Junker

[465] Junker, mhd. junc-hêrre, junc-herre, dann junkher, im 16. Jahrhundert gewöhnlich Junker, bezeichnet als Gegensatz zu altherre zunächst den Sohn aus adligem Geschlecht, gegenüber dem als Senior fungierenden Vater, und wechselt mit Knabe und Knecht. Später geht die Bezeichnung als Titel auch auf unadelige Kreise über, zunächst auf hervorragende städtische, als Sohn des gewerbtreibenden Bürgers und Kaufmanns; in Hamburg heisst so der jüngste Bäckerknecht. Da der Teufel gern in edelmännischer Kleidung beschrieben wird, heisst er oft ebenfalls Junker.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 465.
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