenrang eines SA-Obergruppenführers verliehen. Im Jahre 1942 wurde er wegen des Rechtssystems, das in Deutschland gültig sein sollte, in einen vorübergehenden Streit mit Himmler verwickelt. Im gleichen Jahre wurde er als Reichsleiter der Nazi-Partei und als Vorsitzender der Akademie für Deutsches Recht entlassen.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 22, S. 616-617.
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