Junker [1]

[186] Junker, 1) sonst einer der jüngeren Prinzen regierender Herren; 2) junger Edelmann; 3) Landedelmann, welcher keinen besonderen Titel hat; 4) in manchen Armeen der Portepéefähnrich, dessen Stellung die Übergangscharge von dem Unteroffizier- zum Offizierstande bildet, 5) Nachbier beim Weißbierbrauen; 6) im Spiele Toccadille unter Dreien derjenige, welcher müssig zusehen muß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 186.
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