Patroclus, S. (4)

[702] 4S. Patroclus (19. Nov.), frz. Parre, Recluse in Berry (Ducatus Bituricensis), welcher daselbst aus einer gut bemittelten Familie stammte und in seiner Jugend die Heerde seines Vaters hütete. Später widmete er sich dem Studium und wurde in das Haus eines Großen am Hofe Childeberts in Paris aufgenommen. Unterdessen war seine Mutter Wittwe geworden und rief den Sohn nach Hause. Bald darauf ließ er sich aber durch den Bischof Arcadius von Bourges die Tonsur ertheilen. Anfangs lebte der heilige Patroclus in Genossenschaft mit andern Geistlichen, und war offenbar gesonnen, sich der Seelsorge zu widmen, da er auch die andern Weihen, einschließlich der Diakonatsweihe, empfing, er zog sich aber später in den Flecken Neris zurück, wo er zu Ehren des heil. Martin ein Bethaus erbaute und sich neben strengen Bußwerken mit dem Unterrichte der Kinder beschäftigte. Bald erkannte man in der ganzen Umgegend seine Heiligkeit und brachte ihm von überallher Besessene, die er befreite. Die Sehnsucht, in der Welt ungekannt und ungeehrt zu leben, bewog ihn aber, nachdem er bei seinem Bethause ein Kloster für eine Genossenschaft frommer Frauen hergestellt hatte, den Flecken Neris zu verlassen. Er nahm nur Zimmermannswerkzeuge mit, um in irgend einem Walde eine Zelle zu bauen, und brachte diesen Vorsatz zur Ausführung. Ungefähr fünf Stunden von seiner neuen Zelle erbaute er das Kloster Colombier, ohne jedoch selbst einzutreten, um seine stille Abgeschiedenheit nicht verlassen zu müssen. Zur Priesterwürde erhoben, verdoppelte er seine Bußübungen. Er trug ein härenes Bußkleid, trank niemals Wein und aß nur Brod, das er mit Salzwasser befeuchtete. Das Gebet unterbrach er nur, um die hl. Schrift zu lesen, oder irgend einer Arbeit sich zu unterziehen. Er starb um d.J. 577, nach 18 Jahren strengsten Bußlebens. An seinem Grabe zu Colombieres geschahen verschiedene Wunder. In den gallischen Martyrologien ist sein Fest auf den 19. Nov. angegeben. (Mg. But.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 4. Augsburg 1875, S. 702.
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