Pius, V., S. (3)

[935] 3S. Pius, V., Papa Conf. (1. al. 5. Mai). Der hl. Papst Pius V. hieß nach seinem Familiennamen Michael Ghislieri und war am 17. Jan. 1504 zu Bosco, im Bisthum Tortona, geboren. Seine Eltern hießen Paul und Dominica und waren von unbemitteltem Stande, weßhalb sie beabsichtigten, den Sohn ein Handwerk lernen zu lassen. Ohne ihr Zuthun fügte es aber die göttliche Vorsehung, daß er bei den Dominicanern zu Voghera (Irea) studiren und daselbst das Ordenskleid in einem Alter von 15 Jahren anziehen konnte. Der junge Dominicaner kam jetzt nach Vigevano in's Noviciat. Ungeachtet seiner Jugend zeigte er eine musterhafte Frömmigkeit, verbunden mit, dem demüthigsten und bereitwilligsten Gehorsam. Neben den allgemeinen Ordensvorschriften, die er mit äußerster Strenge beobachtete, übte er frühzeitig noch außerordentliche Abtödtungen, Andachten und Nachtwachen. In der Nähe des Allerheiligsten, an den Stufen der Altäre opferte er dem Heilande sein Herz und sein Leben und erbat er sich die nothwendige Gnade, die gemachten Versprechungen zu halten. Im J. 1528 empfing er zu Genua die hl. Priesterweihe. Sechzehn Jahre lang, bis zum J. 1544, war er sodann Lector in der Philosophie und Theologie. Er fuhr aber fort, Ordensregeln zu Genua, Vigevano, Camino, Alba u.s.f. namentlich die Clausur, die hl. Armuth und den Gehorsam mit größter Aengstlichkeit zu erfüllen. Alle seine Reisen machte er zu Fuß. Nach Rom kam er zum ersten Mal i. J. 1550, wo er die Novizen zu unterrichten und zu leiten hatte. Später wurde er, ungeachtet seines aufrichtigen Sträubens, öfter zum Prior gewählt. Zum Inquisitor für Como, Mailand und die Lombardei ernannt, übte er sein Amt, keine Gefahr fürchtend, mit großer Strenge und gewissenhaftester Treue, namentlich im Veltlin und der Grafschaft Cleven, von wo aus die Ketzerei in Italien einzudringen drohte. Im J. 1551 wurde er zum General-Commissär der Inquisition ernannt. Im J. 1556 erhielt er durch Papst Paul IV. den bischöflichen Stuhl der vereinigten Kirchen von Nepi und Sutri, und wurde im nächsten Jahre zum Cardinal und General-Inquisitor erhoben. Er nannte sich von Alessandria, weil sein Geburtsort in der Nähe dieser Stadt lag. Als Cardinal erfüllte er mit rücksichtsloser Freimüthigkeit seine Pflicht als Rathgeber des Papstes, dem er auch in Lieblingsangelegenheiten fest entgegen trat, wenn dabei das Wohl der Kirche in Frage stand. Als man ihm einst mit Haft in der Engelsburg drohte, gab er zur Antwort, er werde alsbald in seine Zelle zurückkehren, wenn ihm verboten sein sollte, der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. Als Bischof zu Mondovi in Piemont hatte er seit dem J. 1559 die schöne Aufgabe, als Friedensstifter zu wirken, und das Verdienst, unverdienter Weise den Haß der Parteien auf sich zu ziehen. Es war bei ihm Lebensgrundsatz, was er als Pflicht erkannte, müsse er thun, wenn auch der Erfolg nach menschlicher Berechnung entgegengesetzt war. Dennoch erzielte er hier durch die Kraft seiner Gebete, seiner Worte und seines Beispiels die schönsten Erfolge. Als Papst Pius IV. i. J. 1565 gestorben war, lenkte der hl. Carl Borromeus die Stimmen der Wähler auf den Heiligen. Alles freute sich; er allein trauerte, nahm aber endlich im Vertrauen auf Gott die Wahl an und nannte sich Pius V. Seine Pflichttreue sieht man schon daraus, daß er in Allem, was Regierungssachen und die Zucht betraf, selbst sehen und hören, niemals aber auf das bloße Referat, selbst des vertrautesten Mannes, ein Urtheil gründen oder eine Maßregel treffen wollte. Zunächst wollte er (vgl. 1. Tim. 3,5.) Ordnung in seinem eigenen Hause haben. Aller Luxus und Müssiggang sollte vermieden werden und heilige Beschäftigungen, ernste Studien an deren Stelle treten. Dreimal in jeder Woche mußten die Kleriker theologische Vorträge hören, und sich ausweisen, daß sie das Studium und die Lesung der heiligen Väter betrieben. Die seidenen Kleider wurden verpönt, heilige Sitten aber auf jede Weise befördert. Die Zahl der Diener wurde auch bei den Cardinälen auf das Nothwendige [935] beschränkt, aller bloß äußere Glanz erfreute sich nie der Begünstigung, nur in dringenden Fällen der Duldung des Papstes. In ähnlicher Weise handhabte er in ganz Italien die Kirchenzucht. Ordentliche u. außerordentliche Visitatoren besuchten die Bisthümer, Klöster, Kanonikate und sämmtliche kirchlichen Anstalten. Die Residenzpflicht der Bischöfe beaufsichtigte er so genau, daß er die Säumigen sofort entsetzte. Die Feier des Gottesdienstes und der Festtage erneuerte er in ihrer ganzen Majestät. Er drang mit allem Ernste darauf, daß die Pfarrer im Orte ihrer Pfarrei anwesend seien, und selbst dann im Pfarrhause wohnen, wenn sie zugleich Kanoniker sind, daß die Geistlichen von Würfelspiel, Tanz, Komödie und Wirthshäusern sich entfernt hielten, und zu keinen Geschäften oder Dienstleistungen erniedrigten, welche mit dem priesterlichen Amte nicht verträglich sind. Die Ordensvorstände erhielten Verhaltungsbefehle zur genauen Vollziehung der Statuten und Ordensregeln. Namentlich verschärfte er die kirchlichen Bestimmungen über die Clausur der Klosterfrauen und bedrohte selbst die Bischöfe, welche ihnen ohne gegründete Ursache den Ausgang gestatteten, mit der Excommunication. Das Institut der Inquisitoren suchte er zu verbessern, beziehungsweise zu verschärfen, indem er die Zahl der ihm vorgesetzten Cardinäle von sechs auf acht vermehrte, und zwar mit der Bestimmung, daß jedesmal der Majoritätsbeschluß Geltung haben solle, gegen drei überführte Ketzer aber den Verbrennungstod in Anwendung kommen ließ. Wer das Amt der Inquisition hindert, die Zeugen oder Ankläger beleidiget, die Gefangensetzung der Schuldigen verbietet, ist der Majestätsbeleidigung schuldig und selbst als Häretiker zu behandeln. Dagegen erneuerte er auch gegen falsche Ankläger, die es wissentlich und boshafter Weise waren, die poena talionis, d.h. es sollte sie die nämliche Strafe treffen, die auf das Verbrechen gesetzt war, dessen sie Andere grundlos angeklagt hatten. Gegen den Mißbrauch unbegründeter, oft mit simonistischen Nebenabsichte verquickter Resignationen auf geistliche Pfründen erließ eine eigene Constitution. Ebenso widerrief er, im Anschlusse an die Bestimmungen des Concils von Trient alle Ablässe, die eine Geldleistung einschlossen. Noch i. J. 1566 ließ er den römischen Katechismus erscheinen, welchem i. J. 1568 das verbesserte Brevier und im J. 1570 das verbesserte Meßbuch folgte. Man verdankt ihm die schönste und beste Ausgabe der Werke seines großen Ordensgenossen, des hl. Thomas von Aquinden er auch zum Kirchenlehrer erhob. Abweichungen vom Glauben suchte er jedesmal sogleich beim Entstehen zu erdrücken. Daher verdammte er i. J. 1567 eine große Anzahl (79) Sätze, welche der Löwener Theologe Michael Bajus theils wirklich vorgetragen hatte, theils aber dem Sinne nach in seinen Schriften enthalten waren, bewies jedoch zugleich gegen ihren Urheber die größte Schonung. Gegen die öffentliche Unsittlichkeit verfuhr er mit unerhörter Strenge. Personen, die notorisch der Prostitution ergeben waren, wurden aus der Stadt verwiesen und im Betretungsfalle öffentlich gezüchtigt. Als man ihm einwendete, durch so große Strenge könne das Uebel leicht größer gemacht werden, befahl er ihre Einschließung und verbot ihnen, sich in der Stadt sehen zu lassen. Personen, die in diesem schändlichen Gewerbe starben, sollten auf der Düngerstätte begraben und der Sacramente und kirchlichen Einsegnung beraubt werden. Der Senat, welcher durch diese und ähnliche Maßregeln die Stadt in ihren Einkünften beeinträchtiget glaubte, erhielt vom Papste zur Antwort: er werde in dieser Strenge nicht nachlassen, im Verhinderungsfalle aber den römischen Stuhl anderswohin verlegen. Auch sonst führte er nämlich eine strengere Sittenpolizei ein, namentlich beschränkte er das Wirthshaussitzen und übermäßige Spielen und Trinken. Er wollte lieber, daß die Staatseinkünfte weniger würden, als daß die Schwelgerei fortbestehe. Ferner gab er für den ganzen Kirchenstaat Verordnungen, um die Ueppigkeit in Gastmahlen und Kleidertracht zu unterdrücken. Hingegen schaffte der Heilige auch manche Abgaben und Gefälle ab oder verringerte sie, und suchte die Prozeßführung so viel wie möglich zu vereinfachen und abzukürzen. Als der christlichen Frömmigkeit wiederstrebend verbot er die Stiergefechte. Den Aerzten verbot er, die Kranken zu besuchen, welche nach dem dritten Besuche sich nicht zum Empfange der heil. Sacramente bereit zeigten. Sogar die zum Tode [936] verurtheilten Verbrecher vergaß er nicht, sondern verlangte, daß ihnen die Richter Zeit und Gelegenheit bieten sollten, die heil. Wegzehrung zu empfangen. Um dem Räuberunwesen zu steuern, machte er die Verordnung, daß die Gemeinden oder Herrschaften, in deren Gebiet Jemand ausgeplündert wurde, den Schaden vergüten mußten, damit sie desto wachsamer seien, keine Räubereien unter sich aufkommen zu lassen. Deßgleichen forderte er die Fürsten auf, bewaffnete Schiffe auf dem Meere zu halten zur Vertheidigung gegen die Seeräuber, und ließ selbst feste Thürme am Ufer bauen zum Schutze der Einwohner, wenn Seeräuber ins Land einfielen. Den Schiffbrüchigen, verordnete er, solle man bereitwilligst zu Hilfe kommen; wer es geflissentlich und boshafter Weise unterlasse, solle wie die Majestätsverbrecher bestraft werden. Außerdem stellte er sie gegen unchristliche Beraubungen unter den besondern Schutz des Gesetzes und schaffte jede Art Sclaverei vollständig ab. Dann verbesserte er die Gerichtshöfe, ordnete Visitationen der Gefängnisse an, und belegte leichtsinniges und betrügerisches Schuldenmachen, auch das Beschneiden der Münzen, mit schweren Strafen. (Dieß und Anderes haben wir beinahe wörtlich der schönen Lebensbeschreibung des hl. Papstes von A. Stolz entnommen.) Nicht minder streng, in besonders schweren Fällen mit Güter-Confiscation und Todesstrafe, bedrohte er die ungerechten und hinterlistigen Angriffe auf die Ehre und den guten Namen des Nächsten durch Schmähschriften, Pasquille und selbst anonyme Briefe. Da er mit diesen Maßregeln schon im ersten Jahr den Anfang machte, so fehlte es nicht an Zeichen offener Unzufriedenheit. Der hl. Papst aber sagte nur: »Vertrauen wir auf Gott, und handeln wir unter seiner Hülfe so, daß die Römer mehr bei unserm Tode als bei unserer Erwählung betrübt sind«, ein Wunsch, der nicht ganz in Erfüllung ging, weil viele Römer sein strenges Regiment nicht ertragen konnten. Aller Hilfsbedürftigen nahm er sich väterlich an. Eine besonders rege Sorgfalt trug er für die Armen. Er ließ sich ein Verzeichniß aller Unterstützungsbedürftigen herstellen und half jedem so viel er vermochte. Die Gewohnheit, Gold und Silber unter das Volk zu werfen, schaffte er ab, und ließ überhaupt alle Summen, die man bei der Erwählung und Krönung eines neuen Papstes zur Belustigung des Volkes zu verschwenden pflegte, an die Armen, Spitäler etc. austheilen. Die Waisenkinder nahm er in besondern Schutz, ließ sie sammeln und erziehen. Zum Unterricht und für die Bekehrung der Juden bestimmte er fortan ein eigenes Haus, und erließ i. J. 1571 eine Bulle, in welcher er die Seelsorger hiefür verpflichtete. Er hatte in der That die Freude, einige bekehrte Juden zu taufen. Sein Eifer und seine Hirtensorgfalt erstreckte sich pflichtgemäß über die ganze Christenheit. Die damals immer weitere Ausdehnung gewinnende Ketzerei fand an ihm einen unerschrockenen und muthigen Bekämpfer. An alle Höfe schickte er seine Gesandten, in alle gefährdeten Kirchen eifrige Missionäre, um den katholischen Glauben zu erhalten oder wieder herzustellen. Ihm hatte Avignon und das Venaissin es zu danken, daß die Häresie dort gar nicht in Aufnahme kam, Frankreich und die südlichen Niederlande aber, daß sie im Verhältniß zu Deutschland nur wenig angesteckt wurden. Er gab Verordnungen, um allen Unfug in den Kirchen, z.B. Schwätzen und Betteln, und das Markthalten an Festtagen abzuschaffen. Alle bezüglich der Zeit, in welcher die hl. Messe gelesen werden darf, (von der frühen Morgenröthe oder beginnenden Arbeitszeit bis Mittags) früher bestandenen, zum Theil durch besondere Privilegien geschützten Abweichungen hob er auf. Zugleich sendete er in alle Länder der katholischen Kirche Aufforderungen, Schulen zu errichten, um die Jugend in der christlichen Religion zu unterweisen. Den Dominicaner-Nonnen von St. Sixtus dem ältern (vecchio) erbaute er auf dem Monte Magnanapoli, um sie der schlechten Luft an der appischen Straße zu entziehen, eine neue Kirche sammt Kloster. Nach Deutschland schickte er den eben aus Polen zurückkehrenden Cardinal Commendone, damit er die Beschlüsse des Concils von Trient bekannt mache und den Kaiser Maximilian II. und die Reichsfürsten bewege, zu ihrer Durchführung mitzuwirken, eine Sendung, die im J. 1568 wiederholt wurde. Die Errichtung von geistlichen Seminarien, das Verbot ketzerischer Bücher und die Verbreitung guter katholischer Schriften wurde durch ihn [937] mit allem Eifer betrieben. Mit besonderer Strenge verfuhr er gegen den Erzbischof von Köln, dem er sogar mit Entsetzung von der Kurwürde drohte, wenn er sich noch länger weigerte, das Concil anzuerkennen. Es darf der Wachsamkeit dieses hl. Papstes zugeschrieben werden, daß wenigstens ganz Oesterreich dem katholischen Glauben erhalten blieb und neue Abfälle überhaupt nicht mehr stattfanden. Der heil. Papst sorgte aber nicht bloß für die Kirchen Europas, sondern seine Hirtensorgfalt erstreckte sich auch über Amerika, bis nach Indien und Japan, wo die Missionäre und ihre Bekehrten längere Zeit nur von den Mitteln lebten, welche er ihnen zuschickte. Um den Regular-Klerus anzueifern, die Missionsthätigkeit unter den Heiden zu betreiben, gab er ihnen das später von Papst Innocenz X, wieder zurückgenommene Indult, unabhängig von den Ordinarien Seelsorgestellen zu unterrichten und zu verwalten. Die alljährliche Ercommunication der Häretiker am grünen Donnerstage (bulla in coena Domini) wurde auch unter dem heil. Pius V. vollzogen und in einigen Bestimmungen verschärft. Er befahl sogar ihre Bekanntmachung in den bischöflichen Kirchen des ganzen Erdkreises, ohne jedoch mit dieser Anordnung durchzudringen, da sogar Spanien und Venedig sich mit Erfolg widersetzten, während der Papst sich durch die Kardinäle vorzüglich wegen der dem ganzen Abendlande durch die Türken drohenden Kriegsgefahr von den bereits beschlossenen strengeren Maßregeln abbringen ließ. Besonders streng verfuhr er i. J. 1569 gegen die Juden, als die Klagen des Volkes gegen sie wegen Wuchers, Begünstigung von Räubern und Diebsgesindel, Aberglaubens, Wahrsagerei und ähnlicher Geldguetten immer lauter wurden. Sie mußten innerhalb drei Monaten die päpstlichen Staaten verlassen; nur die Juden, welche zu Rom und Ancona wohnten, die unter besondere Aufsicht gestellt wurden, waren hievon ausgenommen. Außerdem unterstützte er (W.W. K.-L. VIII. 484) den Kampf des französischen Hofs gegen die Hugenotten sogar durch besondere Hilfsvölker, nährte den Eifer Bhilipp's II. von Spanien gegen die Ketzerei, suchte die unglückliche Maria Stuart zu retten und zu trösten und sprach feierlich den Bann über die tückische und heuchlerische Königin Elisabeth aus. Von Nepotismus wußte er nichts, und suchte er mit Aengstlichkeit auch den Schein derselben zu vermeiden. Seine Demuth war so groß, daß er öfter daran dachte, vom päpstlichen Stuhl herabzusteigen, und in der ärmlichen Dominicanerzelle den Rest seiner Tage zu verleben. In der Bulle gegen die Königin Elisabeth bezüchtiget er sie der größten Schandthaten und der Begünstigung aller Kirchenfeinde. Sie habe, obwohl unrechtmäßige Prätendentin, sich in ganz England die Rechte und die Autorität des Oberhaupts der Kirche angemaßt, und dadurch den kathol. Glauben in jenem Lande dem Untergange nahe gebracht. Sie habe die rechtmäßigen Hirten, Bischöfe und Priester abgesetzt, vertrieben und bis in den Tod verfolgt und sich als die alleinige Gebieterin in geistlichen u. weltlichen Dingen erklärt, deßhalb sei sie und ihre Anhänger wegen offenbarer Ketzerei als von der Einheit des Körpers Christi losgeschnitten und jeglichen Rechtes auf die Regierung entsetzt zu erachten, und zugleich allen Katholiken verboten, ihren Gesetzen und Anordnungen Gehorsam zu leisten. Johannes Felton, welcher die Excommunications-Sentenz am bischöflichen Palaste zu London anzuschlagen gewagt hatte, büßte dafür mit einem grausamen Tode. Ueberhaupt nahm von setzt an die Grausamkeit der Königin so sehr zu, daß selbst die Protestanten darüber in Entsetzen geriethen. Die unter ihr stehenden Länder waren von setzt an für den katholischen Glauben verloren. Ob es besser gewesen wäre, wenn der heil. Papst diese strenge Maßregel nicht ergriffen hätte, haben die strengern Beurtheiler derselben uns nicht gesagt. Er glaubte sich verpflichtet, so zu verfahren, wie er verfuhr, und hoffte von seinem Verfahren einen guten Erfolg, eine Hoffnung, die allerdings ins Gegentheil umschlug. Dagegen hatte er die Freude, daß unter seiner Regierung am 7. October 1571 die durch ihn gewonnene und vereinigte Seemacht der Spanier, Venetianer und anderer italienischer Staaten den Türken bei Lepanto eine empfindliche Niederlage beibrachte. Am nämlichen Tage, als er mit mehreren seiner Cardinäle arbeitete, unterbrach er plötzlich die Verhandlungen, und forderte die Anwesenden zum Danke auf, der durch Maria, »die Helferin der Christen«, die Macht der Türken gebrochen[938] habe. Zu ihrer Ehre setzte er aus Dankbarkeit dafür das Fest »Maria vom Siege« ein. Ebenso ließ die Bürgerschaft der Stadt in der Kirche St. Maria in Ara Coeli die reich geschmückte Holzdecke zu ihrer Ehre anfertigen, und mit dem von den Türken erbeuteten Golde vergolden. Der hl. Pius that Alles, was er that, im Glauben, aus Liebe zu Gott und seinen Mitmenschen. Wenn er streng urtheilte und handelte, so geschah es wegen der Rechenschaft, die dereinst Alle vor Gott ablegen müssen. Er fragte nie: was wird das oder jenes nützen? sondern immer nur: was muß ich thun? was will Gott? Den Willen Gottes aber suchte er in der Offenbarung, in den Concilien, in den Aussprüchen der hl. Väter, besonders seiner großen Vorgänger, in dem Rathe seiner Cardinäle und im Gebete zu erforschen. Das Gebet war seine beständige Uebung. Bei demselben war er so sehr in Gott versunken, daß man ihn nur durch Schütteln seines Kleides zu sich bringen konnte. Ohne das Gebet, pflegte er zu sagen, wäre ihm die Last und Gefahr des Papstthums unerträglich. Man kann sagen, daß er immer und überall, mitten unter den Geschäften, sich vor Gottes Angesicht befand, mit Ihm in heiliger Liebe verbunden blieb. Wenn er sein Zimmer verließ, küßte er jedesmal vorher die Füsse des Cruzifixes. Auf dasselbe hatte er, so zu sagen als seinen Wahlspruch, die Worte schreiben lassen: »Es sei fern von mir, mich zu rühmen, außer im Kreuze meines Herrn Jesus Christus.« Die hl. Mutter Gottes hatte er von Kindesjahren an zärtlich geliebt und geehrt und verharrte in dieser Uebung bis an sein Ende. Täglich las er voll Andacht die hl. Messe; seine tägliche Betrachtung aber war das Leiden unsers Erlösers. Wenn er betete, sah und hörte er nichts Anderes. Man erzählt auch, daß seine Andacht in der Feier des Gottesdienstes auf alle Beiwohnenden einen unbeschreiblichen Eindruck machte. Zu Ehren der hl. Mutter Gottes pflegte er alle Tage den Rosenkranz zu beten. Hatte ihm Jemand eine Wohlthat erwiesen, so blieb er allzeit dafür dankbar, und erstreckte seine Dankbarkeit auch auf die Kinder und Anverwandten seiner Wohlthäter. So ließ er z.B. an seinem Krönungstage einem armen Arbeiter, den er unter der Menge gesehen u. alsbald als denselben erkannt hatte, der ihn einmal, da ihn als Inquisitor die Nacht überraschte, bei sich beherbergt hatte, 500 Dukaten ausbezahlen. An seinen gewohnten Abtödtungen und Fasten hielt er fest bis zur letzten Stunde. Als der Arzt es anders wollte, sprach er: »Wollen Sie also, daß wegen zehn Tagen, die ich noch zu leben habe, eine seit sechzig Jahren eingehaltene Gewohnheit verletze?« Das ganze Jahr hindurch enthielt er sich vier Tage wöchentlich aller Fleischspeisen. Bei Tische war er gewohnt, neben der Leibesnahrung durch erbauliche Lesung auch dem Geiste Nahrung zu geben. Bei einer Hungersnoth zu Rom ließ er Getreide verkaufen und theils unentgeltlich, theils um einen sehr geringen Preis an die Armen vertheilen. Wenn er seinen Palast verließ, war er gewohnt, immer eine volle Geldbörse mitzunehmen, um nach Bedarf den Armen geben zu können. Die Spitäler besuchte er sehr oft in eigener Person, tröstete und beschenkte die Armen und Kranken, wusch ihnen die Füsse, küßte ihre Wunden, und bereitete sie selbst zu einem christlichen Tode vor. Die Einkünfte dieser frommen Anstalten, namentlich des Spitals zum hl. Geiste, vermehrte er durch die großmüthigsten Geschenke. Eine gewisse Geldsumme bestimmte er alljährlich zur Aussteuer armer Jungfrauen. Persönliche Kränkungen und Beleidigungen beachtete er nicht. Ein Spanier, der deßhalb zum Tode verurtheilt und aller seiner Güter verlurstig erklärt worden war, erhielt von ihm die großmüthigste Verzeihung. In seinem ganzen Benehmen zeigte er gegen Alle eine außerordentliche Milde und Sanftmuth, ohne im geringsten seiner Würde etwas zu vergeben. Besonders hörte er Leute geringen Standes gerne an, so lange sie mit ihm reden wollten. Er hielt streng an der Wahrheit, und jedes hinterlistige Versprechen war ihm derart zuwider, daß er es auch gegen Räuber und Mörder nicht anwenden wollte. Die Schmeichelei war ihm so verhaßt, daß Niemand im Scherz oder im Ernst ihm etwas Schmeichelhaftes zu sagen getraute. Daher vermied er auch, so weit er vermöge seiner hohen Würde konnte, alle äußerliche Pracht. So z.B. ließ er sich keine neuen Kleider machen, als er sein hohes Amt antrat, sondern bediente sich der Kleider seines Vorgängers, [939] des verstorbenen Papstes. Auch seine Zimmer waren nur ganz einfach eingerichtet. So that und befolgte er selbst, was er oft sagte: »Wer regieren will, muß an sich selbst anfangen.« Sehr erbaulich ist zu lesen, wie dieser heil. Papst sich auf seinen Tod vorbereitete. Da die Nierenschmerzen, an welchen er immer gelitten hatte, im Frühjahr 1572 sich so bedenklich steigerten, daß auf ärztliche Hilfe nicht mehr zu hoffen war, beschränkte er die letzten Tage seines Lebens nur mehr auf Werke der Frömmigkeit und Nächstenliebe. Indem er die Schmerzen seiner Krankheit mit christlicher Geduld übertrug (sein Gebet war: »Vermehre meine Schmerzen, o Herr, aber gib Geduld dazu«), besuchte er ein letztes Mal, größtentheils zu Fuß, die sieben Hauptkirchen der Stadt, und predigte ein letztes Mal am hl. Osterfeste, indem er zugleich sich vom römischen Volke, dem er alles Gute wünschte, verabschiedete. Drei Tage vor seinem Ende empfing er die hl. Sterbsacramente und verschied am 1. Mai d.J. 1572 in einem Alter von 68 Jahren. Hundert Jahre später wurde er durch Papst Clemens X. unter die Seligen, durch Clemens XI. aber i. J. 1712 unter die Heiligen eingereiht. Seine Leiche wurde anfänglich bei St. Andreas beigesetzt, von wo aus man sie nach Bosco überführen wollte. Indessen ruhen seine Ueberreste in St. Maria Maggiore, wo ihm durch Sixtus V. in der sogenannten Sixtinischen Capelle ein prächtiges Grabmal gesetzt ist. Bei St. Sabina, wo er längere Zeit gewohnt hat, bewahrt man verschiedene Gegenstände von ihm, z.B. Meßgewänder, Schärpen u. dgl. Sein Wohnzimmer daselbst ist in eine Kapelle verwandelt. Andere Reliquien des Heiligen, ein hölzernes Cruzifix, einzelne Gebeine, seine Mozetta u.a. befinden sich bei St. Apollinare. Auf Bildnissen ist er durch das Cruzifix mit der oben bezeichneten Inschrift kenntlich.72 (I. 616–719.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 4. Augsburg 1875, S. 935-940.
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