Vierter Abschnitt
Angebliche Spuren des Kommunismus in Großgriechenland

[41] Noch weit problematischer, als die Rückschlüsse, die man von dem immerhin geschichtlichen Kommunistenstaat der Liparer auf die allgemeine Entwicklung von Hellas gemacht hat, erscheinen die Vorstellungen über gewisse Spuren des Kommunismus im benachbarten Großgriechenland.

Man hat sich nicht gescheut, aus dem Wuste der neupythagoreischen und neuplatonischen Literatur jene fabelhafte Geschichte herauszugreifen, wonach auf das Wort des Pythagoras mehr als 2000 (nach anderen 600) Menschen die Gütergemeinschaft angenommen und auf Grund derselben ein eigenes Gemeinwesen gestiftet hätten.122 Die Phantasie französischer Forscher hat sich – offenbar unter dem Einfluß der vorgefaßten Meinung von der Allgemeinheit des Instituts der Flurgemeinschaft – zu der Behauptung hinreißen lassen, daß dieser Angabe vermutlich eine alte mißverstandene Überlieferung über die Entstehung einzelner süditalischer Gemeinden zugrunde liege, die in die späteren halb sagenhaften Erzählungen über das Leben des Pythagoras »übergegangen« sei.123[41]

Als ob es sich hier überhaupt um »Sage« handelte und als ob nicht alles, was wir über die »pythagoreische« Gütergemeinschaft erfahren, unverkennbar den Stempel jüngerer Erfindung an sich trüge!124 Es sollte doch kaum mehr eines Hinweises darauf bedürfen, daß die Geschichtserzählung für die Neupythagoreer und Neuplatoniker lediglich eine Form ist, deren sie sich mit souveräner Willkür bedienen, um jeden beliebigen Inhalt hineinzulegen und durch die Autorität der Vorzeit zu empfehlen.125 Es sind die eigenen Ideale, die sie ohne Scheu in den angeblichen Lehren und Schöpfungen des Pythagoras darstellen. Diese Ideale aber sind wie auf spekulativem, so auch auf sozialpolitischem Gebiete wesentlich bedingt durch den Platonismus, ja der Neuplatonismus hat sogar ein Projekt zur Verwirklichung des platonischen Staates in Italien aufzuweisen.126 Es unterliegt übrigens um so weniger einem Zweifel, daß die kommunistischen Elemente der Pythagorasmythe (neben dem Mißverständnis des pythagoreischen Lebensprinzips: »Unter Freunden ist alles gemein«)127 der späteren Platonisierung der pythagoreischen Lehre ihren Ursprung verdanken, als die älteren und glaubwürdigeren Nachrichten über Pythagoras von der Gütergemeinschaft noch nichts zu melden wissen.128

Oder glaubt man, daß Plato, nachdem er der pythagoreischen Lehre und den Pythagoreern in Italien selbst persönlich so überaus nahegetreten, sich in der Weise über die Undurchführbarkeit des Kommunismus hätte äußern können, wie er es in den »Gesetzen« tut, wenn er ein wirklich kommunistisches Experiment des Ordens, ein »Phalanstère« des Pythagoras vor Augen gehabt hätte? Und selbst wenn man an ein solches Experiment glaubt, was ist damit für die total verschiedene Frage nach der Fortdauer einer primitiven Feldgemeinschaft gewonnen? Die Möglichkeit, daß die Pythagoraslegende in dieser Hinsicht an eine geschichtliche Tatsache anknüpfte, wäre höchstens dann anzunehmen, wenn sich irgendwo in dem hellenischen Unteritalien Spuren einer alten Feldgemeinschaft erhalten hätten. Allein das ist nirgends der Fall! Denn das Beispiel Tarents, wo man im Hinblick auf eine Stelle des Aristoteles[42] noch im 4. Jahrhundert Nachklänge einer gemeinwirtschaftlichen Eigentumsordnung zu finden glaubt, beweist nicht, was sie beweisen soll. Aristoteles sagt von Tarent weiter nichts, als daß dort die besitzenden Bürger ihre Güter mit den Armen »gemein machten«, indem sie die letzteren an der Nutznießung teilnehmen ließen.129 So allgemein diese Bemerkung gehalten ist, so ist doch soviel klar, daß die hier geschilderte Sitte in keiner Weise als Überrest alter gemeinwirtschaftlicher Verhältnisse aufgefaßt zu werden braucht. Es ist völlig willkürlich, wenn man sie den Institutionen von Lipara an die Seite gestellt hat.130

Die Sitte erweist weiter nichts, als die Wirksamkeit eines ausgebildeten sozialen Sinnes, der sich bewußt ist, daß das Privateigentum nicht ausschließlich dem Individuum, sondern auch dem Interesse der Gesellschaft zu dienen hat. Und in der umfassenden Betätigung dieses sozialen Gemeingefühls, welche das Privateigentum durch den Nießbrauch gewissermaßen zum Gemeingut machte, stand nach Aristoteles die Demokratie von Tarent keineswegs allein. Er findet Ähnliches auch in anderen Staaten, die sich nach seiner Ansicht gesunder bürgerlicher Zustände erfreuten, mehr oder minder verwirklicht;131 wie er denn ausdrücklich auf das Beispiel Spartas verweist, dessen Bürger sich gegenseitig an gewissen Gebrauchsgegenständen (Pferden, Hunden, Feldfrüchten, Sklaven) in bestimmten Fällen ein Mitbenützungsrecht einräumten. Aristoteles hält es daher auch für möglich, auf Grundlage der bestehenden Eigentumsordnung durch die politische Erziehung des Bürgers das genannte Prinzip überall ins Leben einzuführen. Ist es doch für ihn schon ein einfaches Gebot der Klugheit, daß die besitzende und herrschende Klasse auch entsprechend große Leistungen für die Gesamtheit auf sich nehme, gleichsam als »hohen Preis der Herrschaft«.132

Was Aristoteles von Tarent berichtet, entsprach den sozialpolitischen Idealen des Hellenentums überhaupt. Ganz ähnlich erzählt z.B. Isokrates[43] in seiner emphatischen Schilderung der »guten alten Zeit« Athens, in der sich eben diese Ideale widerspiegeln, die Reichen hätten damals den Armen stets bereitwillig gegeben, sie durch Verpachtung von Ländereien gegen geringen Zins133 oder durch Zuwendung von einträglichen Arbeiten unterstützt; und so hätten die Reichen ihren Besitz gleichsam zu einem gemeinsamen Eigentum der Bürgerschaft gemacht!134 Man sieht, es handelt sich hier um eine ganz stereotype Wendung, der wir daher auch anderwärts wiederbegegnen, z.B. in der plutarchischen Schilderung der Liberalität Kimons,135 wo es geradezu heißt: Kimon habe gewissermaßen die Gemeinschaft (d.h. Gütergemeinschaft) des goldenen Zeitalters wieder ins Leben zurückgeführt! (τρόπον τινὰ τὴν ἐπὶ Κρόνου μυϑολογουμένην κοινωνίαν εἰς τὸν βίον αὖϑις κατῆγεν.)

Man darf bei der Beurteilung dieser Frage nicht übersehen, welch einen starken Anreiz, welche mächtige innere Nötigung zu einem derartigen gemeinnützigen Gebrauch des Privateigentums die Zustände der hellenischen Welt enthielten. In dem verhältnismäßig engen Kreise, in welchem sich der Bürger des hellenischen Stadtstaates bewegte, traten auch die Privatverhältnisse, insbesondere der Reichtum des einzelnen, ungleich klarer und offenkundiger zutage, als dies in der modernen Welt der Fall ist. Auch ließ sich der Besitz von vorneherein schwerer verbergen, weil ihm nicht die mannigfaltigen Formen der Anlage zu Gebote standen, wie sie die Entwicklung der neueren Kreditwirtschaft geschaffen hat. Der Reichtum stand also ungleich mehr unter der Kontrolle der Öffentlichkeit; ein Verhältnis, welches naturgemäß einen starken Antrieb zu einem liberalen Gebrauch des Eigentums enthielt. Und diese Tendenz wurde noch dadurch verstärkt, daß die Sitte136 und eine Reihe anderer Momente in derselben Richtung wirksam waren: die Beschränktheit der Bürgerzahl, die stetige gegenseitige Berührung zwischen den Bürgern, wie sie die Konzentrierung des politischen Lebens in dem städtischen Mittelpunkt des kleinen Gebietes zur Folge hatte, das durch die Kleinheit des Staates stets lebendig erhaltene Gefühl der Abhängigkeit[44] der Wohlfahrt und Existenz des einzelnen von dem Schicksal des Staates und der Gesamtheit, überhaupt der innige Kontakt des einzelnen mit der Öffentlichkeit, der von selbst einen mächtigen Anreiz enthielt, um die Gunst und Anerkennung der Allgemeinheit zu werben u. dgl. m.137

All dem entsprach es auch, daß von der volkswirtschaftlichen Theorie der Griechen in der Frage des Vermögensgebrauches und der Güterverwendung das ethische und soziale Moment mit besonderer Entschiedenheit betont wird, wie sie denn von vorneherein der Frage der Verteilung und des Gebrauches des Reichtums ein weit größeres Interesse entgegengebracht hat als der der Gütererzeugung. In diesem lebhaften Gefühl für die aus dem Besitz erwachsenden Pflichten hat sich das Griechentum bereits zu Anschauungen erhoben, welche man sonst nur als christliche zu betrachten gewöhnt ist. Schon Euripides hat den schönen – mit dem neutestamentlichen Gleichnis vom anvertrauten Pfund auf das innigste sich berührenden – Gedanken ausgesprochen, daß das Vermögen des einzelnen nicht sein absolutes Eigentum, sondern ein ihm von der Gottheit zur Verwaltung übergebenes Gut sei.138

So führt uns die aristotelische Bemerkung über Tarent wohl auf Erscheinungen, die für die soziale Auffassung des Eigentums bei den Griechen überaus bezeichnend sind, die aber für die Geschichte des Sozial rechts einen Aufschluß nicht gewähren.[45]

Quelle:
Robert von Pöhlmann: Geschichte der sozialen Frage und des Sozialismus in der antiken Welt, München 31925, Bd. 1, S. 41-46.
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