Jodl.

[647] Jodl wird nach allen vier Anklagepunkten angeklagt. Von 1935 bis 1938 war er der Chef der Abteilung Landesverteidigung beim Oberkommando. Nach einem Jahr als Truppenbefehlshaber kehrte er im August 1939 zurück und wurde Chef des Wehrmachtführungsstabes im Oberkommando der Wehrmacht. Obwohl der Angeklagte Keitel sein unmittelbarer Vorgesetzter war, berichtete er über Operationsangelegenheiten unmittelbar an Hitler. Im streng militärischen Sinne fiel Jodl die eigentliche Planung des Krieges zu, und er war in hohem Maße für die Strategie und die Leitung der Operationen verantwortlich.

Jodl verteidigt sich damit, daß er ein zum Gehorsam vereidigter Soldat gewesen sei und kein Politiker, und daß ihm seine Stabs- und Planungsarbeit keine Zeit für andere Angelegenheiten übrig ließ. Er sagte aus, daß er bei dem Unterzeichnen und Paraphieren von Verordnungen, Denkschriften und Briefen für Hitler handelte, oftmals in Abwesenheit Keitels. Obwohl er behauptet, daß er als Soldat Hitler zu gehorchen hatte, sagte er aus, daß er häufig versuchte, bestimmte Maßnahmen durch Aufschub zu hindern, was gelegentlich auch gelang, wie zum Beispiel, als er sich Hitlers Forderung widersetzte, Weisungen zu erlassen, daß alliierte »Terrorflieger« gelyncht werden.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 22, S. 647.
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