Goldene Bulle

[301] Goldene Bulle heisst das von Kaiser Karl IV. im Jahr 1356 erlassene Verfassungsgesetz. Zur Beratung desselben waren die Stände 1355 auf einen Reichstag nach Nürnberg entboten worden; am 10. Januar 1356 publizierte der Kaiser in öffentlicher Reichsversammlung die in 23 Kapiteln zusammengefassten Beschlüsse über die Kaiserwahl, die[302] Vorrechte der Kurfürsten im Reiche und einige Verhältnisse des Landfriedens. Da sich bald nach der Publikation Widerspruch und Unzufriedenheit gegen einige Bestimmungen erhob, wurde in demselben Jahre auf einem Reichstag zu Metz ein Nachtrag in 7 Kapiteln festgestellt. Das Gesetz wurde in mehreren Exemplaren für die Kurfürsten und die Stände ausgefertigt und mit dem goldenen Siegel versehen, daher der Name goldene Bulle; es heisst auch Carolina.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 301-302.
Faksimiles:
301 | 302
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