Ludovicus Alamandus, B. (20)

[937] 20B. Ludovicus Alamandus (Alemandus), (16. Sept.), der 103. Bischof von Arles und Cardinal der römischen Kirche mit dem Titel zur hl. Cäcilia. Er wurde im J. 1381 oder 1382 in Frankreich, nach den meisten Quellen im Flecken Arbent (Arbenicium) im Dep. Ain, von vornehmen Eltern geboren. Wegen seiner Tugenden und großen Gelehrsamkeit wurde er schon in seiner Jugend zum Canonicus von Lyon ernannt. Als Doctor und Magister wohnte er dem Concil von Constanz im J. 1414 und wahrscheinlich auch schon dem zu Pisa im J. 1409 bei. Hierauf wurde er Abt zum hl. Petrus de Turribus in der Diöcese Puy en Velay (Aricium seu Podium in Velaunis). – Im J. 1424 wurde er Erzbischof von Arles und im J. 1426 Cardinal. Auf dem Concil zu Basel, auf welches er nach oft aber immer vergeblich vom Papste Eugen IV. verlangter Erlaubniß durch heimliche Flucht von Rom im J. 1433 sich begab, wurde er wegen seiner Glaubenskraft und Wissenschaft, nachdem alle übrigen Cardinäle das Concil verlassen hatten, im J. 1438 mit der 31. Sitzung zum Präses ernannt. Der Boll. Stilting erzählt ausführlich sein Wirken auf dem Concil. Im J. 1440 entsetzte ihn Papst Eugen IV. des Erzbisthums Arles, und bald nachher büßte er auch seine übrigen Pfründen ein. Uebrigens hatte der Selige für die Verschönerung der Cathedrale von Arles durch Neubauten viel gethan. Er war insbesondere ein eifriger Verfechter des Dogmas von der unbefleckten Empfängniß Mariens und ein großer Verehrer der Heiligen und ihrer Reliquien. Die Tugenden der Barmherzigkeit, Freigebigkeit, Sanftmuth, Geduld und Abtödtung schmückten sein Leben, das er im J. 1450 zu Salon beendete. Sein Leichnam wurde nach Arles gebracht. Gott verherrlichte seinen Diener durch viele Wunder. Papst Clemens VII. beatificirte ihn im J. 1527. In Arles und zu Hautcombe (Alta Cumba) in Savoyen wurden nach seiner Seligsprechung ihm zu Ehren Capellen erbaut, und er erhielt ein Officium mit eigenen Orationen und den Lectionen der zweiten Nocturn. Im J. 1752 wurden die Reliquien besichtigt und unversehrt befunden. (V. 436).


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 3. Augsburg 1869, S. 937.
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