2. Chronologischer Verlauf und tiefere Exposition des Streites zwischen Reuchlin einerseits und Pfefferkorn und den Dominikanern anderseits in betreff des Talmuds.

[477] So viel auch schon über den welthistorisch gewordenen Streit des frechen Konvertiten Pfefferkorn und seiner Genossen, der Dominikaner, mit Reuchlin, dem Begründer des Humanismus in Deutschland, geschrieben worden ist, ein Streit, welcher die lutherische Reformation angebahnt und ermöglicht hat, so bleibt doch noch manche Nachlese übrig. Nicht bloß eine bessere Beleuchtung der Vorgänge wird vermißt, sondern auch manches Faktum ist den Forschern entgangen. Der Grund davon ist, daß ihnen nicht der ganze Umfang der Quellen zu Gebote stand, namentlich waren ihnen die Pfefferkornschen Pamphlete nicht vollständig bekannt. Diese frechen Schmähschriften, welche in der Hitze des Streites gierig gelesen wurden und einige Auflagen erlebt haben, wurden später, als die Reformation das Interesse nach einer andern Seite hinlenkte, ein Raub der Zeit, und nur wenige Exemplare sind in wenigen Bibliotheken eingesargt. Keine einzige besitzt eine komplette Sammlung derselben. Und gerade die Pfefferkornschen Libellen werfen ein grelles Licht auf diesen, die Juden damals so tief berührenden Streit. Die jüdische Seite an dieser Streitsache, die uns hier am meisten interessiert, ist aus naheliegenden Gründen in den Monographien nur nebenher und höchst oberflächlich berührt. Das Verhalten des Kaisers Maximilian in dieser Streitsache erscheint ohne volle Einsicht in die Gesamtquellen geradezu rätselhaft. Noch gar nicht bekannt ist es, daß eine bigotte Frau den Hauptanstoß zu diesem hitzigen Streite, woraus sich ein Weltbrand entzündete, gegeben hat.

Die Monographien über dieses Thema sind: 1. Majus, vita J. Reuchlini (1687); 2. Meiners, Lebensbeschreibung der Männer aus der Zeit der Wiederherstellung der Wissenschaften Bd. I (1795); 3. Meyerhoff, Reuchlin und seine Zeit (1830); 4. Erhard, Geschichte des Wiederaufblühens der wissenschaftlichen Bildung Bd. II. (1830); 5. Lamey, Reuchlin und seine Zeit (1855); 6. David Fr. Strauß in seinem Ulrich von Hutten, meistens in Bd. I; 7. Ed. Böcking, Zwei Supplementbände zu Ulr. Hutteni opera (1868 bis 1869) und 8. L. Geiger, Reuchlins Leben und Werke (1871) im dritten Buche. So wertvoll auch alle diese Arbeiten sind, teils wegen der Zusammenstellung der Quellen und teils wegen der Gruppierung der Tatsachen, namentlich bei Erhard, Strauß und Böcking, so gewähren sie doch sämtlich keinen vollen Überblick über den ganzen Verlauf des aus kleinen Anfängen zu so weittragender Bedeutung erhobenen Streites und machen den Einblick in die ersten Quellen nicht überflüssig. Einen hebräischen Brief und ein Promemoria von Reuchlin, welche Licht auf die Affäre werfen und in den älteren Monographien nicht behandelt sind, habe ich in die Untersuchung hineingezogen. Ich war außerdem so glücklich, handschriftliche Aktenstücke und Briefe aus der Bibliothek des verstorbenen Rosenthal in Hannover zu entdecken, welche den ersten Verlauf der Händel von jüdischer Seite darstellen und außerdem deutsche Urkunden darüber enthalten, welche anderweitig nicht bekannt sind. Ich habe diese nach der Hschr. Nr. 7 des Rosenthalschen Katalogs in Frankel-Graetz, Monatsschr., Jahrg. 1875, zum ersten Male veröffentlicht. Aus allen diesen Quellen hat sich manches Neue, [477] namentlich ein präziserer chronologisch-pragmatischer Verlauf des Streites ergeben, und ich halte es nicht für überflüssig, dem Leser Rechenschaft darüber abzulegen.

Die Hauptquellenschriften über dieses Faktum sind sehr zahlreich; sie sollen hier kurz angegeben werden, um Wiederholungen zu vermeiden.

I. Die Pfefferkornschen Pamphlete, teils gegen die Juden, teils gegen den Talmud und teils gegen Reuchlin, wovon weiter unten.

II. Die Reuchlinschen Schriften.

a) Das Gutachten oder der »Ratschlag« über den Talmud für den Kaiser Maximilian in deutscher Sprache, beendet Oktober 1510.

b) Die lateinisch geschriebenen Argumenta und Erläuterungen dazu, beendet August 1511. Später hat er sie ergänzt und verdeutscht unter dem Titel: Ain clar verständnus in tütsch off Doctor Reuchlins Rathschlag von den judenbüchern, gedruckt 1512 nach Böckings Angabe (Supplement II, 53.)

c) Der Augenspiegel, d.h. die zwei ebengenannten Partien, Ratschlag und Argumente, im Eingange die Veranlassung dazu nebst Urkunden und zum Schluß Widerlegung der Pfefferkornschen Anklagen, gedruckt in Tübingen, August 1511. Diese Schrift ist ebenfalls selten geworden, neu aufgelegt ist sie in von der Hardts historia literaria reformationis, pars II.

d) Defensio Reuchlini contra calumniatores suos Colonienses an den Kaiser Maximilian, beendet 1. März 1513, gedruckt 1513 bis 1514 in Tübingen, auch bei v. der Hardt abgedruckt.

e) Halb und halb gehören auch dazu die Acta Judiciorum inter fratrem Jacobum Hochstraten, Inquisitorem Coloniensium et I. Reuchlin ex registro publico autentico et sigillato, gedruckt Hagenau 1518, auch bei v. der Hardt daselbst. Die Akta scheinen unter Reuchlins Auspizien zusammengestellt und gedruckt worden zu sein. Dazu gehört auch Reuchlins Brief an Wimphling vom 30. November 1513 über den Gang des Prozesses in Mainz, bei Majus.

III. Eine Hauptquelle bilden ferner die zahlreichen Briefe an und von Reuchlin über diesen Streit.

a) Epistolae clarorum (oder illustrium) virorum (ich bezeichne sie als Briefsammlung); der erste Teil, gedruckt Tübingen 1514, enthält nur wenige Briefe, welche auf die Streitsache Bezug haben. Dagegen ist der zweite Teil unter dem Titel Epp. illustrr. virr., Hagenau 1519, voll davon, enthält auch ein hebräisches Promemoria Reuchlins über diesen Streit und ein apologetisches Schreiben des Kaisers Maximilian an den Papst für ihn.

b) Eine neue Sammlung von Briefen von Reuchlin und andern dabei beteiligten Personen hat der Bibliothekar G. Friedländer aus einem Berliner Schriftenkonvolut ediert unter dem Titel Beiträge zur Reformationsgeschichte, Berlin 1837. Es sind im ganzen 31 Nummern und geben manche interessante Einzelheiten. Dieselben sind in den oben aufgeführten Monographien nicht benutzt, nicht einmal von Strauß. Besonders interessant ist Reuchlins hebräischer Brief an den jüdischen Leibarzt des Papstes Bonet de Lates, den ich weiter unten seiner Wichtigkeit und Seltenheit wegen abdrucken lasse. Einzelne Briefe von und an Reuchlin sind in verschiedenen Sammlungen zerstreut, in Erasmus', Pirkheimers, Huttens, Mutians, Melanchthons Schriften, in Schnurrers biographischen und literarischen Nachrichten, [478] von ehemaligen Lehrern der hebr. Literatur in Tübingen, und in Tenzels historia Gothana.

c) Auch die fingierten Briefe geben Aufschluß über diesen gewaltigen Federkrieg, zunächst die Epistolae obscurorum virorum, der Lachstoff für viele Jahrhunderte. Es kann jetzt nach den Untersuchungen von Erhard und Strauß als ausgemacht gelten, daß Crotus Rubianus der erste Anreger derselben und Verf. des ersten Teils gewesen ist, daß Ulrich von Hutten viele Briefe im Appendix und im zweiten Teil verfaßt und das Ganze wohl redigiert hat, und daß einzelne Briefe von verschiedenen Genossen des Humanistenkreises stammen. Über das Jahr der ersten Veröffentlichung derselben weiter unten.

IV. Die Quellen von gegnerischer Seite sind wenig ergiebig und nur mit Mißtrauen zu benutzen, weil das Verdrehen und Entstellen der Wahrheit zu den Hauptkunstgriffen der Dominikaner gehörte.

a) Arnoldi de Tungaro articuli sive propositiones, eine verketzernde Schrift gegen manche Sätze in Reuchlings Augenspiegel, verfaßt August 1512.

b) Ein Werkchen ohne markierten Titel, gedruckt Cöln, Febr. 1514, führt sich durch eine lange Beschreibung ein: Hoc in opusculo contra Speculum oculare Reuchlini ... in fidei et ecclesiae tuitionem continetur: Praenotamenta Ortuini Gratii ... contra malevolentiam, cunctis christianis fidelibus dedicata; Historia et vera enarratio juridici processus habiti in Moguntia contra libellum haereticas sapientem pravitates; Decisiones quatuor universitatum de speculo oculari ab ecclesia Dei tollendo.

c) Acta doctorum Parrhisiensium de sacr. facultate theologiae ... contra oculare speculum J. Reuchl., Cöln, Dez. 1514 (Böcking, Suppl. II, 82).

d) Dazu gehört auch die fade und kindische Nachäffung der Dunkelmännerbriefe von den Cölner Dominikanern, unter dem Titel Lamentationes obscurorum virorum non prohibitae per sedem Apostolicam, Cöln, März 1518. Die zweite Edition vom August desselben Jahres enthält einige geschmacklose Briefe mehr. Das Wichtigste in diesem Machwerk ist noch die Bulle Leos X. gegen die Dunkelmännerbriefe.

Die wichtigste Quelle für Beginn und Verlauf dieses Streites sind, wie schon gesagt, die Pfefferkornschen Libellen. Obwohl sie ihre Stärke ganz besonders in Entstellung der Wahrheit haben, so äußern sie doch manches unbewacht, was die Wahrheit erkennen läßt. Außerdem enthalten sie wichtige Urkunden vom Kaiser und einigen Kirchenfürsten in dieser Angelegenheit, die anderweitig nicht bekannt sind. Sämtliche von den unter Pfefferkorns Namen gedruckten Schriften haben nicht ihn zum Verfasser, wie schon die Zeitgenossen behauptet haben.

Bei der ersten Bearbeitung waren Pf.'s Schriften noch nirgends vollständig zusammengestellt und noch weniger chronologisch fixiert, auch nicht bei Wolf und Panzer (Annalen der deutschen Literatur). Ich gab mir daher Mühe, Einsicht in sie zu nehmen. Seit der Zeit hat Böcking (a.a.O. S. 55 fg.) diese Pamphlete vollständig beschrieben. Ich verweise also auf das daselbst gegebene Verzeichnis.

1. Judenspiegel 1507, auf lat. Speculum hortationis Judaicae.

2. Die Judenbeichte, Februar 1508, in plattdeutscher und oberdeutscher Mundart, auch lat. libellus de Judaica confessione, sive de Sabbato afflictionis.

[479] 3. Das Osternbüchlein, Januar 1509, wohl auch platt- und oberdeutsch. Auch lat. Narratio de ratione Pascha celebrandi inter Judaeos recepta.

4. Der Judenfeind ist zu gleicher Zeit mit dem Osternbüchlein erschienen. Auch lat. Hostis Judaeorum, Cöln 1509. Mensis Martius. Der lat. Ausgabe geht ein Gedicht voran: Ortuini Gratii Daventriensis ... de pertinacia Judaeorum epigramma politum. Dann von Pfefferkorn ein lat. Schreiben an den Kurfürsten und Erzbischof Philipp von Cöln. Darin heißt es: Conspiraverunt enim omnes Judaei in me, ut me vel aconito vel valida manu interficiant, quum ego errores et pessima illorum opera ostendo. Von Ortuin Gratius sagt Pfefferkorn in demselben Schreiben: qui etiam multa contra Judaeos et maxime in suum honorem alio in loco conscripsit. Das bezieht sich wohl auf die judenfeindliche Schrift von Victor von Karben, die eigentlich Ortuin Gratius zum Verfasser hat (o. S. 67). – Datiert ist das Schreiben an Philipp: tertio Kal. Martias 1509. Diese beiden Partien fehlen im deutschen Original.

5. In Lob und Eer dem Kaiser Maximilian, 1510. Auch lat. übersetzt von Andreas Kanter, Cöln, 8. März 1510 u.d. Titel: In laudem et honorem imperatoris Maximiliani et caet. Daraus folgt, daß das deutsche Original noch etwas früher, Januar oder Februar desselben Jahres, vollendet war, jedenfalls noch vor Pfefferkorns Streit mit Reuchlin. Dieses Pamphlet gibt einen sehr wichtigen Aufschluß über das Hineinziehen des Kaisers Maximilian in den Plan gegen den Talmud, der auch durch Reuchlins hebr. Brief an Bonet de Lates bestätigt wird, was aber sämtlichen Monographien unbekannt geblieben ist.

6. Ein Brief an Geistliche und Weltliche in betreff des kaiserlichen Mandats, die jüdischen Schriften zu vertilgen. Dieser handschriftliche, vier Quartseiten starke Brief war den Bibliographen vollständig unbekannt: Ich verdanke seine Benutzung der Wolfenbüttler Bibliothek, welche die meisten Pfefferkornschen Piecen besitzt. Wiewohl das Meiste darin leeres Gewäsche ist, so enthält das Sendschreiben doch manche nicht unwichtige Momente. Da dieses Sendschreiben von Böcking vollständig mitgeteilt ist (Supplem. II, S. 73 fg.), so sei hier darauf verwiesen.

7. Der Handspiegel gegen Reuchlins Gutachten zugunsten des Talmud. April 1511.

8. Der Brandspiegel. 1512.

9. Die Sturmglock. »Wider den alten Sünder Reuchlin«, 1514. Es ist die einzige Piece, die ich trotz vieler Mühe nicht selbst einsehen konnte. Wie in Epistolae Obscurorum virorum angegeben wird, war ein Dominikaner Wigand Wirt, der beim Berner Betrug gegen die conceptio immaculata beteiligt war, Verfasser der Sturmglocke (appendix No. 6): ... illi (in Franckfurdia) habent principalem apud eos qui vocatur Wigandus; ille est caput omnium nequitiarum ... et fecit etiam ... unum alium librum qui vocatur »Die sturmglock«, et ipse non fuit ita audax, quod scriberet suum nomen, sed misit Joh. Pfefferkorn suum nomen scribere, ut daret sibi medium lucrum, tunc velit esse contentus, quia bene scivit, quod Joh. Pfefferkorn esset talis homo qui neminem curaret, etiam suam famam non curaret, quando nisi lucraret pecunias. Böcking hält diese Angabe für nicht ernst gemeint (das. S. 89). Indessen, warum sollte der humanistische [480] Satiriker gerade diese Piece gegen sein Wissen Pfefferkorn ab- und Wigand Wirt zugesprochen haben?

10. Beschyrmung Joh. Pfefferkorn (den man nicht verbrannt hat) 1516, auch lat. unter dem Titel: Defensio contra famosas et criminales obsc. virr. epistolas, dem Papste Leo und dem Kardinalskollegium gewidmet bei Böcking, abgedr. Suppl. I, 81 bis 176. Es enthält die retrospektive Erzählung der Vorgänge. Wahrscheinlich von Ortuin Gratius übersetzt.

11. Streydt-püchlein, wider den falschen Bruder Reuchlin und seine Jünger Obscurorum virorum, 1516.

12. Eine mitleidige Clag' gegen den ungläubigen Reuchlin, 21. März 1521. In der Mitte sind in dem von mir benutzten Exemplar der Wolfenbüttler Bibliothek einige leer gebliebene, den Zusammenhang unterbrechende Seiten. Es ist die frechste und unverschämteste dieser Schmähschriften, worin in Bild und Wort Reuchlin als der schwärzeste, ehrloseste Verbrecher behandelt wird.

Ob Pfefferkorn außer in diesen auch in anderen Schriften sein Gift ausgespritzt hat, ist weiter nicht bekannt. Es ist aber gewiß erlogen und lediglich eine Prahlerei vor dem christlichen Publikum, was er in seiner ersten Schrift behauptet, er habe die Evangelien zur Bekehrung der Juden ins Hebräische übertragen.

Aus diesen Quellen lassen sich die Anfänge, der Verlauf und die Inzidenzfälle in dieser welthistorisch gewordenen Streitsache gegen den Talmud genau verfolgen. Für den Anfang sind besonders die hebräischen Aktenstücke interessant, die ich aus der Rosenthalschen Bibliothek veröffentlicht habe (oben S. 477). Einiges Detail dazu liefern auch Notizen aus den Frankf. Bürgermeisterbüchern, mitgeteilt von L. Geiger im Archiv für Gesch. (1869, S. 208 fg.). Doch vorher müssen die Personalien abgemacht werden; die Geschichte muß ebenso wie die Justiz verfahren, solche auch bei gemeinen Verbrechern nicht zu übergehen. Ohnehin sprechen die Monographien mehr oder weniger davon, und am Ende hängt das Urteil über Grund oder Ungrund der von Pfefferkorn vorgebrachten Anschuldigungen gegen die Juden und ihr Schrifttum von der Beurteilung seines Charakters ab. – Pfefferkorn gibt seine Abstammung selbst an. Im Handspiegel (Bl. 17 a) bemerkt er: »Alles, was ich davon (vom Talmud) schreibe, habe ich von ihrem (der Juden) höchsten, großgeachteten Fürsten des Talmud, und ist mein angeborener Vetter; sein Name Rabbi Meïr Pfefferkorn. Die Juden haben auch keinen solchen Hochgelehrten mehr; bei demselben Rabbi bin ich von Jugend aufgewachsen ... von ihm gehört, gelernt, gesehen und gelesen.« Nun das ist eitel Aufschneiderei. Rabbi Meïr Pfefferkorn war allerdings zu seiner Zeit ein Rabbiner, aber ein untergeordneter, und durchaus keine talmudische Autorität. Mein Freund, Herr Kirchheim, teilte mir eine Notiz mit, die sich in einem Exemplar der Respp. Joseph Kolon (ק"ירהמ) geschrieben findet, die ihrem Schriftcharakter nach dem 16. Jahrhundert angehört und von einem Zeitgenossen zu stammen scheint. Aus ihr ergibt sich, daß Meïr Pfefferkorn 1482 gezwungen worden war, um für seine eingekerkerte Frau und Kinder die Freiheit zu erlangen, widerwillig Jakob Polak in Prag zur Auflösung der Ehe einer unmündig Verheirateten, gegen den Beschluß einer älteren Autorität und im Widerspruch mit sämtlichen zeitgenössischen bedeutenden Rabbinern, seine Zustimmung zu geben. Diese Notiz lautet: בקעי 'ר) ף"יר קספש השעמה היה ב"נר תנש לע הכרו שירדנעס דוד 'כ השאב ותשא תוחא ןאמיש (קלופ ןיאש גרובזריממ (םחנמ) ם"רהמ םשב לארשי ימכח לכ ודקדק ןרואקריפעפ ריאמ 'רו .ותוא ומירחהו וללה תורודב ןינאממ וינבו ותשא םושמ השעש תולצנתד ןתנ כ"חאו ודי לע םיכסה הצר אלו תוכלמל הבורק היה ףי"רהמ לש ותומחו םיסופת ויהש ריאמ 'ר ותואו הנתוח ףי"רהמ םע םיכסיש דע םרובעב לדתשהל .ןולוק י"רהמ זלה הבושתה לעב לש ודימלת היה ןרואקרופעפ1[481] Über diesen Vorfall und die Entrüstung, welche Jakob Polaks – seiner Schwiegermutter zu Liebe – angeratene und ausgeführte Eheauflösung verursachte, vergl. Respp. Juda Menz Nr. 13 und Salomo Lurja, Kommentar zu Jebamot (המלש לש םי) XIII, Nr. 17, wo es ebenfalls heißt, daß J. Polak deswegen in den Bann getan wurde. Meïr Pfefferkorn scheint gleichzeitig mit Jakob Polak Rabbinatsbeisitzer in Prag gewesen zu sein, aber der höchste und hochgeehrteste Rabbi seiner Zeit war er durchaus nicht. Sein Name kommt in der zeitgenössischen und spätern rabbinischen Literatur nicht vor. – Der Familienname Pfefferkorn war nicht selten unter den Juden. Ein reicher Mann dieses Namens הירמש 'ב ןרוקרפעפ 'ר hat sich 1344 eine Bibel kopieren lassen (Katalog der Wiener hebr. Hs. S. 8). In Nürnberg gab es 1486 einen vermögenden Pfefferkorn (bei K. Hegel, Chroniken der fränkischen Städte I, S. 122). Unter den Epitaphien des Prager jüdischen Friedhofes kommt ein 1585 verstorbener Jona ben Meïr Pfefferkorn vor, der aus einer edlen Familie abstammte: תחפשממ ןרוקרעפפ ריאמ אירופ ןב הנוי תסחוימ (Lieben, Gal-Ed. hebr. Teil p. 70). Wenn dieser Jona b. Meïr von dem oben genannten Rabbinen Meïr Pfefferkorn abstammte, so könnte man wohl annehmen, daß dieser Zweig seinen Sitz in Prag hatte. Der Konvertit Joh. Pfefferkorn scheint in Prag heimisch gewesen zu sein (im Handspiegel). Es würde wenig dagegen verschlagen, wenn die Dunkelmännerbriefe ihn ursprünglich nach Mähren versetzen (I, Nr. 36): Vester Johannes Pfefferkorn ... quando fuit adhuc in Moravia percussit unam mulierem in faciem, oben S. 65. Mähren und Böhmen bildeten damals fast nur ein Land.

Über Pfefferkorns elementare Unwissenheit herrscht nur eine Stimme unter seinen Zeitgenossen. Nicht bloß die Spötter der Dunkelmännerbriefe sagten es ihm, daß er nicht einen Buchstaben Lateinisch verstanden, sondern auch der ernste und wahrhafte Reuchlin (Augenspiegel Bl. 49b, und Briefsammlung II. Bl. V. 3b). Aber auch im Hebräischen war er unwissend, obwohl er sich den Schein gab, als wäre er darin so wie im Rabbinischen grundgelehrt. Das, was Reuchlin von ihm urteilt (Augenspiegel), Sechste Unwahrheit Pfefferkorns: »Der getaufte Jud' hat in seiner Kindheit nach Gewohnheit die Bücher Mosi gelernt und vielleicht ettlich lectiones ... genannt Haphtoras ... Sunst kann er nichts Gründliches: denn ich han viel hebr. Bücher, die er weder lesen, noch verstehen kann ... – und das ist die Wahrheit«. – Und an einer andern Stelle: »Wiewohl das wahr ist, daß er mir selber in meiner Liberay, als ich ihm ein talmudisch Buch, genannt Mardochai, fürgelegt, bekanntlich (geständig) ist gewesen, daß er allein in der Bibel gelernt hab' und verstand deren Bücher kains.« Dieses Urteil Reuchlins über ihn ist ganz der Wahrheit gemäß. Pfefferkorn verrät in seinen Anklagen gegen das rabbinische Schrifttum und gegen die Juden eine greuliche Unwissenheit. So z.B. wenn er wiederholentlich in seinen Schmähschriften den Juden zum Vorwurf machte, sie nennten Jesus ירצונ ושי, und das soll nach seiner Übersetzung bedeuten: [482] seductor populi. In dem Katalog der jüdischen Schriften, die er (in Lob und Eer dem Kaiser) fürs Feuer empfiehlt, »die bösen, falschen und unnutzen Schriften, die man von der Jüdischheit abtun und aufheben will, und auch ihre Rabi, die solche geschrieben und gemacht haben«, führt er auf: Babo Meutzeo, Babo Cammo, Babo Baszro und als besonderes Buch: Arbo Ovos Nesykin. Er wußte also nicht, daß das letztere identisch ist mit Baba Kama. Er würfelte Tanaiten, Amoräer und Rabbinen untereinander: Rabbi Ischlokysch, R. Gamliel, R. Gerson, Raff Popo. Auch nicht ein Anfänger in Talmudicis könnte einen solchen Wirrwarr aufstellen. Schon der Name Rabbi Ischlokysch zeugt von Ignoranz. Es soll Simon ben Lakisch sein, abbreviert שיקל שיר; die Talmudisten sprachen den Namen Resch-Lokisch oder Lakisch aus; aber Rabbi Ischlokysch auszusprechen, verrät Unwissenheit.

Über Pfefferkorns Charakter gibt ein Aktenstück unter den handschriftlichen vollen Aufschluß, daß er ein Metzger gewesen, einen Diebstahl mit Einbruch begangen habe und dafür Gefängnisstrafe verbüßen mußte. Graf von Gutenstein bezeugt: »Nachdem Joseph Jud Metzger, Pfefferkorn genannt, so sich in neulicher Zeit zu Cöln taufen lassen hat, einen Untertan eingebrochen und an einem Diebstahl betreten worden, darauf er dann in einem Gefängnis kommen ist« (Aktenstücke, Monatsschrift a.a.O., S. 295). Die Verlogenheit dieses elenden Wichtes geht auch aus seinen Schriften hervor. Soll man ihm Glauben schenken, wenn er Tatsachen berichtet, deren Falschheit von keinem Geringern als Reuchlin dementiert werden? Soll man ihm Glauben schenken, wenn er in seinem »Streitpüchlein« ein Attest vom Bürgermeister und Rath der Stadt Dachau (Tachau) mitteilt, »daß er keinerlei Diepstal überwunden worden«? Er und seine Hintermänner haben sogar falsche Urkunden und Sendschreiben fabriziert.

Gehen wir jetzt auf den Verlauf der Händel ein. Anfangs 1509 hat Pfefferkorn zu gleicher Zeit zwei geharnischte Schmähschriften gegen die Juden von Stapel gelassen, das Osternbuch und den Judenfeind. In dem letztern hat er sie als Ausbund aller Schlechtigkeit geschildert und den Talmud als hochgefährlich für das Christentum angeschwärzt, der abgetan werden müsse. Im August desselben Jahres hatte er bereits ein Mandat vom Kaiser in Händen, welches ihm Gewalt über dasselbe Schrifttum einräumte. Durch die Einmischung des Kaisers ist erst der Hauch zu einem Sturm geworden. Was hat auf ihn, den sonst Besonnenen, bestimmend eingewirkt, sich zum Helfershelfer eines Erzschelms zu machen? Eine Andeutung in Reuchlins hebr. Briefe (vergl. weiter unten) gibt den Schlüssel dazu. Die Schwester des Kaisers, die verwitwete Herzogin von Bayern, Kunigunde, war zugleich Hebel in den Händen der Dominikaner und Stachel für ihren kaiserlichen Bruder! Diese herzogliche Äbtissin hat von ihrer Zelle aus das erste Räderwerk des Reformationsjahrhunderts in Bewegung gesetzt. Es ist auffallend, daß keine der Monographien über den Reuchlinschen Streit des Anteils dieser Frau an der Erzeugung desselben gedacht hat, während Pfefferkorn ihn doch wiederholentlich so ziemlich in den Vordergrund gerückt hat. In »Lob und Eer Maximilian« (Bl. B. 1 a): »Dieweil aber solche abgesetzte Artikel (von der Verderblichkeit der jüdischen Schriften) vormals durch Pfefferkorn auch gesetzt sein, die von etlichen andächtigen und gelernten Christen zu Herzen gefaßt, die den obengedachten Pf. an die Durchlauchtigste ... Fürstin N., gebornen Erzherzogin zu Österreich, des Fürsten Albrecht ... in Bayern ... [483] nachgelassenen Witwe ... empfohlen, dabei wohl zu merken, als ihr Gemahl Albrecht ... Todes halber abgegangen ist, sie in die dritte Regel Sanctae Francissin eingetreten ist. Und als derselbe Pf. der ... Fürstin solche Sach und Handel der Juden hat fürtragen lassen, hatte sie die angenommen und zu Herzen gefaßt und ihn mit ihren eigenen Handschriften an ihren ... Bruder, die röm. k. Majestät ... gefertigt, welchen Brief dieselbe k. Majestät gnädiglich empfangen hat, für das förderlichst solchen Irrtum der Juden zu unterdrücken ... Und darauf Pf. mit etlichen Mandaten ... an alle Fürsten und Städte des Reiches abgefertigt wurde.«

Das erste Mandat des Kaisers Maximilian an die Fürsten in betreff des jüdischen Schrifttums ist nicht bekannt geworden, nur das an die Juden, sich ihre hochverehrten Schriften ohne Widersetzlichkeit von Pf. nehmen zu lassen, ist erhalten. Es ist ausgestellt im Heer, Badua d. 19. August 1509 (das. und in den Aktenstücken, Monatsschrift, Jahrg. 1875, S. 295 fg.). Es redet ganz die Sprache Pfefferkorns und der Dominikaner. Der Hauptinhalt dieser Urkunde ist: »haben unsere Diener und des reiches getreuen Johann Pfefferkorn von Cöllen .... ... erstlich befehl und gewalt gegeben, Alle eure bücher und schriften überall zu visentieren, tzu erfahren und tzu besehen, und was darunder befunden, die weder die Bucher und Gesetz Moysi, auch die Propheten waren, und wie ob ungegrundet, unsern cristglauben tzu schmach und übel reichten, dieselben alle, doch an jeden ort mit wyssen eynes raths und in gegenwärtigkeit des pastors. Auch zweyer von rath oder der obrigkeit, von euch tzu nennen, die abweg tzu thun und tzu unterdrucken. ... Euch allen mit ernst gebietende. ... wann und an welchen enden der obengenannte Pf. tzu euch kommen. .... yr ym und den gedachten pastor oder Pfarrer und geordneten Räthen alle eure bücher und schriften eures glaubens furbrenget, die genugsamlichen sehen und ernennen und die ungegrundeten, erdichten und bösten nennen und abthun lassen ... ... bei vermeydung unserer schweren straff und ungnad an ewern leib und gutern«. – Der Kaiser erließ auch, wie daselbst angegeben, einen Befehl an die Geistlichen, Pf. bei der Revision der Bücher beizustehen.

Pf. erzählt weiter (immer in der dritten Person) von sich, wie Cäsar: »Als nun Pf. ... mit der k. Maj. Mandat abgefertigt worden, ist er bei der ... Fürstyn. ... k.M. Schwester wieder erschienen, Ihro Gnaden solche der k.M. Mandate angezeigt und Ihro Gnaden die sehen lassen, darin sie sonderliche Freud empfangen hat, denselben Pfefferkorn weiter an gehörige Ende und Stätten, in den Mandaten begriffen, gefördert«. – Er erzählt weiter, wie er nach Frankfurt am Main gekommen, »daselbst viel Juden wohnen, und ist auch da eine von ihren höchsten Schulen,« vom Rath unterstützt, eine große Menge jüdischer Schriften aus den Synagogen genommen und beim Rath niedergelegt. – Also auch bei der Konfiskation des Talmuds hat die herzogliche Äbtissin Kunigunde kräftig mitgewirkt. Wir begegnen ihr noch öfter im Verlauf der Begebenheiten. Wie Hochstraten und Pfefferkorn müßte Kunigunde in den Vordergrund dieser kleinlichen und doch aus einem tiefen Hintergrunde hervorbrechenden Händel gestellt werden. – Kehren wir zur Aufeinanderfolge der Fakta zurück. Pfefferkorn erzählt uns weiter und hier wohl wahrheitsgemäß: »Und gleicherweise wie in Frankfurt hat Pfefferkorn auch in Worms gehandelt und den Juden solche Bücher, die sie viel verstohlen und verborgen hatten, genommen und beim Rath niedergelegt« ... Die Konfiskation in Frankfurt fand am Vorabend des jüdischen Hüttenfestes, [484] 28. September 1509 statt, wie aus den Aktenstücken hervorgeht, welche auch den weiteren Verlauf angeben.

ותאו ומש חמי בצק הפרט אב ק"פל ר"ע תוכוס ברעב 'ו םויב וחקלו ןיימד טרובקנרו ק"ק הפ ה"רי הצעה ינוריע 'בו םיחלג 'ג לכ תא תוחילסו םירוזחמו תוליפת אתשינכ יבב םירפסה ה"ועב דוע ללפתהל אלש ה"רי רסיקה יווצב ונילע הויצו ואצמ רשא .וניתבב םירפסה םג תחקל תרחמל אבל היה ותעדו .תסנכה תיבב םויו תבשה לטבל וצר אל םיחלגהו ליכהמ רצק היה םויה ותוא יכ ק"קל ןתנוי 'רה ונחלש 'ו םוי ותואו .םהלש םגח כ"חא 'א אדבועה בכעל רשפא םא טפשמ-רמקה םע לדתשהל אשיימריוו ונחלש תבשה םויבו .לוכי אלו וניתבבש םירפסה ינהל אשיב ריסהל גרובנשאל ה"רי ץנעממ ןומגההל 'נשויוו טכערפמוג ל"נה דומעי הלצהו חור ל"תו .שקובמה גישהו .ןינעה הזמ םיחלגה רי םיחלגה םע ש"י בצק הפרט אב ינש םויב היהו .םידוהיל ל'נה אב אל ןיידע םויה ותואו .םירפסה תחקל םינוריעהו רבדה ארקל החוצו הקעצ תמרגב םויה ותוא וניחדו .טכארפמוג םיחלגה דחי ומיכסהו .ןרילפא ןושלב ה"רי רסיקה ונינודא ינפל םא רוקחלו שורדל הצעה ינפל 'ג םוי לע רבדה דומעל םינוריעהו רסיקה יפמ אצי רבדהש רחאמ ה"רי רסיקה ינפל ארקל ונידיב חכ ןעטלווז רייו" .ןושלה הזב היה ה"רי הפ הצעה תבושתו .ה"רי היהו "ןערילפא ןאד ןעטלווז דנוא ,ןוט ןעגיניג טאדנמ ןעד םיבתכה ואב ל"ת ךכ ךותבו .תוצח רהא אבל םהיניב המכסהה ותעדו ,ןינעה הזמ םהידי וכשמיש םיחלגהל ה"רי ץנעמ ןומגההמ הצעה םג ,םהידי וכשמ םיחלגהש ליבשבו ,ושעש המ לע שונעל ירשת ט"י 'ד םוי לעו .דוע הז ןינעב לועפל םיאשר םניא ה"רי לטבל ה"רי רסיקה ונינודא לא בוכרל ל"ס ןתנוי ר"ה ונחלש ןלבענק "ה ונחלשו .ונתבשחמו וכרד חילצה 'הו .עשרה תובשחמ יצח לבגומה םויל ונילצא אובל תונידמה לכב זנכשא חטש לכב .כ"חא ראובמכ תושעל המ דעוהלו ץעיל ןושח

Durch den Erzbischof Uriel von Gemmingen ist also die Konfiskation in den Häusern der Juden und in den Talmudbibliotheken verhindert worden. Dieser Prälat hat sich überhaupt bei dieser Gelegenheit den Juden günstig gezeigt, wie aus einem Schreiben an den Kaiser und noch mehr an Eitelwolf v. Hutten hervorgeht, beide 5. Oktober 1509 ausgestellt. Das letztere lautet:

»Uriel von Gottes Gnaden, Erzbischof zu Menz,

Lieber Getreuer!


Welcher Gestalt wir Kais. M. ... einer Sach halben haben thun schreiben, willst du auch hierin (?) nehmen. Begehren daher an dich mit Ernst befehlen, du wollst bei K. M. fordern und an sein, damit dem Pfefferkorn kein weiter Befehl oder Gewalt in solcher Sach von K. M. geschehn, und du so von wegen der Juden solch Brief bringen und beförderlich sein, damit sie ihre Bitt bei K. M. erlangen mögen, darin wirst du unsere Meinung insonder guten Gefallen


Gegeben zu Aschaffenburg, Freitag Hieronymns.

Unserm Marschalk und lieben Getreuen

Freien von Hutten«.


[485] Pfefferkorn entstellt ein wenig den Hergang, wie er ihn in der Defensio contra famosas erzählt, woraus aber jedenfalls auch hervorgeht, daß der Erzbischof Uriel von Mainz Bedenken gegen die kaiserliche Vollmacht in Pfefferkorns Händen hatte. In expeditione hujus negotii venerunt mihi ab Uriele ... scripta, ut in hoc negotio supersederem et me ad Oschenburg (Aschaffenburg) quamprimum conferrem. Quo facto mihi praesul dixit ... metuendum hoc imperatoris mandatum veram formam in se non habet, quia solus ego sum in hoc mandato positus, propter quod quidem Judaei negotium hoc depellere possent. Praeterea dixi: me audivisse de quodam doctore, qui nominaretur J. Reuchlin ... Respondet praesul, ut quamprimum conferrem me ad Caesaris curiam ac Victorem (a Carben) et Dr. Reuchlin et me ipsum Caes. Majestatis mandato inscribere facerem. Pfefferkorn erzählt geschwätzig weiter, wie ihm Erzbischof Uriel ein Viatikum zur zweiten Reise zum Kaiser gegeben, und auch der Frankfurter Senat ihn kräftig unterstützt habe. Im Bürgermeisterbuch (Archiv a.a.O. S. 212) ist angegeben, daß er nur 2 Gulden von der Stadt erhalten hat.

Diese zweite Reise und das dadurch erlangte zweite Mandat bilden einen Einschnitt in diesem Geschichtsverlauf, wovon, wie von dem Folgenden in den Sekundärquellen keine Spur anzutreffen ist. Die Juden haben sich nämlich nicht so leicht gefangen gegeben, sondern alles aufgeboten, Pf. entgegenzuarbeiten.

Die Frankfurter protestierten zunächst beim Kammergericht und sandten einen Anwalt oder Prokurator an den Kaiser, um die Ungesetzlichkeit der Konfiskation ihrer Schriften zu beweisen und die Charakterlosigkeit Pfefferkorns ins Licht zu setzen. Ihr Anwalt war Jonathan Levi Zion, und zu diesem gesellte sich ein Mann Isaak Triest. Sie folgten dem kaiserlichen Lager auf Kreuz- und Querzügen und berichteten am 15. November von dem Resultat ihrer Tätigkeit.

םלכ .םעה ראש רתי םע ונירמאב םעט יעדוי ,םעה ישאר יבוהא הנה .ו"צי טרובקנרו ק"קד אשידק להק ןועממ ןוכרבתי אנד תמדקמ יכ .םכל בתוכ ינא רשא םירבדה לכל םכבבל ומוש ריצ י"ע םכל יתבתכ ןיצאפ ריעמ םגו ואדריוו ק"קמ םכל יתבתכ ה"ועב ינואצמ רשא הערה לכ תא םכל יתבתכו ,גרובצריוו ק"קמ תאזה הנידמב הארשא וא ףוליח תושעל רשפא יא תאזה תעלש .יוארהו ןוכנה יפכ הזה רבדב קסעתהל תועמ ידי לא איבהל ידכ רסיקה ונינודא תיב רצחל יתאבשכ ק"פל ר"ע ןושח 'ח 'ו םויב רשא םישנאה לכל יתאצמ אלו .ינא לפשו לד ינואצמ ה"רי ה"רי רסיקה רחא בכר רשא טשירטמ קחצי ר"הל קר םתבתכ קחצי ר"ה ונכלהו ונחרט םוקמ לכמו ו"צי לישומ ר"ה וסיג ומעו ונאבהש רע תצק ונרדנו תצק ונתנו םכידבע לפשה ינאו וסיגו .וניבואכמו וניתקעצ עמשו ומצע ה"רי רסיקה ונינודא ינפל רבדה ויתרשממ דחא לשומ י"ע םגו ונימצע י"ע ה"רי רסיקה םע ונרבדו ידיב רשא םימויקה ארקו הארש ךיא ונירבד תא אלימ רשא ונל ןתיל רמא ה"רי דסיקה .םימודקה םירויפיפאו םירסיקמ טרפימל ליכהמ הרצק העיריהו .ונממ המלענ המו ךיאו .הבושת ןכלו .גישהל רשפא יא רשא ויקסע בורמ הבושת ונל ןתיש יתמיא תמאב ונאצמו ונרקח יכ .תושעל המ רבדב ומכחתה יבוהא טאדנמה לש בתכה ןגשתפ בותכל חינה ה"רי רסיקה ונינודאש ותלצנתה קר .וב בותכש המ לכה עדויו תבשוימ תעדבו ונוצרב השעש ומכ ערהל ךכ לכ ותנוכ ןיאש טשירטמ קחצי ר"ה יל רמא אצישכ שוחל שי יכ .לארשי תיראש רומשי רמושו .ונל רמומה םשבו .דואמ םיעישרמ ויצעוי בור יכ ו"ח ונוצר לכ גישיש רמומה .ןידה קעוצו חוצו ולהאב היה רמומה יכ ונל בישה רניטנרסה ןתנ כ"עו .ה"רי רסיקה ונינודא ינפל האב השקבו הקעצה התואו עייסל וילע לטומש רחאמ ויניעב תרשוימהו הנוכנה טאדנמה ול אתלמד אמויס יכ .הומ ידו הלאכ םיבר םירבדו .ןידל םילועה לכל רב לכ ונייהד ,לודגה רשנה תחת יבשוי לכ םכתעד לע הלעי אלש וא םינש וא דחא לשומ די תחתמ הוה רבדה אציש ,לארשי חכ יל יתחקל רשאכ תועמ טעמ ליבשב הזה רבדה וליחתהש וחלשו הזה רבדב ומכחתהו םכבבל לע הלעי לא ,םכמ יתדרפנשכ וסנתו םדיב םפסכ רורצ רשא ינממ רתוי םינובנו םימכח םישנא .הינמ הברוח ו"ח קופיתד שוחל שי יכ הערה לטבל רשפא םא ורהמ קר .םכלוקב עמשא ןוצרב לפשה ילע ווצת רשא לכו חטוב ינאו םכילע לטומ רשאכ ושעו תועמ םע יתע שיא וחלשו חלש ק"פל ר"ע ןושח ב"י 'ו םויב הז לכ יחא יבוהא הנהו .םכב וילא ואוביש שקיבו 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ק"פל ר"ע טבש לפכו ,םירפסה אצמש ךיא ה"רי רסיקהל ה"רי ןומגהה עידויש וגישהש םימויקה לטבל רסיקה תנוכ ןיאש ןומגהה בתכב דוע ראשו ה"רי ןומגהה לש קלשרמה ארק ןומגהה בתכו ,םוילצנוקב הושב םלוכ תצק םהו ינפל םיארקנו םיבותכ ויה םלכ םיבתכ 'ג לעו ,הנושאר טאדנמה לטבל ללכ הצר אל ה"רי רסיקהש רחאמ .ל"נה םיבתכב ודי תביתכ בותכי ה"רי רסיקהש רבדה ךישמה הז .ה"רי ןומגהה לש בתכ ודי תביתכב םייס רסיקהש יל המודמכו ןפואב יכרדל בוכרל יתרבסש םימי 'המ רתוי יתכלה ןפואה הזבו יאדול בורק היה םכמ חכ יתחקל רשא ךסה ידיב היה םאו ל"נה ונל ריזחהל ה"רי ןומגהה דיב חכ היהש םיבתכה םתוא יתגשהש םויה לא ונאבשכו םיתמא םירבדב רמומה יניע שיאבהלו ונירפס חצמ אלו בישהל הפ ול היה אל וילשומ וא ה"רי רסיקה ינפל וילשומו רמומהו ךפהתנ ליעלד לכ רבדאו רמא המו .שאר םירהל אוהש ה"רי ןומגההל בותכיו הנמי ה"רי רסיקה ונינודאש וגישה ראטקיו ,ןידב ןומגהה לצא בשי אוהו הז רבדב ראסימוק היהי דחא ראטקוטו .ןליוקמ דחא רטקאט דועו .ןליוקמ רמוכה בתכ שוריפבו ,ןטרגיטשמ ןלכייר רטקוטו ,גרובלדייהמ גישהל לכוי אלש רמומה לבלב ץנעממ ןומגההש ןאיסימוקב ה"רי ןומגהה עייסי ל"נה 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ןאיצאגילפוז ה"רי רסיקהל ונחלשו תאז ןאיסימוקב ונבריסו ותוא חקי רמומהש יאדול בורקו .הארת רשאכ היינשה טשירטמ קחצי ברה יל דיגה ברעב וילסכ 'א םויה יכ .ןאיסימאק ותוא ונתנו ונילע ודיעה טרובקנרו ק"קב הצעהש שרדו רקחש ןיאש ונרמאש ןפואה הזבו טאדנמהב ונבריסש רמומהל תודע אלמתנ הזבו םתלשממ תחת םיצבור ונא קר ונילע חכ רסיקל םתנווכש שוחל שיו ויצעויו ה"רי רסיקה ונינודא לש המיח םימכה םישנא םתא םיכירצ הזלו ונילע לפנתהלו ללוגתהל ה"רי רסיקה ונינודא ינפל ואבי רשא תולהק ראשמ םינובנו םדיב םבהזו םפסכ רורצ רשאו םשפנ לע שקבלו וינפל ןנחתהל המ רבד גישהל ויניעב ןח ואצמישו ונילע י"שה םחרי ילואש ילוליאו .בותכל ונתנ אל רשא םירבד שוחל שי יכ ,ללכה תבוטל אוצמלו גישהל יתלכי אל יל הוולה ה"רי ןומגהה לש קלשרמהש בוטו ומכחתהו רבד םכל יתינש אל 'מאנו .הנה דע ירוזפ ימד .יול ןתנוי םכתרשמ ח"כ 'וכו .םחר לא ןכבו .ושע םכיניעב

וילסכ 'ב 'ה םוי וחולש אציו ןוע לש לצא דחא רפס ךות בתכה לכ עדי יכ היקזח ר"ה חכונה תא ולאש יתבתכ אלש המ לכו ר"ע תא יתלכי אל אוה לודג ךרוצש יניעב הארנ היהש ילוליאו .רבד רסיקה אב םימעפ הברה יכ ותרשמ ילעמ יתחלש רשא ימצע ןכל .םהל לואשל יתעדי אל ינאו יתוא םיניבמ ןיאש םוקמל ה"רי .םימי ךרואל ינבזעת לא

םאו .ולכאת בוט םתעמשו ובאת םא םיתב ילעב לכ יחא הנהו ינב ראשש יתעדיש פ"עאו .דחאכ ונפי החלצהו הכרב ונאמת ינודשחיו .ילוקל ועמשי אלו ילא ונימאי אל םעה רתיו תולהק רוצעל םוקמ לכמ טרובקנרו יבשוימ דחא ינאש רחאמ הז רבדב .הנושארה טאדנמה לש בתכה םכבבל לא ותישו לכוא אל ןילימב ליח יתיארו יתעמש רשא תא םתיארו םתעמש םא רמאנ יכ בל םכילעמ וריסה ןכל .בותכל לכואשמ רתוי םכתזחא הדערו םינובנו םימכח םישנא םכמ וחלשו םכיצלח םירובגכ ורזאו ןבאה לטבל חילצי םדיב 'ד ץפח םא תוארלו הזה רבדב םיקסעתמה לכוי הפהשמ רתוי וניאנוש ונילע םיבשוח רשא תוערה תובשחמ יול ןתנוי ו"הא ד"כ םכתאצבו םכאובב םתא םיכורב 'כבו .רבדל .ןויצ

טרובקנרו להק ימכח ןנברו ןנרמל םימי יפיטכ םיבר םכמולש ,דעל הגשי םכמולש לודגה רשנה תחת יבשוי ק"ק ראשלו ו"צי ןתנוי ר"ה ו"הא הלעמל בתכ רשא לכל ומישת םוש יערו יבוהא ,איה הצוחנ העש ה"ועב יכ .םכוג ירחא ותוא ןוכילשת לאו ו"צי רסיקה רצחל וחלשתו ץוחב ודמעת לאו ושוה ושוג ושוע ןכל קחצי ,םדיב בהזו ףסכ רורצו םכמ םינובנו םימכח םישנא ה"רי .וילסכ ו"י הנה אבו ר"ע וילסכ 'ב בתכנ .טשירט

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Ähnliches erzählt Pf. (in Lob und Eer), daß der Kaiser geneigt war, zugunsten der Juden zu entscheiden, daß Pf. aber vermittelst der Schwester des Kaisers eine Umstimmung hervorgebracht hat.

Wir lassen ihn sprechen, geben aber sein Kauderwelsch in moderner Redeweise: »Und als die Juden solchen (der Konfiskation der Schriften) kein Widerstand geleistet, »sie Etliche mit merklichem Gelde und mit etlichen Furderbriefen [489] durch etliche Christen ausgegangen, zu der k. Majestät solcher Fürnehmen abzutreiben, abgefertigt, welches Pfefferkorn nicht verholen blieb, der sich schnell wieder zu der Fürstin k.M. Schwester erhoben, ihr solches, der Jüden Fürnehmen, entdeckt und daneben angezeigt, wo dieses löbliche Fürnehmen zurückgestellt würde, Solches dem Christenglauben nicht zu wenigen Nachtheil reichen ... ... Auf Solches hat die lobwürdige Fürstin dem Pfefferkorn mit ihrer eignen Handschrift wieder zu ihren Bruder gefertigt. Und auf Solches hat die römische k.M. der Judenprokurator (so Ihrer Majestät von der Juden wegen angebracht hätten; wie solches Anbringen, so Pfefferkorn wider die Juden angebracht hätte, anders nicht, denn aus Neid, so derselbe zu den Juden trug, geschehen wäre, denn solche Schrift und Bücher, wie angezeigt wäre, sollten nicht gefunden werden, mit anderer mehr Anzeigung etlicher Freiheit und Privilegien, so sie von den Päpsten und Kaisern hätten) von der Hand gewiesen. Und den Uriel, Erzbischof von Mainz. .... in der Sache solche Bücher, die Pfefferkorn den Juden genommen, auf einen bekannten Tag durch gelehrte und verständige Doctores aus den Universitäten Cöln, Mainz, Heidelberg und Erfurt besichtigen lassen.«

Dieses zweite Mandat, ebenfalls durch Kunigundens Vermittelung erwirkt, teilt Pfefferkorn in dem Pamphlet Beschyrmung, Defensio contra famosas (bei Böcking, Suppl. I, p. 88 ff.) mit, ausgestellt Rofereit (Roveredo) 10. November 1509. Darin ernannte der Kaiser Uriel zum kaiserlichen Kommissär in der Talmudangelegenheit; es ist auch an ihn gerichtet. Die wichtigste Stelle darin lautet: sed postquam Judaei rebellarunt suis aliquibus illicitis sermonibus, eos adhuc in nostra pena et mulcta retinemus, tamen secundum tenorem mandati nostri Frankfordenses acceperunt Judaeis certum numerum librorum ... quos retinuerunt et custodierunt. Quamquam ergo Judaei ad nos miserint de hoc negotio, non secus ac si Joh. Pfefferkorn in hoc negotio non esset doctus et expertus, etiamque quod sibi non solum praenominati libri, sed plerique alii, qui neque contra praecepta Moysis, neque in contumeliam fidei Christianae essent, et sibi secundum tenorem privilegiorum suorum admissi, sunt ablati, tamen ... ne Judaei contra aequitatem gravantur ... damus tibi plenariam potestatem etc. Uriel sollte Professoren von den genannten Universitäten berufen, und wenn es ihm beliebte, auch gelehrte Männer hinzuziehen, wie Hochstraten, Reuchlin, Victor von Karben und Pfefferkorn. Wichtig ist noch der Schluß: insuper Judaeos de Frankfordia ad te atque illos doctores accessas. Die Juden sollten also in der sie so tief berührenden Frage wenigstens auch gehört werden. Die Juden sollten eine Disputation zur Verteidigung ihrer Schriften halten. Das geht entschieden aus dem Schreiben Jonathan L. Zions (o. S. 488) hervor. Mit Erlaß dieses zweiten Mandats tritt diese Talmudkonfiskationsfrage in das zweite Stadium. Sie hatte sich insofern ein klein wenig günstiger für die Juden gestaltet, als sie nicht der Willkür des Erzschelmes Pfefferkorn ganz allein preisgegeben war.

Der Erzbischof Uriel ernannte einen Subdelegierten und sandte ihn zugleich mit Pfefferkorn nach Frankfurt. Sic factum est, quod praedictos mille et quingentos libros ab Judaeis sustulerim (Defensio contra famosas bei Böcking, p. 90). In diese Zeit scheint auch die Konfiskation in den Gemeinden Worms, Mainz, Bingen, Deutz, Lorch, Lahnstein versetzt werden zu müssen, wovon Pfefferkorn in seinem Schreiben (o. S. 480, Nr. 6) spricht, da er dabei bemerkt, daß es auf Uriels Befehl geschehen sei. – Ob dieser auch verordnet hat, daß [490] die obengenannten Personen die Bücher, welche beim Rat in Frankfurt niedergelegt waren, besichtigen und prüfen sollten, ist zweifelhaft (in Lob und Eer, 3. Absatz). Jedenfalls hatte Reuchlin also schon früher Gelegenheit, sich ernstlich mit der Frage zu beschäftigen. Die Aufforderung des Kaisers vom Juli 1510, sein Gutachten abzugeben, traf ihn nicht unvorbereitet. – Ehe es aber zur Prüfung kam, wehte wieder ein anderer Wind, wovon die Monographen wiederum keine Witterung haben. Aber sie hätten doch aus dem Schreiben des Kaisers an Uriel vom 6. Juli 1510, das Reuchlins Augenspiegel einverleibt ist, ersehen können, daß Maximilian verordnet hatte, den Juden ihre konfiszierten Schriften zurückzuerstatten. Das kaiserliche Handschreiben lautet: »Ich zweifle nicht, Deiner Liebden sei noch in frischem Gedächtniß der Handlung, so wir der Judenbücher halben in verschiedener Zeit vorgenommen, und darauf wir dich mit sammt etlichen Universitäten und Gelehrten und der Sache Verständigen zu Commissarien verordnet. Nun haben wir in verschiedener Zeit den Juden ihre Bücher wieder zu geben verschaffen, dergestalt, daß die also beschrieben und unverruckt bis auf unsern weiteren befehl behalten werden«. Also vor 6. Juli 1510 hatte der Kaiser die Restituierung der Schriften an die Juden befohlen. Aus Pf.'s Defensio contra famosas (B. 1 ff.) erfahren wir, daß dieses kein spontaner Entschluß des Kaisers gewesen, sondern von den Juden angeregt worden war, was sich auch denken läßt. Pf. erzählt, Satan habe den Juden eingegeben, den Befehl des Kaisers zur Konfiszierung zu vereiteln. Sic itaque factum est, quod Judaei aliquos insignes Christianos pecuniis corruperunt ... illi probo imperatori diu jam ad aures inflarunt per falsas instructiones quod sua Caes. Majestas Judaeis libros restituere mandarit, sub tali conditione, quia hi libri conscripti et immoti usque ad ulteriorem commissionem apud eos remanerent ... Insuper postquam Judaei Frankfordenses libros rehabuerunt, emiserunt continuo literas non solum per Romanum imperium, sed in alias etiam (ubi habitant) provincias, quibus rem omnem pro se ad tempus feliciter actam summa laetitia communicarunt.

Die aufgefundenen Urkunden geben Aufschluß darüber, wie der Kaiser dazu gekommen ist, ein drittes, den früheren entgegengesetztes Mandat zu erlassen. Der Rat von Frankfurt scheint sich den Juden günstig gezeigt zu haben. Er beauftragte den Gesandten Jakob Heller, die Sache auf dem Reichstage zur Sprache zu bringen und beschloß: »so vil mit Fugen bescheen möge, Inn (den Juden) behelfflich zu sein.7« Es kam eine Verlegenheit dazu, welche den Rat zwang, Partei für die Juden zu nehmen. Pfefferkorn wollte nämlich auch den fremden zur Frankfurter Messe anwesenden Juden die bei ihnen befindlichen Bücher konfiszieren. Diese standen aber unter dem Schutze der Fürsten und Herren ihrer Heimat, und so schien es bedenklich, Eingriffe in ihr Eigentum machen zu lassen. Diese fremden Juden weigerten sich auch, ihre Bücher auszuliefern8. Das übliche Meßprivilegium zu verletzen, hätte zu Verdrießlichkeiten führen können. Dieser Umstand mag den Rat bewogen haben, sich zugunsten der Juden bei dem Kaiser zu verwenden. Das Gesuch desselben ohne Datum findet sich in den »Aktenstücken« und lautet folgendermaßen:

[491] »Allerdurchlauchtigster usw. Römischer Kaiser. Ew. Majestät Unterthan, Bürgermeister und Rath der Stadt Frankfurt, geschickter und verordneter nach folgenden Sachen, derselben Syndicus bringt Eurer Majestät vor: Wiewohl von Geistlichen und Kaiserlichen versehen ist, daß die Juden in ihren alten Gewohnheiten, Herrlichkeiten ... Wesen und ... in ihren Synagogen beschirmt sollen werden, auch keine Neuerung und neue Gewohnheit laut der päpstlichen Rechte mit ihnen eingeführt oder auch ihnen ihr Gut genommen soll werden, wie auch mit sonderlichen bischöflichen und kaiserlichen Rechten versehen und gefreit seien, wiewohl auch die Judenbücher nicht allein von Juden, sondern auch von Christen fleißiglich zu bewahren und zu hüten, sonderlich in päbstlichen Rechten versehen und nit ohne Ursache gesetzt, dieweil das alte Testament anfänglich in hebräischer Sprache geschrieben ist, daraus lateinische Bücher ausgebessert und geprüft sind worden, auch etliche Juden zum christlichen Glauben dadurch kommen, darum auch in geistlichem Recht geschrieben ist, wenn die Christen in den hebräischen Büchern und Zungen gelehrt werden und sie mit ihren eigenen Schrift überwunden, würden sie eher zum Christenglauben bekehrt, darum auch der Pabst Clemens in geistlichem Rechte die hebräischen Bücher in etlichen hohen Schule und Universitäten zu lesen und zu lernen verordnet hat, damit verstanden wird, was ... solche jüdischen Bücher der Christenheit bringen mögen. Darum auch die Juden die Bücher in ihren Synagogen in großen Ehren behalten ... Aber solches unangesehen hat einer genannt Johannes Pfefferkorn nach Ew. kaiserlichen Maj. Befehlig ein Scheinmandat ordneter Jüdischheit zu Frankfurt aus ihren Synagogen ihre Bücher nehmen und hinter einen Rath nach Frankfurt führen lassen, so doch E. K. M. dieselben allein zu besichtigen laut des Mandats befohlen hat. Auch nachfolgend ein andere Schrift an einen Rath derselben Bücher dermaßen behalten, erlangt, damit gedachter Jüdischheit ihre Bücher ohne Besichtigung und ohne Unterschied wider Ew. k. Befehl beraubt und entsetzt worden seien und zum letzten Einvernehmen Commission allein wider die Jüdischheit zu Frankfurt und Verschweigung der Wahrheit und Vorbringung der Unwahrheit auf meinen gnädigen Herrn von Mainz erlangt, die Jüdischheit mit ihren Büchern zu Seiner fürstl. Gnade auch etliche Hochgelehrten von weiten Landen dazu erfordern, damit die Jüdischheit in ihren hochzeitlichen Festen, in ihren Synagogen wider die angezeigte geistliche Rechte beraubt und untersetzt wird, auch zu merklichem großen Schaden durch Abwendung und Hinwegführung ohne Unterschied ihrer Bücher kommt. In Maßen denn ein ehrbarer Rath zu Frankfurt wohl ermessen, deßhalber an Ew. kais. Maj. eine Vorschrift gethan haben. Ist deswegen meine demüthige Bitt aus angezeigten Ursachen solche letzte Commission meinem gnädigen Herrn von Mainz überschickt und abzuschaffen und ob Etwas darauf in neuester Zeit gehandelt wär, dasselb cassiren und abzuthun und vernichtigen, auch einem ehrbaren Rath zu Frankfurt befehlen, ihnen ihre Bücher folgen zu lassen, doch mit Aufzeichniß der Bücher durch einen Rath zu Frankfurt zu besichtigen, auch mit Gelob die Bücher in ihren Synagogen und Häusern zu behalten bis zur Besichtigung derselben zu Frankfurt und nirgends anders als auch in solchem heimsuchen und Besichtigung billigst zu bestehen. Das will ein ehrbarer Rath zu Frankfurt mit E. K. M., die Gott der Allmächtige lang gefristen, wohl mit ihrem schuldigen Dienst aller Zeit zu verdienen willig seien.«

In dieser unbeholfenen Supplik sind drei Momente betont. Die Erhaltung der jüdischen Schriften sei notwendig, selbst im Interesse des Christentums; die Religion und die Schriften der Juden seien durch Privilegien der Kaiser [492] und Päpste gewährleistet, und endlich Pfefferkorn sei widerrechtlich und nicht dem Mandat gemäß vorgegangen.

Auch von anderen Seiten scheinen Schritte zugunsten der Juden gemacht worden zu sein. Aus der Bemerkung der Bürgermeisterbücher9: »Unterschiedliche Juden von Chur-Mainz, Chur-Brandenburg; Hessen usw. um Verfolgung der angefallenen Bücher verschrieben worden«, geht hervor, daß die Juden dieser Länder denn doch zu einem Gemeindetag in Frankfurt zusammengekommen sind. Diese mögen sich an die Kurfürsten und Herren, unter denen sie standen, gewendet haben, daß ihnen himmelschreiendes Unrecht von dem Täufling Pfefferkorn geschehen sei. Denn das genannte Bürgermeisterbuch macht auch diese Bemerkung: »ohne Zweifel auf der Juden vortheilhaftes Ansuchen und von Churfürsten und anderen Herren geschehenen Intercessions« (sind ihnen die Schriften zurückgegeben worden.10 Maximilian scheint demnach von vielen Seiten in die Enge getrieben worden zu sein, und hat infolgedessen das dritte Mandat erlassen, den Juden ihre Bücher zurückzugeben, ein Mandat, das den Wankelmut und die Bestimmbarkeit seines Charakters dokumentiert. Es lautet in den Aktenstücken:

»Wir Maximilian ... erbieten den ehrsamen unsern des Reichs lieben Getreuen, Bürgermeister und Rath der Stadt Frankfurt ... Wir haben aus merklichen Ursachen uns dazu bewegt, die Commission so wir an Uriel, Erzbischof zu Menz ... von wegen etlicher Bücher, so die Jüdischheit im Reich brauchen und jetz und hinter euch erlegt seien, ausgehen lassen, haben aufgehebt und seiner Lieb befohlen in beredten Sachen früher nit zu handeln, noch processiren bis auf unsern weitern Befehlich, daneben auch der Jüdischheit zu verlassen, dieselben Bücher, so bisher in euern Händen erlegt worden seien, wiederum zu ihren Händen und Gebrauch überantworten, dergestalt, daß dieselben Bücher all und jedes besonder, was sie inhalten, aufgezeichnet und darüber Gelob von Juden genommen werden, solche Bücher in ihren Synagogen, Schulen und Häusern unverändert zu brauchen und sonst nirgend zu wehren oder zu thun bis zur Vollendung unseres Vornehmens und Beschau derselben Bücher. Demnach empfehlen wir euch mit Ernst, geben euch das auch unsere Macht hiemit, daß ihr so viel Bücher hinter euch erlegt seien, den Juden wiederum überantwortet und dabei Gelob von ihnen übernehmt, solch Bücher in ihren Synagogen ... zu brauchen und sonst nirgend zu schicken, führen oder tragen, wo sie aber anders damit handeln, würden wir geursacht, dieselben Bücher wiederum von ihnen nehmen zu lassen. Das ist unser ernstlich Meinung. Gegeben in unserer Reichsstadt Augsburg 23. Mai unseres Reichs des Römischen 25.« (1510)

Zur Ergänzung mag noch hinzugefügt sein, daß dieses Mandat dem Rat von Frankfurt am 9. Juni zugegangen ist. In den Bürgermeisterbüchern ist dabei bemerkt (das.): »Darinnen Sr. Maj. Commission von gnädigen Herrn von Menz bescheen der jüdischen Bücher halber uffgehebbt (aufgehoben) und dieselben Bücher den Juden wieder zu ihnen zu stellen und Folge zu leisten.« Der Rat ernannte eine Kommission von vier Beamten, die Zurückgabe der Bücher an die Eigentümer zu bewerkstelligen.

Innerhalb der Zeit zwischen dem Erlaß des zweiten Mandats, 10. Nov. 1509, und dem des dritten, 23. Mai 1510, hat Pfefferkorn oder haben die Dominikaner die zwei Schriften verfaßt (in Lob und Eer) Maximilian und das Rundschreiben [493] (o. S. 480, No. 6), um die den Juden günstige Stimmung zu paralysieren. In dem Rundschreiben ermahnt Pfefferkorn, von der löblich unternommenen Konfiskation nicht abzustehen. Er erzählt darin (bei Böcking II, S. 73): »eine merkliche Zahl von der Jüdischheit nit allein im Reich, sunder in allen Landen und Orten ... sich dann bei dem höchsten Pan (Bann) der Synagogen ... verbunden haben, dem Handel Widerstand zu thun ... und also bin ich ... von der Jüdischheit mehrere mal gütlich angeredet und dazu mit ihrem beweglichen Gut und Geschenk mich zu bewegen ersucht, in dem Handel still zu stehen ... wann ich denn mich von Jenen nit hob lassen bekehren ... haben sie, die Ungetreuen seßhaftig überall verstanden, mich zu verfolgen und an meinem Leibe, Ehre und Glimpf abzuschneiden ... und dieweil sie aber Solches in eigenen Personen nicht leichtlich vollziehen mögen, haben sie etliche Christen mit Geld und Geschenk zugemacht den Juden beiständig, räthlich und behülflich zu sein.« Er fährt dann fort, es wäre ein großer Skandal, »wenn die Bücher ihnen wieder zugelassen« würden ... Darum werden alle Christgläubige in diesem Brief ermahnt. Deutlich genug ist aus diesem Schreiben zu sehen, daß selbst Christen bestrebt waren, die Konfiskation rückgängig zu machen. Und es ist ihnen gelungen; denn das dritte Mandat vom 23. Mai 1510 befiehlt, den Juden die Schriften wieder einzuhändigen.

Es ist aber auch dabei nicht geblieben. Maximilian hat zum dritten Male seine Meinung geändert und das vierte Mandat erlassen, eben das vom 6. Juli aus Füssen ausgestellte (im Augenspiegel), das jüdische Schrifttum von den vier Universitäten und den drei Personen (Reuchlin, Hochstraten, Viktor v. Karben) prüfen und ein Gutachten über die Verwerflichkeit oder Unschädlichkeit desselben ausstellen zu lassen. Pf. wurde zum Übermittler der eingegangenen Gutachten ernannt. Dieses Mandat, aus dem Augenspiegel bekannt geworden, wird in den Monographien als das zweite behandelt, während, wie wir gesehen haben, es das vierte war: 1. von Padua 19. August 1509, 2. von Roveredo 10. Nov. 1509, 3. vom 23. Mai 1510 und endlich 4. von Füssen 6. Juli 1510. Was hat wiederum die Gesinnungsänderung des Kaisers hervorgerufen? Ein Inzidenzfall, die lügenhafte Anschuldigung der Juden Brandenburgs, eine Hostie geschändet zu haben – wodurch 38 in Berlin verbrannt worden waren. Dieses Autodafé in Berlin fand zwar erst Freitag nach Apostel = 19. Juli 1510 statt, und das vierte Mandat ist früher erlassen; aber der Prozeß machte schon vorher Rumor. Damit wurde auf den Kaiser eine Pression geübt, sein für die Juden oder das jüdische Schrifttum günstiges Dekret zu modifizieren. Den Zusammenhang dieser zwei scheinbar einander fremden Fakta gibt Pf. (in Defensio contra famosas bei Böcking II, 91): Sed postquam dominus Moguntinus (Uriel) et alii honesti Christiani audivere: contumeliam factam esse in Perlino, et quod Judaeis libri sunt restituti, fuit eam ob rem Reverentia ejus maxime perturbata. Putabat enim, satius esse tale negotium non incepisse quam male terminasse ... Rursus igitur me misit ad imperatoris curiam ad sollicitandum, ut Caes. Maj. latius circa illud negotium curam habere dignaretur. Et sic ingenti labore unam commissionem nactus sum, de verbo ad verbo sic sonantem. Pf. teilt hierauf den Inhalt des (vierten) Mandats mit; es lautet ganz so wie bei Reuchlin im Augenspiegel. Nun kennen wir die Windrichtung; es wehte von Cöln aus – denn daß Uriel von Mainz ebenso gesinnt war, ist mehr als zweifelhaft (vergl. S. 485) – wahrscheinlich auch von München aus, aus dem Kloster der Clarissinnen. Das Mandat ist in Füssen in Bayern ausgestellt [494] zur Zeit des Regensburger Reichstags. Es ist recht gut denkbar, daß der Kaiser seiner Schwester einen Besuch in München abgestattet hat. Hier fügt sich Reuchlins Nachricht (im hebräischen Brief) gut ein, daß die Schwester-Äbtissin einen Fußfall vor dem Kaiser getan und weinend verlangt habe, der Kaiser solle die Vernichtung der Judenschriften dekretieren. Das ist es wohl, was Pf. schreibt, daß er erst mit großer Mühe das Mandat vom Kaiser durchgesetzt habe. Es ist auch, mit dem ersten und zweiten verglichen, viel milder gehalten: Es soll erst ein Urteil abgegeben werden: »ob solche Bücher – die jüdisch-talmudisch-rabbinischen außer den biblischen – zu vernichten göttlich, löblich und dem Christentum nützlich sei und zur Mehrung und Gut kommen mag.« Der Kaiser wollte also andere Stimmen als die Pfefferkornsche darüber vernehmen, während er im ersten Mandat ihm allein vollen Glauben geschenkt und ohne weiteres daraufhin deren Vernichtung befohlen hatte.

Was darauf weiter erfolgte, Reuchlins Gutachten, die jedenfalls perfide Offnung und noch perfidere Veröffentlichung desselben von seiten Pf.s und der Dominikaner, Pf.s Handspiegel und Reuchlings Augenspiegel, ist bekannt. Weil Reuchlins Gutachten so viel Aufsehen gemacht hat, sind die übrigen von den vier Universitäten, von Hochstraten und von Viktor v. Karben ausgestellten Gutachten wenig oder gar nicht beachtet worden. Sie sind aber sehr wichtig, weil sich erst daraus ergibt, welchen Dienst Reuchlin durch sein gerechtes Urteil den Juden nicht nur, sondern auch der Zivilisation geleistet hat. Die Cölner Dunkelmänner hatten nichts weniger im Plan, als den hebräischen Text der Bibel ganz und gar zu unterdrücken und nur die Vulgata bestehen zu lassen. Diese Gutachten der übrigen Votanten sind abgedruckt in Decisiones quatuor Universitatum (o. S. 479 b) und in Pf. Detensio contra famosas bei Böcking I, S. 94 ff.

1. Das Votum der Cölner theologischen Fakultät vom 11. November 1510 (einen Monat später vollendet als das Reuchlinsche) läßt sich auf Beweise gar nicht ein, sondern schickt voraus: manifestum est, librum Judaeorum – Thalmut – tantos continere nedum errores et falsitates, verum etiam blasphemias et haereses contra legem propriam. Darum haben die Päpste Gregorius III. und Innocenz IV. denselben verbrennen lassen (was die gelehrte Fakultät erst aus der dritten und vierten Hand wußte, aus Andreas Novella). Die Juden besitzen noch andere lästerliche Schriften gegen das Christentum (ut dicitur, fügt die Fakultät vorsichtig hinzu), und es wäre irreligiös, ihnen den Gebrauch derselben zu gestatten. Es sei sogar zu vermuten, daß auch ihre übrigen Schriften (außer Talmud und Polemica) verdorben seien. Es wäre daher ein gottgefälliges und sogar vernünftiges Werk, ihnen nur die biblischen Schriften alten Testaments zu lassen, die übrigen dagegen sämtlich zu nehmen. Ja, man solle Auszüge aus den verdächtigen Büchern machen und die Juden darüber befragen. Wenn sie dieselben als blasphemisch und ketzerisch anerkennten, so dürften sie nichts dagegen haben, wenn solche Bücher verbrannt würden. Blieben sie aber hartnäckig, sie zu verteidigen, dann habe der Kaiser das Recht, den Stab über die Juden zu brechen: de hoc princeps habet judicare, sive deficiant in moralibus, sive contra legem suam haereses inveniant et observent. Die Fakultät fügt auch in ihrem Votum für Uriel hinzu, daß die Juden im Zinsnehmen beschränkt, Handwerke zu betreiben, ein Judenzeichen zu tragen und christliche Predigten anzuhören gezwungen werden sollten – ganz Pfefferkorn. – In dem Schreiben an den Kaiser empfiehlt die Cölner Fakultät Pfefferkorn aufs wärmste, weil die Juden [495] ihn verfolgen. Sie stellt ihm ein glänzendes Zeugnis der Rechtgläubigkeit und des christlichen Eifers aus.

2. Das Votum des Ketzermeisters Hochstraten vom 9. Oktbr. 1510. Es ist das Echo oder richtiger der Grundton des Gutachtens der Fakultät, weil von älterem Datum. Im Schreiben an Uriel beruft er sich auf das Urteil der Fakultät. Im Schreiben an den Kaiser dagegen führt er manches weiter aus, was jenes nur angedeutet hatte, namentlich den Punkt, eine Art Inquisitionsgericht gegen die Juden zu statuieren: Foret praeterea imperiali celsitudini opus dignissimum, si in praefata librorum examinatione per eos, qui judaïca intelligunt scripta, extraherentur inibi contenti articuli erronei, impii et blasphemi contra propriam legem, et institueretur contra Judaeos solemnis inquisitio, et super articulis extractis mature examinarentur. Et quidem si tunc articulos illos recognoscant erroneos, etiam et tunc consequenter fateri, habent libros tales eis esse periculosos et merito comburendos. Si autem articulos tales defenderint et obstinati in eis perseveraverint, et tunc poterit Caes. Maj. quum unice super se coram Pilato stantes regiam habere potestatem professi sunt, tanquam Haereticos sacrilegos in divina et propria eorum lege cum digna animadversione punire. Zum Schlusse wiederholt auch Hochstraten, was Pfefferkorn bis zur Ermüdung repetiert hatte, ein Rückgängigmachen der Talmudangelegenheit würde dem Christentume außerordentlich schaden.

3. Die Mainzer theologische Fakultät vom 31. Oktober 1510 führt eine eigene Logik. Es sei zwar dem weltlichen Fürsten (terreno principi) kanonisch untersagt, die Juden zur Taufe zu zwingen; allein das gelte nur vom gewaltsamen Zwange, es sei ihm aber wohl gestattet, alle Mittel zu gebrauchen, um sie dahin zu bringen und namentlich Hindernisse zu beseitigen. Das größte Hindernis zur Bekehrung der Juden sei nun eben das talmudische Schrifttum (ut tradunt plures ex docteribus nostris catholicis, qui utriusque linguae tam hebraeae quam latinae peritiam habuerunt), weil sie nicht bloß viele Irrtümer lehrten und den Sinn der heiligen Schrift verdrehten, sondern sogar mit den alten talmudischen Schriften, welche vor Christi Geburt geschrieben – etiam contra antiquissimos eorum Thalmudicos et scripta, – im Widerspruch stünden. Daher sei zu raten, ihnen solche Schriften zu nehmen. Es sei aber vorauszusehen, daß auch die übrigen Schriften der Juden, auch die Originaltexte der Bibel von den Juden ketzerisch verderbt worden seien (Ceterum quia timetur, quod non solum praetracti libri, sed etiam eorum textus originales sint incertis passibus et praecipue ubi maxime faciunt testimonium pro fide nostra christiana, corrupti et depravati). Daher sollten den Juden sämtliche Schriften, auch die Bibel abgenommen und den Diözesanbischö fen und dem Inquisitor übergeben werden. Diese sollten dieselben untersuchen, und, wenn laut Angabe ketzerisch befunden, dann müsse mit ihnen, wie mit ketzerischen Schriften verfahren werden. Auch an den Personen, welche solche Schriften besäßen, solle Strafe geübt werden. Es wäre überhaupt recht, wenn von je zehn zu zehn Jahren die jüdischen Schriften inquisitorisch untersucht würden. Den Kaiser rühmt die Mainzer Fakultät, daß er ein so gottgefälliges Werk unternommen, und ermahnt ihn, darin fortzufahren, um dadurch den Übertritt der Juden zu fördern. Auch sie empfiehlt dem Kaiser Pfefferkorn; er möge ihn, den musterhaft eifrigen Christen, unter seine schützenden Flügel nehmen.

[496] 4. Das Votum der Erfurter Fakultät, wegen Kriegsunruhen zu spät eingetroffen, fiel ebenso aus. – Am vernünftigsten sprach sich die Heidelberger Universität aus. Der Kaiser möge Gelehrte von allen deutschen Universitäten zusammenberufen, um diese Talmudfrage reiflich zu erwägen. – Das Votum von Viktor v. Karben ist wegen seiner Weitschweifigkeit von Pfefferkorn nicht mitgeteilt worden. Es stimmte gewiß in allen Punkten mit dem der Cölner überein, da er unter deren Zuchtrute stand.

Der weitere Verlauf, besonders das Schicksal, das Reuchlins Votum erfahren, bis es in des Kaisers Hand gelangte, ist bisher auch nicht quellengemäß dargestellt worden. Pfefferkorn berichtet darüber (Defensio contra famosas bei Böcking, S. 101), als wenn weder er, noch sonst jemand dabei eine Indiskretion begangen, sondern als wenn der Erzbischof Uriel die Schrift als einen unbedeutenden Wisch behandelt hätte. Dieser habe über dieses juden-, oder richtiger talmudfreundliche Gutachten scherzweise geäußert: quod habuerit (Reuchl.) Judaïcum nequam post aures suas sedentem. Er habe ihm, Pfefferkorn, erlaubt, es sich aus der Kanzlei zu nehmen, wo die Schreiberburschen damit gespielt hätten: Ivi tunque ad cancellariam et inveni consultationem ipsius in scamnis jacentem, quam scribarum pueri saepius legerant pro ridiculo habentes. Uriel habe ihm dieses und die übrigen Vota mit einem Begleitschreiben an den Kaiser übergeben, worin er dem Urteile der Cölner und Mainzer seine Zustimmung gegeben. Das Schreiben Uriels wird das. S. 103 ff. mitgeteilt, aber es ist wegen des Datums: die Martis post festum Simonis et Judae 1510 d.h. 29. Oktober, verdächtig, weil die meisten Vota damals noch nicht vollendet waren. Pfefferkorns Bestreben ging sichtlich dahin, den Erzbischof Uriel als Gesinnungsgenossen der Cölner darzustellen. Uriel war nämlich zur Zeit der Abfassung der Defensio contra famosas nicht mehr am Leben; darum konnte ihm alles mögliche untergeschoben werden. – Was von der Nachricht zu halten ist, der Kaiser habe sämtliche Vota einer Dreimännerkommission übergeben, seinem Beichtvater, dem Kartäuser Georg, und dem Rechtslehrer Hieronymus Baldung, und diese hätten die Vota der Cölner und Mainzer gutgeheißen (das. S. 104 ff.), weiß ich nicht. Von Baldung ist die Nachricht wahrscheinlich erlogen. Denn dieser interessierte sich später sehr für Reuchlin, gehörte also zum Humanistenkreise. Einer von Reuchlins Freunden schrieb ihm, kaum drei Jahre nach diesem Faktum: Injunxit etiam mihi Dr. Hieronymus Baldung omnem operam suam nomine suo tibi in hac re polliceri (vom 22. Mai 1513, Briefs. II, Nr. 96). In einem Punkte hat Pf. gewiß die Wahrheit verdreht. Er legt dem Kaiser eine ehrenrührige Äußerung über Reuchlin in den Mund, als habe dieser sich zur Abgabe seines Votums von den Juden bestechen lassen. Reuchlinum suos articulos ad quendam nobilem (Missive) de Judaeis scripsisse atramento nigro, illa autem quae nunc pro Judaeis consultaverit, scripsisse atramento rubeo. Das soll der Kaiser gesagt haben, während Pf. selbst an einer andern Stelle diese Äußerung dem Kartäuser Georg zuschreibt (mitleidige Clag F. b): »Du (Reuchlin) hast den Rathschlag mit rother Farbe oder Tynten geschrieben.« Diese Wendung scheint auch richtig. Denn nicht umsonst gebrauchte Reuchlin im Augenspiegel in seiner Entrüstung über die Verdächtigung der Bestechlichkeit den Ausdruck: »Wer das von ihm behaupte, der lüge, und wäre er auch fromm wie ein Kartäuser.« – Auch das ist zweifelhaft, was Pf. weiter (in Defensio contra famosas, S. 108) behauptet, der Kaiser habe dem Erzbischof Uriel von Freiburg am 13. Jan. 1511 [497] geschrieben, er wolle die Frage über Konfiskation des Talmuds dem nächsten Reichstage vorlegen.

Das Verhalten des Kaisers Maximilian in dieser Affäre verdient noch beleuchtet zu werden, da es in den Monographien kaum obenhin berührt ist. Es hat sich gezeigt, daß er im Anfange drei Schwenkungen gemacht hat. Zuerst versah er Pfefferkorn allein mit Vollmacht, die Schriften der Juden zu konfiszieren; dann ernannte er Uriel zum Kommissarius dafür, dann befahl er, sie ihnen wieder zuzustellen, und zuletzt ließ er Gutachten ausarbeiten, ob es löblich und göttlich sei, den Juden die Schriften zu nehmen. Im Verlaufe zeigte er dieselbe Schwenkung. Als er Nachricht von Pfefferkorns Schmähschrift, Handspiegel, gegen Reuchlin erhielt, bezeugte er in Worten und Geberden seinen Unwillen darüber (Reuchlin, Defensio contra calumniatores p. 56): Tu vero (Caesar) ... plane atque conspicuo abominaris et vultu et verbis tantum scelus et tam nefarium facinus, utique tibi libellum eundem famosum porrigerem imperasti. Nichtsdestoweniger hat er am 7. Oktober 1512 den Verkauf von Reuchlins Augenspiegel verboten, weil Judengünstiges darin enthalten sei, allerdings nur von Pfefferkorn bezeugt. Als Reuchlin nicht viel später dem Kaiser seine »Verteidigung gegen die Cölner Verleumder« widmete, schrieb ihm dieser einen beruhigenden Brief, daß er ihm kräftig beistehen werde. So wenigstens referierte der kaiserliche Geheimschreiber Jakob Spiegel an Reuchlin (Briefs. II, vorletzte Nr. vor dem hebräischen Schreiben): Sed tardiore id nunc praesto calamo, cum sis satis superque consolatus Caesaris literis, quae te plane eximunt a labyrinthiis spiris, in quos illi superbissimi hypocritae tui calumniatores innodaverunt ... defensionem tuam, qua me super donaveras, dum eam Caesari ... propriis manibus obtulisti ... Und zum Schlusse: vale et meliore ocio fruere, quod tibi jam redditum literis Caesaris confido. Und doch soll der Kaiser gerade diese Verteidigung in einem Schreiben von Coblenz 9. Juli 1513 verdammt haben, weil Reuchlin darin die Ehre der Cölner und besonders Arnolds von Tongern angegriffen (Pfefferkorn Defensio contra famosas B. S. 129 ff., auch in Sturmglock): Sicuti nos tempore exacto ispsis Judaeis ... eorum Talmud et alios libros tollere decrevimus. Itemque. cum nunc in hac urbe ad tempus quiescendum duximus, volentes tamen cum tempore in hoc negotio alterius tractare, facti nunc sumus certiores, quomodo Joh. Reuchlin singulariter iterum et nuper emiserit et imprimi publice fecerit libellum quendam, in quo ipse totam facultatem theologicam universitatis Coloniensis et honestum nobisque devotum virum Arn. de Tongari quam turpissime carpat et infamet ... quare mandamus, ut vos tales libros, quos Joh. Reuchlin in causis Judaeorum edidit in provinciis vestris ... e medio tollatis et suprimere faciatis, nec eos vendi aut emi permittatis.

Meiners, welcher diese kaiserlichen Mandate gegen Reuchlins Schrift zwar nicht aus den Quellen kannte, aber etwas darüber in Majus' vita Reuchlini gelesen hatte, hielt sie für unecht. Er bemerkte (zu Reuchlins Lebensbeschreibung Seite 144, Note): »Bei der unveränderlichen Gnade, welche Maximilian stets dem Reuchlin bewies, ist es gar nicht wahrscheinlich, daß dieser Kaiser die Schriften Reuchlins gegen die Cölner verboten hätte. Im folgenden werden mehrere Beispiele vorkommen, daß Hochstraten sich auch in öffentlichen und gerichtlichen Schriften die gröbsten Falsa erlaubt.« Indessen, wenn es auch richtig [498] ist, daß sich die gottesgelehrten und frommen Cölner Dominikaner mit ihrer Sippschaft in majorem Dei gloriam Urkundenfälschung erlaubt haben, ihre Frechheit überhaupt keine Moral anerkannt hat, so ist es doch undenkbar, daß sie gewagt haben sollten, untergeschobene Mandate des Kaisers bei dessen Leben zu veröffentlichen. Zudem bezeugt Reuchlin selbst Maximilians Mandat gegen den Augenspiegel (in einem Schreiben an Wikt vom April 1514, in Friedländer, Beiträge, S. 31): Tertio (praetendit Hochstraten) quoddam mandatum imperatoris. Certe credatis, quod nullum mandatum emanaverit de libello meo, oculari speculo, supprimendo, multo minus comburendo, sed bene fratres illi expressa falsitate et tacita veritate extorserunt mandatum de arrestando et non vendendo. Der feine Unterschied, daß der Kaiser den Augenspiegel nicht zu verbrennen befohlen, sondern nur zu verkaufen verboten habe, und daß ihm dieses von den Mönchen abgerungen worden sei, mag Reuchlin beruhigt haben; wir aber sehen darin eine Schwankung. Auch in den Acta judiciorum (p. 121 b) wird auf ein Mandat des Kaisers hingewiesen, welches den Verkauf des Augenspiegels und der Defensio contra calumniatores verboten hatte. – Diese Schwenkungen und Schwankungen Maximilians lagen in seinem Charakter, und mit Recht urteilte Reuchlin von ihm: qui rectus est, non rexit. Darum gab er das eine Mal den intoleranten und gehässigen Zudringlichkeiten Pfefferkorns, seiner Schwester Kunigunde, seines Beichtvaters Georg und überhaupt der Dominikanerpartei nach, und das andere Mal ließ er sich von seiner humanistischen Umgebung bestimmen. Pfefferkorn rühmte sich, vom Kaiser familiär behandelt und zur Geduld ermahnt worden zu sein (Defensio contra famosas Nr. 3): Novit quoque majestas Tua, quae mihi ... proposuerit, cum ego te sequerer de Brussel Spiram versus proficiscentem. Sic enim dixisti mihi tecum ad aliquot miliaria equitanti: »Dilecte Pfefferkorn! patientiam habe ad tempus cum adversariis tuis et laudabili fine cuncta tandem terminabuntur«. Dem gegenüber besitzen wir ein Schreiben dieses Kaisers an den Papst (vom 23. Oktober 1514), worin er nicht nur entschieden für Reuchlin und seine Schriften Partei nimmt, sondern dessen Gegner, die Cölner Dominikaner, ebenso brandmarkte, wie dieser: Intelleximus praefatos adversarios consiliarii nostri (Theologiae professores Colonienses) Capnionem ... variis modis et viis ... oppugnare et solum ad hoc tendere, ut litem in longum trahant, et hunc virum integrum bonum ... et ea quae ab illo rescripta, sane potius ad instantiam nostram et in bonum finem et communem christianae reipublicae utilitatem ... emissa. Existimamus omnino esse officii nostri, viri tam integri, ... protectionem suscipere. Beatitudinem vestram rogamus, dignetur ... hanc rem ferventius amplecti et imposito perpetuo silentio adversariis illis Theologis, qui etiam non veriti sint in commissione eorum nuper ... impetrata ... nos et alios principes nostros Germaniae taxare, causam istam extinguere et suffocare (in Briefs. Epistolae illustr. virr. II. Ende). Dieses schwankende und widerspruchsvolle Verhalten des Kaisers bei der so leidenschaftlich aufgeworfenen Frage, ob man den Juden den Talmud nehmen oder lassen sollte, war ein sehr wesentliches Moment in den Phasen des Streites, und hat die Reformation geradezu erst herbeigeführt. Die entgegengesetzte Strömung, von der sich Kaiser und Papst – Leo X. ließ sich dieselbe Schwankung zuschulden kommen – hinreißen ließen, hat den Humanistenkreis erst geschaffen und dann zur Selbsthilfe ermutigt. Hätten [499] Kaiser und Papst, nach Pfefferkorns Ratschlag, den Talmud entschieden und konsequent unterdrückt und, wie früher und später, zu Tausenden verbrennen lassen, so wären die Juden dabei allein beteiligt gewesen. Hätten sie im Gegenteil den fanatischen und eigennützigen Eingriffen der Dominikaner in die Religionsfreiheit der Juden von Anfang an und ernstlich Halt geboten, so wäre von dieser Affäre nicht viel die Rede gewesen. Eine öffentliche Meinung bildete und verstärkte sich erst durch das Nachgeben des weltlichen und geistlichen Oberhauptes bald gegen die eine und bald gegen die andere Partei.

Eine Unüberlegtheit des Kaisers zeigt sich auch in seinem Mandat, die Streitsache tot zu machen (o. S. 126). Dieses Mandat ist im Juni 1513 erlassen, und doch hat Hochstraten im September desselben Jahres den skandalösen Prozeß gegen Reuchlin eingeleitet, wodurch die Flamme der Zwietracht nur noch mehr angeschürt wurde. Hat sich der Cölner Ketzermeister über des Kaisers Befehl hinweggesetzt? Nein! Denn Maximilian hat nur Reuchlin einerseits und Pfefferkorn anderseits Stillschweigen geboten. Dadurch hielt sich Hochstraten, dem der Kaiser nichts verwehrt hatte, berechtigt, die Anklage auf Ketzerei zu betreiben. Reuchlin hat diese Lücke im Mandat erkannt und mit Recht befürchtet, daß die Dominikaner mit einer gewissen Berechtigung doch gegen ihn vorgehen würden. Deswegen schrieb er an Spalatin am 31. August 1513: Mitto etiam Caesaris mandatum, in quo ex omni parte inter nos pacem imperat et silentium. At quum soli ductores belli expressis in eodem verbis nominantur: Pfefferkorn, Arnoldus et Reuchlin, oro, ut diligenter apud ducem (Saxoniae, Friedricum) ... instes, sua dominatione apud imperatorem super eo mandato declarationem impetrare, scilicet quid intentio Majestatis suae fuerit etiam de adhaerentibus et quibuslibet sua vel alterius interesse putantibus, quare hoc mandatum non solum ad nominatos, sed etiam ad universos et singulos adhaerentes fautores ... extendendum ... Caesarea Majestas velit declaret et decernat ... Nam semper nescio, quid minantur et parvi, et pravi homines, quod ad curiam Romanam citare me praesumant (an Spalatin, Reuchlins Briefwechsel, ed. 1875, Nr. 170).

Über den Verlauf der Vorgänge von dem offen ausgebrochenen Kriege zwischen Reuchlin und den Dominikanern, durch die Mainzer Inquisitionsverhandlung und die Speyersche Sentenz bis zur Verhandlung in Rom, ist nichts Neues zu bemerken. Nur die Abfassungszeit des Briefes Reuchlins an Bonet de Lates und die Entstehungszeit der Epistolae obscurorum virorum – welche ebenfalls einen Inzidenzfall bilden, indem sie wegen ihres antiklerikalen und sogar antichristlichen Tones der Dominikanerpartei im sogenannten heiligen Kollegium Stimmen zugeführt haben, müssen noch erörtert werden.

Dieser bisher wenig beachtete Brief, worin Reuchlin mehr Gewandtheit im rabbinischen, als im klassisch-biblischen Stil zeigte, trägt kein Datum. Reuchlin teilt darin dem jüdischen Leibarzt des Papstes den ganzen Hergang des Handels mit, von der Zeit an, als der Kaiser bestürmt wurde, die jüdischen Schriften vernichten zu lassen, bis zum Zeitpunkt, als Pfefferkorn gegen ihn geschrieben und die Dominikaner ihn in Schriften verketzert haben. Er spricht darin aus, daß er an den Papst appelliert habe, aber befürchte, daß der Papst die Untersuchung einer Kommission übertragen könnte, welche außerhalb seiner Diözese ihr Tribunal aufschlagen würde, oder mit anderen Worten, daß die Cölner Dominikaner über ihn zu Gericht sitzen würden. Er bittet daher mit Berufung auf die Dienste, die er den Juden geleistet hat, Bonet de Lates, den Papst dahin [500] zu bestimmen, daß der Ketzer prozeß gegen seine Schriften innerhalb seiner Diözese ausgetragen werden möge. Mit diesem Briefe stimmt fast durchgehends ein Artikel überein, welcher sich in Reuchlins epistolae illustr. virr. befindet. Er nennt ihn selbst ad perpetuam ... memoriam. Beide verdienen mitgeteilt zu werden.


A. Brief.

לאירא תלוג דומע לודגה רואמה םינומכחת תבשב בשויש ינודאל וטינוב זע"לב בוט לזמ מ"א החמומ אפור םיקחשב אוה ריהב ירעשב םיאבה אבמ ךרד ירחא .רויפיפ אפור ןוגה ימור תנידמב םתוחה ריעצה ינא םג םולשב םיאצויו םולשב םיסנכנ הדיקה .הטמל ונממ ןיא יכ הצרא םיפא הוחתשמה העיריה ילושב

טועמו ינושל רצוק ינפמ ערכומ תושרו תובר תומולש ירהא ינודא רסיקה םינש ינש ךות ךיא ודובכ תלעמל עידוהל יתאב ילכש הלודג הבישי םשל שיש םוקמ האינולק ריעל דרי ה"רי ונינודא הדוגא םלוכ ואבו תוהלאה תמכחב םילודג םימכחו וניתנומאב :לודג לוקב םיארוק םיכובו םיחנאנ םיזפחנו םילהבנ תחא דרופמו רזופמ דחא םע ונשי ךתוכלמב הנה רסיקו ךלמה העישוה ,םדיבש דומלתה ירפס ידי לע הזו םע לכמ תונוש םהיתדו תוללקו םיפודיגו םיפוריח המכ הז ןפואב בותכ םירפסה םתואבש םימכח םינומגהו רויפיפ הנמאה ינודאו וניתנומא דגנ תוליפתו םירשו ךלמו רסיקה לע םא יכ דבל הז לע אלו .םירמוכו םיחלג םיללפתמ םה םויו םוי לכב הזו ונלש םעו המוא לכו תוחפו הער דועו .דומלתה ירפס רובע הז לכו יתרמאש ומכ םיללקמו ולא םירפס ויה אל םאש ונישפנ לע םושל ונל שיש רתוי הלודג קר ונלש חישמ ושיב םינימאמ ויהי םלוכו תחא הלוכ הנמאה היה ןיא ךלמל ןכל .הרשי ךרדמ םתוא םיחידמ דבל םירפסה םתוא וניתליפת יתבו וניתנמא דוס יפל םיצעימ ונא ןכלו םחינהל הוש בתכי בוט רסיקה לע םא םידוהיה ירפס לכש םיריהזמ םגו לע הנוממ דחא רש דיב ךלמו רסיקה ירצואל םאיבהלו םחקלל םהש העבראו םירשע דבל שא תפירשל ונתי םלוכ ךכ רחאו תאז ידכ אתדיקי ארונ וגב ופרשי דומלת ירפס לכ לבא וניתרות רקיע ינב לכו ונינודא רסיק ךלו וניכלמ ללקל הבס םהל אהי אלש הבס רובע דועו .וניתליפת יתבו וניהלא ףדגלו ףרחל םג ונימע רחא דחא םשב ארקל םלוכ ולכויש ידכ ולא לכמ הלודג תרחא וניתנמא ןיבו םהיניב לידבמ ךסמ םהש םירפסה ולא לכ תפירש םכמע ינבמ דחא בביסו השע הז לכו :וניארוב ןיריכמ םניא ןכלו ץעוי הער 'ד לע בשוח אצי ךממ רמאנש ומכ (?) םכיתדל רזחש ומכ דמושמה הזו .ואצי ךממ ךיסרהמ רמאנש ומכ םג לעילב םינומגהו םירשמ תורגא המכ ול ויה םכנושלב םיארוק םתאש התרגא דבל אלו ה"רי רסיקה ונינודא תוחא תחא תירמוכמ דבלבו וינפל התכבו הצרא הלפנו היחא רסיקה ינפל הכלה המצעב קר םיאטח לכ ךילע !םיוגב לשומו םלוע דומע יחא ינודא :הרמאו תוחמל שי ךדיבש ינפמ םירפסה ולא ידי לע םישענש םיעשפו אוהש הז םדאמ םא יכ ךירצ התא רתוי תודע המ .החומ ךניאו שקבא ינא ינודא ןכל .דומלתה ירפס לכ עדויו םתנמאמ היה ךינפל ויהש םירסיקו םיכלמו םיוגב םש ךל היהיש ידכ ךתלעממ םא קר וניתנמאב קודאו ןמאנ התא עדוי המבו תאז השעתשכ לכבש בתכי ןכל .םדאו םיהלא יניעב בוט היהי יכ תאז השעת ינפמ םפרשלו םחקלל ואצמי דומלתה ירפס םתואש םוקמו םוקמ תושקבו תורהזא ךכ לכ רובע ינודא התעו .יתרמאש תובס ךלמה יזנג לא םאיבהלו םירפסה םתוא חוקלל הויצ תוניחתו תושעל המ הצע חקיל הצורש רסיקה רמא הז רחא .וחקלנו המותח תרגא יל בתכ ותצע רחאו השע ןכו .ולא םירפסמ ןיחבמ היהא ינאש תוכלמהו רסיקה תריזג רמאמ לע ינעיבשהו ינאו .ואל םא םהב תאצמנ וליאכ םא ולא םירפסב שרודו רקוחו חרוט ידי לע י"שה יננחש המ יפל יתגשה רצוקו ילכש טועימ יפל יל היהש הבהאו קשח רובע ולא םירפסב יתנייעו יתדמלש לודג יתגשהו יתלגרה שרוקה ןושל ירפסב תארקלו דומלל ימי לכ יתעמש אלו יתעדי אל ינאש רסיקה רמאמל יתבישהו יתבתכו ויהי דומלת ירפסש קר 'וכו םירבדה ולאמ דומלתח ירפסמ םאו 'וכו ןימאי ןימאיש ימ לכו תודגאו םיקוחלו םינידל םיקלחנ וא רפסה ותוא רבדמ דמושמה ותואש ולאה םירבדכ ואצמי םירחא םירפסו הלבק ירפס המכ שי יכ ופרשי וא ףרשי םירפס דמושמה ותואש המ לכו .םפרושל לודג דספה היהיש םידבכנ ה"רי רסיקה ונינודאש רחאו .עישרהלו םיעכהל קר רמא ,רמא ידיל םבישהל םיחקלנה םירפסה םתוא הויצ יתנוכו יתרבס ארק האינולוק תבישי ימכחו דמושמה ותואשכ ינודא הנהו :םהינודא ינאש רומאל לודג לוקב וקדצ םתצע ולטבתנ יתצע ידי לעש ואר וקעצש םהל יד אלו .ונירקיעב רפוכו וניתנמאב סורוקיפאו ןימ ילע בתכ רומג טוידה ץראה םעו דמושמה ותואש אלא םיברב םתואו .םיבזכו תויעט המכב יתנומאו ידובכ דגנ אוהש דחא רפס לכב םיברל וחלשו דחא רפס ןכ םג ילע ובתכ הבישיה ותוא ימכח רבדה הז ומסרפו יתנומאו ידובכ דגנ רבדה םסרפל ידכ םוקמ רובע יתבתכ תרחא םעפ ינאו .ילע ונישלהו הנמאה יקוח ינפל םינפ המכב יתבושת יתקלחו זנכשא ןושלב דחא רפס ידובכ וארשכו יתרבחש רפסה ותוא ףורשל וצרו ירבדל םעט יתתנו םגו ירפס ףורשל הנמאה ירקוח יניעב יחור שיאבהל ולכי אלש תחת יתצעו ימצע יתתנ ינאשו יתבתכש ומכ ינממ םיברב ארקל רבד הז יא תושעל תלוכי םהל היה אלו הז רבדב רויפיפה טפשמ יניעב ינללקל ידכ םיברב ותוא וחלשו לודג רפס ילע ובתכ ידגנ יתוא ושרדי םהש ארי ינאש ינפמ ינודא ןכלו .םדאו םיהלא ינא הלחמ רבדב לודג רוזיפ יהיו יתנידמו ימוקממ ץוח טפשמל רויפיפה ירדחב דימת ודובכ תלעמ יתעמשש רחאמ םימיענה ךינפ ךדובכ תלעממ ינא שקבמ ךתמכח דיב ןתנ שודקה ופוג יכ ףא םהל היהי אלש ונינודא רויפיפה תשודקה תאמ יל לדתשתש יטפושמ ץוח רחא ןיד ינפל אובל ינחירכהל םתושר וא םתלוכי אובל וצרי כח"א םאו ונלש םיסומינו םיקוחב אצמנש ומכ יתנידמ רשילו םהל בישהל ןמוזמ ינא לכל רויפיפה ונינודא תשודק ינפל םהילע בורקב וא םטפשמל האינולוקל אובל לבא .ונפוא לע רבד אצא יתנידמל ץוח הנושארבש ןיד וניא םגו יניעב רשי יניא הז םניחל אלשו כ"מ יניעב ןח יתאצמ יכ עדא הזבו ןידלו טפשמל ירפס לכ ופרשנ אלש הבס יתייחו הז רבדב יתלדתשהו יתלמע ורמאש המ לכש ןימאמו עדוי ינא יאדוב יכ זנכשאב דומלת םיברב תוארהל ידכ ושעו השע לכה ולא םירפס לע הביד ואיצוהו יתשקב רוזחת אלש יתרמאש ומכ ןנחתמו שקבמ ינא ןכל 'וכו לכואש המבו .רתויו הז תושעל תלוכי שי ךדיבש רחא םניח םלש בלב השעא כ"מ רובע םירחא וא כ"מ תרשל יתנידמב הו .תואלמל ילעו תווצל שי כ"מ יכ הצפח שפנבו בוט ןוצרבו רשויה וקב ךליצ יסוח םע כ"מ םייקי דימתש דהוימה לאה עדוי .העיריה ילושב םתוהה ךבוהא ןוצרו ךנוצרכ

סיננחוי םיוגב ןוטקה ךדובכ רמאמל ןמוזמו ךתבהא שקבמ דימת .רוטקוד םעצרופמ ןיליחור

B. Promemoria.

Ad perpetuam calumniae memoriam a theologistis et fratribus Coloniensibus mihi Joanni Reuchlin turpiter illatae.


ל"ז וננודא ןאילימיסכמ רסיקה םיבר אל םינש ךות יכ לכל עודי וניתמואב הלודג הבישי םשל שיש םוקמ האינולוק ריעל דרי םילהבנ תחא הדוגא םלוכ ואבו תוהלאה תמכחב םילודג םימכחו ךלמה העישוה .לודג לוקב םיארוק םיכובנו םיחנאנ םיזפחנו תונוש םהיתדו דרופמו רזופמ דחא םע ונשי ךתוכלמב הנה רסיקו בותכ םירפסה םתואבשו םדיבש דומלתה ירפס י"ע הזו םע לכמ וניתנמא דגנ תולפתו תוללקו םיפודיגו םיפוריח המכ הז ןפואב לע אלו .םירמוכו םיהלג םימכח םינומגה רויפיפא הנמאה ינודאו ונלש םעו המוא לכו תוחפו םירשו ךלמו רסיקה לע םא יכ דבל הז .דומלתה ירפס רובע 'וכו םיללקמו םיללפתמ םה םוי לכב הזו ויה אל םאש ונישפנ לע םושל ונל שיש רתוי הלודג הער דועו ושיב םינימאמ ויהי םלוכו תחא הלוכ הנומאה היה ולא םירפס ןכל הרשי ךרדמ םתוא םיחידמ םירפסה םתוא קר .ונלש חישמ יתבו וניתנמא דוס יפל םיצעימ ונא ןכלו םחינהל הוש ןיא ךלמל בוט רסיקה לע םא םידוהיה ירפס לכש םיריהזמ םגו וניתליפת הנוממ דחא רש דיב ךלמו רסקה ידצואל םאיבהלו םחקלל בתכי העבראו םירשע דבל שא תפרשל ונתי םלוכ 'כ'ח'או תאז לע ארונ וגב ופרשי דומלת ירפס לכ לבא וניתרות רקיע םהש וננודא רסיק ךלו וניכלמ ללקל הבס םהל היהי אלש ידכ אתדיקי רובע דועו ,וניתליפת יתבו וניהלא ףדגלו ףרחל םג ונמע ינב לכו דחא םשב ארקל םלוכ ולכויש ידכ ולא לכמ הלודג תרחא הבס ןיבו םהיניב לידבמ ךסמ םהש םירפסה ולא לכ תפירש רחא םוקמו םוקמ לכבש בתכי ןכל :ונארוב םיריכמ םניא ןכלו וניתמא .ורמאנש תובס ינפמ םפרשלו םחקלל ואצמי דומלת ירפס םתואש ולא םירפסמ תושעל המ הצע חקיל הצורש רסיקה רמא הז רחא ןילחור ןנחוי ינאש המותח תרגא יל בתכ ותצע רחאו השע ןכו םא םהב ואצמנ ולאכ םא ולא םירפסב שרודו רקוחו ןיחבמ היהא י"ע םשה יננחש המ יפל יתגשה רצוקו ילכש טועימ יפל ינאו .ואל הבהאו קשח רובע ולא םירפסב יתנייעו יתדמלש לורג חרוט יתלגרה שדוקה ןושל ירפסב תארקלו דומלל ימי לכ יל היהש אלו יתעדי אל ינאש רסיקה רמאמל יתובשהו יתבתכו יתגשהו ויהי דומלת ירפסש קר 'וכו םירבדה ולאמ דומלת ירפסמ יתעמש םאו 'וכו ןימאי ןימאיש ימ לכו תודגאו םיקוחו םינידל םיקלחנ רפסה ותוא וירמוכ םע לבלב לפלפ ותואש ולאה םירבדכ ואצמי םירחא םירפסו הלבק ירפס המכ שי יכ ופרשי וא ףרשי םירפס וא יתרבס ארק 'ל'ז רסיקה וננודאש רחאו .םפרשל אלו םידבכנ .םהינודא ידיל םבישהל םיחקלנה םירפסה םתוא הויצ יתנוכו יתצע ידי לעש ואר אינולוק תבישי וימכחו לפלפ ותואשכ הנהו סורוקיפאו ןימ ינאש רמאל לודג לוקב וקעצ םתצע הלטבתנ אלא םיברב וקעצש םהל יד אלו ונירקיעב שחוכו וניתונמאב דחא רפס ילע בתכ רומג טוידה ץראה םע לפלפ דמושמה ותוא התוא ימכה םתואו .םיבזכו תויעט המכב יתנמאו ידובכ דגנ אוהש ידכ םוקמ לכב םיברל והלשו דחא רפס 'כ'ג ילע ובתכ הבישיה רקוח ינפל רבדה הז ומסרפו יתנמאו ידובכ דגנ רבדה םסרפל ןושלב דחא רפס ידובכ רובע יתבתכ תרחא םעפ ינאו .הנמאה וצרו ירבדל םעט יתתנו םינפ המכב יתבושת יתקלחו זנכשא יחיר שיאבהל ולכי אלש וארשכו יתרבחש רפסה ותוא ףורשל ארקל םגו ירפס ףורשל םירחא םימכחו םינומגה רויפיפאה יניעב טפשמ תחת יתצעו ימצע יתתנ ינאשו יתבתכש ומכ ינממ םיברל ידגנ רבד וזיא תושעל תלוכי םהל היה אלו הז רבדב רויפיפאה ידכ םיברב ותוא וחלשו בזכו אוש רבד אלמ לודג רפס ילע ובתכ ירפס לכ ופרשי אלש הביס יתייה יכ םדאו םיהלא יניעב ינללקל בוט יכ ךמש ןעמל יתא השע ינדא הוהי התאו :זנכשאב דומלת .ושביו ומוקי ךרבת התאו המה וללקי ינליצת ךדסח

Dieses Ad memoriam oder Promemoria war entweder der Entwurf zu dem Briefe an Bonet de Lates oder eine Kopie desselben, die er mit Weglassung mancher Punkte zum Abdruck für die epistolae illustr. virr. übergeben hat. – Die Zeit, in der Reuchlin den Brief an B. de L. gerichtet hat, bestimmt Böcking (Suppl. II. 131) zwischen April und Mai 1514 d.h. nach Beendigung des Mainzer Prozesses und der Speyerschen Sentenz (29. März 1514). Aber mit Unrecht. In dem Briefe wird nicht einmal angedeutet, daß bereits inquisitorische Verhandlungen über seine Schriften stattgefunden hätten. Im Eingang bemerkt vielmehr Reuchlin, daß die Händel wegen Konfiszierung der Schriften innerhalb zweier Jahre םינש ינש ךות begonnen haben; das würde auf 1511 oder 1512 hinweisen. Gegen Schluß spricht Reuchlin von einer Schrift Pf.'s gegen sein Urteil – das ist offenbar der »Handspiegel« – dann von seiner Schrift in deutscher Sprache, welche die Dominikaner verketzert hatten – das ist wohl sein »Augenspiegel«, ferner von einer umfangreichen Schrift der [505] Dominikaner gegen ihn: ילע ובתכ ינללקל ידכ םיברב ותוא והלשו לודג רפס. Damit können nur Tongerns: Articuli sive praepositiones vom August 1512 gemeint sein. Er führt also in diesem Schreiben die Vorgänge nur bis August 1512 herab. Infolge der denunziatorischen Schriften habe er sich dem Ausspruch des Papstes unterworfen und bitte darum B. de Lates diesen günstig für seine Sache zu stimmen, daß die Untersuchung wohl in Deutschland (nicht in Rom) erfolgen möge, nur nicht in der Cölner Diözese, wo seine Gegner ein ungerechtes Urteil ertrotzen könnten. Daraus ergibt sich, daß dieses Schreiben noch vor dem Mainzer Prozeß, vor September 1513, verfaßt wurde.

Was die Abfassungszeit der epistolae obscurorum virorum betrifft, so muß das Datum ebenfalls berichtigt werden. Die bisherigen Ergebnisse der Kritik sind, daß die ersten Dunkelmännerbriefe – bekanntlich ohne Datum erschienen – erst 1516 veröffentlicht wurden; so Strauß. Früher wurde gar angenommen, daß sie erst 1517 erschienen wären, bei Meiners und anderen. Nur v. der Hardt hat ihr Erscheinen 1515 angesetzt, aber ohne Beweis. Böcking setzte sie noch Ende 1515 und Anfang 1516 (Suppl. II. S. 138). Der Beweis für das Datum läßt sich aus Pfefferkorns Defensio contra famosas epistolas führen. Diese Schrift war August 1516 bereits vollendet, und darin heißt es (M. 4 bei Böcking I. S. 159): Impressae sunt igitur intra annum et silentii tempus epistolae aliquot fa mosissimae et infames, quae obscurorum virorum inscribuntur. Also innerhalb eines Jahres vom August 1516 zurückgerechnet, waren sie bereits erschienen. Aus einer anderen Stelle daselbst scheint sogar hervorzugehen, daß das Gerücht von den Dunkelmännerbriefen schon Mai 1515 verbreitet war. Pf. zitiert das. (L. 4 bei Böcking das. 151) ein Schreiben der Löwener theol. Fakultät an den Papst, ausgestellt decimo Kal. Junias = 23. Mai. Das Jahr ist zwar nicht dabei angegeben, aber es ist wohl dasselbe, wie in dem vorhergehenden und nachfolgenden Aktenstücke, nämlich 1515. Nun wird in diesem Schreiben der Löwner Fakultät geklagt: Nunc autem incessit auribus nostris horrendus, nec sine lacrymis referendus rumor per Germaniae partes, non parva scandala oborta esse Judaeis, Christianis insultantibus, immo quod fedius et intolerabilius est, nonnulli Christiani eis in manus porrigant libellos canino lepore ac viperea mordicitate plenos componendo, quibus et Theologiae facultatem et ipsius professores lacerant, eludunt, ac flocci faciunt et populis rudibus invisam reddunt. Die »Libellen mit hündischem Witz und Viperbissigkeit« gegen die theol. Fakultät und die Professoren (Hochstraten, von Tongern und Ortuin Gratius), sind das nicht die epistolae obscurorum virorum? Merken wir wohl darauf, daß die Löwener nur vom Rumor sprachen; gelesen hatten sie sie damals noch nicht. Aber die Cölner Humanisten von dem Busch und Nuenaar mögen bereits davon gesprochen haben, entweder daß sie sie damals bereits in ihren Händen hatten, oder daß sie einen Wink über baldige Veröffentlichung erhalten hatten. Die epistolae obscurr. virr. müssen also vor Mai 1515 erschienen sein.


Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig 1907, Band 9, S. 477-487,489-502,505-506.
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