II. Spinoza.

[410] Das Leben Spinozas, des früher geächteten, seit Jakobi und Lessing bewunderten Vaters des modernen Pantheismus und Naturalismus, ist von vielen Seiten so sehr Gegenstand hingebender Untersuchung geworden, daß sich wenig Neues dazu nachtragen läßt. Zu den früher bekannten Nachrichten durch Bayle, Colerus, Lucas und Boullainvilliers (in den Ausgaben der spinozistischen Schriften von Paulus und Gfrörer) fügte van Vloten vor einigen Jahren einige Notizen hinzu, die er in einem handschriftlichen Nachlaß gefunden hat: Ad Benedicti de Spinoza opera. quae supersunt omnia supplementum Amst. 1862. Aus diesen Notizen läßt sich indessen manches berichtigen, was in frühere biographische Darstellungen irrtümlich aufgenommen wurde. Für den Zweck der jüdischen Geschichte ist der von van Vloten zum ersten Male mitgeteilte Wortlaut des Bannes über Spinoza von einiger Wichtigkeit.

1. Colerus (S. 4) nennt Spinozas Geburtsort Amsterdam: Il naquit à Amsterdam le 24. Nov. 1632. Indessen scheint es, daß er noch 1644 in Spanien einem Autodafé beigewohnt hat. In der geharnischten Antwort an seinen ehemaligen Freund, den katholisch gewordenen Albert Burgh, welcher unter den Beweisen für die Wahrheit des Katholizismus auch die große Zahl der Märtyrer anführte, weist Spinoza auf die noch größere Zahl jüdischer Märtyrer hin, die noch täglich wächst und die mit besonderer Standhaftigkeit den Tod erleidet, und fügt hinzu: Neque hoc mendacio. Ipse enim inter alios quendam Judam, quem fidum appellant, novi, qui in mediis flammis, quum jam mortuus crederetur, hymnum, qui incipit: »Tibi Deus animam meam offero«, canere incepit, et in medio cantu exspiravit. (Spinoza, Briefsammlung No. 74, Ende.) Er hat also unter anderen auch einen Märtyrer Juda gekannt, der mit einer gottvertrauenden Hymne auf den Lippen den Geist ausgehaucht. Das bezieht sich auf ein bestimmtes Faktum, von dem auch das Datum bekannt geworden ist. Am 25. Juli 1644 wurde Don Lope de Vera y Alarcon, von christlichen Eltern, in Valladolid auf dem Scheiterhaufen verbrannt, weil er unerschrocken sich zur jüdischen Religion bekannte und sich Juda den Gläubigen nannte. Erste Quelle dafür Manasse ben Israel, Esperança de Israel (p. 98): Martirio de Don Lope de Vera y Alarcon ... prendenle en Valladolid anno 1644 ... circumcidasse dentro a si mismo ... llamasse Jehuda creyente. Das Andenken an diesen und an andere Märtyrer wurde in der 1675 neuerbauten Synagoge von Amsterdam aufbewahrt (de Barrios, [410] Govierno popular Judayco, p. 44). Legt man Gewicht auf das Wörtchen ipse ... novi ... quendam Judam fidum in Spinozas Darstellung – und das muß man wohl bei diesem mathematisch-exakten Schriftsteller –, so würde sich daraus ergeben, daß er dem Autodafé von 1644 in Valladolid selbst beigewohnt, gesehen und gehört hat, wie dieser Märtyrer, Juda der Gläubige oder Lope de Veray Alarcon, in den Flammen jenen Vers יחור דיקפא ךדיב ausgerufen hat. Er wäre demnach in diesem Jahre, im Alter von 14 Jahren, noch in Spanien gewesen. Colerus kann also nicht als klassischer Zeuge für Spinozas Geburtsland angesehen werden.

2. Daß Colerus nicht von allen Lebensumständen Spinozas gut unterrichtet war, ergibt sich aus seiner Angabe von Spinozas Roman. Dieser Biograph erzählt nämlich mit vieler Ausführlichkeit von Spinozas Liebesverhältnis zu van der Endens Tochter, Klara Maria, und von der Rivalität zwischen ihm und dem glücklicheren Kerkering. Van Vloten weist aber tatsächlich nach, wie diese Erzählung eine romanhafte Fiktion sei (a.a.O. p. 290). Er teilt die Ehepakten von Kerkering (richtiger Kerckkrinck) und Klara Maria d.d. 1671 mit. Damals war diese 27 Jahre alt: sie war demnach im Jahre, als Spinoza Amsterdam für immer verließ (nämlich 1656, wovon weiter), erst zwölf Jahre alt, und der philosophisch-ernste Jüngling von 24 Jahren sollte mit dem Kinde ein Liebesverhältnis angeknüpft haben? Mit Recht nennt van Vloten diese Erzählung ein Geschichtchen (historiola) und bemerkt: Difficile igitur Kerckrinckii rivalem Spinozam habere possumus, qui puellam illam, si unquam conjugem ducere cupierit, dudum antea eum hoc sibi proposuisse necesse est, quam cum Rhenoburgi, vel Voorburgi, Hagaeve Comitum degens de matrimonio ineundo cogitare omnino non potuit. Man erwäge wohl, daß van der Enden mit seiner Tochter stets in Amsterdam gewohnt hat, und daß Spinoza nach seiner ersten Entfernung aus dieser Stadt nur gelegentlich und auf kurze Zeit dahin kam.

Colerus' Angabe von Spinozas Liebe zu Klara Maria ist demnach durchweg ungeschichtlich, und darum ist seine Relation nicht à toute épreuve. Dieselbe Unzuverlässigkeit zeigt sich auch bei ihm in den Daten und in der Aufeinanderfolge der Aufenthaltsorte Spinozas.

3. Die chronologischen Momente in Spinozas Biographie lassen sich am sichersten durch das Datum des Bannes prüfen. Da dieser auch sachlich interessant ist, so gebe ich ihn hier in extenso wieder, wie ihn van Vloten (das. p. 290 f.) aus dem Gemeindearchiv mitteilt:


Herem que se publicou da Theba em 6 de Ab contra Baruch de Espinoza.

Os Senhores do Mahamad fazem saber a Ums, como ha diaz que tendo noticia das mas opinioens e obras de Baruch de Espinoza, procurarao por differentes caminhas é promessas retiralo de seus maos caminhos, e nao podendo remedialo, antes, pelo contrario, tendo cada dia mayores noticias, das horrendas heregias que praticava e ensinava, e ynormes obras que obrava, tendo disto muitas testimunhas fidedignas, que depuzerao e testemunherao tudo em prezença de ditto Espinoza, de que ficou convencido: o qual tudo examinado en prezença dos Senhores Hahamim, deliberareo com seu parecer que ditto Espinoza seja enhermado e apartado da naçao de Israël, como actualmente o poin em Herem, com o Herem sequinto:

Com sentença dos Anjos, com ditto dos Santos, nos enhermamos, apartamos e maldisoamos e praguejamos a Baruch de Espinoza, com consentiminto del D. B. e consentiminto de todo este Kahal Kados diante dos santos Sepharim estes, com os seis centos e trece preceitos, que estao escritos nelles, com o Herem que enhermou Jeosuah a Jericho, com a maldissao que maldixe Elisah a os mossos, e com todas a maldisois que estao escrittas na ley; malditto seja de dia e malditto seja de noite, malditto seja em seu deytar e malditto seja em seu levantar, malditto elle em seu sayr e malditta elle em seu entrar; nao querera Adonai perdoar a elle, que entonces fumeara o furor de Ad. e seu zelo neste homem, e yazera nelle todas as maldisois as escritas no Libro desta Ley, e arematara A. seu nome debaixo dos Ceos, e apartalo-a A. para mal, de todos os tribus de Israël, com todos as maldisois do firmamento2, as escritas no Libro da Ley esta, e vos os apogados com A. vosso Dios, vivos todas vos oye. Advirtindo que ninguem Ihe pode fallar bocalmente, nem por escrito, nem dar lhe nemhum favor, nem debaixo de techo estar com elle, nem junto de quatro covados, nem leer papel algum feito ou escrito por elle.


Der Cherem (Bann), welcher von der Theba veröffentlicht wurde am 6. des Monats Ab gegen Baruch de Espinoza.

Die Herren des Maamad tun euch zu wissen, daß sie schon vor einiger Zeit Nachricht von den schlimmen Meinungen und Handlungen des Baruch de Espinoza hatten und sich durch verschiedene Wege und Versprechungen bemühten, ihn von seinen schlimmen Wegen abzuziehen. Da sie dem nicht abhelfen konnten, im Gegenteil erhielten [411] sie täglich mehr Nachrichten von den entsetzlichen Ketzereien, die er übte und lehrte, und von den ungeheuerlichen Handlungen, die er beging, und sie hatten davon viele glaubwürdige Zeugen, welche sie ablegten und bezeugten alles in Gegenwart des besagten Espinoza, dessen er überführt wurde. Da dieses alles in Gegenwart der Herren Chachamim geprüft wurde, beschlossen sie mit deren Zustimmung, daß besagter Espinoza sei gebannt und von Israels Nation getrennt, wie sie ihn gegenwärtig in Cherem legen mit folgendem Cherem:

Mit dem Beschlusse der Engel und dem Spruch der Heiligen bannen, trennen, verfluchen und verwünschen wir Baruch de Espinoza mit Zustimmung des gebenedeiten Gottes und dieser heiligen Gemeinde vor den heiligen Büchern der Thora mit ihren 613 Vorschriften, die darin geschrieben sind, mit dem Banne, mit dem Josua Jericho gebannt, mit dem Fluche, mit dem Elisa die Knaben verflucht hat, und mit allen Verwünschungen, welche im Gesetze geschrieben sind. Verflucht sei er am Tage und bei Nacht, verflucht beim Niederlegen und Aufstehen, beim Ausgehen und Einkehren. Adonaï wolle ihm nicht verzeihen, es wird seine Wut und sein Eifer gegen diesen Menschen entbrennen, und auf ihm liegen alle die Flüche, welche im Buche dieses Gesetzes geschrieben sind. Adonaï wird seinen Namen unter dem Himmel auslöschen und ihn trennen zum Übel von allen Stämmen Israels, mit allen Flüchen des Firmaments3, die im Gesetzbuche geschrieben sind. Und ihr, die ihr festhaltet an Adonaï, eurem Gotte, ihr seid heute alle lebend. – Wir warnen, daß niemand mit ihm mündlich oder schriftlich verkehren, [412] noch ihm eine Gunst erweisen, noch unter einem Dache, noch innerhalb vier Ellen mit ihm weilen, noch eine Schrift lesen darf, die von ihm gemacht oder geschrieben wäre.


Das Jahresdatum hat van Vloten bei dieser Bannformel gefunden, nämlich 5416 aera mundi = 1656. Berthold Auerbach hatte auch Kunde von dieser Urkunde (Spinozas Biographie I, p. XLIV), aber ungenau, nämlich 1655. Das Tagesdatum 6. Ab ist bei van Vloten korrumpiert, aber in der dabei gegebenen lateinischen Übersetzung erhalten; der 6. Ab entsprach dem 27. Juli. Ungenau daher bei Kuno Fischer (B. Spinozas Leben und Charakter, S. 28): der 6. August. Der 6. Ab = 27. Juli fiel auf einen Donnerstag, einen Tag, an dem aus dem Pentateuch vorgelesen wird; daher heißt es diante dos santos Sepharim estes. – Durch diese Urkunde läßt sich auch berichtigen, wer den Bannfluch über Spinoza verhängt hat. Eigentlich figurieren hier nur die Vorsteher: os Senhores do Mahamad; aber diese geben an, daß die Herren Chachamim die Sache untersucht haben und mit ihrer Zustimmung: com seu parecer, wird der Bann über ihn ausgesprochen. Die Chachamim jener Zeit waren sowohl Saul Morteira, als auch Isaak Aboab. Wer an Stelle des Manasse Ben-Israel damals fungierte, da dieser zurzeit in London weilte, ist nicht bekannt. Die beiden früher Genannten haben also Spinoza verurteilt. Ungenau ist Colerus' Angabe (S. 20 f.), daß J. Aboab es allein gewesen sei: Des Juifs d'Amsterdam, qui ont très bien connu Spinoza ... ajoutant que c'étoit le vieux Chacham Abuabh ... qui avoit prononcé publiquement la sentence d'excommunication4. Aber ebenso unrichtig ist die Angabe Boullainvilliers, daß es Morteira allein gewesen sei: d'autres prétendent qu'elle fut prononcée par Morteira même. Widersinnig ist noch der Zusatz, daß Morteira den Bann mit großer Leidenschaftlichkeit ausgesprochen habe. Wahrscheinlich ging die Belastung Morteiras von Aboabs Söhnen aus, welche sich später geschämt haben mögen, als Spinozas Namen einen weiten Klang hatte, daß ihr Vater bei dessen Bann beteiligt gewesen war. Das geht aus Colerus' Relation hervor: J'ai sollicité inutilement les fils de ce vieux Rabin (Aboab) de me communiquer cette sentence, ils s'en sont excusés sur ce qu'ils ne l'avoient pas trouvée parmi les papiers de leur père quoiqu'il me fût aisé de voir qu'ils n'avoient pas envie de s'en dessaisir, ni de la communiquer à personne. – Die Wahrheit ist, daß beide Chachamim und noch ein dritter, also ein Kollegium, den Bann über Spinoza verhängt haben und der Vorstand ihn formell ausgesprochen hat. – Der mitgeteilte Bann ist der schwere (םרח), ihm muß der leichtere (יודנ) vorangegangen sein. Die Formel sagt auch, daß vorher verschiedene Mittel versucht wurden, ihn von seinem Wandel abzubringen, und zwar strenge und milde, einfacher Bann und promessas, Versprechungen, Offerten einer Pension, wie die [413] Biographen erzählen. Wie aus der Bannformel hervorgeht, war Spinoza vorher zum Verhör gezogen worden, und Zeugen haben in seiner Gegenwart Aussagen gemacht. Von einem plötzlichen impetus gegen ihn kann also nicht die Rede sein, sondern es scheint durchaus nach Brauch und Herkommen verfahren zu sein. Rabbiner und Vorstand waren auch nicht so rigoros gegen ihn. Van Vloten fand in einem Manuskript noch bestätigt, daß Spinoza zur Zeit des Bannes, also 1656, nicht mehr in Amsterdam war, sondern es schon nach dem Mordversuch auf ihn verlassen hatte.

4. Pierre Bayle und nach ihm Colerus berichten, daß Spinoza seinen Austritt aus der Synagoge durch eine apologetische Schrift in spanischer Sprache gerechtfertigt hat. Boullainvilliers teilt mit, daß Morteira und ein anderer Rabbiner Spinoza beim Magistrat der Blasphemie angeklagt hätten. In der widerlichen Manier dieses Schriftstellers heißt es: Il (Morteira) se fait escorter par un Rabin de même caractère et va trouver les magistrats d'Amsterdam auxquels il représente que, si l'on avait excommuniqué Spinosa, ce n'était pas pour raisons communes, mais pour des blasphémies exécrables contre Moyse et contre Dieu. Il exagéra le crime par toutes les raisons qu'une sainte haine suggère à une âme dévote ... et demande pour conclusion que l'accusé fut banni d'Amsterdam ... Aussi les Juges de cette ville ... renvoyèrent (les plaintes) aux ministres réformés ... les magistrats condamnèrent l'accusé à un exil de quelques mois. Boullainvilliers knüpft daran das Faktum von Spinozas Weichen aus Amsterdam. Wie dieser die Sache darstellt, klingt sie unglaublich. Die reformierten Geistlichen waren sicherlich nicht weniger empfindlich gegen solche Blasphemien als Morteira. Aber im Zusammenhange mit Bayles Nachricht von Spinozas Apologie erhält diese Erzählung eine historische Basis. Warum sollen Vorstand und Rabbinat ihn nicht ebenso beim Magistrat angeklagt haben, wie sie gegen da Costa getan hatten? Spinoza hat aber sein Verfahren durch eine Apologie ruhig beleuchtet. Diese Apologie hat den Tractatus theologico-politicus veranlaßt. Sagt er doch im Vorworte, daß der Hauptzweck seines Buches eben der sei, nachzuweisen, daß Denkfreiheit mit dem Wohle des Staates verträglich sei: Atque hoc praecipuum est. quod in hoc tractatu demonstrare constitui. Spinozas Apologie, um sich gegen die Anklage von seiten des Mahamad, d.h. des Vorstandes und Rabbinats, beim Magistrat zu rechtfertigen, ist zu einem Buche angewachsen.

5. Wenig bekannt dürfte es sein, daß nicht lange nach Spinozas Bann der Magistrat von Amsterdam dem Vorstand und den Rabbinern untersagt hat, den Bann gegen heimische oder fremde Juden auszusprechen, und zwar, damit es keinem Juden verwehrt sei, sich in Amsterdam aufzuhalten. Jakob Sasportas teilt dieses Faktum mit (Resp. No. 76): םרחב... הררשה ישנא ונתליהק ידיחי ןיב ילימ ירודהמ ורבעש םימיבו .וצופחי אל יודנו הזב יכ םתנידמב שנ רב םושל םירחהלו תודנל אלש ונילע ורזג הבושי הברתי. Dieses Resp. ist datiert 1683, folglich fällt das Verbot, zu bannen, zwischen 1656 und 1683.


Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig [1897], Band 10, S. 410-414.
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