Heraclius, SS. (6)

[653] 6SS. Heraclius, Paulinus et Benedimus, MM. (15. Mai). Diese hhl. Martyrer, von denen der Letztere vielleicht Menedemus heißt, werden im griech. Menologium als Bürger von Athen bezeichnet, die durch regen Glaubenseifer sich so hervorthaten, daß viele ihrer Mitbürger auf ihr Zureden sich zum Christenthum bekannten. Vor den Richterstuhl gezogen, legten sie ein herrliches Bekenntniß ab, indem sie Christum als Gott und den Schöpfer des Universums priesen. Als sie auf der Folterbank alle Martern geduldig und ohne Wanken übertrugen, wurden sie zum Feuertod verurtheilt, in welchem sie mit ihren Schülern ihren Glauben besiegelten. Nach Andern hätte die Flamme sie unberührt gelassen, worauf sie durch das Beil getödtet worden wären. Ueber die Zeit ihres Martyrthums haben wir keinen Anhaltspunkt. Doch scheinen sie spätestens im dritten Jahrhundert gelitten zu haben. (III. 453.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 653.
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