I. Gesandtschaften.

[657] Das erste Makkabäerbuch und nach ihm Josephus verfehlen nicht, bei gewissen markierten Momenten weitläufig oder kurz zu erzählen, daß die drei großen Hasmonäerführer Juda, Jonathan und Simon in Bundesgenossenschaft mit den Römern getreten seien, teils zur Befestigung der Errungenschaften gegen die Anfechtung der Syrer, teils um sich anderweitige Vorteile zu sichern. Von diesen Gesandtschaften wird weitläufig erzählt: unter Juda (I. Makkab. 8, 17-32. Josephus Altert. XII, 10, 6); unter Jonathan (I. Makkab. 12, 1 ff. Josephus das. XIII, 5, 8); unter Simon (I. Makkab. 14, 24. 15, 15). Die Geschichtlichkeit dieser Gesandtschaften und ihrer Erfolge in allen Einzelheiten ist problematisch, obwohl sie in Form von Dokumenten mitgeteilt und Namen dabei genannt werden. Unmöglich können die Römer mit Juda, der nur ein glücklicher Guerillas-Chef war, ein Bündnis der Freundschaft, noch dazu der Bundesgenossenschaft (συμμαχία) geschlossen haben. Dadurch wird auch die Gesandtschaft unter Jonathan zweifelhaft, weil dessen kurzes Schreiben an die Römer sich auf die früher geschlossene Symmachie beruft. Noch mehr verdächtig wird die ganze Relation über diese Gesandtschaft, weil sie dieselbe auch nach Sparta delegieren läßt, um mit den Spartanern, den »Brüdern der Judäer«, das Bruderverhältnis zu erneuern. Der Gesandtschaft an Sparta widmet die Quelle eine bedeutende Ausführlichkeit, während die gleichzeitige an Rom mit wenigen Worten abgemacht wird. Auch das außerordentlich freundschaftliche Antwortschreiben aus Sparta wird wörtlich mitgeteilt (14, 20 fg.), während das Antigraphon aus Rom an Jonathan [657] fehlt. Nun ist das Verwandtschaftsverhältnis der Judäer und Spartaner die schwache Seite in dem Makkabäerbuche. Sind die Urkunden an und von Sparta fingiert und damit auch die Gesandtschaft nach Sparta ungeschichtlich, so flößt die damit in engste Verbindung gebrachte Erzählung von der Gesandtschaft nach Rom unter Jonathan nicht besonderes Vertrauen ein. Dazu kommt eine neue Verlegenheit. Der Bericht über Simons Gesandtschaft nach Rom erwähnt nichts von vorangegangenen Verhandlungen, spricht nicht von Erneuerung der Freundschaft und Symmachie, sondern erzählt trocken, Simon habe Numenios nach Rom gesandt, ein Bundesverhältnis zu schließen εἰς τὸ στῆσαι πρὸς αὐτοὺς τὴν συμμαχίαν (14, 24). Noch seltsamer ist es, daß eine Urkunde mitgeteilt wird, welche dieser Numenios (und seine Genossen) aus Rom mitgebracht haben soll, die aber nicht direkt für Simon oder das judäische Volk ausgestellt war, sondern für Ptolemäus und andere Fürsten, Städte und Inseln, um diesen die Erneuerung des Bündnisses von seiten Simons zu notifizieren. Warum hat das Makkabb. nicht die für Simon ausgestellte Urkunde mitgeteilt? Die enzyklische Urkunde aus Rom erweckt wieder neues Bedenken. An der Spitze derselben steht der Konsul Lucius: Λεύκιος ὕπατος Ρωμαίων Πτολεμαίῳ (15, 16). Nun teilt Josephus eine Urkunde vom römischen Senat an den Hohenpriester Hyrkan mit, welche von einer Gesandtschaft der Judäer nach Rom referiert, und diese hat ebenfalls an der Spitze: Λεύκιος Οὐαλέριος Λευκίου υἱὸς στρατƞγός (Altert. XIV. 8, 5). Josephus läßt zwar diese Urkunde unter Julius Cäsar für Hyrkan II. ausgestellt sein. Aber das wird von sämtlichen Fachmännern für einen Mißgriff angesehen. Diese Urkunde, gleichviel vorläufig, ob echt oder unecht, wird daher der Zeit Hyrkans I. zugewiesen. Also in der Urkunde für Simon ein Leukios und ebenso in der für Hyrkan I! Und damit man an der Identität gar nicht zweifle, sprechen beide von einem goldenen Schilde schweren Gewichtes, welchen die judäischen Gesandten nach Rom als Zeichen der Huldigung gebracht hätten. In Makkab. ἔχοντα ἀσπίδαχρυσῆν (14, 24), Jos. καὶ ἀσπίδα χρυσῆν σύμβολον τῆς συμμαχίας γενομένƞν ἀνἠνεγκαν. Ja es scheint, daß selbst die Namen der Gesandten für die Identität zeugen. In Makkabb. wird zwar nur ein einziger Gesandter Simons genannt, Numenios, aber es wird auch hinzugefügt, daß noch andere bei ihm waren: καὶ οἱ παρ᾽ αὐτοῠ [15, 15]. Nun ist dieser Numenios gewiß derselbe, welcher bei Jonathans Gesandtschaft genannt wird, nämlich Νουμἠνιος Ἀντιόχου [I. Makk. 12, 16]. Also Simon hätte Gesandte mit einem goldenen Schilde beordert, von denen der eine Numenios b. Antiochos hieß. Und unter den Gesandten, welche Hyrkan mit dem goldenen Schilde dahin beordert haben soll (nach Jos. XIV, 8, 5), führt auch einer den Namen Numenios b. Antiochos. Es sind also Verdachtsgründe gegen die Echtheit dieser gesandtschaftlichen Urkunden vorhanden, und dadurch ist auch die Geschichtlichkeit der Gesandtschaften tangiert.

Diese Urkunden haben neben denen, welche Josephus anderweitig exzerpiert hat, in jüngster Zeit die Aufmerksamkeit der Forscher ersten Ranges auf sich gezogen. Fr. Ritschl und Th. Mommsen haben sie einer kritischen Prüfung unterworfen, um die lückenhaften Konsularfasten im zweiten vorchr. Jahrh. möglicherweise daraus ergänzen zu können84. Ludw. Mendelssohn hat [658] ihnen eine ausführliche und gründliche Abhandlung gewidmet in der Zeitschr. Acta societatis philologiae Lips., 1875, T. V. unter dem Titel: De senati consulti Romanorum ab Josepho Ant. XIV, 8, 5 relati temporibus. p. 89 ff. Indessen gilt diese Aufmerksamkeit mehr den Namen der römischen Würdenträger, welche in diesen Urkunden genannt werden, und nur nebenher wird auch die Seite der judäischen Geschichte behandelt. Es würde den einer Note zuzuweisenden Raum überschreiten, den weitläufigen und nicht immer klaren Ausführungen Mendelssohns zu folgen, um dessen Resultate kritisch zu prüfen. Nur auf das wesentlichste kann hier eingegangen werden.

Ich kann durchaus nicht Mendelssohn in der Annahme der durchgängigen Echtheit der Senatstonsulte, oder wie die Urkunden im 1. Makkabb. sonst heißen mögen, beistimmen; gegen die für Juda unter Jonathan ausgestellten liegen zu gewichtige Bedenken vor. Was das Faktische der Gesandtschaften betrifft, so müßten sie auch anderweitig bezeugt sein, wenn sie als historisch angesehen werden sollten. Nun spricht Justinus oder Trogus Pompejus von einem Bündnis der Judäer mit Rom und bestimmt die Zeit unter Demetrios. »Als die Judäer von Demetrios abfielen und die römische Freundschaft nachsuchten, erlangten sie unter allen orientalischen Völkern zuerst die Freiheit, da die Römer gerne über das verfügten, was ihnen nicht gehörte. A Demetrio cum descivissent (Judaei), amicitia Romanorum petita, primi omnium ex Orientalibus libertatem receperunt, facile tunc Romanis de alieno largientibus« (36, 3). Von welchem Demetrios hier die Rede ist, geht aus dem Beginn des Kapitels hervor, nämlich von Demetrios Nikator. Das erste Bündnis mit den Römern gehört also unter Simon. Dann erwähnt das II. Makkabäerbuch 4, 11 gelegentlich, daß Eupolemos, der Sohn des Johannes, dadurch bekannt sei, daß er einen gesandtschaftlichen Auftrag wegen der Bundesgenossenschaft mit den Römern ausgeführt habe: διὰ Ἰωάννου τοῠ πατρὸς Εὐπολέμου τοῠ ποιƞσαμένου τὴν πρεσβίαν ὑπὲρ φιλίας καὶ συμμαχίας πρὸς τοὺς Ρωμαίους. Diese Notiz, obwohl ganz unabsichtlich und wie zur Orientierung über den Namen hingestellt, hat indessen weniger Gewicht, weil auch hier von Bundesgenossenschaft die Rede ist. Auch bleibt dabei dunkel, in welcher Zeit Eupolemos judäischer Gesandter bei den Römern gewesen. Endlich wird in der Urkunde, welche das Volk für Simon zur Anerkennung seiner Verdienste um Vaterland und Religion ausgestellt hat, besonders hervorgehoben, Simon habe es bewirkt, daß die Römer die Judäer als Freunde und Bundesgenossen aufgenommen, und daß sie dessen Gesandte zuvorkommend behandelt hätten (I Makkabb. 14, 40). Wie sehr sticht dieser bescheidene Ton gegen jene Darstellungsweise ab, nach welcher die Judäer auf gleichem Fuße mit den Römern stehen! Hier betrachtet man es mit einer Art Befriedigung, daß man bereits so weit ist, ein Verhältnis mit den Römern angeknüpft zu haben, und daß die Gesandten Simons eine freundliche Begegnung in Rom gefunden haben: (καὶ ὅτι ἀπἠντƞσαν [οἱ Ρωμαῖοι] τοῖς πρεσβευταῖς Σίμωνος ἐνδόξως), während nach dem andern Dokumente schon Juda Makkabi ein engeres Bündnis mit Rom geschlossen haben soll, nach welchem die Römer sich verpflichtet hätten, im Falle eines Krieges den Judäern bundesgenössische Hilfe zu leisten. Bei Simon[659] müssen wir also vorläufig stehen bleiben; er war in der Verfassung, die Römer wegen eines Bundesverhältnisses anzugehen, da er den beiden Königen Demetrios II. und Antiochos Sidetes die Unabhängigkeit Judäas abgekauft und abgetrotzt hatte. Simon war also sicherlich der erste, der im Bewußtsein der politischen Unsicherheit sich an das starke Rom anlehnen wollte, und die Nation zählte diese Tat unter die zahlreichen Verdienste, durch die er sie in den Rang der selbständigen Völker erhoben hat. Dagegen kann die Tatsächlichkeit der Gesandtschaft unter seinen beiden Vorgängern nur indirekt bewiesen werden. Der Delegierte Eupolemus wird unter Juda mit vollem Namen genannt: Εὐπόλεμος υἱὸς Ἰοάννου τοῠ Ἀκχώς (I Makkab. 8, 17). Der letzte Name entspricht dem Namen ץוקה; die ץוקה ינב waren eine angesehene Familie, aber wegen Mangels an genealogischen Urkunden aus der Priesterschaft unter Nehemia gestrichen worden (Esra 2, 61; Parall. Neh. 3, 21). Dieser Name kann nicht fingiert sein. Es hat sich also eine Erinnerung erhalten, daß Juda zwei Gesandte nach Rom beordert hatte, Eupolemos aus der Familie Akchos (ץוקה) und einen Mitgesandten Jason b. Eleasar. Hat es Juda Makkabi getan, so hat es Jonathan wohl nicht unterlassen, aber beide wohl nicht, um die συμμαχία vom Senat zu erlangen, sondern um gegen die in Rom mißliebigen syrischen Machthaber Klage zu führen. Aus Simons Zeit dagegen ist nicht bloß das Faktum der Gesandtschaft bezeugt, sondern wir besitzen auch zwei Urkunden darüber, welche in dem Eingang ziemlich gleichlautend sind, nur daß sie im Makkabb. für Simon und bei Josephus für Hyrkan II. ausgestellt erscheinen. Die Identität ist gerade durch die Variante, daß dort der dabei fungierende Λεύκιος Konsul und hier Prätor betitelt wird, wahrscheinlich. Der Mißgriff ist auf Rechnung des griechischen Übersetzers aus dem Original des Makkabb. zu setzen, wie Mendelssohn wohl richtig annimmt (a.a.O. 117). Da die bei Josephus zitierte Urkunde unmöglich für Hyrkan II. ausgestellt sein kann, so gehört sie entweder zu Hyrkan I. oder zu Simon. Da sie aber tatsächliche Interessen berührt, ebensowie zwei andere bei Josephus, oder vielmehr alle drei dasselbe Interesse, nämlich die Anerkennung des Hafenrechtes für Judäa von Seiten Roms, so sind wir dadurch im Stande, die Personenfrage zu entscheiden.

Der Hafen von Joppe war für Judäa, wenn auch nicht für die Schiffahrt, so doch für den Export und Import von vitaler Wichtigkeit. Die hasmonäischen Fürsten ließen daher auf ihren Münzen auch das Emblem eines Ankers anbringen. Dieser Hafen war faktisch im Besitze Judäas unter Simon. Denn Antiochos Sidetes verlangte die Herausgabe Joppes und des zum Schutze desselben dienenden Gazara, und weil Simon sie verweigerte, entstand ein Krieg. Unter den Friedensbedingungen, welche derselbe Antiochos Hyrkan I. auflegte, war auch diese, daß Judäa von Waren, die in Joppe aus- und eingingen, Zoll zahlen sollte (Jos. Ant. XIII. 8, 3): καὶ δασμὸν αὐτῷ τελεῖν Ιόππƞς. Nun betreffen alle drei erwähnten Urkunden oder Senatskonsulte die Hafenfreiheit für Judäa. Alle drei können unmöglich in eine und dieselbe Regierungszeit, entweder unter Simon oder unter Hyrkan I., gesetzt werden. Folglich müssen sie unter dieselben verteilt werden. Nun gehören die Senatskonsulte, in denen ein König Antiochos ausdrücklich genannt wird, entschieden in Hyrkan I. Zeit. Folglich ist das, in welchem der Gesandte Numenios und das Überbringen eines goldenen Schildes erwähnt wird, unter Simon zu setzen, was auch Ritschl und Mendelssohn annehmen. – Das Senatskonsult bei Jos. (XIV, 8, 5, das für Judäa oder für Simon selbst [660] ausgestellt ist, gibt den Gegenstand der Petition genauer an. Die judäischen Gesandten hatten verlangt, ὑπὲρ τοῠ τἠν τε χώραν αὐτῶν καὶ τοὺς λιμένας ἀδείας τυγχάνειν καὶ μƞδένα ἀδικεῖσϑαι, d. h Hafenfreiheit und Anerkennung ihrer Selbständigkeit. Sie hatten also im Namen Simons oder des Gemeinwesens um das Besitzrecht auf Joppe petitioniert, und der Senat hat es ihnen gewährt. Das Senatskonsult im Makkabb. (I, 15, 15 fg.) dagegen, welches für Simon an die römischen Bundesgenossen gerichtet ist, brauchte die Hafenfreiheit nicht zu erwähnen und berührt nur den Punkt, daß die römischen Bundesgenossen den Judäern nichts Böses zufügen, sie nicht bekämpfen und ihren Feinden keine Hilfe leisten sollten. Ritschl und Mendelssohn setzen diese gleichzeitigen Senatskonsulte in das Jahr 615 Roms = 139, was aber nicht streng erwiesen ist.

Gehören diese Senatskonsulte in die Zeit Simons, so sind die beiden andern (bei Jos. XIII, 9, 2 und das sogen. Pergamener das. XIV, 10, 22) selbstverständlich in die Zeit Hyrkans I. zu setzen. Denn in der kurzen Zeit, die Simon nach Erlaß der früher genannten Senatskonsulte noch gelebt hat, selbst 139 als richtig angenommen, also von 139 bis 135, kann er nicht noch zweimal wegen derselben Sache Gesandte nach Rom beordert haben; ja, er brauchte es nicht, da er faktisch im Besitze von Joppe und Gazara geblieben ist, nachdem seine Sohne Antiochos Sidetes' Feldherrn Kendebaios besiegt hatten. Aber Hyrkan I. muß wegen derselben Sache in Rom petitioniert haben, da er laut des Friedensschlusses mit Antiochos Sid. Joppe hatte ausliefern müssen. Da es aber ein dringendes Bedürfnis für das Land war, im Besitze oder wenigstens Mitbesitze der Hafenstadt zu bleiben, so hat er in Rom durch Gesandte die Bestätigung dieses Rechtes mit Berufung auf ältere Senatskonsulte nachsuchen lassen müssen. Wann hat er diese Gesandtschaft abgeschickt? Josephus setzt sie richtig nach Antiochos Sidetes' Niederlage in Parthien (Ant. XIII, 8, 4 wird von der Niederlage und 9, 2 von der Gesandtschaft erzählt). Und der Wortlaut des Senatskonsults spricht auch für diese Zeit: ὅπως τε Ἰόππƞ καὶ λιμένες καὶ Γάζαρα καὶ πƞγαὶ (?) καὶ ὅσας πόλεις αὐτῶν ἄλλας ... ἔλαβεν Ἀντίοχος παρὰ τὸ τῆς συγκλἠτου δόγμα ταῠτα ἀποκατασταϑῇ. Gesandtschaft und Senatskonsult kann daher nur nach 128, dem Jahre vor Antiochos Sidetes' Niederlage, stattgefunden haben. Denn vom Friedensschluß mit diesem König bis zu dessen Niederlage stand Hyrkan auf freundschaftlichem Fuße mit ihm; er begleitete ihn mit Truppen zur parthischen Expedition. Mit Unrecht setzt daher Mendelssohn dieses Senatskonsult in das Jahr 133 [Vgl. hierzu jedoch Schürer I3, S. 261 ff.]. Der Cajus Fannius, S. Marci, welcher in dieser Urkunde figuriert, war erst 174 geb. und 122 Konsul, wie Mommsen nachgewiesen hat. Er kann also erst nach 128 Prätor gewesen sein, wie er in diesem Senatuskonsult betitelt wird. Rom hatte also durch das Organ des Fannius für Hyrkan das Recht auf Joppe und Gazara bestätigt, vergl. das. XIV, 10, 6, daß das Eigentumsrecht der Judäer auf Joppe von römischer Seite urkundlich anerkannt wurde. Und Hyrkan hat sich faktisch in den Besitz derselben gesetzt, wie Jos. erzählt. Wenn nun in der sog. Pergamenerurkunde (das. XIV, 10, 22) abermals eine Gesandtschaft Hyrkans nach Rom und abermalige Bestätigung des Hafenrechts für ihn durch ein Senatskonsult mitgeteilt wird, so kann dieses keineswegs unter Antiochos Sidetes gesetzt werden, da dieser für die politische Welt seit 128 nicht mehr existierte, selbst wenn er noch bis 126 gelebt haben soll. Zum Überfluß ist in dieser Urkunde ausdrücklich von einem andern Antiochos die Rede, nämlich [661] von Antiochos, Sohn des Antiochos: ὅ$ως μƞδὲν ἀδικῆ Ἀντίοχος ὁ βασιλεὺς Ἀντιόχου υἱὸς Ἰουδαίους.. ὅπως τε φρούρια καὶ λιμένας.. καὶ εἴ τι ἄλλο ἀφείλετο αὐτῶν ἀποδοϑῆ. Unter diesem kann daher nur Antiochos Kyzikenos, Sohn des Antiochos Sidetes, verstanden werden, welcher von 113 bis 110 allein regierte. Dieser Antiochos hat Judäa verwüstet und den Bewohnern von Samaria gegen Hyrkan Hilfe geleistet (10, 1-2). Von dieser Vergewaltigung ist offenbar in der Pergamenerurkunde die Rede, es ist auch darin angedeutet, daß dieser Antiochos eine Besatzung nach Joppe gelegt hatte (καὶ τὴν ἐν Ἰόππς φρουρὰν ἐκβαλεῖν). Diese Vorgänge, Hyrkans zweite Gesandtschaft nach Rom und das darauf bezügliche Senatskonsult, erfolgten demnach zwischen 113 und 110. Mendelssohn setzt sie irrtümlich in das Jahr 133 gegen die ausdrückliche Angabe in diesem Senatskonsult, daß es gegen Antiochos, Sohn des Antiochos, also gegen Antiochos Kyzikenos, gerichtet ist [Vgl. Schürer a.a.O.].

Von den vier Senatskonsulten, welche Josephus als durch judäische Gesandte erwirkt exzerpiert hat, ist das älteste für Simon ausgestellt (Ant. XIV, 8, 5). Seine Gesandten waren Alexander, S. Jasons, Numenios, S. Antiochos (o. S. 657) und Alexander, S. Dorotheos'. Josephus hat es an unrechter Stelle angebracht, als wenn es zugunsten Hyrkans II. ausgestellt worden wäre. Das zweite ist für Hyrkan I. erlassen (XIII, 9, 2). Dabei fungierten die Gesandten, Simon, S. Dositheos', Apollonios, S. Alexanders und Diodoros, S. Jasons. Das Senatskonsult stammt aus der Zeit nach 128. Das dritte in chronologischer Reihenfolge ist ebenfalls für diesen Hyrkan ausgestellt, aber später, zwischen 113 und 110. Nur Apollonios, S. Alexanders, von Hyrkans erster Gesandtschaft fungierte auch bei der zweiten, und mit ihm noch vier, die früher nicht genannt sind. Diese Urkunde ist nun gar in ein Psephisma der Pergamener hineingeraten (XIV, 10, 22), als wenn es zugunsten Hyrkans II. ausgestellt wäre. Der Schluß stempelt die zweite Hälfte als apokryph, denn die Pergamener geben darin an, daß ihre Vorfahren zur Zeit Abrahams, des Vaters der Hebräer, mit diesen einen Freundschaftsbund gehabt hätten. Nur die vierte Urkunde ist zugunsten Hyrkans II. ausgestellt, auf Ersuchen der Gesandten Lysimachos, S. Pausanias', Alexander, S. Theodoros', Patroklos, S. Chaireos' und Jonathan, S. Oneios' (das. 10, 10). Von diesen Gesandten wurden Alexander und Lysimachos auch anderweitig von Hyrkan II. verwendet. Die Namen der Gesandten können zur kritischen Orientierung dienen.


Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig 1906, Band 3.2, S. 657-662.
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