12. Kapitel. Die Juden in Deutschland und der Türkei vor der Vertreibung aus Spanien. (1472-1492.)

[258] Tobias und Brunetta von Trient. Bernardinus' Predigten und Machinationen gegen die Juden von Trient. Das angebliche Martyrium Simons von Trient veranlaßt neue Verfolgungen in vielen Ländern. Der Doge von Venedig und Papst Sixtus IV. für die Juden. Die Juden von Regensburg. Die Apostaten Peter Schwarz und Hans Vayol. Israel Bruna und seine Leiden, in Haft wegen Kindermordes gebracht. Kaiser Friedrich und der böhmische König nehmen sich seiner an und setzen seine Befreiung durch. Die Quälereien gegen die Gemeinde von Regensburg. Vertreibung der Juden aus Mainz und dem Rheingau. Die Juden in der Türkei. Mardochaï Comtino, Salomo Scharbit Sahab, Sabbataï b. Malkiel. Fehde zwischen Rabbaniten und Karäern. Elia Baschjazi und sein Religionscodex. Mose Kapsali und die Intrigue gegen ihn. Zustand Palästinas und Jerusalems; Elia aus Ferrara. Die Vorsteher und ihr gewissenloses Verfahren. Obadja da Bertinoro in Jerusalem. Die Anschwärzung gegen Mose Kapsali. Joseph Kolon's ungerechtfertigter Eifer gegen ihn. Ihre Versöhnung.


Als der Franciskaner-Mönch Bernardinus in Trient war, bemerkte er nämlich mit vielem Verdruß den gemüthlichen Verkehr zwischen Juden und Christen. Ein geschickter, jüdischer Arzt Tobias und eine kluge Jüdin Brunetta waren bei den höheren Ständen sehr beliebt und genossen deren höchstes Vertrauen. Diese Wahrnehmung erregte besonders seinen galligen Eifer. Er ließ daher auch in Trient die Kanzeln von seinen gehässigen Predigten gegen die Juden wiederhallen. Als ihn einige Christen wegen seines Judenhasses zur Rede stellten und die Bemerkung machten: die Juden von Trient seien, wenn auch ohne den wahren Glauben, doch gute Menschen, erwiderte der Mönch: »Ihr wißt es nicht, welches Uebel diese Guten über euch bringen werden. Ehe der Ostersonntag vorüber sein wird, werden sie euch einen Beweis von ihrer ausnehmenden Vortrefflichkeit liefern.« Er hatte gut prophezeihen. Denn es wurde von ihm und anderen Pfaffen ein so arglistiger Plan angelegt, daß er nicht blos den Untergang der Gemeinde von Trient herbeiführte, sondern auch zum großen Unheil der Juden vieler Länder ausschlug. Der Zufall spielte ihnen eine günstige Gelegenheit in die Hände.

[258] In der Osterwoche (1475) ertrank nämlich in Trient in der Etsch ein kaum dreijähriges Christenkind, Namens Simon, ein Sohn armer Eltern, und die Leiche wurde gerade beim Hause eines Juden an einem Rechen festgehalten. Dieser eilte, um Mißdeutungen zuvorzukommen, zum Bischof Hinderbach, um ihm Anzeige davon zu machen. Der Bischof nahm zwei hochgestellte Männer mit, begab sich an Ort und Stelle und ließ das ertrunkene Kind in die Kirche bringen. Sobald sich die Nachricht davon in der Stadt verbreitete, erhoben Bernardinus und andere judenfeindliche Pfaffen ein wüthendes Geschrei gegen die Juden: daß sie das Kind gemartert, getödtet und ins Wasser geworfen hätten. Man stellte die Leiche des angeblich gemordeten Kindes aus, um die Wuth des Volkes gegen sie zu stacheln. Der Bischof Hinderbach ließ darauf sämmtliche Juden von Trient von Groß bis Klein in Fesseln werfen, stellte den Prozeß gegen sie an, und ein Arzt, Matthias Tiberinus, wurde zugezogen, um den gewaltsamen Tod des Kindes zu bestätigen. Ein getaufter Jude, ein Schönschreiber Wolfkan aus Regensburg, trat bei dieser Gelegenheit mit den boshaftesten Beschuldigungen gegen seine Stammgenossen auf. Sie fanden um so eher Glauben, als die gefangenen Juden unter der Folter bekannten, Simon zerfleischt und dessen Blut zum Passah-Abend getrunken zu haben. Brunetta soll die Stecknadeln dazu geliefert haben. Bei einem Rabbiner Mose soll ein Brief gefunden worden sein, den man aus Sachsen empfangen habe, Christenblut für die nächste Ostern zu liefern. Nur ein Gefolterter, Namens Mose, erlitt alle Qualen geduldig, ohne das Lügengewebe der Feinde durch seine Aussagen zu bestätigen. Das Ende war, daß sämmtliche Juden von Trient verbrannt, und der Beschluß genehmigt wurde, daß sich kein Jude dort niederlassen dürfe. Der Arzt Tobias soll sich entleibt haben. Zum Christenthum traten nur vier Personen über und wurden begnadigt1.

[259] Der Bischof Hinderbach von Trient und die Mönche aller Orden machten alle Anstrengung, um den Vorfall zum Verderben der Juden überhaupt auszubeuten. Die Leiche des Kindes wurde einbalsamirt und der Menge als heilige Reliquie empfohlen. Tausende wallfahrteten zu seinen Gebeinen. Bald wollten die Wahnbethörten gesehen haben, daß die Gebeine des jungen Simon erglänzten. Man sprach soviel davon, daß selbst die Erfinder an das Märtyrerthum glaubten. Die Dominikaner verkündigten von allen Kanzeln das neue Wunder und eiferten gegen die Bosheit der Juden. Zwei Rechtsgelehrte aus Padua, welche nach Trient gekommen waren, um sich von der Wahrheit des Vorfalles zu überzeugen, wurden von der fanatischen Menge beinah erschlagen2. Das Wunder sollte geglaubt werden, und so wurden die Juden aller christlichen Länder neuerdings gefährdet. Selbst in Italien durften sich die Juden nicht aus den Städten hinauswagen, um nicht von dem ersten Besten als Kindesmörder erschlagen zu werden. Der Doge Pietro Mocenigo und der Senat von Venedig erließen zwar auf die Klage der Juden wegen Unsicherheit ihres Lebens und Eigenthums an den Podestà von Padua einen Befehl, die Juden gegen Angriffe kräftig zu schützen und den Predigermönchen zu verbieten, das Volk gegen sie aufzureizen. Der Doge bemerkte dabei, daß das Gerücht: die Juden in Trient hätten ein Christenkind erschlagen, erlogen sei, eine List ihrer Feinde, zu irgend einem Zwecke erfunden3. Als der Papst Sixtus IV. angegangen wurde, den kleinen Simon selig zu sprechen, verweigerte er es standhaft, erließ ein Sendschreiben in diesem Sinne an alle Städte Italiens (10. October 1475), verbot Simon von Trient als Heiligen zu verehren, bis er die Sache werde untersuchen lassen, und beschwichtigte die Aufregung gegen die Juden. Er soll einen eigenen Legaten zur Untersuchung nach Trient geschickt haben; dieser wurde aber in Bern gemißhandelt4. Die Geistlichen ließen nichtsdestoweniger [260] die Gebeine des Simon verehren und veranstalteten Wallfahrten zu der für sie erbauten Kirche. Der Judenhaß in Deutschland erhielt dadurch neue Nahrung. Die Bürger von Frankfurt a.M. ließen ein Standbild an der Mainbrücke, die nach Sachsenhausen führt, anbringen, worauf ein gemartertes Kind und die Juden in scheußlicher Stellung mit dem Teufel in Verbindung dargestellt wurden. Zwei schlechte Verse waren dabei angebracht:


»So lang Trient und das Kind wird genannt,

Der Juden Schelmstück bleibt bekannt«5.


Die lügenhafte Nachricht von dem Kindesmorde in Trient verbreitete sich wie ein Lauffeuer durch viele Länder der Christenheit und verursachte den Juden neues Leidwesen, aber nirgends in so hartnäckiger Weise, wie in der ehrenfesten Reichsstadt Regensburg. Die Qualen der Juden von Regensburg in dieser Zeit geben zugleich ein anschauliches Bild von dem damaligen kläglichen Zustand Deutschlands.

Die jüdische Gemeinde dieser Stadt, eine der ältesten in Süddeutschland, galt im Allgemeinen nicht blos als sehr fromm, sondern auch als sehr sittlich. Seit Menschengedenken wurde kein eingeborner Jude dieser Stadt wegen eines sittlichen Vergehens vor Gericht gestellt6. Es war eine besondere Ehre, mit Regensburger Juden verschwägert zu sein. Die Gemeinde wurde als die gelehrteste und als die Mutter aller übrigen deutschen Gemeinden angesehen7. Sie hatte verbriefte Freiheiten von Alters her, welche die Kaiser für die Leistung der Kronengelder beim Regierungsantritt zu erneuern pflegten. Die Regensburger Juden wurden halb und halb als Stadtbürger anerkannt und bezogen gleich den Christen als Miliz die Wache8. Man könnte fast sagen, daß sich die bayerischen Fürsten und Körperschaften um die Regensburger Juden rissen – freilich um Geld von ihnen zu zapfen. Sie waren daher in der letzten Hälfte dieses Jahrhunderts ein wahrer Zankapfel geworden. Zunächst beanspruchte das Recht auf sie der Kaiser Friedrich III., der, im Reiche und selbst in seinen Erbländern von allen Seiten beschränkt, mit dem Reichthume der Juden seine leere Kasse füllen wollte. Als er daher nach seinem Römerzuge als Kaiser gekrönt war, verlangte er auch von der [261] Regensburger Gemeinde den »dritten Pfennig« von ihrem Vermögen »nach altem gutem Brauche«9. Der Herzog Ludwig von Bayern-Landsberg und Pfalzgraf bei Rhein, der Reiche genannt, machte dagegen geltend: daß die Regensburger Gemeinde so wie die bayerischen Juden überhaupt, dem Kaiser nichts zu leisten hätten, indem sie der Kaiser Ludwig der Bayer vor mehr denn hundert Jahren den Landesherzögen um 46,000 Gulden verpfändet hätte. Ihr Eigenthum sei daher diesen, aber nicht dem Kaiser verpflichtet10. Der Herzog Ludwig war zwar ein Todfeind der Juden, hatte sie aus seinem Gebiete verjagt und hätte sie gerne auch aus Regensburg ausgewiesen (o. S. 188), wenn er die Befugniß dazu gehabt hätte. Allein ihr Vermögen wollte er doch nicht in des Kaisers Säckel fließen lassen, zumal er mit ihm in Feindschaft lebte. Außerdem machte das Geschlecht der Kamerauer Ansprüche auf die Regensburger Juden geltend11, auch der Rath der Stadt und allenfalls auch der Bischof12. In Folge dieser widersprechenden Ansprüche und Streitigkeiten waren die Regensburger Juden keineswegs auf Rosen gebettet. Es kamen bald von der einen, bald von der anderen Seite Befehle an den Rath, die Juden oder die Vorsteher oder ihren Rabbinen – damals der vielgeprüfte Israel Bruna – so lange zu verhaften, bis sie, durch den Kerker mürbe gemacht, sich zur Zahlung entschlössen13. Der Rath der Stadt suchte sie zwar zu schützen, aber nur so lange keine Fährlichkeit für die Bürger in Aussicht stand, und so lange die Juden nicht den christlichen Zünftlern Concurrenz machten14.

Um den Plackereien und den herzlosen Willkürlichkeiten zu entgehen, gab ihnen Klugheit den Rath ein, sich unter den Schutz des einen oder des andern hussitischen Edelmanns oder Kriegers zu begeben, um solchergestalt mehr Sicherheit zu genießen, als unter des Kaisers sogenannter Schirmherrschaft15. Denn die raschen Hussiten waren noch immer von den schwerfälligen Deutschen gefürchtet. Obwohl sie ihren ketzerischen Fanatismus halb und halb abgelegt und sich unter katholische Könige begeben hatten, so flößte doch der Heldenmut der Kelchner noch immer den Katholiken und namentlich der Geistlichkeit einen großen Schrecken ein. Die Folge bewies, daß die Juden klug gehandelt hatten, den Schutz der Hussiten anzurufen. Es wurde nämlich in Regensburg ein Bischof gewählt – Heinrich[262] der von finsterer Gemüthsart war und kein Erbarmen kannte. Er hielt streng auf die Ausführung der kanonischen Beschränkungen gegen die Juden, ließ einst ein christliches Mädchen, das in den Dienst eines Juden getreten war, und ein anderes Mal einen christlichen Bader, der einem Juden zur Ader gelassen, zum warnenden Beispiel unerbittlich bestrafen. Seine judenfeindliche Gesinnung wirkte ansteckend. Als einst die jüdische Hebamme erkrankt war, und eine christliche den Kindesnöthen jüdischer Frauen beistehen sollte, wagte es der Rath nicht, ohne die bischöfliche Zustimmung die Erlaubniß dazu zu ertheilen16. Der Bischof Heinrich und der Herzog Ludwig, gleichgestimmt im Judenhaß, befolgten nun einen, wie es scheint, gemeinsam verabredeten Plan, die Regensburger Juden zu ruiniren oder zu bekehren. Sie versicherten sich dazu einerseits der Zustimmung des Papstes und andererseits der Beihilfe einflußreicher Personen im Bürgerrathe17.

Ihr Feldzugsplan begann mit Bekehrungsversuchen und lügenhaften Anschuldigungen, und sie bedienten sich dabei zweier nichtswürdiger getaufter Juden. Der Eine, Namens Peter Schwarz, verfaßte Anklage- und Schmähschriften gegen seine ehemaligen Glaubensgenossen. Zum Schein erbat sich der Herzog Ludwig vom Bischof die Erlaubniß, daß Peter Schwarz für die Juden Bekehrungspredigten halten dürfte, und zugleich, daß diese gezwungen werden sollten, sie anzuhören. Der Bischof Heinrich that ihm den Gefallen und zwang die Juden, die gegen sie gerichteten Schmähreden des Apostaten zur Osterzeit in der bischöflichen Kapelle anzuhören18. Der andere getaufte Jude, Namens Hans Vayol, schleuderte die schwersten Beschuldigungen gegen den greisen Rabbinen Israel Bruna, darunter auch, als habe er ihm ein siebenjähriges Christenkind abgekauft und es geschlachtet19. Der bereits durch schwere Leiden geknickte Rabbiner von Regensburg wurde in Folge dessen auf den Tod angeklagt.

Israel Bruna (von Brünn, geb. um 1400, gest. um 148020 [263] war einer jener Unglücksmenschen, die von einer Widerwärtigkeit in die andere gerathen. Jünger des Jakob Weil in Erfurt und des Israel Isserlein in Wiener-Neustadt, verband er mit der erstaunlichen Talmudfestigkeit einen außerordentlichen Scharfsinn und war zu der bedeutendsten Rabbinerstelle berechtigt. Wahrscheinlich in Folge der Judenvertreibung aus Brünn (o. S. 189), wo er bereits als rabbinische Autorität anerkannt war21, kam er nach vielen Wanderungen über Prag22 nach Regensburg, besetzte sich daselbst und wollte rabbinische Funktionen ausüben für solche, welche ihm Vertrauen schenkten. Aber ein dort wohnender Talmudkundiger Amschel, obwohl selbst nur Privatmann und nicht von der Gemeinde als Rabbiner angestellt, erhob Widerspruch gegen die rabbinische Concurrenz und verbot Israel Bruna, Vorträge für Jünger zu halten, Ehescheidungen vorzunehmen, alle diejenigen Funktionen zu üben, welche damals mit dem Rabbinate verbunden waren, und die Ehrenbezeigung mit ihm zu theilen. Da Beide ihren Anhang hatten, so entstand in Folge dessen eine Spaltung in der Regensburger Gemeinde. Seine zwei Lehrer, Jakob Weil und Isserlein, Vertreter des freien Rabbinats und abgesagte Feinde des geistlichen Beamtenthums, nahmen sich zwar des verfolgten Israel Bruna an, denen sich ein Rabbiner von Nürnberg, David (Tevele) Sprinz, anschloß. Sie machten die einleuchtendsten Gründe geltend, daß es jedem Juden unbenommen sei, insofern er nur die genügende Kenntniß besitze, von einem Lehrer autorisirt sei und einen frommen und sittlichen Wandel führe, die Rabbinatsfunktionen zu handhaben. Zu Gunsten des Israel Bruna führten sie noch an, daß er seinen Beitrag zu den Gemeindelasten spendete und demgemäß ein berechtigtes Gemeindeglied war23. Nichtsdestoweniger dauerte die Spaltung in der Regensburger Gemeinde fort, und Israel Bruna war öfters Beleidigungen von Seiten der Gegenpartei ausgesetzt. Als er einst einen Vortrag halten wollte, verließen einige Rädelsführer das Lehrhaus, und Viele folgten ihrem Beispiele24. Jünger seines Gegners malten wiederholt heimlich an seinem Sitze in der Synagoge Kreuze, schrieben dabei das entsetzliche Wort »Ketzer« (Epicuros) und brachten noch andere [264] Schmähungen gegen ihn an25. Nach und nach, namentlich nach dem Tode der beiden rabbinischen Größen Jakob Weil und Israel Isserlein, wurde Israel Bruna zwar als unanfechtbare rabbinische Autorität anerkannt, und von Nah und Fern wurden Anfragen an ihn gerichtet. Aber seine Leiden hörten damit nicht auf. Als der Kaiser Friedrich von der Regensburger Gemeinde die Kronengelder forderte, der Herzog Ludwig Einspruch dagegen erhob, und der Rath von Regensburg rathlos war, nach welcher Seite er Willfährigkeit und nach welcher er Widerstand zeigen sollte, ließ der Kaiser den Rabbinen in Haft bringen, damit er durch den Bannspruch die Gemeinde zur Leistung des dritten Theils vom ganzen Vermögen der Gemeinde nöthigen sollte26. Er wurde nur gegen Bürgschaft mit seinem Vermögen aus dem Kerker entlassen. Und nun wurde noch dazu gegen den bereits abgelebten Mann von dem getauften Juden Hans Vayol die fürchterliche Anklage des Kindermordes und anderer Verbrechen erhoben.

Der Bischof Heinrich und die Geistlichkeit wollten aus dieser Beschuldigung Kapital für ihren Judenhaß machen, und das dumme Volk schenkte dem Märchen um so eher Glauben, als sich Gerüchte von Christen kindermord durch jüdische Hände von Tag zu Tage häuften. Nur wenige Jahre vorher hatte der Markgraf von Baden auf solche Beschuldigungen hin mehrere Juden seines Gebietes martern und hinrichten lassen und den übrigen Juden ihr Vermögen abgenommen. Der Kaiser hatte zwar ein strenges Schreiben an denselben und an alle Deutschen jeden Standes gerichtet: daß die Päpste durch kundige Männer haben erforschen lassen27, daß die Juden kein Blut brauchten. Seine Stimme wurde so wenig gehört wie die der Vernunft. In Regensburg zweifelte Niemand daran, daß der greise Israel Bruna ein Christenkind umgebracht hätte, und er sollte schon auf Antrag der Geistlichkeit gerichtet werden. Um ihn der Wuth des Volkes zu entziehen, ließ ihn der Rath, welcher dafür verantwortlich gemacht zu werden fürchtete, in Kerkerhaft bringen.

Indessen wendete sich die geängstigte Gemeinde nicht blos an den machtlosen Kaiser, sondern auch an den mehr gefürchteten böhmischen König Ladislaus, und bald darauf liefen von Beiden dringende Schreiben ein, denselben ohne Entgelt aus dem Gefängnisse zu entlassen28. Der Rath entschuldigte sich aber mit der Furcht vor dem [265] Bischof und dem Pöbel. Darauf erfolgte wieder eine Mahnung vom Kaiser, mit der Hinrichtung von Israel Bruna zu warten, bis er zum Reichstage nach Augsburg kommen würde. Damit war der Rath noch weniger zufrieden; er fürchtete nämlich bei dieser Gelegenheit seine Gerichtsbarkeit über die Juden zu verlieren. Er entschloß sich demzufolge zu einem entschiedenen Akte. Der Rath ließ den Ankläger Hans Vayol auf die steinere Brücke führen, dort stand der Scharfrichter bereit; der Tod wurde ihm angekündigt, und er wurde angegangen, nicht mit einer Lüge in's Jenseits überzugehen. Der verstockte Sünder blieb indeß bei seiner Anschuldigung gegen die Juden im Allgemeinen, gestand jedoch ein, daß der Rabbiner Israel Bruna unschuldig an dem ihm zur Last gelegten Kindermord sei. In Folge dessen und auf eine neue Zuschrift des Kaisers wurde Vayol verbrannt und der Rabbiner der Haft entlassen. Er mußte aber Urfehde schwören, daß er keine Rache für die langen Leiden nehmen würde29. Der arme, schwache Greis, er sollte sich rächen!

Kaum war dieses Unglück von der Regensburger Gemeinde abgewendet, so traf sie ein anderes mit noch weit stärkerer Wucht. Kaiser Friedrich hatte einen thatkräftigen Kriegeszug gegen den kühnen Herzog Karl von Burgund unternommen; dazu brauchte er natürlich Geld. Die Juden, die lebendigen Goldminen, mußten wieder herhalten, ausgebeutet zu werden. Der Gemeinde Regensburg wurde eine außerordentliche Kriegssteuer von 4000 Gulden aufgelegt30. Ob sie im Stande war, diese Summe zu leisten, danach wurde nicht gefragt. Und wenn sie auch zahlungsfähig gewesen wäre, so durfte sie doch nicht zahlen; denn der Bürgerrath und der Herzog Ludwig waren beide entschieden dagegen, jener weil er fürchtete, daß dem Kaiser dadurch ein Rechtsanspruch erwachsen möchte, Kriegskontribution von Bürgern der Reichsstadt überhaupt nach Belieben zu erheben, dieser, weil er das Vermögen der Juden als ihm verpfändet betrachtete. Die Juden mußten also die Zahlung verweigern. Der Kaiser brauchte aber Geld, und so sandte er einen Commissär nach Regensburg, mit der Vollmacht, bei beharrlicher Weigerung der Juden ihre Synagogen zu schließen, das Judenviertel zu sperren und die ganze Gemeinde in Haft zu halten31. Sie war in einer argen Klemme, zahlte sie nicht, so reizte sie den Zorn des Kaisers, und zahlte sie, so stand ihr das Schlimmste von Seiten des Herzogs bevor. Es blieb natürlich nichts [266] Anderes übrig, als sich mit dem kaiserlichen Fiscus unter der Hand abzufinden. Dadurch riefen die Juden wieder den Haß des Herzogs und der Geistlichkeit wach. Die Steuerzahlung fiel natürlich den Reichen zu, und diese machten Geldgeschäfte. Je mehr sie belastet wurden, desto mehr waren sie auf Zinsnahme angewiesen. Der Bischof und der Herzog, feindseligen Geistes gegen die Juden, verboten nun mit einem Mal das Zinsgeschäft und erklärten die christlichen Schuldner ihrer Verpflichtungen – Kapital nebst Zinsen – ledig. Vergebens beriefen sich die jüdischen Kapitalisten darauf, daß der Kaiser eine Bulle vom Papst ausgewirkt habe, die ihnen das Zinsnehmen gestatte. Vergebens erließ der Kaiser Friedrich an den Bischof und an den Rath Befehle, »die Juden nicht so hart zu halten, sondern nach altem Herkommen mit ihnen zu verfahren« (August 1475); die Geistlichkeit war stärker als das schwache Reichsoberhaupt. Der Rath wollte ebenfalls den Juden beistehen, aber seine Mitglieder wurden wegen ihrer Theilnahme für die Juden in den Bann gethan32.

Nun kam die Nachricht von der angeblichen Marter des Kindes Simon von Trient nach Regensburg und goß Oel in's Feuer. Der Bischof Heinrich war recht glücklich, eine Gelegenheit gefunden zu haben, die Juden ungestraft und im Interesse des Glaubens martern und verfolgen zu können. Auf seiner Reise nach Rom hatte er von dem Trienter Kindermorde etwas erfahren; auf seiner Rückkehr wollte er in Trient selbst die Proceßakten in Augenschein genommen und aus der Aussage des getauften Regensburger Juden Wolfkan (o. S. 259) die Ueberzeugung geschöpft haben, daß einige Regensburger Juden acht Jahre vorher ein Christenkind gekauft und abgeschlachtet hätten. Bei seiner Rückkehr war es für den Bischof eine hochwichtige Angelegenheit, den Rath zu bestimmen, gegen die von Wolfkan bezeichneten Juden einen hochnothpeinlichen Proceß einzuleiten. Ein großer Theil des Rathes und der judenfeindliche Kämmerer Rothscherf gingen gerne darauf ein, zumal in Aussicht stand, daß durch die herbeizuführende Verbannung der Regensburger Gemeinde der Stadt das Judenquartier zufallen würde. In spießbürgerlicher Aengstlichkeit wollte sich indessen der Rath zuerst vergewissern, ob der Herzog Ludwig ihn gegen etwa daraus entspringende Ungelegenheiten schützen würde, und holte zu dem Zwecke die Erlaubniß von ihm ein, gegen die Juden verfahren zu dürfen. Dieser Erzjudenfeind bewilligte natürlich noch mehr als von ihm verlangt wurde, und so wurden vor der Hand sechs Regensburger Juden eingezogen, in den Kerker geworfen und [267] des Mordes eines Christenkindes angeklagt (März 1476). Städtische, herzogliche und bischöfliche Commissarien leiteten die Untersuchung. Auf die Folter gespannt, bekannten die Unglücklichen nicht blos das ihnen zur Last gelegte Verbrechen, sondern sagten auch aus, daß sie zu verschiedenen Zeiten mehrere Kinder unmenschlich gemartert und getödtet hätten. Das Geld für die gekauften Kinder sei aus der Gemeindekasse geliefert worden. Das Blut hätten sie gesammelt und entfernten Freunden einen Fingerhut voll davon oder in Leinwand getränkt zum Geschenk gemacht. Solches Blut tränken die Juden in Wein gemischt am Passa-Abend oder strichen es auch auf den Osterkuchen als Mittel gegen den Aussatz, oder um eine gesunde Gesichtsfarbe zu erzielen. Die Angeklagten gaben selbst an, wo sie die Gebeine der ermordeten Kinder verscharrt hätten, und sie wurden richtig an der bezeichneten Stelle gefunden33. Dies alles glaubten die Wahnbethörten oder stellten sich, als ob sie es glaubten. Indessen behaupteten unbefangene Christen: der Rath habe ausgegrabene Kindergebeine an einen bestimmten Ort begraben lassen und sie dann als Beweise für das Verbrechen geltend gemacht34. In Folge der durch die Folter erpreßten Aussagen wurden nicht nur noch elf Juden zu den sechs eingezogen und in den Proceß verwickelt, sondern auch die ganze Gemeinde in Haft gehalten. Wachen standen Tag und Nacht an den vier Thoren des Regensburger Judenquartiers und ließen Niemanden hinaus oder herein. Das ganze Vermögen sämmtlicher Regensburger Juden nahmen die Commissarien und Richter in Beschlag und schrieben Alles auf. Ein entsetzliches Gericht erwartete die Unglücklichen.

Indessen fiel dieser Proceß, der zu seiner Zeit viel Aufsehen machte, ebenso sehr zum Nachtheil der Bürger, wie der Juden aus. Gleich beim Beginn der Untersuchung hatten mehrere Juden Regensburg verlassen, sich nach Böhmen und zum Kaiser begeben und alle Mittel aufgeboten, um ihre unglücklichen Brüder zu retten35. Die Juden wußten aber, daß, um ihre gerechte Sache an's Licht zu bringen, vor Allem Geld, viel Geld nöthig sein würde. Zu diesem Zwecke traten mehrere bayerische Rabbinen zu einer Synode in Nürnberg zusammen – wahrscheinlich unter Vorsitz des damaligen Rabbiners Jakob Margoles36 und beschlossen, daß sämmtliche bayerische Gemeinden und jedes einzelne nicht ganz verarmte Mitglied einen verhältnißmäßigen Beitrag geben sollte, um die Summe zur Befreiung der Regensburger Angeklagten zusammen zu bringen. Die Synode machte mit Recht geltend, daß diese so durch und durch erlogene Anschuldigung [268] des Kindermordes sämmtliche bayerische Gemeinden in Mitleidenschaft ziehen würde. Die Nürnberger Gemeinde trug aber Scheu, den Bann gegen Gemeindemitglieder zu verhängen, welche die Beisteuer versagen sollten, weil sie dann bei geschehener Anzeige von ihrer Obrigkeit in Strafe genommen worden wäre. Sie wandte sich daher an den angesehensten Rabbiner Italiens, an Joseph Kolon (o. S. 253), um ihrem Beschlusse Nachdruck zu geben. Dieser erließ sofort ein Rundschreiben an sämmtliche bayerische, möglich auch an andere deutsche Gemeinden, ihren Beitrag nach Schätzung der Nürnberger Synode nicht zu versagen und sich das Leid ihrer Brüder in Regensburg zu Herzen zu nehmen37.

Indessen bedurfte es nicht so großer Anstrengung, um die Summe zusammen zu bringen. Wo es die Rettung ihrer Brüder galt, waren die Juden, so sehr sie auch das Geld liebten, nicht engherzig. Zwar führte die Verwendung der böhmischen Edelleute, in deren Schutz sich viele Regensburger Juden begeben hatten, zu Gunsten ihrer Schützlinge zu keinem Erfolg38. Aber viel wirksamer waren die Geldmittel, welche die Vertrauensmänner der Regensburger Gemeinde beim Kaiser Friedrich und seinen Räthen anwandten. Man muß diesem sonst so schlaffen Kaiser Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß er in diesem Processe viel Thatkraft und Beharrlichkeit gezeigt hat. Er war nämlich von der Lügenhaftigkeit der Blutbeschuldigung gegen die Juden so fest überzeugt, daß er sich durch keine Vorspiegelung irre machen ließ. Er erließ ein Handschreiben an den Regensburger Rath, die eingekerkerten Juden von Stunde an frei zu lassen und die Haft ihres Vermögens aufzuheben (April 1476). Da der Rath dem Befehle keinen Gehorsam leistete, so erließ er ein zweites Handschreiben »daß er mit großem Mißfallen bemerke, daß die Juden Regensburgs noch nicht in Freiheit gesetzt sind« (10. Mai39). Dem Rath schien es aber unmöglich, darauf einzugehen, ohne sein Ansehen blos zu stellen. Auch eiferten die Predigermönche selbst in Gegenwart des kaiserlichen Commissärs von der Kanzel gegen die Juden, so daß zu befürchten stand, wenn die Juden freigelassen würden, der fanatische Pöbel tödtliche Angriffe auf sie machen würde. Der Rath entschuldigte sich daher beim Kaiser und schob Alles auf den Herzog Ludwig, dem die Juden verpfändet wären, und der auf seine Rechte über sie eifersüchtig sei. Kaiser Friedrich bestand indeß um so beharrlicher auf die Freilassung der Juden, weil es zugleich galt, sein erschüttertes kaiserliches Ansehen bei den Fürsten und Freistädten zu befestigen.

[269] Er sandte daher hochgestellte Beamte nach Regensburg, den Erbmarschall von Pappenheim und den Vogt von Sumerau, um den Herzog auf freundlichem Wege zur Nachgiebigkeit zu bewegen und den Rath mit Beschädigung des Handels und Gewerbes der Handelsstadt zu bedrohen, falls er in Ungehorsam verharren sollte. Schon wurden der Herzog Ludwig und selbst der Bischof Heinrich, welche die Fäden gesponnen hatten, schwankend, als der Rath alle Anstrengung machte, den Herzog auf seine Seite zu ziehen und eine neue Gesandtschaft an den Kaiser abgehen zu lassen. Kaiser Friedrich gerieth aber in aufwallenden Zorn über die Halsstarrigkeit der Spießbürger, zumal ihm hinterbracht worden war: der Rath habe, gegen die kaiserlichen Befehle, einige Juden hinrichten lassen. Er erklärte daher die Stadt in des Reiches »Pön, Strafe und Buß« wegen halsstarrigen Ungehorsams verfallen und lud sie zur Verantwortung vor sich (14. Juli). Zugleich sandte er den kaiserlichen Fiskal ab, der Stadt den Blutbann zu entziehen und mit andern schweren Strafen zu drohen (2. September).

Der Rath war also durch diese Händel in arge Verlegenheit gerathen. Die Ehre der Stadt stand auf dem Spiele; die Prozeßkosten beliefen sich auf 180 Pfund. Wer sollte sie tragen? Die Väter der Stadt beeilten sich daher vor Allem, durch einen Notar bestätigen zu lassen, daß die siebzehn angeklagten Juden noch am Leben seien, und stellte die Aufzeichnung des Vermögens der Gemeinde ein. Zugleich drang der Rath darauf, daß herzögliche und bischöfliche Abgeordnete mit den städtischen zusammen den Kaiser und durch bedeutende Geldsummen die kaiserlichen Räthe umstimmen sollten. Auch an den Papst sandte die Stadt eine Bittschrift, ihr beizustehen. Aber das Geld gab diesmal nicht den Ausschlag; der Kaiser bestand unumwunden darauf, die Juden müßten sofort in Freiheit gesetzt werden, und der kaiserliche Fiskal verfolgte die Stadt beharrlich40. Die Verbrechen, welche in der Stadt begangen wurden, mußten ungestraft bleiben; Handel und Wandel stockte in Regensburg, weil die Kaufleute ohne Schutz waren; das neidische Nürnberg suchte ihn an sich zu ziehen. Als in dem Judenviertel ein Feuer ausbrach, war der Rath auf's Aengstlichste besorgt, daß die Juden an Leib und Gut keinen Schaden dabei erleiden sollten, damit die Schuld nicht auf ihn gewälzt werde. Um dem Kaiser ein wenig entge gen zu kommen, entließ der Rath die Gemeindeglieder, welche nicht direkt als Kindesmörder angeklagt waren aus der Haft; sie mußten aber ein Handgelübde geben, daß sie die Stadt nicht verlassen würden (Oktober 1477). Abgeordnete des Rathes [270] reisten hin und her und waren zu großen Geldbewilligungen ermächtigt, um des Kaisers Einwilligung zu erlangen, an den Juden die Strafe vollstrecken zu dürfen. Aber der Kaiser war so aufgebracht gegen Regensburg, daß er die Abgeordneten gar nicht zur Audienz ließ.

Der Rath setzte sich daher mit dem päpstlichen Legaten Alexander in Verbindung, um durch dessen Vermittlung aus der Ungelegenheit gezogen zu werden. Eine Appellationsschrift an den Papst wurde ausgearbeitet, um ihn gegen die Juden einzunehmen. Aber diese waren nicht säumig, auch ihrerseits eine Schrift dem päpstlichen Legaten zu überreichen, worin sie ihre Unschuld an dem Kindermorde darlegten und sich darauf beriefen, wie der päpstliche Stuhl ihre Glaubensgenossen öfter gegen Ungerechtigkeit in Schutz genommen habe41. Auch legten die Juden dem Kaiser Friedrich eine Schrift vor, worin sie durch angebliche Urkunden nachwiesen, daß ihre Vorfahren lange, lange vor Christi Geburt in Deutschland und Regensburg gewohnt, folglich für Jesu Kreuzigung nicht zu büßen haben sollten42. Der Legat Alexander nahm indeß Partei für die Regensburger Christen und suchte auf den Kaiser judenfeindlich einzuwirken43. Dieser fuhr nichtsdestoweniger fort, sich der Juden kräftig anzunehmen.

Als die städtischen Abgeordneten nach vieler Bemühung und durch reiche Bestechung einmal zur Audienz zugelassen wurden und dabei die Juden mit der Bemerkung anschwärzten: »Es wäre vor Gott und Menschen nicht zu verantworten, wenn die Juden mehr begünstigt und schonender behandelt werden als die Christen« (d.h. daß man den Letztern nicht einmal gestatten wollte, unschuldige Juden hinrichten zu lassen), würdigte sie der Kaiser nicht einmal einer unmittelbaren Antwort, sondern ließ ihnen durch seinen Kanzler erwidern: daß es in Betreff der Regensburger Juden bei seinem Befehle verbleibe, die Verhafteten loszulassen. Es war sonst kein Wort vom Kaiser heraus zu bringen44. Friedrich, sonst so schlaff, zeigte sich bei dieser Angelegenheit überraschend fest. Es waren sogar neue kirchenschänderische Anklagen gegen die Juden erhoben worden. Sie wurden beschuldigt, bei Passau Hostien von einem Christen gekauft und gemartert zu haben, wobei Wunder geschehen[271] seien. Es seien nämlich Figuren von Tauben oder Engeln aus der zerstochenen geweihten Oblate geworden. Daraufhin hatte der Bischof von Passau eine große Menge Juden hinrichten lassen, einige glimpflich durchs Schwert, andere auf Scheiterhaufen und noch andere mit glühenden Zangen. Und »zur Ehre Gottes« und zum Andenken an diese Unmenschlichkeit wurde eine neue Kirche erbaut (Frühjahr 147845). Ein Jude und eine Jüdin aus Regensburg waren der Theilnahme angeklagt und ebenfalls in den Kerker geworfen worden. Alle diese Vorfälle wurden dem Kaiser von verschiedenen Seiten mitgetheilt, um in ihm Fanatismus rege zu machen. Allein er blieb bei seiner Ueberzeugung von der Unschuld der Regensburger Juden und erließ einen neuen Befehl: die wegen Hostienschändung Eingekerkerten weder zu martern, noch zu tödten, sondern mit diesen wie mit den andern Gefangenen zu verfahren. Vergebens schickte der Rath Abgeordnete über Abgeordnete an den kaiserlichen Hof und bot die damals hohe Summe von 4000 Gulden. Es erschien ein kaiserlicher Beamter mit einem Mandate, die eingekerkerten Juden binnen drei Wochen dem Kaiser auszuliefern bei Androhung der Reichsacht und des Verlustes aller Privilegien und einer Geldstrafe von 1000 Mark Goldes (März 1478).

In Folge dieser ernsten Sprache zerfiel der Rath selbst in zwei Parteien: die Eine für den Widerstand, die Andere für Nachgiebigkeit. Doch wurde der spießbürgerliche Mittelweg eingeschlagen, die Sache zu verschleppen. Die Judenfeinde rechneten auf den baldigen Tod des Kaisers. »Dann würden sie sich die Juden durch einen Gewaltstreich vom Halse schaffen, sie aus der Stadt treiben und ihre Häuserschleifen oder auch sich aneignen«46. Es wurden neue Unterhandlungen gepflogen, neue Vorschläge gemacht. Ein Intriguant Ramung, der bei der Verfolgung der Juden in Trient und Passau eine Rolle gespielt hatte, wurde gewonnen, den Kaiser umzustimmen. Aber auch diese Machination scheiterte an des Kaisers Festigkeit. Er erklärte rund heraus: »Mit Fug und Ehren mag und will ich die Juden nimmermehr tödten lassen, und die von Regensburg dürfen in der Verachtung und in dem Ungehorsam, in dem sie so lange verharrt sind, dieselben nimmermehr richten«47.

So mußte denn der Rath nach langem Sträuben in den sauren Apfel beißen und eine schriftliche Versicherung ausstellen, die gefangenen [272] Juden zu entlassen und die Juden überhaupt wegen dieses Processes nicht aus der Stadt zu jagen. Außerdem sollte die Stadt 8000 Gulden Strafgelder an den kaiserlichen Schatz zahlen und dann Bürgen für 10,000 Gulden Buße stellen, welche die Regensburger Juden – man weiß nicht warum – zu leisten hätten. An den Papst zu appelliren verbot die Einsicht »daß der päpstliche Hof noch goldgieriger war als der kaiserliche«.

Als der Regensburger Gemeinde dieser Beschluß eröffnet wurde, daß sie unter der Bedingung frei werden würde, wenn sie nicht blos die ihr auferlegte Summe, sondern auch die Strafgelder der Stadt und die Proceßkosten zahlte, weigerte sie sich darauf einzugehen. Es überstieg all ihr Vermögen, bemerkten ihre Vertreter, zumal sie drei lange Jahre der Freiheit und Gelegenheit zum Erwerb beraubt waren (Sommer 1478). Die Gefangenen und in Haft Gehaltenen wollten lieber in ihrem elenden Zustande verharren, als Bettler werden. Vergebens ließ sie der Kaiser durch seinen Hofjuden David (b. Ahron aus Marburg?) auffordern, sich dem Beschlusse zu fügen48. Und so blieben sie noch zwei Jahre in Arrest theils wegen der Geldangelegenheit und theils wegen der zu leistenden Bürgschaft für sie. Sie wurden erst in Freiheit gesetzt, als sie Urfehde versprochen und geschworen, daß sie weder ihren Leib, noch ihr Gut aus der Stadt Regensburg bringen würden (4. September 148049) Georg, der Herzog von Bayern, Sohn des judenfeindlichen Ludwig, beschuldigte den Rath, daß er in der Anklage gegen die Juden zu lau verfahren sei und nicht kurzen Proceß mit ihnen gemacht, ehe die kaiserlichen Räthe sich einmischen konnten. Er verbot, daß die Juden Abschlagzahlung an die Bürger leisten sollten. Sie mußten sich daher Plackereien gefallen lassen von denen, welche sie zwar nicht mit dem Schwerte tödten durften, aber mit Nadelstichen marterten. Der Schutz, den ihnen der Kaiser verlieh, war trügerisch50. Die Herzöge wünschten nur, daß die Juden je eher je lieber ausgetrieben würden51.

Zehn Jahre vorher wurden die Juden der uralten Gemeinde Mainz und des Erzbisthums überhaupt ausgewiesen. Ihr Erzfeind Adolph von Nassau wurde nach Entsetzung des Diether von Isenburg (o. S. 252) vom Papste als Erzbischof von Kurmainz bestätigt. Wiewohl er sich Anfangs durch große Summen bestimmen ließ, sie zu dulden, so sagte er plötzlich ihnen doch seinen Schutz auf und gewährte ihnen nur eine kurze Frist (5. Sept. bis 29. Oct.), mit [273] Weib und Kind auszuwandern. Die alte Synagoge verwandelte der Erzbischof Adolph in eine Kirche. Vergebens hatten sich die ausgewiesenen Juden an den Kaiser Friedrich gewendet und dieser sie dem Schutze des Grafen Ulrich von Württemberg empfohlen. Der eigensinnige Priester ließ sich keine Vorschriften gefallen. Seit dieser Zeit durften sich nur vereinzelte Juden durch einen besondern Schutz und für schweres Geld in Mainz und Umgegend aufhalten52. Zur selben Zeit sind auch die Juden aus Schwaben53 vertrieben worden, die Veranlassung und die näheren Umstände sind noch nicht ermittelt.

In Folge der Ausweisungen der Juden aus verschiedenen Gauen Deutschlands in der zweiten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts und der höllenähnlichen Quälereien in Spanien neigte sich der Schwerpunkt der Judenheit immer mehr dem Osten zu. Polen und die Türkei wurden Zufluchtsstätten für sie. Eine gewisse Frische des Geistes zeigte sich auch bald unter den türkischen Juden, der Sinn für Wissen und die Theilnahme an geistigen Interessen erwachte. Es gab hier Männer, die sich auch mit anderen Zweigen außer dem Talmud beschäftigten. Mardochai Ben-Eleasar Comtino (oder Comtiano, blühte um 1460-149054), aus Constantinopel nach Adrianopel übergesiedelt, war ein Kenner der Mathematik und Astronomie. Er verliebte sich in Ibn-Esra's Schriften, legte sie aus und erläuterte den Pentateuch mit steter Rücksichtnahme auf die Karäer. Comtino beruhigte sich in seinen Forschungen nicht beim Hergebrachten, sondern suchte eigene Pfade auf und gab seine Vernunft nicht an alte Autoritäten gefangen55. Rabbaniten und Karäer saßen zu seinen Füßen und lernten von ihm Weisheit und gegenseitige Duldung. Er selbst sprach mit Achtung und Anerkennung von den Karäern56. [274] Isaak Zarfati, der Verfasser des Sendschreibens aus der Türkei (o. S. 214), erbat sich von ihm eine verständliche Erklärung zu den aristotelischen und maimunischen logischen Schriften.

Noch andere Juden niedern Grades im türkischen Reiche befaßten sich mit weltlichen Wissenschaften oder lehnten sich an Ibn-Esra, die Verkörperung einer vernunftgemäßen Schriftauslegung, an. Salomo b. Elia Scharbit-Sahab (blühte um 1470– 150057) in Salonichi und Ephesus, Dichter, Prediger und Grammatiker, verfaßte ein astronomisches Werk mit Tafeln und vertiefte sich ebenfalls in Ibn-Esra. Sabbataï b. Malkiel Kohen, von einer der griechischen Inseln nach der Türkei eingewandert, wollte in Ibn-Esra's Geist tiefer als Comtino eingedrungen sein und band mit diesem deßwegen eine gelehrte Fehde an58. Es war ein günstiger Boden für eine frische Anpflanzung jüdisch-wissenschaftlichen Geistes in der Türkei vorbereitet, wenn nicht schlimme Einflüsse die junge Aussaat zerstörten. Selbst das freundnachbarliche Verhältniß zwischen Rabbaniten und Karäern oder ihre Reibungen gegen einander durchbrachen die Beschränktheit der buchstabenstarren Ueberfrömmigkeit. Zwei Karäer, Elia b. Mose Baschjazi aus Adrianopel und Joseph Rewizi, bildeten sich unter Comtino aus59. Der Erstere [275] erlangte eine unbestrittene Autorität unter den Karäern durch sein Gesetzbuch (verfaßt um 1480-149060), welches einen Abschluß in der Reihe der karäischen Religionsschriften bildet und darum von den Spätern als Norm anerkannt wurde. Zu seiner Zeit hatte aber Elia Baschjazi mit einer stockorthodox-karäischen Partei, welche von der Krim und Rußland nach der Türkei eingewandert war, zu kämpfen. Sie wollte sich nämlich die Neuerung nicht gefallen lassen, für die Sabbathnächte Beleuchtung vorbereiten zu lassen61. Von der einen Seite liefen gelehrte Rabbaniten förmlich Sturm gegen das Karäerthum. Comtino bei aller seiner Freundlichkeit und Zuthunlichkeit gegen die Karäer, Salomon Scharbit-Sahab, Mose Kapuzato und der junge Elia Misrachi aus Constantinopel62 um dessen Anhänger herüberzuziehen, und auf der anderen behaupteten die Karäer: Einsichtsvolle Rabbaniten würden sich ohne weiteres Anan's Bekenntniß zuwenden, wenn sie nicht das Geschrei der finstern und fanatischen Deutschen fürchteten63. Ein Don Gedalja Ibn-Jachja Negro, der, von Lissabon ausgewandert, um nach Palästina zu reisen, in Konstantinopel zurückgehalten wurde, arbeitete mit Zustimmung der Karäer daran, die beiden so lange getrennten Sekten wieder zu vereinigen (um 1487); allein viele Rabbaniten stemmten sich gegen diese Vereinigung64.

Denn nicht blos die jüdisch-deutschen Einwanderer, sondern auch der Großrabbiner der türkischen Gemeinden, Mose Kapsali, (o. S. 206) vertrat mit Nachdruck das rabbanitische Judenthum und wehrte jede Annäherung an das Karäerthum ab. Dieser in der [276] deutschen Schule gebildete erste Chacham Baschi war ebenso asketisch wie gewissenhaft. Trotz der hohen Würde, die er auch unter Mohammed's II. Nachfolger, dem Sultan Bajasid (Bajazet) II., einnahm und trotz des Wohlstandes, der ihm aus seiner reichen Einnahme erwuchs, fastete er öfter und schlief nie in einem Bette, sondern auf harter Erde65. Mose Kapsali war dem freundlichen Entgegenkommen gegen die Karäer ganz besonders abhold und nahm Anstoß daran, daß Rabbaniten sie im Talmud unterrichteten, da sie ihn doch verwerfen. Ungeachtet seiner religiösen Peinlichkeit entging er indeß nicht dem Hasse und der Verleumdung von Seiten derer, welche es aus verkehrter Ueberfrömmigkeit oder aus Heuchelei oder gar aus persönlichen Beweggründen auf seinen Sturz abgesehen hatten, weil er gegen ihr anarchisches Treiben unnachsichtig war. Einige Gegner verleumdeten ihn, den Gesetzesstrengen, der Uebertretung der Religionsvorschriften. Die Intriguen einer Partei in Constantinopel verwickelten Mose Kapsali in bittere Feindseligkeit mit dem leidenschaftlich heftigen Rabbiner Joseph Kolon in Mantua (o. S. 253) und regten überhaupt eine hitzige Fehde innerhalb der Judenheit an.

Die Veranlassung zu dem weit um sich greifenden Streite war der faule Zustand der Juden Palästina's und besonders Jerusalem's. Die heilige Stadt war stets, seitdem ihre Krone in den Staub gesunken war, der Tummelplatz kleinlicher Parteiung aller Bekenntnisse. Die jüdische Gemeinde war keine ständige, sondern wechselte stets durch neue Ankömmlinge. Im fünfzehnten Jahrhundert scheinen italienische Einwanderer das Uebergewicht in Jerusalem erlangt zu haben, und als ein sonst wenig bekannter Talmudist und Arzt, Elia di Ferrara, dahin gekommen war, beeilten sich die Vorsteher, ihm das Rabbinat zu übertragen66, weil in ihrer Mitte kein Mann von Kenntnissen vorhanden war. Als sich später deutsche Zuzügler in Jerusalem niederließen, maßten sich die Eingesessenen eine Art Patricierthum über dieselben an, chikanirten sie auf eine kränkende Weise, denuncirten sie, wo sie selbst ihnen nicht beikommen konnten, beim Pascha und brachten sie in vielfache Gefahren. Die unglücklichen deutschen Juden waren überall die Sündenböcke, auf deren Häupter Fremde und Stammgenossen alles Elend häuften. Um die Habgier des Mamelucken-Sultan Melk Eschref Kaïtbaï und der Würdenträger zu befriedigen, mußten die Juden viel Geld aufbringen, [277] und die eingesessenen Alten, welche das Regiment führten, legten die meisten Lasten auf die Deutschen67. Sie trieben es so weit, daß am Ende für sie selbst die nachtheiligsten Verwirrungen entstanden. Die allzubelasteten bedrückten Deutschen wichen aus der Stadt, welche ihnen, statt Seelenruhe, Unheil brachte, und ließen meist ihre Weiber und Kinder, von Mitteln entblößt, zurück, so daß nach und nach die Zahl der hilflosen Frauen die der schaffenden Männer bei weitem überstieg. Von dreihundert Familienvätern waren kaum siebzig zurückgeblieben68. Dadurch stieg die Armuth der Zurückgebliebenen ins Maßlose; die Vorsteher waren daher genöthigt, zu den gewissenlosesten Mitteln zu greifen, die Steuern zu erschwingen, um sich das Wohlwollen der mohammedanischen Behörden zu erhalten. Sie verkauften Hospitäler, Synagogen-Ornamente, Bücher und selbst die Thorarollen und zwar an Christen69, welche ein gutes Geschäft machten, da für eine Thorarolle aus Jerusalem in Europa eine hohe Summe gezahlt wurde. Der Druck von Seiten des Jerusalemer Vorstandes trieb einen Juden dazu, den Turban zu nehmen, und eine Mutter, welche sich an ihren Stammgenossen wegen der Kränkungen an ihrem Sohne rächen wollte, weihte ein Haus, das sie im Vorhofe der großen Synagoge hatte, zum Bau einer Moschee. Die mohammedanische Behörde nahm sofort Besitz davon, und als die Moschee fertig war, hieß es: Die Synagoge sei ihnen im Wege, denn die Mohammedaner könnten wegen der ringsum stehenden jüdischen Häuser keinen Zugang zur Moschee finden. Als nun zufällig das Haus eines Juden einstürzte und einen Weg eröffnete, wollten die Mohammedaner den Wiederaufbau desselben verhindern. Es kam zum Proceß und zum erbitterten Streite, und am Ende wurde auf Anreizung eines Scheïchs die Synagoge zerstört (um 1473-1475). So genossen die Eingesessenen die bittere Frucht ihres Uebermuths. Da aber damals auch im Oriente, wie auch im christlichen Europa Alles für Geld zu erlangen war, so bewirkte der Vorstand von Jerusalem vom Sultan eine neue Untersuchung in Kairo; einige Richter und der Scheïch wurden bestraft, und der zerstörte jüdische Tempel durfte wieder aufgebaut werden. Dadurch öffnete sich für die Habgier der »Alten« eine wahre Goldmine. Sendboten [278] wurden nach Ost und West ausgeschickt, um Gelder zum Bau der Synagoge in der heiligen Stadt zu sammeln, wovon mehr als die Hälfte in den Säckel der Vorsteher floß. Starb ein jüdischer Pilger in Jerusalem, so trat der Vorstand dessen Erbschaft an, angeblich damit die Kosten des Baues zu decken, und theilte sie mit dem Pascha. Erkrankte ein Fremder in Jerusalem, so wagten es seine Freunde und Nachbarn nicht einmal an sein Bett zu treten, weil sie sich sonst der Gefahr aussetzten, von dem Vorstande beschuldigt zu werden, etwas vom Kranken entwendet zu haben, und demgemäß der Bastonade oder dem Tode entgegenzusehen70. Das gewissenlose Treiben der Jerusalemer Vorsteher verscheuchte die Bessern aus der Stadt, weil diese sich wegen ihrer lästigen Ermahnungen oder stillen Unzufriedenheit gefährdet fühlten. Eine bedeutende Persönlichkeit, Nathan Schalal aus der Berberei, reich, fromm, gelehrt und alt, mußte ebenfalls aus Furcht vor Denunciationen die von Räubern verwaltete, heilige Stadt meiden und wurde in Aegypten zum Oberrabbiner (Nagid) sämmtlicher Gemeinden ernannt71. Als der herzliche und liebenswürdige Prediger Obadja da Bertinoro, seine Sehnsucht nach dem heiligen Lande zu befriedigen, nach Aegypten gekommen war (1488), warnte ihn dieser Nathan eindringlich, sich nach der Räuberhöhle Jerusalem zu begeben. Dieser aber, bewaffnet mit dem Muthe des Märtyrers, ließ sich nicht zurückhalten. Er war auch so glücklich berichten zu können, daß ihm bei seiner Ankunft in Jerusalem nichts Leides von den Eingesessenen und dem Vorstande zugefügt worden sei72; er wisse aber nicht, wie es weiter gehen würde. Es konnte ihm aber nicht schlecht gehen; denn Obadja da Bertinoro mit seinem sanften Wesen, seinem herzbewegenden Organ und seiner Rednergabe entwaffnete die Bosheit der Gewissenlosen. Die Gemeinde lauschte mit Andacht auf seine Predigten, und er wirkte nach und nach durchs Ohr auf ihr Herz. Die Jerusalemer Vorsteher zeigten ihm gegenüber einen Schein von Reue [279] ob ihrer Unthaten und verfuhren seitdem minder hart gegen neue Ankömmlinge73.

Für den Bau der großen Synagoge und für die Armen Jerusalems wurde indeß fortwährend und überall durch Sendboten gebettelt. Ein solcher Sendling Namens Mose Vierundzwanzig74 war auch nach Constantinopel gekommen und hatte bei dem Großrabbinen Mose Kapsali die Erlaubniß nachgesucht, durch Predigten in den türkischen Gemeinden die Reichen für die Jerusalemer Spenden zu gewinnen. Da aber damals Krieg zwischen dem türkischen Sultan Bajasid II. und dem ägyptischen Chalifen Melek Eschref Kaïtbaï (1487-1488) bestand, und Geldausfuhr von der Türkei nach den ägyptischen Provinzen, also auch nach Palästina, verboten war, so durfte und mochte Mose Kapsali die Geldsammlung für Jerusalem nicht unterstützen. Ohne Empfehlung von dem Großrabbinen fand der Jerusalemer Sendbote keine Theilnahme in den türkischen Gemeinden und war dadurch gegen denselben gereizt. Obwohl Mose Kapsali sich sonst seiner warm annahm und ihm Genugthuung verschaffte, als ihn der junge Prediger Elia Misrachi einst von der Kanzel weisen ließ, so gab sich Mose Vierundzwanzig dennoch zum Helfershelfer einer Intrigue gegen den Chacham Baschi her. Vier ränkesüchtige und gewissenlose Männer, welche voller Ingrimm gegen Mose Kapsali waren: Elia der Vorsteher (Parnas der Deutschen?), Aaron b. Abaji, Isaak Altirno und Ascher aus Köln, erfanden schwere Anschuldigungen gegen denselben, als habe er in Ehesachen leichtsinnige und neuerungssüchtige Entscheidungen getroffen. Die Anklagepunkte waren: Er habe einem jungen Mädchen, das mit einem jungen Manne vermittelst einer Feige die Ehe eingegangen worden war, gestattet, sich anderweitig ohne Scheidebrief zu verheirathen und habe das erste Ehegelöbniß für null und nichtig erklärt, weil er eine Anordnung getroffen habe, eine Ehe dürfe nur in Gegenwart von zehn Zeugen eingegangen werden. Ferner habe Kapsali die kinderlose Frau eines getauften Juden von der Pflicht der Schwagerehe entbunden. Dann habe er in einem Scheidebriefe den Ehemann statt unter seinem bekannten Namen unter einem unbekannten aufführen lassen und dadurch die Scheidung formell ungültig gemacht. Endlich habe er die Braut eines Mannes, der zum Christenthum übergegangen war, ohne weiteres als ledig erklärt. Diese Anklagepunkte setzten die vier Gegner Kapsali's in einem Schreiben auseinander und übergaben es dem jerusalemischen Bettler mit dem Auftrage, es Joseph Kolon [280] nach Italien zu überbringen. Sie machten ihm noch mündliche Mittheilungen, wie er Kapsali anschwärzen sollte, um den als einen heftigen Eiferer bekannten Kolon gegen ihn einzunehmen.

Das Ganze war aber nichts als ein ganz gemeines Lügengewebe. Nichtsdestoweniger schenkte Joseph Kolon, sobald der Jerusalemer Mose Vierundzwanzig ihm die Schrift eingehändigt hatte, den vier Unterzeichneten vollen Glauben, vertrauend auf die Namen, die ihm als ehrenwerthe Männer geschildert waren. Mit der Heftigkeit und dem Ungestüm seines Naturells erhitzte er sich in einen Eifer, als wenn dem Judenthum von Seiten Kapsali's die höchsten Gefahren drohten. Er erließ ein Sendschreiben (um 1488), worin er Kapsali als einen unwissenden Menschen, der den Rabbinerstuhl schände, schilderte und die vier jüdischen Gemeinden von Konstantinopel (die urbyzantinische, negropontische, deutsche und italienische) aufforderte, ihm den Gehorsam zu kündigen und ihn nicht als Rabbinen anzuerkennen, »da er viele zur Sünde verleite, Aergerniß gebe und Gottes Namen entweihe«. Ja, Joseph Kolon bedrohte diejenigen mit dem Banne, welche Mose Kapsali auch nur den Titel »Rabbiner« geben sollten. Dieses Amtentsetzungsdekret eines italienischen Rabbinen gegen einen Genossen im türkischen Reiche war jedenfalls ein Eingriff in die Selbständigkeit der Gemeinden, selbst wenn die Anklage begründet gewesen wäre. Aber wer sollte das Schreiben nach Konstantinopel bringen und dort bekannt machen? Der Sendbote selbst behielt es fast zwei Jahre in der Tasche und getraute sich nicht damit an die Oeffentlichkeit zu treten. Als das Sendschreiben Kolon's endlich in die Hände Kapsali's gelangte, lud er selbst die verschiedenen Gemeinden ein und las es ihnen vor. Die höchste Entrüstung ergriff die Zuhörer ob dieser bodenlosen Verleumdung und Anklage gegen ihren fleckenlosen, geachteten und gewissenhaften Großrabbinen. Die Urheber der Verleumdung sollen vorher von der Pest hingerafft worden sein. Kapsali schrieb an Kolon eine Entgegnung, worin er es, in dem Bewußtsein seiner gekränkten Unschuld, an scharfen Worten nicht fehlen ließ. Da Kolon schwer zu überzeugen war, daß die Anschuldigungen lediglich auf einer bodenlosen Lüge beruhten, und er von boshaften Ränkeschmieden als Werkzeug mißbraucht worden wäre, beharrte er Anfangs auf seinem Beschlusse. Die Angelegenheit kam daher in die Oeffentlichkeit und machte weit und breit einen peinlichen Eindruck. Nicht blos die angesehensten Juden Constantinopels nahmen sich Kapsali's, als eines schwer Gekränkten an, sondern auch die bedeutendsten Rabbinen Italiens und Deutschlands: Juda Menz in Padua, die drei gelehrten Brüder Delmedigo: Elkana in Kandia, Mose (später in [281] Jerusalem) und Elia; ferner Jakob Margoles, Rabbiner in Nürnberg und andere, sie alle legten Zeugniß für Kapsali's unantastbaren Character, musterhafte Religiosität und tiefe Talmudkunde ab und tadelten Kolons Benehmen gegen ihn schonungslos.

Da dieser nicht aus Ehrgeiz oder Rechthaberei den Kampf aufgenommen hatte, sondern in reinem Eifer für die vermeintlich verletzte Religion aufgetreten war, wurde er zuletzt erschüttert und gab seine Reue unverhohlen zu erkennen, sobald er überzeugt worden war, daß er Kapsali Unrecht gethan hatte. Auf seinem Todtenbette (um 1490) schickte er eigens seinen Sohn Perez Kolon nach Constantinopel, um von dem Beleidigten Verzeihung zu erlangen, damit er nicht mit einer so schweren Sünde ins Jenseits eingehen müßte. Kapsali war großmüthig genug, die Beleidigungen zu vergessen, nahm sich nicht blos des Sohnes seines Beleidigers mit warmem Herzen an (wie einst Alfâßi gegen den Sohn seines Gegners Albalja), sondern sprach von Joseph Kolon stets mit großer Verehrung. Solche Tugenden zierten die geistigen Führer der Juden in dem Zeitalter, in dem die christlichen Priester mit Gift, wirklichem Gifte gegen einander wütheten. Noch öfter spritzten sie es gegen diejenigen aus, aus deren heiligen Schriften sie nur Haß und nicht Menschlichkeit lernten. Als der Fanatismus im Bunde mit der Raubsucht die jüdischen Bewohner Spaniens und Portugals ins Elend jagten, und diese nach den ihnen offenen Freistätten in Italien und der Türkei steuerten, stand der Franciskaner-Mönch Bernardinus von Feltre wie ein entmenschtes Ungethüm an den Hafenplätzen, um den Schiffbrüchigen die gastliche Aufnahme in italienischen Städten zu verwehren75.


Fußnoten

1 Die lügenhaften Quellen darüber zum Zeugnisse für das Martyrium Sancti Simonis parvi in den Acta Sanctorum (Bollandisten) zum 24. März bei Bzovius Annales eccles. zum Jahre 1475 und Raynaldus ann. eccl. zum selben Jahre, Ende. Bernardinus' Antheil daran Acta sanct. zum 27. Oct., bei Wadding, Annales Minorum XIV. p. 132 f. Auch in Dr. Eck's Verlegung des Judenbüchleins Bogen K 3 fg. wird die Geschichte in boshafter Weise geschildert. Diese Nachrichten sind zumeist aus Tiberinus' lügenhaftem »Programma« an den Rath und die Gemeinde von Brixen geschöpft. Vergl. auch Gemeiner, Regensburgische Chronik III. S. 567 f. Von jüdischer Seite Joseph Kohen Emek ha-Bacha p. 79. Die Lügenhaftigkeit des Martyriums und die Beleuchtung des Factums hat kritisch und warm dargestellt Wagenseil: die Hoffnung auf die Erlösung Israels, S. 105 ff.


2 Joseph Kohen a.a.O.


3 Das Edict zu Gunsten der Juden vom Dogen und Senate von Venedig befindet sich im Paduaner Archiv und ist abgedruckt in Cardoso: Excellencias de los Hebreos p. 427, bei Isaak Viva vindex sanguinis p. 17 und bei Wagenseil a.a.O. S. 119. Der Hauptkern ist: Credimus certe: rumorem ipsum de puero necato commentum esse et artem; ad quem finem viderint et interpretentur alii. Erst ein Jahrhundert später hat ein Papst auf Drängen der Trientiner den Cultus zu Ehren des Kindes officiell genehmigt.


4 Mansi in einer Note zu Raynaldus Annales eccl. ad an 1475 Ende: Sixtus IV. encyclis literis duis per Italiam datis X. Octobris vetuit, ne puer Simon pro Sancto haberetur et coleretur, de cujus caede inquisitionem institui mandavit, ac tantum motas in Judaeos ea occasione per urbes Italiae turbas compesci jussit. Bei Eck a.a.O. Auch Joseph Kohen a.a.O. p. 80.


5 Abbildung und Beschreibung bei Schudt: jüdische Denkwürdigkeiten II. S. 256. Wagenseil a.a.O. S. 109.


6 Gemeiner a.a.O. III. S. 332 aus Urkunden.


7 Das. S. 617 Note 1294.


8 Gemeiner I. S. 449; II. S. 14, 167; III. S. 361.


9 Das. III. S. 224.


10 Das. S. 205, 225, 569, 579.


11 Das. S. 66, 255.


12 Das. S. 530 Note 1052 und S. 566.


13 Das. S. 252, 354, 528; vergl. Note 5.


14 Das. S. 415.


15 Das. S. 561, 570.


16 Das. 512.


17 Das. 530 und Note Nr. 1053.


18 März 1474. Gemeiner das. 530 f. Aretin, Geschichte der Juden in Bayern, S. 36. Würfel a.a.O. S. 96. »1478 predigte Schwarz für die Juden auf dem Kirchhofe, suchte sie zu überzeugen, hat aber nicht viel ausgerichtet.« Vergl. über ihn Wolf, Bibliotheca II. p. 1111 IV, 527.


19 März 1474. Gemeiner das. III. 532.


20 Sein ungefähres Geburtsjahr ergiebt sich aus der Angabe in den Urkunden bei Gemeiner (a.a.O.), daß »Israel von Bruna« 1474 bereits »ein alter abgelebter Mann« war. Im Jahre ל'זר = 1477 erging noch eine Anfrage an ihn (Respp. No. 217). 1456 war er bereits in Regensburg (Respp. No. 121): ו"יר תנש קרופשגירבו ןבה ןוידפ היה; vergl. Note 5.


21 Respp. No. 25; Isserlein Pesakim No. 128.


22 Respp. Israel Bruna No. 130.


23 Respp. Jakob Weil, No. 153; Isserlein, Pesakim No. 126-128; Respp. Israel Bruna Nr. 253. Aus Isserlein Nr. 138 geht hervor, daß Israel Bruna selbst Anfangs nicht für die Freiheit der rabbinischen Funktion war. Auch in seinem Streit mit Salmoni (Respp. Joseph Kolon No. 169, 170) zeigte J. Bruna, daß er seinen beiden Lehrern an Hochherzigkeit und Selbstverleugnung nachstand.


24 Respp. Israel Bruna Nr. 231.


25 Respp. Mose Menz. Nr. 76.


26 Vergl. Note 5.


27 Die Urkunde von Freitag (?) vor Johannistag 1470, ist mitgetheilt in Wagenseils Hoffnung der Erlösung Israels S. 102 ff.


28 Schreiben vom Kaiser vom 12. und 16. März 1474 und vom König Ladislaus vom 18. März. Gemeiner a.a.O. S. 532.


29 Gemeiner a.a.O. Ueber das Datum der Urfehde 14ten April vergl. Note 5.


30 September 1474.


31 Das. S. 521. Note 1155. S. 557 f.


32 Gemeiner a.a.O. S. 528. Note 1045, S. 539, 547.


33 Das. S. 567-575.

34 Das. S. 590.


35 Das. S. 570 und 576.


36 Vergl. Note 7.


37 Vergl. Note 5.


38 Gemeiner das. S. 570.


39 Das. S. 576.


40 Das. S. 577-581.


41 Das. S. 589-91, S. 594.


42 Christianus Ostrofrancus oder Hofmann bei Aretin, Geschichte der Juden in Bayern S. T. Fabricius, Codex pseudepigraphus novi Testamenti III. p. 497 enthält einen ähnlichen pseudepigraphischen Brief der Toledaner Gemeinde an die von Jerusalem zur Zeit Christi gegen Jesu Verurtheilung.


43 Gemeiner a.a.O. S. 602.


44 Das. S. 595.


45 Quellen bei Aretin a.a.O. S. 38. S. Dr. Eck's Judenbüchleins Verlegung T. 3 b. fg.


46 Gemeiner a.a.O. III. S. 603-605.


47 Das. S. 607.


48 Das. S. 611.


49 Das. S. 699-11, 647, 639, 640.


50 Das. S. 649, 671, 775.


51 Das. S. 734, Note 1433.


52 Schaab, diplomatische Geschichte der Juden von Mainz S. 120 fg. 130 fg.


53 Folgt aus Reuchlin's de accentibus, praefatio ad Hadrianum l. III. cui (mihi) plane nulla Judaeorum relicta est conversatio. Quippe cum fuerint prope toto vitae meae tempore a mea patria exacti et extorres, nec in ullo ducis Suevorum territorio habitare audeant. Da Reuchlin 1455 geboren ist, so folgt aus diesen Worten, daß die Juden aus Schwaben um 1460-1470 vertrieben wurden.


54 Vergl. Note 6.


55 Vergl. den Passus aus Comtino's Polemik gegen Sabbataï b. Malkiel, Katalog Leyden p. 204.


56 Joseph Bagi in הנמאנ הירק תרגא (Codex in der Leydener Bibliothek, Katalog Beilage VII. p. 392); הנהו (וניטמוכ) יכדרמ ברה ירבד יתרמאש המ לע םינמאנ םידע ךל הז ילופונאירדאב היהש תיארקה הלהקה לע רמאש ומצעב ישקבמ קדצ יפדור לע תובא םינובנו םימכח םישנא יתיאר :ונושל תושרפב רמאו םישורפהו תויארה םישרודו םירקוח ... הרהה (יציבר l.) יצכר ףסוי 'ריכ תלעמ .


57 Elia Baschjazi citirt in seiner kurzen Berichtigung gegen Elia Misrachi (im letzten Blatte zu Firkowitz Edition des והילא תרדא) in Betreff des Erbrechtes: ןכ יכ ונייטמוכ יכדרמ ... ירומו בהזה טיברש המלש 'ר... ורמא. Er scheint demnach ein Zeitgenosse Baschjazi's gewesen zu sein (d.h. um 1470-90) und über den Pentateuch geschrieben zu haben. Im Katalog der hebräischen Grammatiker (bei Wolf l.p. 340) wird בהז טיברש als Verfasser einer hebr. Grammatik המלש קשה 1490 angeführt. De Rossi Codex Nr. 314, 3 enthält dessen Comment. zu Ibn-Esra's םשה רפס (auch in der Vaticana bei Bartolocci IV. p. 269), in dem angegeben ist: Se eum concinasse, quum e patria sua exsul veniret ad urbem Ephesi anno רפס אה (nur die punktirten Buchstaben als Datum herauszuheben 5261 = 1501). Menahem Tamar citirt ihn schon in seinem Supercommentar zu Ibn-Esra Pentateuch-Comment. (Katalog, Leyden p. 122) von 1484(?) als Lebenden. S. Scharbit-Sahab verfaßte noch: de incessu planetarum (ךלהמ םיבכוכה) et tabulas astronomicas (bei Bartolocci l.c.), dann Predigten (das.). Die übrigen Schriften bei Bartolocci sind zweifelhaft (vergl. Wolf I. p. 1040 und 1096). Ein Gedicht von ihm nach Art von תיכלמ רתכ citirt Luzzato (Kerem Chemed IV. p. 39).


58 Vergl. Katalog Leyden p. 202 f. Nebenher sei noch erwähnt: Menahem Tamar (um 1446-1500), der einen Supercommentar geschrieben (oben) und תורהזא = לא תומוחנת gedichtet hat, Katalog Leyden p. 139 f.


59 Elia Baschjazi nennt in seinem nomokanonischen Werke והילא תרדא (Ed. Firkowitz, Eupatoria 1855) öfter Mardochaï Comtino als seinen Lehrer. Von ףסוי יציבר (wie der Name in Simcha Isaak Luzki's Orach Zadikim p. 21 b lautet), berichtet Joseph Bagi. Vergl. oben Anmerk. 1.


60 Vergl. Note 6.


61 Baschjazi, Aderet Eliahu p. 31 b. Vergl. oben S. 203.


62 Zunz setzt fälschlich Mose Kapuzato um 1365 (synagogale Poesie S. 224). Baschjazi, der ihn im genannten Werke öfter als Polemiker gegen den Karäismus citirt, bezeichnet ihn p. 7 a als seinen Zeitgenossen: קתע רבדו ינויה (וטצופק) השמ רמ חומב התלע הרוחשה םימכחה לבנמו הפ לבנ אוהו ... רחבמה לעב ןורהא 'ר לע וירבד לע בישהל ינממ ושקבש ינפמ םנמא ... הלבנה ונושלב קתע דבדו וננמזל בורק ונמזו הלבקה ילעבמ ןורחא היהש ינפמ ונימכח לע. In der Einleitung und auch im Texte nennt ihn Baschjazi ותצופק הנוכמה ינויה ,השמ רמ. Joseph Bagi stellt ihn zwischen Comtino und Scharbit Sahab (a.a.O.): םתלוזו בהזה טיברשו וטצופקהי (וניטמוכ) יכדרמ רמ םיסותיבו םוקודצ ונתוא םינכמש ןינובר ןזמהמ. – Elia Misra chi muß noch vor 1490 eine polemische Schrift gegen die karäische Exegese geschrieben haben; denn Baschjazi widerlegte einen von dessen Einwürfen (in dem Prodromus zu תרדא letzte Seite).


63 Vergl. das Citat o. S. 216 Anmerk. 2.


64 Ibn-Jachja in Schalschelet p. 50 teilt das Factum mit, das Datum hat Carmoly aus einer Grabschrift ermittelt, wonach dieser Gedalja Ibn-Jachja in Konstantinopel 3 ten Tischri 5248 = 1588 starb (Biographie der Jachjiden p. 17).


65 Vergl. Note 7.


66 Das interessante Sendschreiben des Eliade Ferrara vom Jahre 1438 im Sammelwerke Dibre Chachamim p. 61 ff. und übersetzt von Carmoly Itinéraires p. 331 ff.


67 Israel Isserlein, Pesakim No. 88: דוע יל תבתבש המו שיש םימעפ המב ונעמש ... שדקה ריעלו יבצ ץראל ךתולעמ םירסומ םירומג םיעשרל םיבשחנ םיברעמ תירב ינב םשל הרות ירמוש םהש םיזנכשאה םילבלבמו םידרוט םהו םימסדופמ. Dieses Urtheil stimmt vollständig mit dem autoptischen Bericht des Obadja da Bertinoro, wovon weiter unten und Note 6.


68 Obadja da Bertinoro, Reisebericht a.a.O. S. 209, 213.

69 Das. 209, 214.


70 Das. 214, eine grausenerregende Schilderung der bodenlosen Immoralität der םלשורי ינקז. Auch Joseph Kolon (Respp. No. 5) giebt Nachricht über die Bettelei für die Synagoge in Jerusalem: הרק רשא םויהכ יהיו תיבה ץתנו .. םלשוריב תסנבה תיב לע רע ודי שרפ וב הרקמ איצוהל םלשודיבש תושודק תולהק וכרצוה הז לעו שדקהו לודגה םירצמ ךלמ ידי לע תוכרהנה תונבל לדתשהל ידכ תובר תועמ ןמ תיברב תולל וכרצוהו םירחא םינינעלו ןינבה תאצוהב םגו עורפל םדי לאל ןיאו ןוממו ףוגב ודבעתשנו הברה ןוממ םיוגה 'ובו, alles lauter Aufschneiderei der Sendboten. Es ist hier wahrscheinlich von derselben Synagoge die Rede, welche in Folge eines Streites zwischen Juden und Mohammedanern zerstört wurde. Vergleiche darüber Munk, Palestine p. 644 nach einer arabischen handschriftlichen Quelle: l'histoire de Jerusalem et d'Hebron.


71 Obadja da Bertinoro p. 209.


72 Das. p. 213, 220, 223.


73 Das. p. 213.


74 Vergl. über alles Folgende Note 7.


75 Acta Sanctorum September T. VII. p. 375.



Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig [1890], Band 8, S. 283.
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