[186] Junker, 1) sonst einer der jüngeren Prinzen regierender Herren; 2) junger Edelmann; 3) Landedelmann, welcher keinen besonderen Titel hat; 4) in manchen Armeen der Portepéefähnrich, dessen Stellung die Übergangscharge von dem Unteroffizier- zum Offizierstande bildet, 5) Nachbier beim Weißbierbrauen; 6) im Spiele Toccadille unter Dreien derjenige, welcher müssig zusehen muß.