Seyß-Inquart.

[370] Seyß-Inquart ist unter allen 4 Punkten angeklagt. Seyß-Inquart, ein österreichischer Rechtsanwalt, wurde auf deutschen Druck hin im Mai 1937 zum österreichischen Staatsrat ernannt. Er hatte seit 1931 Fühlung mit der österreichischen Nazi-Partei, hatte aber oft Schwierigkeiten mit ihr und wurde erst am 13. März 1938 Parteimitglied. Er wurde gemäß einer der Bedingungen, die Hitler in der Berchtesgadener Sitzung vom 12. Februar 1938 Schuschnigg aufgezwungen [370] hatte, zum österreichischen Sicherheits- und Innenminister ernannt.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 370-371.
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