Schlußfolgerung.

[373] Das Gericht erkennt, daß Seyß-Inquart schuldig ist unter Anklagepunkt 2, 3 und 4, aber nicht schuldig unter Punkt 1.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 373.
Lizenz:
Kategorien: