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Die Lebensordnung des Bürgerstandes

[191] Wie Plato auf dem gesamten Gebiete der materiellen Interessen und des wirtschaftlichen Daseins dem individuellen Leben und Streben seine Bahnen vorschreibt und seine Ziele setzt, so soll auch auf allen anderen[191] Lebensgebieten, die für die Erreichung der Staatszwecke irgend in Betracht kommen, der einzelne Bürger der beständigen Zucht und Leitung des Staates unterworfen sein. Gegenüber dem individualistischen Freiheitsprinzip der Demokratie mit seiner einseitigen Betonung »der Freiheit des individuellen Denkens und Handelns«675 wird hier ebenso einseitig das Ordnungsprinzip bis in seine äußersten Konsequenzen zur Geltung gebracht. Was Perikles in der Lobrede auf die Demokratie als einen ihrer größten Vorzüge gepriesen, daß sie unbeschadet der Gesetzlichkeit und Sittlichkeit der Bürger alle »lästige« staatliche Einmischung in das Privatleben und den Privatverkehr unterlassen könne,676 das wird hier ohne weiteres als eine Illusion bezeichnet. Wenn man der Ansicht sei, daß das Gesetz das Verhalten der einzelnen nur soweit zu regeln habe, als Fragen des öffentlichen Rechtes und des sozialen Zusammenlebens in Betracht kämen, daß es dagegen für das Privatleben »nicht einmal der allerdringendsten Gesetze bedürfe«, so sei das ein Irrtum. Das Gesetz könne nie darauf rechnen, daß der einzelne in seinem politischen und sozialen Verhalten allen Anforderungen gerecht werden würde, wenn es nicht gleichzeitig auch das Leben des Individuums einer systematischen Ordnung unterwerfe, die niemandem gestattet, »seine Tage nach Belieben zu verbringen«.677

Darin liegt nach Platos Ansicht kein ungerechtfertigter Zwang – auch der Gesetzesstaat soll ja ein wahrhaft freier Staat sein678 –, vielmehr ist nur so der Anspruch aller auf die Erreichung des höchstmöglichen Glückes durch den Staat realisierbar.679 Sollen sie durch den Staat glücklich werden, so müssen sie, da die Vorbedingung alles Glückes die Tugend ist, sich auch vom Staate zur Sittlichkeit erziehen lassen.680 Daher erscheint auch die Hoffnung berechtigt, daß der einzelne in richtiger Erkenntnis der Notwendigkeit und des Segens solcher Regelung[192] des individuellen Lebens dem Gesetze willig gehorchen und dabei als Privatmann, wie als Bürger sich glücklich fühlen wird.681 Das Gesetz selbst sucht diese richtige Erkenntnis auf alle Weise zu fördern, indem es in der liebevollen und verständigen Art eines Vaters oder einer Mutter zu den Bürgern spricht, nicht im Tone eines Despoten, der schlechtweg drohende Befehle gibt, die er einfach an der Mauer anschlagen läßt, ohne irgendetwas dazu zu tun, um ihnen gütlich Eingang zu schaffen.682 In Platos Staat wirkt die Gesetzgebung selbst aufklärend und erziehend, indem den Gesetzen eine Einleitung vorausgeschickt wird, welche durch ausführliche Darlegung der Motive von Gebot und Verbot Geist und Gemüt empfänglich und willig macht.683

Überhaupt verbreitet sich die Gesetzgebung, wie sie Plato im Auge hat, über vieles, »was mehr auf Belehrung und Ermahnung hinausläuft, als wirklichen Gesetzen ähnlich sieht«. – Es kommen eben im Privatleben und im Innern des Hauses viele an sich geringfügige Dinge vor, für die sich kein Gesetz mit Strafandrohung geben läßt, die aber bei völligem Gehenlassen in den Sitten der Bürger leicht Abweichungen von dem allgemeinen Geist der Gesetzgebung erzeugen können. Hier, wo der Zwang versagt, aber auch »völliges Schweigen unmöglich ist«, muß der Gesetzgeber wenigstens durch Lehre und Ermahnung der Volkssitte die Richtung zu geben suchen, welche seinen Intentionen entspricht.684

Die Einwirkung des Staates auf das Einzelleben beginnt bereits lange vor der Geburt. Im Interesse der staatlichen Gemeinschaft wie der künftigen Bürger selbst wird mit allen Mitteln darauf hingearbeitet, daß möglichst solche Ehen geschlossen werden, welche die Erzeugung einer physisch und geistig tüchtigen Nachkommenschaft verbürgen. Da dieser Zweck der Ehe leicht dadurch gefährdet wird, daß infolge ungenügender gegenseitiger Bekanntschaft der eine Ehegatte über die Eigenschaften[193] des anderen in einer Täuschung befangen ist, so soll der heranwachsenden Jugend vor allem Gelegenheit gegeben werden, »zu schauen und geschaut zu werden«. Zahlreiche religiöse Feste, die zugleich dazu dienen, daß die Bürger miteinander näher bekannt und befreundet werden,685 öffentliche Spiele, bei denen Jünglinge und Mädchen in Reigentänzen auftreten, erleichtern es dem jungen Bürger, »ein Mädchen nach seinem Sinn zu finden, von dem er sich für die Erzeugung und gemeinschaftliche Auferziehung von Kindern Gutes verspricht«.686

Bevor er aber wählt, kommt ihm wiederum die staatliche Fürsorge zur Hilfe, indem er durch die Einleitung in das Eherecht systematisch darüber belehrt wird, wie er eine geeignete Gefährtin zu suchen habe. – »Mein Sohn,« sagt das Gesetz, »du mußt eine Ehe schließen, welche auf den Beifall verständiger Leute rechnen darf; und diese werden dir raten, der Verbindung mit einer ärmeren Familie nicht aus dem Wege zu gehen, ja unter übrigens gleichen Verhältnissen gerade einer solchen Verbindung stets der Verschwägerung mit dem Reichtum den Vorzug zu geben. Das wird sowohl dem Staate wie den betreffenden Familien selbst zum Heile gereichen. Denn es liegt im Sinne der Gleichheit und Mäßigung und damit auch der Tugend.« – Ferner ist im Interesse einer harmonischen psychischen Konstitution der Kinder auch auf eine richtige Mischung der Temperamente zu sehen, indem möglichst die entgegengesetzten Charaktere den Ehebund schließen. Überhaupt hat der leitende Gedanke bei der Eheschließung der zu sein, daß jeder die für den Staat ersprießlichste, nicht die ihm selbst am meisten zusagende Wahl treffe.687

Wieweit freilich der einzelne diesen Direktiven folgen will, liegt in seiner Hand. Denn »es würde nicht bloß lächerlich sein, sondern auch bei vielen nur Unwillen erregen, wenn das Gesetz ausdrücklich vorschreiben wollte, daß die Vermögenderen und Mächtigeren nicht wieder die Töchter von ihresgleichen freien, oder daß Männer von leidenschaftlichem Naturell sich nur nach Frauen von ruhiger Gemütsart und ruhigere Männer nur nach lebhaften Frauen umsehen dürfen.688

Wo dagegen die Regelung durch den Staat keine Schwierigkeit zu haben scheint, da tritt sie auch ein. Dies gilt zunächst für eine Zeit der Eheschließung. Die in die Ehe Tretenden sollen einerseits eine gewisse Reife erlangt haben, anderseits aber auch nicht zu alt sein. Der[194] Staat gestattet daher keinem Bürger die Ehe vor dem 25. Lebensjahre und läßt ebensowenig zu, daß die Ehe später als mit 35 Jahren geschlossen wird.689690

Was das eheliche Leben selbst betrifft, so verzichtet zwar der Staat so lange, als der Durchschnittsstand der allgemeinen Volkssittlichkeit ein befriedigender ist, auf ein unmittelbares Eingreifen; er »läßt die Sache stillschweigend auf sich beruhen und gibt kein Gesetz darüber«. Nur Belehrungen, »wie sie Kinder zu zeugen haben«, werden den jungen Eheleuten zuteil. Zeigen sich aber infolge dieses Gewährenlassens Mißstände und fruchten die Belehrungen nichts, so scheut der Staat auch nicht vor der weitgehendsten Bevormundung zurück. Die Ehe wird dann unter strenge öffentliche Kontrolle gestellt, die vor allem darauf zu sehen hat, daß ihr Zweck auch wirklich erreicht wird. Diese Kontrolle liegt in der Hand von Matronen, die von der Regierung als »Aufseherinnen über die Ehen« (κύριαι τῶν γάμων) bestellt sind.691 Dieselben versammeln sich alltäglich im Heiligtum der Geburtsgöttin, der Eileithyia (Juno Lucina), um sich gegenseitig Mitteilung zu machen, wenn eine von ihnen »einen Ehemann oder eine Ehefrau in den zur Zeugung bestimmten Jahren entdeckt hat, die ihr Augenmerk auf etwas anderes richten als auf das, was ihnen unter hochzeitlichen Opfern und heiligen Handlungen geboten wurde«. Um das zu verhüten, der »Unerfahrenheit und etwaigen Fehltritten der jungen Eheleute zu steuern«, haben die Aufseherinnen das Recht und die Pflicht, dieselben in ihrer Wohnung zu besuchen und durch gütliches Zureden oder durch Drohungen auf den rechten Weg zu führen. Gelingt ihnen das nicht, so wenden[195] sie sich an die oberste Regierungsbehörde, die sogenannten Gesetzesbewahrer; und wenn auch diese nichts erreichen, erfolgt Anklage vor dem Volksgericht, die im Falle der Verurteilung zur Aberkennung gewisser bürgerlicher Ehrenrechte führt.692 Eine Strafe, die da, wo offenkundiger, zum öffentlichen Ärgernis gewordener Konkubinat oder widernatürliche Laster vorliegen, zu völliger Ehrloserklärung gesteigert werden kann.693

Diese Beaufsichtigung der Ehe dauert zehn Jahre, worauf diejenigen, welche kinderlos geblieben sind, geschieden werden!694 Aber auch damit ist das Einmischungsrecht des Staates nicht erschöpft. Der Witwer z, B., der Söhne und Töchter hat, muß es sich gefallen lassen, daß ihm das Gesetz zwar nicht verbietet, aber doch dringend abrät, seinen Kindern eine Stiefmutter zu geben. Ist er dagegen kinderlos, so wird er geradezu genötigt, sich wieder zu verehelichen, »bis er für sein Haus und den Staat eine hinlängliche Anzahl von Kindern gezeugt hat«, d.h. mindestens einen Knaben und ein Mädchen. Stirbt der Mann mit Hinterlassung dieser Kinderzahl, so soll die Mutter verpflichtet sein, Witwe zu bleiben und ihre Kinder aufzuziehen. Nur wenn sie noch zu jung ist, um ohne Gefahr für ihre Tugend ehelos leben zu können, sollen die Angehörigen in gemeinschaftlicher Beratung mit den Aufseherinnen der Ehen »mit ihr verfahren, wie es ihnen am besten scheint«. Dasselbe hat »zum Zweck der erforderlichen Kindererzeugung« zu geschehen für den Fall, daß die Ehe kinderlos war.695

Natürlich tritt die staatliche Fürsorge, die sich bereits der ungeborenen Generation angenommen, nach der Geburt in erhöhtem Maße ein. Wenn auch der Gesetzgeber, »um nicht zum Gelächter zu werden«, darauf verzichtet, das häusliche Leben durch gesetzliche Vorschriften über das Verhalten der Mütter, die Pflege der Neugeborenen usw. zu meistern und auf Schritt und Tritt mit Strafen zu bedrohen,696 so sorgt er doch durch systematische öffentliche Belehrung und Aufklärung über die rationellste leibliche und psychische Behandlung der Kinder dafür,[196] daß sich in dieser Hinsicht vernünftige freiwillig befolgte Sitten herausbilden.697

Auch tritt der häuslichen Erziehung so bald als nur immer möglich die öffentliche zur Seite. Eine Öffentlichkeit, die zugleich von Anfang an eine besondere Steigerung dadurch erhält, daß – ähnlich wie in Sparta – alle Bürger zur Mitwirkung an der Jugenderziehung berufen werden, indem jeder nicht nur berechtigt, sondern sogar bei eigener schwerer Verantwortung verpflichtet ist, Vergehen der Kinder auf der Stelle durch körperliche Züchtigung zu ahnden.

Das erste Stadium des staatlichen Erziehungssystems bildet der Kindergarten. Vom vollendeten dritten bis zum vollendeten sechsten Jahre haben sich die Kinder jedes Gemeindebezirkes, Knaben und Mädchen, in Begleitung ihrer Wärterinnen alltäglich bei den Gotteshäusern auf gemeinsamen Spielplätzen zu versammeln, welche unter der sorgfältigen Obhut öffentlicher Aufseherinnen stehen.698 Mit dem sechsten Jahre beginnt dann der systematische Unterricht in den beiden Hauptzweigen der Jugendbildung: Gymnastik und Musik, und zwar für beide Geschlechter getrennt, obgleich Plato auch hier daran festhält, daß das weibliche Geschlecht an der Bildung und Beschäftigung des männlichen möglichst Anteil haben soll,699 und daher auch die Mädchen, die sich irgend dazu anlassen, im Reiten, Bogen-, Speer-, Schleuderschießen, in jeder Art von Waffentanz und Kampfspiel unterrichtet werden sollen,700 damit die Kraft des Staates sich verdopple. – Die Schulen sind durchweg Staatsschulen, die Lehrer vom Staat besoldet und der Besuch für alle ein obligatorischer. Denn, »da die Kinder mehr dem Staate als ihren Eltern angehören«, darf sie der Staat zwingen, sich möglichst diejenige Bildung anzueignen, die er für notwendig hält, und kann es nicht etwa dem Vater freistellen, seine Kinder die Schule besuchen zu lassen oder nicht und sie ohne die hier mitgeteilte Bildung aufwachsen zu lassen.701

[197] Was den Inhalt dieser Bildung selbst betrifft, so geben zunächst die Spiele und die den Leibesübungen gewidmeten Kurse Gelegenheit, die Kinder mit den nötigsten Zahlen- und Raumverhältnissen spielend vertraut zu machen. Erst im zehnten Jahre beginnt der systematische Unterricht im Lesen und Schreiben (den sog. γράμματα) und im Auswendiglernen von geeigneten Lesestücken in Poesie und Prosa.702 Daran reiht sich dann vom dreizehnten bis sechzehnten Jahre die im engeren Sinn musische Unterweisung in Zitherspiel und Gesang, und – wahrscheinlich in derselben Zeit – die Orchestik, die durch die Verbindung mit Poesie und Musik in der chorischen Lyrik zugleich zu einem wertvollen ethischen Erziehungsmittel wird.703 Weitere Gegenstände des Unterrichtes sind Arithmetik, Geometrie und Astronomie, welch letztere Disziplinen allerdings nur von den Begabtesten in besonderen Kursen eingehender betrieben werden, während sich die große Mehrheit mit den für das praktische Leben unentbehrlichen Elementen begnügt.704

Den wichtigsten Lehrstoff aber bilden die Schriften des Gesetzgebers selbst, die – »nicht ohne einen Anhauch göttlicher Begeisterung« geschaffen705 – den sichersten Prüfstein für die Beurteilung aller Fragen des Lebens darbieten.706 Denn diese Schriften enthalten nicht bloß Gesetzgebung im eigentlichen Sinne des Wortes, sondern zugleich eine ganze Ethik, indem der Gesetzgeber »alles, was er für löblich oder tadelnswert hält – wenn auch nicht in der Form gesetzlicher Bestimmungen –, mit in seine Gesetze verwebt, auf daß es der gute Bürger nicht minder treu beobachte als das, was das Gesetz unter Androhung von Strafe befiehlt«.707 Hier wird dem heranwachsenden Knaben und Jüngling ausführlich dargelegt, »wie man sich gegen Verwandte und Freunde, Mitbürger und Fremde zu verhalten habe, um sich so nach der Anleitung des Gesetzes das eigene Leben möglichst erfreulich und schön zu gestalten«.708 Insbesondere sind es die in poetischer Prosa abgefaßten709 ethischen Einleitungen in die Gesetze, welche diese Belehrung enthalten und welche daher die Schüler bei diesem Unterricht in der Gesetzeskunde vor allem ihrem Gedächtnis einzuprägen haben.

Die Grundnorm dieses von Staats wegen aufgestellten Systems der Ethik ist wie in der Politie die Lehre von der Koinzidenz der Tugend[198] und Glückseligkeit, von deren Wahrheit der Gesetzgeber »mit allen Mitteln durch Gewöhnung, Lobsprüche und Gründe überzeugen soll«. Dabei wird, ebenfalls wie in der Politie, die Bemerkung hinzugefügt, daß selbst dann, wenn dieser ethische Satz nicht richtig wäre, der Gesetzgeber an ihm festhalten müßte und »sich wohl erkühnen dürfe, zur Beförderung der Tugend gegenüber den Jünglingen eine Lüge auszusprechen. Denn er könnte schwerlich eine ersinnen, welche nützlicher als diese wäre und mehr als sie zu bewirken vermöchte, daß man nicht gezwungen, sondern freiwillig das Rechte tut«.710 Plato erinnert dabei an die Kadmossage, die trotz ihrer Unwahrscheinlichkeit Glauben gefunden habe. »Der beste Beweis dafür, daß es dem Gesetzgeber schon gelingen werde, die Gemüter der Jugend von allem zu überzeugen, was er will!«711

Wie lange dieser Unterricht dauert, wird nicht bemerkt. Aber in gewissem Sinne kann man sagen, daß die musische Erziehung der Bürger, wie die Erziehung überhaupt, niemals gänzlich aufhört.712 Der Gesetzgeber »soll jedes nur erdenkliche Mittel ausfindig zu machen suchen, das in irgendeiner Art dazu dient, daß die ganze Bürgergemeinde über das vom Gesetzgeber Gehörte ihr ganzes Leben hindurch in Lied, Sage und Rede stets dieselbe Sprache führe«. Insbesondere dienen die allezeit mit Lust gesungenen Lieder dazu, daß sich gegenseitig »alt und jung, Freier und Sklave, Mann und Weib, kurz das ganze Volk dem ganzen Volk ohn Unterlaß die besprochenen Grundsätze gleichsam wie Zauberformeln in den verschiedenartigsten Variationen sozusagen einsingt«.713

Die ganze Bürgerschaft, jung und alt, wird in Chöre eingeteilt, deren Gesänge alle sittlichen Grundsätze, besonders die »Hauptlehre«, daß das angenehmste und das sittliche Leben nach dem Ausspruch der Götter ein und dasselbe sei, den Bürgern schon von zarter Kindheit an einsingen und gewissermaßen einzaubern sollen.714 Den Musen geweiht ist der Reigen der Knaben, der »mit allem Eifer jene Lehren der ganzen Bürgerschaft vorzusingen hat«; ihm folgt der Chor der Jünglinge, welcher Apoll zum Zeugen für die Wahrheit des Vorgetragenen aufrufen und ihn anflehen soll, daß er sie gnädig mit dem festen Glauben[199] an diese Wahrheit erfüllen möge; und die Vollendung der ganzen Einrichtung stellt der dyonisische Chor dar, der aus den reifen Männern von dreißig bis sechzig Jahren besteht und nur für diesen engeren Kreis, nicht für das ganze Volk bestimmt ist.

Was die Greise betrifft, die sich nicht mehr am Gesange beteiligen können, so sollen sie wenigstens als »Sagenerzähler« am Werke der Belehrung und Mahnung mitwirken. Sie sind das berufene Organ für jene Form der Pädagogik, welche die Prinzipien der Ethik im Gewande der Legende, der aus grauer Vorzeit stammenden Überlieferung mitteilt, die als solche geradezu auf göttlichen Ursprung zurückgeführt werden kann.715

Mit der Ausbildung von Geist und Gemüt geht Hand in Hand die körperliche Schulung, der gymnastische Unterricht im weitesten Sinn, der mit dem siebzehnten und achtzehnten Jahre zugleich ein mehr militärisches Gepräge erhält. Mit dem zwanzigsten beginnt der eigentliche Heerdienst, der den Bürger während der ganzen Dauer der Dienstpflicht bis zum sechzigsten Lebensjahre in Anspruch nimmt. Jeden Monat finden mindestens einmal größere militärische Übungen und Feldmanöver statt, zu welchen die Bürger sämtlich oder in einzelnen Abteilungen einberufen werden. Denn wenn der Staat auch grundsätzlich ein Staat des Friedens ist, so ist er doch eben um der Erhaltung dieses kostbaren Gutes willen genötigt, seine Wehrkraft auf das äußerste anzuspannen und sie in der denkbar vollkommensten Weise auszubilden.716

Daher wird auch das weibliche Geschlecht bis zu einem gewissen Grad an den Übungen beteiligt und für den Krieg vorgebildet. Es gilt für schimpflich, wenn die Frauen vor dem anstürmenden Feind gleich zu den Altären und Tempeln flüchten, feiger als das schwächste Tier, das stets für seine Jungen zu kämpfen und zu sterben bereit ist.717

Von Interesse ist die Art und Weise, wie Plato diese Annäherung der weiblichen Erziehung an die des männlichen Geschlechtes motiviert. Das Weib soll nicht die Sklavin des Mannes sein, wie etwa bei den Thrakern und anderen kulturlosen Völkern, bei denen die ganze Last[200] des Ackerbaues und der Viehzucht auf dem Weibe ruht. Es soll auch nicht auf das Hausregiment, auf Webstuhl und Wollarbeit beschränkt werden, wie bei den Athenern. Selbst die freiere spartanische Sitte bleibt hinter den höchsten Anforderungen zurück, so sehr es zu billigen ist, daß sie die Mädchen an musischen und gymnastischen Übungen beteiligt, das Weib von der Wollarbeit befreit und es in würdiger Tätigkeit zur Genossin des Mannes macht, die am Dienste der Götter, der Verwaltung des Hauses und der Erziehung der Kinder »man darf wohl sagen, den halben Anteil hat«. Es fehlt dem Weibe selbst in Sparta noch vieles: es hat nicht gelernt, wenn der Staat in Gefahr ist, für Vaterland und Kinder zu kämpfen, in Gemeinschaft mit den Männern gleich den Amazonen Bogen und Wurfgeschoß kunstgerecht zu handhaben, noch auch Schild und Speer nach dem Muster seiner Göttin zu ergreifen. Sauromatische Frauen würden im Vergleich mit Spartanerinnen in der Stunde der Gefahr wie Männer gegen Weiber erscheinen. Auch werden die Frauen dadurch, daß der Staat im seltsamen Widerspruch mit seiner Fürsorge für das männliche Geschlecht auf die gesetzliche Regelung ihrer Lebensweise verzichtet, zu Aufwand und Zügellosigkeit verführt. Dem Staate aber entgeht so die Hälfte des Glückes, welches ihm zuteil würde, wenn die Bildung und die Tätigkeit des weiblichen Geschlechtes der des Mannes möglichst gleichkäme.718

Die Äußerung über die Notwendigkeit einer staatlichen Regelung der weiblichen Lebensweise führt uns über Erziehung und Unterricht hinaus zum Leben des erwachsenen Bürgers, das – wie wir bereits an dem Eherecht gesehen – ebenfalls einer systematischen Überwachung durch den Staat und die Öffentlichkeit unterliegen soll.719

Die bedeutsame Tätigkeit, welche der Staat seinen Bürgern durch die Befreiung von wirtschaftlichen Sorgen und regelmäßiger wirtschaftlicher Arbeit ermöglicht und von ihnen fordert, setzt eine beständige Übung des Körpers und ein stetiges Fortschreiten in »Tugend« und Wissen voraus. Sie haben stets dessen eingedenk zu sein, daß sie »zur Arbeit geboren« sind.720 Der ganze Tag und die ganze Nacht – meint Plato – würde kaum ausreichen, um in der Erfüllung dieses Lebensberufes zur Vollendung und zu einem völlig befriedigenden Ziele zu gelangen.721

Daher muß das ganze Leben der Bürger einer strengen Ordnung unterworfen werden, welche sie anweist, wie sie »die ganze Zeit – fast[201] von einem Sonnenaufgang zum andern – tagtäglich verwenden« sollen.722 Zwar soll sich dabei der Gesetzgeber nicht auf eine kleinliche Regelung des Details einlassen, z.B. keine Verfügung darüber treffen, »wie weit etwa der Bürger, der unablässig und mit aller Sorgfalt für das Wohl des Staates zu wachen hat, seine nächtliche Ruhe verkürzen« müsse.723 Aber er legt doch einen Schimpf darauf, wenn etwa ein Bürger die ganze Nacht schlafend zubringen und sich nicht vor allem Hausgesinde stets als der erste beim Aufstehen zeigen wollte, oder wenn die Hausfrau sich von ihren Dienerinnen wecken lassen wollte, statt selbst alle anderen zu wecken:724 ein Schimpf, dessen zwingende Gewalt in diesem Staat gegenüber dem einzelnen kaum schwächer wäre, als wenn an Stelle der durch den Gesetzgeber geheiligten Sitte das Gesetz selbst treten würde. Das »ganze Haus«, die Kinder, ja sogar Sklaven und Sklavinnen werden gegen die Zuwiderhandelnden zum Richter aufgerufen. Die engste Umgebung des Bürgers muß der Gemeinschaft behilflich sein, die Zucht der Gesinnung zu schaffen, die den einzelnen ihrem Willen unbedingt unterwirft.725

Mit der ganzen Autorität des positiven Gesetzes vollends wird jene Öffentlichkeit des Lebens erzwungen, wie sie durch die Ausdehnung der Speisegenossenschaften auf Kinder und Frauen erreicht werden soll. Dieses tägliche Zusammensein ist für alle Bürger, für Mann und Weib, für alt und jung eine ununterbrochene soziale Schulung zur Pflege des Gemeinsinns, zur Bekämpfung der Selbstsucht, überhaupt aller gesellschafts- und gleichheitswidrigen Instinkte, von Unmäßigkeit, Üppigkeit und Verschwendung.

Unterstützt wird diese Tendenz des Syssitienwesens durch eine strenge Luxusgesetzgebung. Sowenig fröhliche Lust und heiterer Genuß in diesem Staate verpönt sein soll, der Staat behält sich doch vor, auch hier dem individuellen Belieben gewisse Schranken zu setzen. Über den Weingenuß z.B. enthält das Gesetz weitläufige Vorschriften. Er ist dem Soldaten im Felde, dem Beamten während seines Amtsjahres, dem[202] Richter auf die Dauer seiner Funktionen schlechterdings verboten, ebenso jedem, der in einer wichtigen Angelegenheit an einer beratenden Versammlung teilzunehmen hat. Ja bei Tage soll überhaupt jedermann des Weines sich enthalten, wenn er desselben nicht zur Stärkung in Krankheit oder für Leibesübungen bedarf. Um diese Einschränkung des Weinkonsums zu erzwingen, setzt der Staat, wie der Produktion aller anderen Landeserzeugnisse, so auch dem Weinbau eine festbestimmte Grenze, er läßt nur den kleinsten Teil des Kulturbodens mit Reben bepflanzen.726

Hierher gehören auch die Bestimmungen über Hochzeiten und Begräbnisse. Bei ersteren sollen nur fünf Freunde des Bräutigams und fünf Freundinnen der Braut sowie beiderseits ebensoviele Verwandte zugelassen werden. Der Aufwand, der dabei gemacht wird, soll bei der ersten Zensusklasse den Betrag einer Mine, bei der zweiten den einer halben Mine usf. in absteigender Linie nicht überschreiten. Zuwiderhandelnde werden bestraft als solche, die »der Gesetze der hochzeitlichen Musen unkundig sind«.727 – Bei den Begräbnissen fungiert geradezu ein Vertreter des Staates, der von den Verwandten des Verstorbenen aus der Reihe der sogenannten Gesetzesbewahrer gewählt wird und der dafür verantwortlich ist, daß die ganze Leichenfeier in »maßvoller und löblicher« Weise vor sich geht. Dabei soll der gesamte Aufwand für ein Leichenbegängnis je nach der Zensusklasse nicht mehr als fünf, bezw. drei, zwei und eine Mine betragen. Der Grabhügel soll nicht höher aufgeworfen werden, als es fünf Männer in fünf Tagen vermögen, und der Grabstein soll nur so groß sein, als Raum nötig ist[203] für ein kurzes Epigramm auf den Verstorbenen, das nicht mehr als vier Hexameter enthalten darf.728

Wie schon aus dieser letzteren Bestimmung hervorgeht, erstreckt sich die »sorgsame Aufsicht des Staates über jedes Lebensalter«729 nicht bloß auf die äußere materielle Seite des Lebens. Alles, was auf das Gemüt zu wirken vermag, alle redenden und bildenden Künste sollen sich vom Staate die Richtung vorschreiben lassen, welche seinen Zwecken am besten zu entsprechen scheint.

Gleich bei der Begründung des Staates wird eine Kommission eingesetzt – bestehend aus Männern über fünfzig Jahren –, welche die bereits vorhandene poetische und musikalische Literatur einer strengen Sichtung unterwirft und alles den Prinzipien des neuen Gemeinwesens Widerstreitende von demselben unbedingt ausschließt. Genügen die zugelassenen Dichter- und Tonwerke nicht, um alle Anforderungen der musischen und choreutischen Erziehung, sowie des Kultus zu befriedigen, so zieht die Kommission tüchtige Musiker und Dichter hinzu, welche genau nach den Intentionen des Gesetzgebers und unter möglichstem Verzicht auf eigene Neigungen die nötigen Texte und Melodien zu liefern haben. Alles was dem großen Haufen zusagt und den Sinnen schmeichelt, ist aus der hier geduldeten Kunst unbedingt verbannt; nur mit der »maßvollen und wohlgeregelten« Muse soll der Bürger Verkehr pflegen, mag sie auch dem Ungebildeten frostig und reizlos erscheinen.730

Nachdem so die »festen Typen« für alle Poesie und Kunst aufgestellt sind, tritt an die Stelle der außerordentlichen Kommission eine ständige Zensurbehörde, welche dafür zu sorgen hat, daß sich auch in Zukunft alles poetische und künstlerische Schaffen in den vorgezeichneten Bahnen bewege. Der Gesetzgeber kann dem Dichter keine Freiheit gewähren, weil derselbe kein genügendes Urteil darüber hat, was er dem Staate für Schaden bringen kann. »Wenn der Dichter auf dem[204] Dreifuß der Muse sitzt, ist er nicht mehr bei vollem nüchternen Bewußtsein und läßt wie ein Quell ungehemmt hervorsprudeln, was da hervorsprudeln mag!«731

Das Hauptaugenmerk dieser Zensur ist darauf gerichtet, daß niemand in Wort oder Schrift von den ethischen Grundwahrheiten abweiche, auf die der Staat seine Existenz gründet. Der Dichter hat von seiner Darstellung alles fern zu halten, was nicht vom Staate als gesetzlich und gerecht, als schön und gut anerkannt ist. Auch für die rein poetische Darstellung ist das Dogma von der Koinzidenz der Tugend und Glückseligkeit, des Gerechten und Nützlichen unbedingt Regel und Richtschnur. »So ziemlich die härteste Strafe trifft jeden, der es wagt, die Ansicht zu äußern, daß es Menschen geben könne, die ein unsittliches und doch dabei angenehmes Leben führen, oder daß das Gerechte nicht auch zugleich das Nützlichste und Gewinnbringendste sei.«732 Um solche moralische Verirrungen schon im Keime zu ersticken, müssen alle dichterischen Erzeugnisse vor ihrer Veröffentlichung erst die Billigung der Zensurbehörde erlangt haben. Nicht einmal privatim dürfen sie vorher irgend jemand mitgeteilt werden.733

Überaus bezeichnend ist die Motivierung dieser Zensur, wie sie Plato in der Form einer Ansprache an den dramatischen Dichter gibt: »Wir selbst – sagt der Gesetzgeber zu dem Fremdling, der um Erlaubnis zur Aufführung seiner Dramen bittet –, wir selbst sind Dichter eines Dramas, das, soweit es in unserer Macht steht, das schönste und beste werden soll. Unsere ganze staatliche Ordnung besteht ja in der Nachahmung des schönsten und besten Lebens, und eine solche soll eben nach unseren Begriffen das wahrhafte Drama sein. So sind wir denn beide Dichter in dem gleichen Fach und ihr habt uns als Nebenbuhler in der Kunst und als Mitbewerber um den Preis des schönsten Dramas anzusehen, zu dessen Vollendung, wie wir hoffen, ihrer Natur nach allein die richtige Gesetzgebung geeignet ist. Wähnet daher nicht, daß es euch jemals so ohne weiteres gestattet werden wird, eure Schaubühne auf unserem Markte aufzuschlagen und eure Schauspieler, die mit ihren schönen Stimmen die unsrige übertönen würden, zu Knaben und Weibern und zum ganzen Volke reden und über dieselben Einrichtungen nicht die gleichen Ansichten wie wir verkünden zu lassen, sondern meistens gerade das Gegenteil. Denn wir und der ganze Staat müßten ja völlig von Sinnen sein, wenn wir euch dies alles gestatten[205] und nicht vielmehr zuvor durch die Behörde prüfen ließen, ob ihr Schickliches gedacht habt und was sich ziemt, öffentlich vorgetragen zu werden. Darum, ihr Söhne der schmeichelnden Musen, werden wir erst eure Gesänge neben den unsrigen734 den Häuptern unseres Staates zur Prüfung vorlegen, und erst wenn diese finden, daß die eueren gleiche oder bessere Grundsätze enthalten, euch einen Chor (zur Aufführung) bewilligen, im entgegengesetzten Falle aber nicht.«735

Was hier über die Zensur der Tragödie gesagt wird, gilt natürlich in noch höherem Grade für die Komödie, die zudem einer ganz besonderen Beschränkung dadurch unterliegt, daß das Gesetz keinem Dichter oder Künstler gestattet, »sich in Wort oder Bild über einen Bürger lustig zu machen«.736

Ähnliche strenge Normen gelten ferner für die musikalische Produktion737 und für die bildende Kunst. Wie jene alles zu vermeiden hat, was nur den Sinnen schmeichelt, so ist aus der bildenden Kunst alles verbannt, was nur dem Prunke dient oder allzu großen Aufwand an Mühe und Kosten erfordert. Gold und Silber ist auch in der Plastik unbedingt verpönt, ebenso alle Erzeugnisse der Webekunst, an denen ein Weib länger als einen Monat zu arbeiten hätte. Auch sollen – abgesehen vom Kriegsschmuck – alle Gewebe ungefärbt, einfach weiß sein – die den Göttern angenehmste Farbe. – In Beziehung auf die Malerei wird wenigstens soviel bemerkt, daß die schönsten Geschenke für die Götter solche Bilder sind, welche ein Maler an einem Tage vollendet hat. (!) Dazu kommen Verbote, denen die verschiedenartigsten Motive zugrunde liegen. So soll Elfenbein nicht für die Plastik verwandt werden, weil es von einem toten Leibe stamme und daher auch nicht für ein reines Weihgeschenk verwertbar sei. Eisen und Erz ist ausgeschlossen, weil es für den Gebrauch des Krieges dient. Nur an Holz und Stein hat der Bildhauer seine Kunst zu betätigen.738

Zwar gelten die meisten dieser Bestimmungen zunächst nur für Kunstwerke, die in Tempel geweiht sind. Allein es wird am Schlusse ausdrücklich hinzugefügt, daß »nach dem Vorbilde dieser Weihgeschenke alles andere zu gestalten sei«.739

[206] Was die Musik betrifft, so wird die bloße Instrumentalmusik, das Lied ohne Wort verpönt als eine »Gaukelei und Abirrung von den Musen«. Flöten- und Zitherspiel soll nur zur Begleitung des Gesanges und Tanzes dienen, wie auch der letztere nur in Verbindung mit jenem zugelassen wird.740 Ohne die Verbindung mit dem gesungenen Wort würde das, was die Tonkunst an ethischem Gehalt zum Ausdruck bringen soll, den Hörern nicht zum klaren Bewußtsein kommen.

Daß die »festen Typen«, an welche so alle Kunstübung gebunden sein soll, notwendig zu einer völligen Stagnation alles künstlerischen Schaffens führen müßten, kümmert Plato nicht. Im Gegenteil! Es liegt ja geradezu in der Natur des Idealstaates, daß er eine eigentliche Entwicklung ausschließt; und so ist es nur konsequent,741 wenn Plato in seinem doktrinären Eifer soweit geht, Ägypten als das Musterbeispiel ausgezeichneter Staatsklugheit zu rühmen, weil es weder Malern, noch Bildhauern, noch Musikern gestatte, »irgendwelche Neuerungen zu machen und irgendetwas von den hergebrachten vaterländischen Sitten Abweichendes zu erfinden«, so daß Gemälde und Statuen von heute ganz denen glichen, welche vor zehntausend Jahren entstanden seien!742

Doch was will selbst das bedeuten gegen die Vergewaltigung der Geistesfreiheit, welche sich als die letzte und äußerste Konsequenz dieses Sozialismus herausstellt?

Wie wir sahen, war sich Plato sehr wohl dessen bewußt, daß, um mit Schopenhauer zu reden, Moral predigen leicht, Moral begründen schwer ist. Insbesondere hat er sich keiner Täuschung darüber hingegeben, daß wieder ganz besonders schwer von dem natürlichen menschlichen Empfinden die Prinzipien der sozialen Ethik zu begründen sind, auf denen sich sein Staats- und Gesellschaftsideal aufbaut. Alle möglichen Mittel der Belehrung und Überredung werden vorgeschlagen, um Verstand und Herz der Bürger für diese Grundsätze zu gewinnen und trotzdem[207] erscheinen sie ihm zur vollen Erreichung des Zieles nicht genügend! Er sieht sich auch hier, wie in der Politie, mit logischer Notwendigkeit dazu gedrängt, die Beihilfe von Vorstellungen anzurufen, deren Heranziehung im Grunde genommen den Verzicht auf die Möglichkeit einer durchschlagenden Begründung der inneren Vortrefflichkeit seiner Ideale bedeutete. Diese Vorstellungen liegen auf dem Gebiete der Religion, die sich ja mit Platos Sozialphilosophie insoferne enge berührt, als auch ihre Ideale wesentlich stabiler Natur sind, sich als ewige Wahrheiten geben. Die religiöse Sanktion ist es, deren sich der Gesetzgeber bedient, um seinen sittlichen und politischen Vorschriften die volle Wirksamkeit im Wollen und Handeln seiner Bürger zu sichern. Er sucht »die Bewahrheitung seines Prinzips in der Harmonie desselben mit dem Höchsten, was der Mensch zu erkennen oder zu ahnen vermag. Von dem bloßen System der Gesellschaft wendet er sich der Gottheit zu.«743

Der Gesetzgeber ist sich einer besonderen göttlichen Führung und Eingebung bewußt.744 Er könnte mit Saint Simon sagen: »Gott ist es, der zu mir geredet hat.« Wenn er Zustimmung findet, ist es wesentlich Gottes Werk.745 Alle seine Satzungen und die Institutionen seines Staates werden zu göttlichen Ordnungen746 und damit jeder Verstoß gegen sie zu einer Versündigung gegen die Gottheit selbst.747 Diese göttliche Sanktion des Staatsgesetzes wäre aber illusorisch, wenn die Bürger den Glauben daran nicht teilen, wenn sie der Staatsreligion innerlich ferne stehen würden. Daher fordert der Staat geradezu den Glauben an die Religionsvorstellungen, welche durch ihn als die »richtigen« anerkannt sind. Seine Bürger sollen ein stets sich erneuerndes Geschlecht von »Dienern Gottes« sein.748 Opferfeste und heilige Chöre sollen ihr ganzes Leben lang das wichtigste Geschäft für sie sein,749 und so sehen wir auch hier den Sozialismus dem innersten Zuge seines Wesens folgend zur Religion und zur Kirche werden. Ganz ähnliche Tendenzen machen sich bemerkbar, wie in der Theokratie Fichtes, in[208] Saint Simons Nouveau christianisme, in Rodbertus' Kombination des weltlichen »utilitären« Prinzipes mit dem religiösen, in seiner Berufung, »auf den Willen des Weltgeistes«. Was dieser moderne Apostel der extremen Einheitsidee als notwendige Folgerung aus dem Sozialprinzip proklamiert, die Staatskirche neben der Staatsschule, ist bereits von der platonischen Sozialphilosophie als unabweisbare Konsequenz ihres Sozialismus gefordert worden.

Zwar wird auch hier nicht sofort mit der ganzen Schroffheit staatlichen Zwanges vorgegangen, sondern zunächst der mildere Weg freundlicher Belehrung versucht, wenigstens soweit es sich um Individuen handelt, deren jugendliches Alter noch einen Wandel der Gesinnung erwarten läßt. »Mit Unterdrückung alles Zornes und in aller Sanftmut« soll der jugendliche Zweifler etwa in folgendem Sinne zurechtgewiesen werden: »Mein Sohn, du bist noch jung und der Fortschritt der Zeit wird dich lehren, über viele Dinge ganz anders, ja geradezu entgegengesetzt zu denken, wie im Augenblick. Warte also zu, bevor du über das Allerwichtigste aburteilst. Denn das Wichtigste unter allem ist, wie der Mensch in seinem Leben zu den Göttern steht. Eines aber verhehle ich dir nicht, worin du mich nicht als Lügner erfinden wirst. Du bist nicht der erste und einzige, der am Dasein der Götter zweifelt, sondern es sind ihrer stets mehr oder weniger, die von dieser Krankheit befallen sind. Aber keiner noch ist jung gewesen und alt geworden, der bei dieser Leugnung beharrt wäre. (!) Wenn du also mir folgen willst, so wartest du ab, bis du dir ein zuverlässiges Urteil über diese Fragen gebildet hast, und denkst zu diesem Zweck erst genau darüber nach, wie sich die Sache verhält, und ziehst auch andere und vor allem den Gesetzgeber zu Rate. Inzwischen aber erfreche dich nicht, wider die Götter zu freveln.«750

So soll der Gesetzgeber sich keine Mühe verdrießen lassen, alle Gründe aufzufinden, welche geeignet erscheinen, den einzelnen auch nur einigermaßen zu überzeugen; er muß sozusagen »alle Töne anschlagen«, um den Glauben an das Dasein der Götter und an die Wahrheit alles dessen, was er von ihnen aussagt, zu stützen.751 In den Schriften des Gesetzgebers, besonders in den Vorreden zu den Gesetzen wider die »Gottlosigkeit« findet der Bürger eingehende religionsphilosophische und theologische Erörterungen, deren fleißige Lektüre ihm »Gelegenheit zu ruhiger Prüfung gibt«.752 Er lernt da, wie der Atheismus im[209] Materialismus wurzle, dieser aber leicht als unhaltbar nachzuweisen sei.753 Er findet ferner eine Widerlegung der staatsgefährlichen Irrlehre, daß es zwar Götter gäbe, diese aber um die menschlichen Angelegenheiten sich nicht kümmern,754 – sowie des nicht minder gefährlichen Wahnglaubens, daß die Götter gegen das Unrecht keineswegs unerbittlich seien, sondern sich durch Opfer und Weihegaben zugunsten der Schlechten bestechen ließen.755 Er wird endlich nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß des Menschen – vermöge seiner Unsterblichkeit – in einer jenseitigen Welt ein göttliches Gericht harrt, welches dem Guten herrlichen Lohn an einem paradiesischen Wohnsitz verheißt, den Sünder aber mit der Hinabstoßung in jene unterirdische Hölle bedroht, welche »unter dem Namen des Hades und anderen verwandten Bezeichnungen ein gewaltiger Schrecken der Seelen ist im Wachen wie im Traume, im Leben wie nach der Ablösung von dem Leibe«.756 – »Du wirst – hört er den Gesetzgeber sagen – dem Walten der Götter niemals entrinnen und wärest du noch so klein und verkröchest dich in den Tiefen der Erde oder erhöbest dich noch so hoch und schwängest dich in den Himmel empor, du wirst doch die verdiente Strafe erleiden müssen.«757

Wie nun aber, wenn die theologische Argumentation des Gesetzgebers die überzeugende Kraft nicht bewährt, die er sich optimistisch genug von ihr verspricht? Wenn ein Anaxagoras, Empedokles oder Demokrit aufträte und Ansichten über die Natur der Himmelskörper, über die streng mechanische Gesetzmäßigkeit der Naturprozesse, über das Wesen der in der Natur wirkenden Kräfte ausspräche, welche jener Argumentation die stärksten Stützen entziehen würden und daher von dem Gesetzgeber ausdrücklich zurückgewiesen sind?758 Wenn ein Protagoras dessen Beweise für das Dasein der Götter für nicht beweisend erklärt, wenn ein Aristoteles käme und seine Lehre vertreten würde, daß alle Gestaltung der Dinge sich nach den ihnen innewohnenden Gesetzen vollziehe und daher von einer »sittlichen« Weltordnung nicht die Rede sein könne? – Oder aber, wenn ein neuer Religionslehrer aufträte und dem Staatsdogma von dem unversöhnlichen »Rechtsbrauch« der Götter die Lehre entgegengehalten würde, daß die Gottheit auch gegen den Sünder nicht unerbittlich sei? – Oder wenn der Verkünder einer rein menschlichen Ethik die Wirksamkeit der von dem Gesetzgeber[210] zur Bändigung gefahrdrohender Naturinstinkte für unentbehrlich angesehenen religiösen Zuchtmittel dadurch gefährden würde, daß er die Vorstellungen über Paradies und Hölle für Ausgeburten menschlicher Phantasie erklärt?

Für sie alle ohne Unterschied – selbst für Platos größten Schüler – wäre in diesem Staate kein Raum! Wenn sich jemand nicht auf gütlichem Wege von dem Dasein der Götter überzeugen läßt und trotz aller Belehrung sich nicht dazu verstehen will, »dieselben sich gerade so zu denken und vorzustellen, wie das Gesetz es ihm gebietet«,759 so setzt er sich all den schlimmen Folgen aus, mit welchen die harte Strafjustiz des Gesetzesstaates den Widerstand gegen das Gesetz bedroht. Die Gefahren, welche schon die im bestehenden Staat geltenden Gesetze gegen »Asebie« für die Geistesfreiheit enthielten, man erinnere sich nur an Anaxagoras, Protagoras, Sokrates, Aristoteles u.a.,760 – sie würden in diesem Idealstaat in gewaltig verstärktem Maße wiederkehren. Nicht bloß der frivole Spötter, sondern auch der ernste Denker, der bloß Ansichten äußert und verbreitet, welche den Dogmen der Staatsreligion widerstreiten, wird wie ein Verbrecher verfolgt.761 Alle, die solche Äußerungen hören, sind durch das Gesetz zur Anzeige verpflichtet, welche eine öffentliche Anklage vor dem Gerichtshof für Religionsfrevel nach sich zieht.762 Wird der Angeklagte verurteilt, so wird er, »auch wenn er etwa nur – wie Plato sich ausdrückt – aus Unverstand und nicht aus Bosheit des Herzens und Charakters dergestalt gefallen ist«, auf nicht weniger als fünf Jahre in das »Besserungshaus« (σωφρονιστήριον) eingeschlossen. Während dieser Zeit darf niemand mit ihm verkehren, ausgenommen jene auf der Höhe philosophischer Bildung stehenden Männer, welche zugleich Mitglieder der höchsten staatlichen Körperschaft, des sogenannten nächtlichen Rates sind, und die durch Wissen und Autorität am meisten befähigt erscheinen, ihn zu »bekehren und seine Seele zu retten«.763 Nach Ablauf der Haftzeit soll er, »wenn er Hoffnung gibt, daß er zur Vernunft gekommen sei, auch wieder unter den Vernünftigen wohnen. Wenn aber die Bekehrungsversuche[211] fehlschlagen, soll ihm von neuem der Prozeß gemacht und die Todesstrafe über ihn verhängt werden.« (!!)

Doch nicht bloß der Unglaube, sondern auch das, was die Staatsreligion als Aberglaube brandmarkt, wird kriminell verfolgt: Zauberei aller Art, Totenbeschwörung, die sogenannte Magie der Gebete und Opfer u. dgl. m. Hier tritt an Stelle der Besserungsanstalt – zumal wenn Betrug im Spiele ist – das Straf- oder Zuchthaus,764 welches – in der ödesten und wildesten Gegend des Landes gelegen – »schon durch seinen Namen den schimpflichen Charakter bezeichnen und einen heiligen Schauder einflößen soll«.765

Endlich wird, um diesen und anderen Verirrungen des religiösen Lebens von vorneherein vorzubeugen und die Entstehung von Privatreligionen neben der Staatsreligion zu verhindern, jeder andere Kult außer den öffentlichen verboten. Niemand darf in seinem Hause besondere Heiligtümer oder Privatkapellen haben, niemand feierliche Opfer und Gebete anders als öffentlich und im Beisein der Priester verrichten.766 Drängt das religiöse Bedürfnis den einzelnen zur Stiftung neuer Kulte oder Heiligtümer, so sollen jene in die öffentlichen Tempel verpflanzt, diese zu öffentlichen Heiligtümern erhoben werden, falls ihre Zulassung keinen Bedenken unterliegt.767

Allerdings räumt der Staat der von ihm anerkannten Religion dieses Monopol nur unter der Voraussetzung ein, daß sie selbst ihm und seinen Zwecken unbedingt dienstbar bleibt. Er nimmt die Rechtgläubigkeit nicht darum unter die Polizeiverordnungen auf, um sich unter das Joch des Priestertums zu beugen. So ausgeprägt hierokratisch der ganze Gedankengang dieses Sozialismus ist, von einer Priesterherrschaft will er nichts wissen. Die Priester finden hier keinen Boden für die »dünkelvolle Haltung«, die Plato an ihnen so scharf verurteilt;768 sie sollen nur einfache Diener des Staates sein und werden daher durch das Los aus der Zahl aller Bürger auf ihren Posten berufen, um ihn – in der Regel wenigstens – nach Jahresfrist wieder zu verlassen.769

Daß ein Staat, der das ganze äußere und innere Leben des Volkes einer derartigen Bevormundung unterwirft, in dem, um mit Plato zu reden, »womöglich nichts ohne Aufsicht bleiben soll«,770 zugleich das lebhafteste Interesse daran hat, die Wirkungen seines Erziehungs- und Bevormundungssystems[212] nicht durch unkontrollierbare Einflüsse von außen gefährden zu lassen, liegt auf der Hand. Daher bildet den logischen Abschluß des ganzen Systems eine scharfe Überwachung des Reise- und Fremdenverkehres, welche durch eine weitgehende Beschränkung der Freizügigkeit jede »Vermengung der Sitten«, jedes Eindringen unliebsamer Neuerungen aus der Fremde zu verhüten sucht.771

Vor dem vierzigsten Lebensjahre soll überhaupt kein Bürger außer Landes gehen dürfen und auch dann nur im öffentlichen Auftrag oder im öffentlichen Interesse. Man reist entweder als Herold, als Gesandter oder als Festabgeordneter zu den vier großen Nationalspielen, oder man sucht durch das Studium der in anderen Staaten bestehenden Verhältnisse und durch die persönliche Bekanntschaft mit hervorragenden Geistern des Auslandes seine Kenntnisse und Erfahrungen zu vermehren, um dann desto erfolgreicher an der Vervollkommnung des eigenen Staates mitwirken zu können: denn man erhält so einerseits die Möglichkeit, das vereinzelte Gute, das die Fremde bietet, sich anzueignen, anderseits fehlt es dann nie an Männern, welche die Jugend aus eigenen Anschauungen zu belehren vermögen, daß im großen und ganzen die Institutionen aller anderen Staaten schlechter sind als die heimischen.

Die Festgesandten werden aus der Zahl der körperlich und geistig tüchtigsten Männer von der Regierung ausgewählt. Wer als »Beobachter« von Land und Leuten (ϑεωρός) reisen will, hat dazu die obrigkeitliche Erlaubnis nötig, die ihm erteilt wird, wenn er mindestens fünfzig und nicht über sechzig Jahre alt ist und durch hervorragende bürgerliche und militärische Tugenden genügende Garantien dafür bietet, daß er einerseits seine Mitbürger im Auslande würdig vertreten, anderseits gegen korrumpierende fremde Einflüsse unzugänglich sein wird.

Ist ein solcher Beobachter heimgekehrt, so hat er sich sofort in die »zur obersten Aufsicht über die Gesetze« bestehende Ratsversammlung zu begeben, welche wir als den sogenannten nächtlichen Rat noch kennen lernen werden. Hier hat er förmlich Rechenschaft abzulegen und seine Erfahrungen über Gesetzgebung, Erziehung und Jugendbildung mitzuteilen. Ist der Eindruck des Berichtes auf die Versammlung ein günstiger, erscheint ihr der Heimgekehrte an Einsicht und Tugend gewachsen, so werden ihm öffentliche Ehren zuteil. Zeigt sich aber, daß er im Ausland »verdorben« wurde, so wird er von aller Teilnahme am öffentlichen Leben ausgeschlossen. Er hat in äußerster[213] Zurückgezogenheit zu leben und sich sorgfältig vor jeder Äußerung oder Handlung zu hüten, die ihn in den Verdacht bringen könnte, auf Neuerungen in Gesetzgebung und Erziehung zu sinnen. Fügt er sich diesem Zwange nicht, so soll er mit dem Tode bestraft werden. (!)772

Was den Verkehr mit Fremden im eigenen Lande betrifft, so werden vier Arten von Reisenden zugelassen. Erstlich die regelmäßig jeden Sommer wiederkehrenden Handelsleute, die »gleich den Zugvögeln über das Meer geflogen kommen« und, nachdem sie ihre Geschäfte erledigt, das Land wieder verlassen. Sie werden von der Polizeibehörde in öffentlichen, außerhalb der Stadt gelegenen Gebäuden untergebracht und einer sorgfältigen Überwachung unterworfen. Dann diejenigen, welche zur Teilnahme an Festdarstellungen und musischen Aufführungen kommen. Sie sollen für die Zeit dieser Aufführungen gastfreundliche Aufnahme in den zu den Tempeln gehörigen Herbergen finden, wo Priester und Tempeldiener für ihre Bewirtung zu sorgen haben. Ferner die Gesandten fremder Staaten, welche Gäste des Staates sind. Sie sollen bei keinem andern Bürger Wohnung nehmen als bei den Strategen, Reiterobersten und Hauptleuten, welche ihr Amt ohnehin in nähere Berührung mit dem Ausland bringt.773 Endlich – die seltenste Art – Fremde, die zur Bereicherung ihres Wissens in ähnlicher Absicht reisen wie die »Beobachter« des Gesetzesstaates und welche für die ernsten Absichten ihrer Reise dem Staate schon durch ihr höheres Alter eine gewisse Bürgschaft gewähren. Sie finden uneingeladen gastfreie Aufnahme bei dem Vorstande des Erziehungswesens oder denjenigen allseitig erprobten und eine der wichtigsten Vertrauensstellungen im Staate774 einnehmenden Bürgern, denen seinerzeit von der gesamten Bürgerschaft der höchste Tugendpreis, die Bekränzung mit dem Lorbeer zuerkannt worden war.775 Durch diese Regelung des Verkehrs hofft der Gesetzesstaat die rechte Mitte gefunden zu haben zwischen der Freizügigkeit in Staaten wie Athen und der rigorosen Art der Absperrung, wie sie von Ägyptern und Spartanern gehandhabt werde. Er will sich nicht durch die »Verbannung der Fremden von seinen Tischen und Altären« oder durch die verhaßte Praxis der Fremdenaustreibungen in den üblen Ruf einer rohen und ungeselligen Gesinnung bei der Mitwelt bringen, auf deren Achtung er den höchsten Wert legt.776


Quelle:
Robert von Pöhlmann: Geschichte der sozialen Frage und des Sozialismus in der antiken Welt, München 31925, Bd. 2, S. 191-214.
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