Die Judenverfolgung.

[277] Die Verfolgung der Juden durch die Nazi-Regierung ist mit größter Ausführlichkeit vor dem Gerichtshof bewiesen worden. Sie [277] ist ein einziger Bericht von konsequenter und systematischer Unmenschlichkeit größten Stils. Ohlendorf, Chef des Amtes III im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) von 1939 bis 1943, der auch eine der Einsatzgruppen in dem Feldzug gegen die Sowjetunion befehligte, berichtete vor Gericht über die bei der Ausrottung von Juden angewandten Methoden. Er erklärte, daß Erschießungstrupps für die Hinrichtung der Opfer eingesetzt wurden, um das persönliche Schuldgefühl des Einzelnen zu verringern; die 90000 Männer, Frauen und Kinder, die im Laufe eines Jahres durch seine eigene Gruppe ermordet worden sind, waren in der Überzahl Juden. Der Zeuge Bach-Zelewski antwortete auf die Frage, wieso Ohlendorf die Morde von 90000 Personen zugeben könne:

»Ich bin der Überzeugung, wenn man Jahre und Jahrzehnte lang die Lehre predigt, daß die slawische Rasse eine minderwertige Rasse und Juden nicht einmal Menschen sind, dann ist ein solches Resultat unausbleiblich.«

Der Angeklagte Frank jedoch sprach die Schlußworte zu diesem Kapitel der Nazi-Geschichte, als er in diesem Gerichtssaal bezeugte:

»Wir haben gegen das Judentum gekämpft. Wir haben seit Jahren dagegen gekämpft. Und wir haben uns Äußerungen erlaubt, und mein eigenes Tagebuch wurde zum Zeugen gegen mich in dieser Hinsieht – Äußerungen, die fürchterlich waren... Tausend Jahre werden vergehen und diese Schuld Deutschlands wird immer noch nicht ausgelöscht sein.«

Die antijüdischen Maßnahmen waren in Punkt 4 des Partei-Programmes formuliert, welches ausführte: »Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.« Andere Punkte des Programmes führten aus, daß Juden als Ausländer zu behandeln seien, daß man ihnen nicht gestatten dürfe, öffentliche Ämter zu bekleiden und daß sie aus dem Reich auszustoßen seien, falls es unmöglich wäre, die Gesamtbevölkerung des Staates zu ernähren, daß man ihnen eine weitere Einwanderung nach Deutschland verweigern und die Veröffentlichung deutscher Zeitungen verbieten solle. Die Nazi-Partei predigte diese Lehren während des ganzen Verlaufes ihrer Geschichte. Es wurde gestattet, daß »Der Stürmer« und andere Veröffentlichungen den Haß gegen die Juden verbreiteten, und in den Reden und öffentlichen Ausführungen der Nazi-Führer wurden die Juden öffentlich der Lächerlichkeit und Schmähung preisgegeben.

Mit der Machtergreifung wurde die Judenverfolgung verschärft. Eine Reihe von erlassenen Gesetzen schufen Unterschiede und beschränkten die den Juden zugänglichen Ämter und Berufe; Einschränkungen wurden ihrem Familienleben und ihren Bürgerrechten auferlegt. Schon im Herbst 1938 hatte die Nazi-Politik den Juden gegenüber eine Stufe erreicht, die auf die gänzliche Ausschließung [278] der Juden aus dem deutschen Leben abzielte. Pogrome, die die Verbrennung und Zerstörung von Synagogen, die Plünderung von jüdischen Geschäften und die Verhaftung von hervorragenden jüdischen Geschäftsleuten einbegriffen, wurden organisiert. Eine Kollektivstrafe von 1 Milliarde Mark wurde den Juden auferlegt, die Beschlagnahme jüdischen Vermögens wurde genehmigt, und die Bewegungsfreiheit der Juden wurde durch Bestimmungen auf gewisse Sonderbezirke und Stunden eingeschränkt. Die Errichtung von Ghettos wurde weitgehend durchgeführt und auf Grund eines Befehls der Sicherheitspolizei wurden Juden zum Tragen eines gelben Sternes auf der Brust und auf dem Rücken gezwungen.

Es ist durch die Anklagebehörde geltend gemacht worden, daß verschiedene Richtungen dieser antisemitischen Politik mit den Plänen für den Angriffskrieg im Zusammenhang stand. Die gewalttätigen Maßnahmen, die im November 1938 gegen die Juden zur Anwendung kamen, waren angeblich in Vergeltung für die Tötung eines Beamten der deutschen Botschaft in Paris. Jedoch die Entscheidung für die Besitzergreifung Österreichs und der Tschechoslowakei war schon ein Jahr vorher getroffen worden. Eine Strafe von 1 Milliarde wurde verhängt und die Beschlagnahme jüdischen Vermögens wurde zu einer Zeit angeordnet, als deutsche Rüstungskosten das deutsche Finanzministerium in Schwierigkeiten versetzt hatten, und als die Verringerung der Rüstungsausgaben erwogen wurde. Diese Schritte wurden überdies mit der Billigung des Angeklagten Göring unternommen, der mit der Verantwortung für Wirtschaftsangelegenheiten dieser Art betraut worden war und der der stärkste Befürworter eines erweiterten Wiederaufrüstungsprogrammes ohne Erwägung der finanziellen Schwierigkeiten war.

Es ist weiterhin ausgeführt worden, daß sich der Zusammenhang zwischen der antisemitischen Politik und dem Angriffskrieg nicht auf Wirtschaftssachen beschränkte. Das Rundschreiben des deutschen Auswärtigen Amtes beschrieb in einem Artikel vom 25. Jan. 1939 unter der Überschrift »Die Judenfrage als ein Faktor in der deutschen Außenpolitik im Jahre 1938« die neue Phase der judenfeindlichen Nazi-Politik: mit den folgenden Worten:

»Es ist wohl kein Zufall, daß das Schicksalsjahr 1938 zugleich mit der Verwirklichung des großdeutschen Gedankens die Judenfrage ihrer Lösung nahegebracht hat. Denn die Judenpolitik war sowohl Voraussetzung wie Konsequenz der Ereignisse des Jahres 1938. Mehr vielleicht als die Macht politischer Gegnerschaft der ehemaligen Feindbundmächte des Weltkrieges hat das Vordringen jüdischen Einflusses in der zersetzenden jüdischen Geisteshaltung und Politik, Wirtschaft und Kultur die Kraft und den Willen des deutschen Volkes zum Wiederaufstieg gelähmt. Die Heilung dieser Krankheit des Volkskörpers war daher wohl [279] eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Kraftanstrengung, die im Jahre 1938 gegen den Willen einer Welt den Zusammenschluß des Großdeutschen Reiches erzwang.«

Die Verfolgung der Juden im Vorkriegsdeutschland durch die Nazis, so hart und unterdrückend sie auch war, läßt sich jedoch nicht mit der während des Krieges in den besetzten Gebieten verfolgten Politik vergleichen. Ursprünglich glich diese Politik der bis dahin innerhalb Deutschlands betriebenen. Die Juden mußten sich registrieren lassen und wurden gezwungen, in Ghettos zu leben, den gelben Stern zu tragen und sich als Sklavenarbeiter verwenden zu lassen. Im Sommer 1941 wurden jedoch Pläne entworfen für eine »Endlösung« der Judenfrage in ganz Europa. Diese »Endlösung« bedeutete die Ausrottung der Juden, die, wie Hitler bereits Anfang 1939 angedroht hatte, eine der Folgen eines Kriegsausbruchs sein würde. Eine Spezialabteilung der Gestapo unter Adolf Eichmann, Chef der Abteilung B IV der Gestapo, wurde gebildet, um diese Politik durchzuführen.

Der Plan für die Ausrottung der Juden wurde kurz nach dem Angriff auf die Sowjetunion ausgearbeitet. Den Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD, die zur Brechung des Widerstandes der Bevölkerung der im Rücken der deutschen Armeen im Osten liegenden Gebiete aufgestellt worden waren, wurde die Aufgabe der Ausrottung der Juden in diesen Gebieten übertragen. Die Wirksamkeit der Tätigkeit der Einsatzgruppen wird durch die Tatsache erwiesen, daß im Februar 1942 Heydrich bereits berichten konnte, daß Estland judenfrei und daß in Riga die Zahl der Juden von 29500 auf 2500 herabgedrückt worden sei. Insgesamt haben die in den besetzten baltischen Gebieten operierenden Einsatzgruppen in drei Monaten über 135000 Juden getötet.

Diese Sonderverbände operierten auch nicht völlig unabhängig von den deutschen Streitkräften. Es liegen unzweideutige Beweise vor, daß Führer der Einsatz gruppen die Mitwirkung von Heeresbefehlshabern erlangten. In einem Falle wurden die Beziehungen zwischen einer Einsatzgruppe und den militärischen Stellen damals als »sehr eng, fast herzlich« bezeichnet; in einem anderen Falle wurde die reibungslose Durchführung der Operation eines Einsatzkommandos dem von den Heeres-Stellen erwiesenen »Verständnis für dieses Vorgehen« zugeschrieben.

Einheiten der Sicherheitspolizei und des SD in den unter ziviler Verwaltung stehenden besetzten Ostgebieten wurde eine ähnliche Aufgabe zugewiesen. Der planmäßige und systematische Charakter der Judenverfolgungen wird am besten durch den Original-Bericht des SS-Brigade-Generals Stroop gekennzeichnet, der mit der Zerstörung des Warschauer Ghettos, die im Jahre 1943 stattfand, beauftragt war. Dem Gerichtshof wurde jener mit Lichtbildern versehene [280] Bericht, der auf dem Titelblatt die Worte trug: »Das Juden-Ghetto in Warschau existiert nicht mehr«, als Beweisstück vorgelegt. Der Band enthält eine Anzahl Berichte, die von Stroop an den Höheren SS- und Polizeiführer Ost gesandt worden sind. Im April 1943 schrieb Stroop in einem dieser Berichte:

»Der von den Juden und Banditen geleistete Widerstand konnte nur durch energischen unermüdlichen Tag- und Nachteinsatz der Stoßtrupps gebrochen werden. Am 23. April 1943 erging vom Reichsfüh rer SS... der Befehl, die Durchkämmung des Ghettos mit größter Härte und unnachsichtlicher Zähigkeit zu vollziehen. Ich entschloß mich deshalb, nunmehr die totale Vernichtung des jüdischen Wohnbezirkes durch Abbrennen, ohne Rücksicht auf die Rüstungsbetriebe, vorzunehmen. Es wurde systematisch ein Betrieb nach dem anderen geräumt und anschließend durch Feuer vernichtet. Fast immer kamen dann die Juden aus ihren Verstecken heraus. Es war nicht selten, daß die Juden in den brennenden Häusern sich so lange aufhielten, bis sie es wegen der Hitze... vorzogen, aus den Stockwerken herauszuspringen.... Mit gebrochenen Knochen versuchten sie dann noch über die Straße in Häuserblocks zu kriechen, die noch nicht in Flammen standen... Auch der Aufenthalt in den Kanälen war schon nach den ersten 8 Tagen kein angenehmer mehr. Häufig konnten auf der Straße laut die Stimmen aus den Kanälen herausgehört werden... Nebelkerzen wurden in die Kanaleinstieglöcher herabgelassen mit dem Erfolg,... daß die Juden aus den Kanälen herausgeholt werden konnten. Zahllose Juden wurden in Kanälen und Bunkern durch Sprengungen erledigt. Je länger der Widerstand andauerte, desto härter wurden die Männer der Waffen-SS, Polizei und der Wehrmacht,... die vorbildlich ihren Mann stellten....«

Stroop berichtete, daß seine Warschauer-Aktion »eine bewiesene Gesamtzahl von 56065 Menschen beseitigt habe. Dazu muß die Anzahl der durch Explosion, Brände usw. Umgekommenen gerechnet werden, die nicht festgestellt werden kann.« Furchtbare Beweise von Massenmorden an Juden wurden dem Gerichtshof auch durch kinomatographische Filme vorgeführt, die die von den Alliierten später aufgefundenen Massengräber von Hunderten von Opfern darstellten.

Diese Greuel gehörten alle zu der im Jahre 1941 eingeleiteten Politik und es ist nicht erstaunlich, daß Beweismaterial vorliegt, demzufolge einige deutsche Beamte vergeblichen Protest gegen die brutale Art erhoben, mit der die Tötungen durchgeführt wurden. Aber die zur Anwendung gebrachten Methoden folgten nie einem einheitlichen Schema.

[281] Die Massenmorde von Rowno und Dubno, die der deutsche Ingenieur Gräbe erwähnte, waren ein Beispiel einer Methode; die systematische Ausrottung der Juden in Konzentrationslagern stellte eine andere dar. Zur »Endlösung« gehörte die Zusammenfassung von Juden aus allen deutsch-besetzten Teilen Europas in Konzentrationslagern. Ihr Gesundheitszustand war der Prüfstein für Leben oder Tod.

Alle Arbeitsfähigen wurden als Zwangsarbeiter in den Konzentrationslagern verwendet; alle arbeitsunfähigen Personen wurden in Gaskammern vernichtet und ihre Leichen verbrannt. Bestimmte Konzentrationslager, wie Treblinka und Auschwitz, wurden für diesen Hauptzweck bestimmt. Was Auschwitz anbelangt, so hat der Gerichtshof die Aussagen von Höss gehört, der vom 1. Mai 1940 bis 1. Dezember 1943 dort Lagerkommandant war. Er schätzte, daß allein im Lager Auschwitz in jener Zeitspanne 2500000 Menschen vernichtet wurden, und daß weitere 500000 an den Folgen von Krankheit und Hunger starben. Höss beschrieb die Auswahl für die Vernichtung in seinen Aussagen wie folgt:

»Zwei SS-Ärzte waren in Auschwitz tätig, um die einlaufenden Gefangenentransporte zu untersuchen. Die Gefangenen mußten bei einem der Ärzte vorbeigehen, der bei ihrem Vorbeimarsch durch Zeichen die Entscheidung fällte. Diejenigen, die zur Arbeit taugten, wurden ins Lager geschickt. Andere wurden sofort in die Vernichtungslager geschickt. Kinder im zarten Alter wurden unterschiedslos vernichtet, da sie auf Grund ihrer Jugend unfähig waren, zu arbeiten. Noch eine andere Verbesserung, die wir gegenüber Treblinka machten, war diejenige, daß in Treblinka die Opfer fast immer wußten, daß sie vernichtet werden sollten, während wir uns in Auschwitz bemühten, die Opfer zum Narren zu halten, indem sie glaubten, daß sie ein Entlausungsmanöver durchzumachen hätten. Natürlich erkannten sie auch häufig unsere wahren Absichten und wir hatten deswegen manchmal Aufruhr und Schwierigkeiten. Sehr häufig wollten Frauen ihre Kinder unter den Kleidern verbergen, aber wenn wir sie fanden, wurden die Kinder natürlich zur Vernichtung hineingesandt.«

Den Vorgang der Tötung selbst schilderte er mit folgenden Worten:

»Es dauerte drei bis fünfzehn Minuten, je nach den klimatischen Verhältnissen, um die Menschen in der Todeskammer zu töten. Wir wußten, wann die Menschen tot waren, weil ihr Kreischen aufhörte. Wir warteten gewöhnlich eine halbe Stunde, bevor wir die Türen öffneten und die Leichen entfernten. Nachdem die Leichen fortgebracht waren, nahmen unsere Sonderkommandos die Ringe ab und zogen das Gold aus den Zähnen der Leichen.«

Schläge, Aushungern, Folterungen und Tötungen waren an der [282] Tagesordnung. Die Insassen des Lagers Dachau wurden im August 1942 grausamen Experimenten unterworfen. Die Opfer wurden in kaltes Wasser getaucht, bis ihre Körpertemperatur auf 28 Grad Celsius herabgesunken war, worauf sie eines sofortigen Todes starben. Andere Experimente umfaßten Höhenversuche in Druckkammern, Experimente, durch welche ermittelt wurde, wie lange menschliche Wesen in eisigem Wasser am Leben bleiben können, Experimente mit vergifteten Kugeln, Experimente mit Infektionskrankheiten sowie solche, die sich mit der Sterilisierung von Männern und Frauen durch Röntgenstrahlen und andere Methoden befaßten.

Es sind Zeugenaussagen beigebracht worden über die Behandlung von KZ-Insassen vor und nach ihrer Vernichtung. Es wurde ausgesagt, daß man weiblichen Opfern vor der Tötung das Haar abschnitt, das nach Deutschland geschickt wurde, um dort bei der Herstellung von Matratzen Verwendung zu finden.

Die Kleidungsstücke, das Geld sowie die Wertgegenstände der KZ-Insassen wurden ebenfalls sichergestellt und den zuständigen Stellen zur weiteren Verwendung übersandt. Nach der Vernichtung wurden die Goldkronen und die Füllungen aus den Leichen entfernt und an die Reichsbank geschickt.

Nach der Verbrennung wurde die Asche als Düngemittel verwendet und in einigen Fällen wurden Versuche unternommen, das Fett der Leichen in der industriellen Seifenherstellung zu benutzen. Sondergruppen durchreisten Europa, um Juden ausfindig zu machen und sie der »Endlösung« zu unterziehen. Deutsche Kommissare wurden in die Vasallenstaaten wie Ungarn und Bulgarien entsandt, um den Transport von Juden in Vernichtungslager durchzuführen, und es ist bekannt, daß bis Ende 1944, 400000 ungarische Juden in Auschwitz ermordet worden waren. Ferner wurde bezeugt, daß aus einem Teil Rumäniens 110000 Juden zwecks »Liquidierung« evakuiert wurden. Adolf Eichmann, der von Hitler mit der Durchführung dieses Programms beauftragt worden war, hat geschätzt, daß im Zuge dieser Politik 6000000 Juden getötet wurden, von denen 4000000 in Vernichtungslagern ums Leben gekommen sind.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 277-283.
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