Uzanus

[632] Uzanus (8. Dec.), ein Priester zu Toulouse. S. Eusebius61. (El.)

1 So das »Stemma« bei Welser. Nach Andern (Waitz) war der heilige Ulrich der Zweitgeborene


2 In dieser Ansicht bestärkt uns hier die allgemeine Erfahrung, daß in fremden, weit entlegenen Orten gemeinhin größere Städte als Ortsbestimmungen angeführt werden, und die Bemerkung Raisers, daß civitas auch im Mittelalter nicht bloß Stadt, sondern auch Gau, Volksstamm bedeutet, und hiernach die Stelle: de civitate Augusta oriundus sum übersetzt werden muß: ich stamme aus dem Gebiete der Stadt Augsburg.


3 Zu Wittislingen wird täglich Morgens 2 Uhr geläutet, weil der heil. Ulrich zu dieser Stunde jedes Mal nach Dillingen in die Schule gegangen sei.


4 Nach Raiser (Denkw. 1824, S. 79) hatten die Bischöfe von Augsburg 5 Hofbeamte: Kämmerer, Marschälle, Truchsässe, Schenken und Küchenmeister, dann 4 Unterämter: ein Förgenamt (zur Schiffahrt und Fischerei), ein Unterschenkenamt, ein Triebelamt (womit die Aufsicht auf Mühlwerke (für Pilgrime und Arme).


5 Daß die Vita ihn Papst nennt, ist mit Unrecht beanstandet worden. Da sie erst geschrieben wurde, als Marinus den päpstlichen Stuhl bereits bestiegen hatte, konnte ihm Gerhardus, ohne von seinen Zeitgenossen mißverstanden zu werden, diesen Titel geben.


6 Gerhard gibt in seinem dermaligem Texte keine Zeitbestimmung, während es bei Gebhardus heißt: succedente tempore. Der sofortigen Uebernahme des Bisthums wäre schon das jugendliche Alter des Heiligen, der damals noch nicht Priester war, im Wege gestanden.


7 An der Synode zu Altheim im J. 931 (Naffler, S. 28) hat der heilige Ulrich nicht Theil genommen, weil eine solche in diesem Jahre überhaupt nicht stattgefunden hat. (Hefele, C.-G. IV. 560.)


8 Weder correptio noch correctio hat diese Bedeutung. Vgl. aber Koch, S. 37.


9 Sie wird öfter auch Elinsinda genannt, und soll die Wittwe eines in der Schlacht auf dem Lechfelde gefallenen Kriegers, nach Raiser wahrscheinlich eines bischöflichen Schirmvogtes gewesen sein.


10 Das Urtheil Welsers lautet: Sco, impuram nescio cujus nebulonis epistolam Udalrici aliquando nomine venditatam etc. (pag. 9 u. 10).


11 In der alten Nürnb. Chronik von Meysterlin (gest. um das J. 1490) heißt es: »Zwischen den zweien wassern (Lech und Wertach) ist kein ratz durch St. Ulrichs verdienen.« Diese Wohltthat hat also erst seid der sog. Reformation aufgehört. Noch jetzt wird die seinem Grabe entnommene Erde von den Gläubigen als Mittel gegen die Ratten in den Häusern aufbewahrt.


12 Man sehe außer den Boll. noch Mabillon (Saec. VI. t. 9. 759–777) und das fleißig geschriebene Buch: »Leben und Wunder-Thaten des hl. Ulrich. Augsburg und Freiburg. 1756.« Der Verf. hat sich nicht genannt, ist aber ein Mönch von St. Peter im Schwarzwalde.


13 Torstan = Thore-Steen, was so viel heißt als Statue des Thor, welchen die nordischen Völker als den Obersten der Götter anbeteten; er war für sie, was Jupiter für die Griechen und Römer.


14 Dieser Artikel ist der Hauptsache nach von Herrn Religionslehrer Grube in München bearbeitet. Die beigefügten Ergänzungen sind aus Jensens Schleswig-Holstein'scher K.-Gesch.


15 Der ehrwürdige Bischof Venno6 von Hamburg hat nie existirt, wie es auch nie einen Bischof Reginbert dort gegeben hat. Es ist der hl. Rem bert (Rimbert), gewählt am 4. Febr. 865 und gest. am 21. Juni 888 gemeint. Ihm folgte der hl. Adalgarius, welcher am 9. Mai d. J. 909 starb. Sein Nachfolger war der heil. Hoger, gest. 26. Dec. 915 (916). worauf der hl. Reginward folgte. Vgl. H.-L. I. 444.


16 Eine alte Kalenderregel heißt:


»Hat Urbanstag schön Sonnenschein,

Verspricht er viel und guten Wein.«


17 Zur Erläuterung dienen die hier einschlägigen Artikel: Euphemia5, Evagrius2.


18 Ritschl sagt insbesondere, daß die orthographischen Eigenheiten: MAIIESTAS, HVIIVS, ALIOVIIVS nach dem Jahre 500 nicht mehr vorkommen, und nicht Aechtheit der Inschrift unzweifelhaft machen.


19 Die Belegstelle setzen wir, um den Context nicht zu lange zu unterbrechen, hieher: Non autem praetereundum, nec silentio premendum esse videtur, quod in ore nostratum servatum religiosis frequenter colloquiis voltur, credibile etiam auvi verum aut verisimilimum non negatur. Denique plurima per opinionis conjecturam probantur esse conscripta, quibus tamen nulla unquam auctoritas refragata est.


20 So muß die Stelle: nulla ergo ratione credibile videtur unzweifelhaft übersetzt werden.


21 Die Stelle lautet: Plures autem rationis rum ducatu perspecta, vigilantius rerum orhujus Deo notae multitudinis genitricem, in qua sententia concordant procut dubio et hi, qui sanctum agmen misisse dicuntur et qui se suscepisse magnopere gratulantur. Der nachfolgende Satz beweist das Nämliche durch die an sehr vielen Orten Bataviens bestätigte Durchreise der heiligen Jungfrauen. Wie sollen wir es erklären, daß Friedrich, K.-G. D. hieraus den Schluß zieht, es sei gleich ungewiß, Orient kamen?


22 Daß der letzte Kurfürst von Cöln, Max Franz von Oesterreich, den Geistlichen der Erzdiöcese in Brevieren und Meßbüchern die 11,000 zu streichen gebot, bezeichnet sogar der Rationalist Schade (Ursulasage, S. 25) als »ärmliche und unhaltbare Polemik.«


23 Diese Jahrzahl müssen wir als eine Berichtigung der »Leidensgeschichte,« welcher am Schlusse das J. 238 beigesetzt ist, auffassen, da in so trüber Zeit die Hunnen in der Geschichte noch nicht genannt werden.


24 Bei Rettberg ist dieselbe gar nicht erwähnt; auch Floß im K.-L. von Aschbach gedenkt dieser Hauptquelle mit keinem Worte. Erst Friedrich hat sie, durch die Arbeit Kessel's aufmerksam gemacht, einer Würdigung unterzogen.


25 Papebroche sagt von den sogen. Offenbarungen des Joseph Herrmann: »Ich will lieber alles Erdenkliche leiden, als solche Dinge für himmlische Offenbarungen ansehen.« Und de Buck: »So viele Worte, so viel Unsinn.«


26 Diese Visionen sind im Tom. IX. Oct. der Boll. ausführlich zu lesen. In der Geschichte der hl. Elisabeth von Schönau wollte sie Papebroche nicht aufführen, wünschte aber, daß sie in der Beschreibung der hl. Ursula und ihrer Gefährtinnen vorgetragen werden möchten, obwohl sie fabelhaft seien.


27 Nach Lütolf, Gl.-B. S. 236 ist aber Deonotus eine schlechte Uebersetzung des keltischen Mannesnamens Dinoot.


28 Ein Bischof d. N. wird in's 3. Jahrh. gesetzt; er soll der Cölner Kirche 48 Jahre vorgestanden sein.


29 Gütige Einsendung des Herrn Religionslehrers Dr. Grube in München.


30 Gütige Einsendung des Herrn Maximilian Joseph Hölzl, Stadtpfarrkooperators in Lienz.


31 Die Reihenfolge der ersten hhl. Bischöfe von Toul ist nach der Gall. chr. diese: 1. Mansuetus um das J. 360, 2. Amon, 3. Alchas, 4. Celsinus, gest. im J. 445, 5. Auspicius, gest. im J. 478 oder 480, 6. Ursus, 7. Asper. gest. um das J. 500, 8. Albandus, um das J. 568, er war (Friedrich, K.-G. Deutschl.) noch im J. 549 auf dem Concil von Orleans gegenwärtig.


32 Wir benützten hier außer den Boll. und Raderus das Buch von Mittermüller: »Das Kloster Metten und seine Aebte«, S. 8–17.


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 5. Augsburg 1882.
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