[1⇒] 1. Zu keiner Zeit hat der allmächtige gütige Gott aufgehört, die Wunder Seiner Gnade zu erneuern und durch Verleihung geistiger und himmlischer Gaben die Unendlichkeit Seiner Güte zu erweisen. So hat Er, um die Gemüther der Menschen aus Lauheit und Sorglosigkeit zu reißen und sie zu heiligem Eifer für ihr ewiges Heil zu entflammen, dieselben seit Jahrtausenden nicht blos durch Worte zu bewegen, sondern auch durch Beispiele zu ziehen gesucht und uns daher in den Heiligen verschiedene Tugendbeispiele als eben so viele Heilmittel vor Augen gestellt, so daß Jeder nach seiner Schwachheit an dem für ihn passenden Beispiele sich aufrichte, belebe, stärke und auf diese Weise sein Heil in Sicherheit bringe. Daher gehen uns in der Nacht dieses Lebens so viele geistige Gestirne auf, als uns Großthaten der Heiligen vorgestellt werden, die in wunderbarem Wechsel im Laufe des Jahres so auf einander folgen, daß einer dem andern die Hände reicht und unsere Finsternisse erleuchtet. Wir lesen im alten Bunde (2. Mos. 13, 21. 22), daß der Herr vor dem Volke Israel herging, des Tags in einer Wolkensäule und des Nachts in einer Feuersäule, als dasselbe Aegypten verließ, durch das rothe Meer zog und in der Wüste wandelte. Dasselbe geschieht eigentlich auch heute noch; denn was ist die Feier des Gedächtnisses so vieler heiliger Martyrer und Bekenner anders, als ein Wandeln unter der Wolken- oder Feuersäule zum Durchgang durch dieses Leben, um von denen erleuchtet und entflammt zu werden, durch deren Blut wir unsern Weg geröthet sehen, durch deren Lehren wir die Hitze dieser Welt abkühlen müssen. Und damit wir nicht verzagen, als könnten wir das nicht erreichen, was jene erlangt haben, hören wir nicht blos von jungfräulichen Triumphen, sondern erblicken auch Wittwen und Eheleute, wie sie Palmen in den Händen tragen, und zwar nicht blos aus alter Zeit, sondern auch aus den jüngsten Tagen, so daß wir keine Entschuldigung haben, die wir durch so viele Heilmittel aufgerichtet werden.1
2. Indem wir nun im vorliegenden Werke die Sterne unseres geistigen Himmels der Reihe nach aufzählen – und zwar so viel möglich alle, nicht blos die hellleuchtenden, welche uns durch ihren Tugendglanz zum Guten entflammen, sondern auch die für unsere menschlichen Augen weniger sichtbaren, von denen wir kaum mehr als den Namen wissen, die aber jedenfalls vor Gott leuchten und, wenn wir sie näher kenneten, auch für uns hell glänzen würden – erachten wir es für angemessen, etwas Weniges über die Lebensbeschreibung der Heiligen selbst vorauszuschicken, und zwar
I. von den Acten der Martyrer und
Heiligen Gottes überhaupt;
II. von den verschiedenen Sammlungen
dieser Acten insbesondere, und
III. von den kirchlichen Heiligenbüchern
oder Martyrologien etc. etc.
3. In den ersten drei Jahrhunderten wurden die Christen von den Herrschern der [⇐1][2⇒] Welt als öffentliche Verbrecher angesehen, und der Name »Christ« war hinreichend, die Person den grausamsten Peinen und dem Tode Preis zu geben. Jeder Statthalter oder Richter hielt sich für befugt, die Christen überall, wo er sie nur antraf, mit Feuer und Schwert zu verfolgen, den wilden Thieren vorzuwerfen, an's Kreuz zu schlagen oder auf eine andere ihm beliebige grausame Art zu tödten Tertullian und die übrigen Apologisten entwerfen ein schauderhaftes Bild von den Christenverfolgungen und den unmenschlichen Todesarten, welche im Laufe derselben angewendet wurden. Dabei war die gerichtliche Procedur zwar manchmal ziemlich ausführlich, öfters aber ganz einfach und summarisch; denn das einfache Bekenntniß: »Ich bin ein Christ« galt in den meisten Fällen als hinreichende Ursache schneller oder langsamer Todesvollziehung. Die bei diesen Gerichten gepflogenen Verhandlungen nun, die Fragen der Richter und die Antworten der Christen, dann der Ausspruch des Urtheils, wurden kurz von dem Gerichtschreiber aufgefaßt oder von den gegenwärtigen Zeugen schriftlich aufgezeichnet. Diese Protokolle oder Register nennt man die »Martyrer-Acten« (Acta Martyrum), welche Benennung dann später auch auf die Lebensgeschichten der hhl. Bekenner und Jungfrauen, die nicht gemartert wurden, überging, weßhalb diese Lebensbeschreibungen schlechtweg Acta Sanctorum genannt werden, ohne daß ihnen in allen Fällen ein richterliches Gepräge oder der Charakter von öffentlichen Schriften zukäme.
4. Es läßt sich denken, daß die Christen sich sehnten, schriftliche Nachrichten über das heldenmäßige Bekenntniß und heilige Ende ihrer Martyrer zu besitzen. Sie bestrebten sich daher, Alles niederzuschreiben, was in den gerichtlichen Verhandlungen, im Kerker und auf dem Kampf- oder Marterplatze vorgefallen war. Unter dem Beifall der Bischöfe erkauften sie mit schwerem Gelde die von den öffentlichen Notaren verfaßten Protokolle. Zuweilen boten die Notare den Christen die Abschriften dieser Protokolle selbst zum Kaufe an, oder brachten, wenn sie geheime Christen waren, den Priestern und Bischöfen dieselben als kostbare Geschenke dar, wie wir ein Beispiel an dem hl. Genesius von Arles haben, von dem die Bollandisten am 25. August handeln. Sehr oft drangen die Christen selbst unter der großen Volksmenge bis in die Gerichtsstuben, um zu sehen und zu hören, was vorging, und das Vorgefallene Anderen mündlich oder schriftlich mittheilen zu können. Dieß wagten sogar zarte Frauen, wie unter Andern die Acten der hl. Febronia bei den Bollandisten am 25. Juni darthun.
5. Noch eine andere Weise der Entstehung der Acten war mitunter in Geltung. Die hhl. Martyrer legten bisweilen selbst ihr Bekenntniß schriftlich nieder und verfaßten im Kerker von den gerichtlichen Verhandlungen, den erlittenen Peinen und dem ersten Bekenntnisse eine kurze Geschichte, welche nachher durch die nächsten Freunde derselben vollendet wurde. So z.B. kommen die Acten der hhl. Perpetua und Felicitas größtentheils von diesen hhl. Frauen selbst, sowie von ihrem hl. Gefährten Saturus her und wurden von einem Vertrauten derselben vervollständigt. Auch der hl. Dionysius von Alexandria hinterließ zwei Briefe, worin er seine und der Freunde Leiden schildert.
6. Frühzeitig jedoch nahmen die Bischöfe und Vorsteher der Kirche das Geschäft der Abfassung der Martyrergeschichten in die Hände und regelten es, um die Gläubigen vor Irrthum zu bewahren. So hat der hl. Papst Clemens I. zu Rom einige Geheimschreiber oder Notare für gewisse Bezirke bestellt, welche das getreu aufzeichnen sollten, was täglich mit den Martyrern in den Kerkern, oder öffentlich in den Gerichtsstuben, oder auf den Kampfplätzen vorfiel. Diesen sieben Notaren setzte der Papst Fabian sieben Subdiakone vor, deren Amt es unter Anderm war, die von den Notaren verfaßten Acten durchzusehen, zu berichtigen und dann dem Oberhaupte der Kirche zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen; die bewährt befundenen ließ der Papst in dem Kirchenarchiv aufbewahren. Hieraus erkennen wir die große Vorsicht der römischen Kirche, welcher dann andere Kirchen darin nachfolgten und sich auf alle Weise bemühten, die Martyrer-Acten von unzuverlässigen Thatsachen und Erzählungen rein zu erhalten und auf die sorgfältigste Weise aufzubewahren. Denn die geschwornen Notare schrieben sie, die bestellten Subdiakone untersuchten, durchsahen und prüften sie, und endlich genehmigte sie der Bischof unter Leitung des hei Geistes, wie Papst Pius I. in seinem Brief [⇐2][3⇒] sich ausdrückt.3 Die nämliche Vorsicht beobachteten auch die andern vornehmsten Kirchen, z.B. Karthago in Afrika, Smyrna in Asien, Lyon und Vienne in Gallien, wie wir dieß aus einigen Zeugnissen ersehen, die sich erhalten haben und von den Bollandisten (Praef. Tom. I. Jan.) mitgetheilt werden. Nachdem der Bischof die Acten genehmigt hatte, ließ er sie abschreiben und diese Abschriften der Hauptkirche der Provinz oder der Patriarchalkirche, wie auch den befreundeten andern Kirchen mittheilen, damit sie die Großthaten der Gläubigen kennen lernten, die Feste der Martyrer feierlich begehen könnten und zur Nachahmung aufgemuntert würden. Heilige Ueberbleibsel dieser Kirchengemeinschaft sind die Sendschreiben der Kirche von Smyrna über den Martyrtod des hl. Polykarpus, und der Kirche von Lyon und Vienne in Gallien über die Marter des hl. Pontinus und seiner Gefährten. Weil die römische Kirche ihres mächtigen Vorrangs wegen mit allen andern Kirchen des Orients und des Occidents in Verbindung stand, so hatte sie die beste Gelegenheit, die Martyrer-Acten aus der Ferne zu erhalten. Ja sogar die Laien gingen, wie wir am hl. Martyrer Bonifacius (14. Mai) sehen, von Rom aus an jene Orte, wo die Verfolgung am stärksten wüthete, um Reliquien zu sammeln, eine Abschrift der Urtheile zu erhalten, oder einen authentischen Bericht über den Muth- und die Standhaftigkeit der Martyrer, über die Art des Todes und über die Grausamkeit der Richter und Landpfleger abstatten zu können.
7. Bollandus weist am angeführten Orte aus einigen Beispielen nach, daß schon früher die Sitte bestand, die Acten der Martyrer zur Bestätigung nach Rom zu senden. So habe der hl. Bischof Dionysius von Paris befohlen, alles, was er zu leiden habe, was bei seinem Verhöre in den Gerichtshöfen gesprochen werde, genau zu Papier zu bringen und es an das Oberhaupt der Kirche nach Rom zu schicken, und er selbst, der hl. Dionysius, habe die Acten des hl. Bischofs Eutropius von Saintes (Santonum) an den Papst geschickt. Auch noch andere Beispiele dieser Pietät gegen Rom ließen sich anführen, wir müssen sie aber der Kürze halber übergehen und dabei einfach auf unsere Quelle verweisen. Jetzt ist überhaupt die Anordnung getroffen, daß ein Martyrer nicht eher als solcher in der Kirche anerkannt und verehrt werden darf, als bis sein Leben und setn Martyrium vom hl. Vater untersucht, geprüft und bestätigt worden ist.4
8. Aber nicht nur das Leben und der Tod der hhl. Martyrer, sondern auch eine Geschichte der herrlichen Thaten Solcher, welche nach einem heil. Leben im Rufe der Heiligkeit gestorben und von Gott nach ihrem Tode durch Wunder verherrlicht worden waren, pflegte man frühzeitig schon abzufassen, und nahmen öfters die Bischöfe dieses Geschäft selbst in die Hände, indem sie rechtschaffene Männer beauftragten, eine Lebensgeschichte solcher hhl. Männer zu verfassen. Daß dieß wirklich der Fall war, zeigt eine Menge von Beispielen aus den ersten Jahrhunderten, wie sie zerstreut bei den Bollandisten sich finden.
9. Leider sind wohl die meisten solcher Acten der Martyrer und der Lebensgeschichten der Heiligen durch die Ungunst der Zeiten verloren gegangen; nur wenige sind noch vorhanden. Man kann aber mehrere Ursachen angeben, woher es komme, daß nur mehr wenige Acten, besonders der Martyrer, auf uns gelangten. Nach Ruinart sind die vorzüglichsten Ursachen folgende:
1) Die Martyrer-Acten theilen überhaupt mit andern (besonders kleinern) Schriften der ersten Zeit ein gleiches Schicksal. Wie viele Schriften sind nicht durch die Länge der Zeit verloren gegangen?! Man sieht das so recht bei dem Kirchenhistoriker Euseb ius, von dem sich nicht nur manche Schrift gar nicht mehr vorfindet, sondern aus dem es auch hervorgeht, daß er manche Actenstücke zu Handen hatte, von denen wir nichts mehr wissen. Er selbst klagt aber schon, daß manches schöne Monument der Vorzeit gänzlich verschwunden und vielleicht für immer vernichtet sei. [⇐3]
[4⇒] 2) Mit den Acten der Martyrer hat es außerdem noch eine besondere Bewandtniß. Mit dem Eifer, womit die Christen sie abfaßten, oder aufsuchten und verbreiteten, mit demselben Eifer suchten die Feinde der Christen sie zu vertilgen. Nachdem die Kaiser einmal in Erfahrung gebracht hatten, welchen Werth die Christen auf die Acten ihrer Martyrer legten, wodurch nicht nur das Christenthum bestätigt, sondern auch das Heidenthum beschämt, die Kaiser und Richter selbst der Grausamkeit beschuldigt wurden, wandten sie allen Fleiß an, diese Urkunden durch Feuer zu vertilgen oder doch den Händen der Christen zu entreißen. Einige Statthalter befahlen sogar, die gerichtlichen Urkunden gleich nach dem Vollzuge des Urtheils zu vernichten, damit sie der Oeffentlichkeit entzogen würden. Die ersten Christen klagen häufig über dieses Verfahren der Richter, die nicht einmal die Namen der treuen Bekenner der Nachwelt vergönnten. Dieß scheint z.B. bei den Acten des hl. Vincentius (22. Jan.) der Fall gewesen zu seyn; denn in dem, was über ihn auf uns gekommen ist, lesen wir: »Es dient wahrlich zur Vermehrung der Glorie des hl. Martyrers Vincentius, daß, nachdem seine Martern aufgeschrieben worden waren, der Feind des menschlichen Geschlechtes ihn um den Titel (eines Martyrers) beneidete. Daher haben wir eine ganz getreue Geschichte seiner Thaten entworfen, was der Richter nicht gestatten wollte, und nicht mit Unrecht fürwahr, weil er sich hätte schämen müssen, als Besiegter angesehen zu werden. Einer natürlichen Vorsicht gemäß suchen nämlich die auf dem Irrwege sich Befindenden die Zeugnisse der Rechtschaffenheit zu vertilgen.«5 Auch Prudentius beklagt sich in dem Hymnus auf die hhl. Martyrer Emetherius und Chelidonius, daß die Acten ihres Martyrtodes vertilgt und der Nachwelt entrissen worden seien.
3) Zwar geht dieß zunächst die richterlichen Acten an; allein auch die von den Christen verfaßten waren der Nachstellung unterworfen. Die Heiden wußten, wie hoch sie von den Gläubigen geschätzt wurden; sie hatten erfahren, welche Wirkung sie hervorbrachten, wie eifrig sie in der Versammlung gelesen wurden. Ihr Augenmerk war daher auf diese ebenso, wie auf die heil. Schriften gerichtet, die sie allenthalben auf suchen und verbrennen ließen, wie Arnobius bezeugt, der (lib. contra Gent. cap. ult.) an die Heiden die Frage richtet: »Warum haben es unsere Schriften verdient, dem Feuer überliefert zu werden?« Unter Diokletian und Maximian wüthete die Verfolgung am heftigsten gegen die Bücher, deren sich die Christen bei dem öffentlichen Gottesdienste bedienten, wie Eusebius (Kirchengeschichte, VIII. B. 11. Kap.) bezeugt und unter Andern aus den Acten der hhl. Saturninus, Dativus, Agape, Chionia und Irene hervorgeht. In diesen letzten wirst der Statthalter der hl. Irene vor: »Jetzt erscheint deine Thorheit im wahren Lichte, da du so viele Rollen, so viele Bücher und Bände, so viele Blätter und Papiere von den Schriften aufbewahrest, welche alle von der Religion der Christen handeln, die von jeher bis auf diesen Tag gelebt haben.« Auch der Vandalenkönig Genserich ließ alle Bücher wegnehmen, damit den Christen, wie Victor berichtet, die Waffen entrissen würden, welche sie in ihrer Standhaftigkeit befestigten. Wer wird nun die Zahl der Acten berechnen können, die in diesen Verfolgungen eingezogen und vernichtet wurden?! Wenn man dieses reiflich erwägt, dazu noch die politischen (für literarische Werke stets nachtheiligen) Kriege der verschiedenen Länder in's Auge faßt, so muß man sich billig wundern, daß wir noch so viele ächte Martyrer-Acten besitzen, die den Verfolgungen, den Nachstellungen, den Verheerungskriegen entgangen sind und dem verzehrenden Zahne der Zeit Trotz geboten haben.
4) Ueberdieß ist es gewiß, daß nicht von allen Martyrern der christlichen Vorzeit schriftliche Urkunden verfaßt worden sind, noch verfaßt werden konnten. Einige litten zu den Zeiten, wo die Christen nicht einmal in den Höhlen und Gräbern für einen Augenblick Ruhe hatten. In solchen Bedrängnissen gehörte eine Abfassung von Acten zur Unmöglichkeit. Zuweilen waren die Verfolgungen so stürmisch, daß Mehrere auf einmal, wie [⇐4][5⇒] in einer Feldschlacht (quasi jure belli, nach Eusebius), ohne Verhör, ohne Untersuchung, ohne Urtheil, haufenweise dahingeschlachtet, in den Kirchen verbrannt oder in der Tiefe des Meeres ersäuft wurden (vgl. Euseb. Kirchengesch. VIII. Buch, 6. und 9. Kap.). Merkwürdig ist, was dieser Schriftsteller im 6. Kap. von Christen am Hofe, die den Martyrtod erlitten haben, sagt: »Die kaiserlichen Beamten hielten für nöthig, ihre eigenen Herren, die nach dem Tode auf gebührende Weise zur Erde bestattet wurden, ausgraben und in's Meer werfen zu lassen, damit sie von Niemand, wenn sie in ordentlichen Gräbern lägen, wie sie glaubten, angebetet und vergöttert werden möchten.« Nach Lactantius wurden die Christen verschiedener Provinzen, der entlegensten Gegenden, verschiedenen Geschlechtes, Standes und Alters zusammen verbrannt, hingerichtet und in's Meer geworfen. Derselbe Schriftsteller sagt auch, wenn er hundert Zungen, hundert Lippen und eine eiserne Stimme hätte, so wäre er nicht im Stande, alle Arten der Martern, alle Namen der Qualen, womit die Christen verfolgt wurden, auszudrücken. Wenn zuweilen Einer vor Gericht geschleppt wurde, ergriff man zugleich mehrere der Umstehenden und Zuschauer, weil sie Mitleiden gezeigt und dadurch sich den Verdacht, als seien sie Christen, zugezogen hatten. Ja, selbst die Namen derselben waren nicht immer bekannt. In den Acten der hl. Fides (Tom. III. Boll. 6. Oct. pag. 289) lesen wir: »Vieler Namen kennen wir nicht, die an demselben Tage beim Anblick der Standhaftigkeit dieser Heiligen dem Götzendienste entsagten (a sacrilego daemoniorum jugo pia colla solventes), an den Herrn Jesus Christus glaubten und die herrliche Martyrkrone erlangten.« Die heidnischen Landleute, welche besonders fest am Götzendienste hielten, und die Götzenpriester griffen zu, wo sie einen Christen antrafen, und tödteten ihn. Der hl. Dionysius von Alexandria sagt von dem Lande Aegypten, welches so unendlich viele Martyrer zu Tage förderte, viele Andere seien in den Landstädten und Dörfern von den Heiden getödtet worden (Euseb. lib. II. cap. 11), und schreibt in seinem Briefe an Domitius und Didymus (bei Euseb. l. c.): »Es ist überflüssig, die Unsrigen namentlich aufzuführen, da ihrer Viele und diese dazu noch unbekannt sind. Indessen wisset, daß Männer und Weiber, Junge und Alte, Mädchen und alte Mütter, Soldaten und Bürger von verschiedenem Geschlechte und Alter, theils durch Geißel und Feuer, theils durch das Schwert im Kampfe gesiegt und die Krone empfangen haben. Wer hätte auch von all diesen Bekennern die Namen aufzeichnen und ihre Geschichte und den Martyrtod beschreiben sollen?!«
5) Zuletzt sei als Ursache, warum so wenige Martyrer-Acten auf uns gekommen, noch erwähnt, daß in den ersten Jahrhunderten die größte Zahl der Christen aus dem gemeinen Volke bestand, das weder lesen noch schreiben konnte. Bei allen Verfolgungen wurden zuerst die Bischöfe und Priester mit den übrigen Kirchendienern verhaftet, und nach diesen die Reichern und Gebildeten; sonach blieben oft nur jene übrig, welche keinen schriftlichen Aufsatz verfassen konnten.
10. Uebrigens besteht ein Unterschied unter den auf uns gekommenen Martyrer-Acten. Nach Honoratus a S. Maria6 können dieselben in fünf Klassen eingetheilt werden:
Zur ersten Klasse gehören die eigenhändigen authentischen gerichtlichen Protokolle, Acta autographa judiciaria, oder proconsularia, praesidialia genannt, weil sie von den Richtern oder Statthaltern bei ihrer Amtsverrichtung dictirt und von den Gerichtsschreibern aufgezeichnet wurden. Sie enthalten die Fragen der Richter, die Antworten der Martyrer und den Urtheilsspruch. Auf welche Art die Gläubigen zu diesen Acten kamen, ist oben gezeigt worden; hier sei nur noch bemerkt, daß diese Acten nach glücklich bestandenen Martern von den Bischöfen oder Kirchendienern mit den nähern Umständen des Todes vervollständigt wurden, wobei gewöhnlich eine kleine Vorrede vorausgeschickt wurde, worin Stand, Amt und die Lebensweise des Martyrers beschrieben wurden, wie wir aus 18 von Ruinart mitgetheilten Acten dieser Klasse deutlich ersehen.
Die zweite Klasse begreift jene Verhandlungen in sich, welche von den Martyrern selbst im Kerker aufgezeichnet wurden. Hinsichtlich ihrer Autorität stehen sie auf einer Linie mit den Urkunden der ersten Klasse; wir besitzen jedoch wenige, und diese [⇐5][6⇒] sind durch Andere vervollständigt, vielleicht auch durch einige Zusätze vermehrt worden. Acten der hhl. Perpetua und Felicitas, der hhl. Montanus und Flavianus, zu denen noch die Briefe des hl. Dionysius von Alexandria an den Bischof Fabian von Antiochia gerechnet werden können.
Zur dritten Klasse gehören die Urkunden oder Geschichten, welche von den Zeugen des gerichtlichen Verhöres oder den Umstehenden und Zuschauern des Bekenntnisses und des Todes nach Beendigung des Kampfes aufgezeichnet wurden, und diese enthalten oft die kleinsten Umstände, die in die gerichtlichen Protokolle nicht eingezeichnet wurden. Hieher sind zu rechnen die Leidensgeschichte des hl. Bischofs und Martyrers Cyprian, von seinem Diakon Pontius verfaßt, und die Leidensgeschichte der hl. Febronia, von ihrer Vorsteherin Thomais geschrieben. In Ruinart's Sammlung zählt man zwölf Martyrergeschichten dieser Klasse.
Die vierte Klasse von Acten bilden jene, welche erst später verfaßt wurden. Bei dem größten Sturme der Verfolgung, der gewöhnlich die Bischöfe und Priester zuerst traf, ließen sich nicht immer die einzelnen Leidensgeschichten und das, was sich ereignet hatte, aufzeichnen. Erst bei eingetretenem Stillstande fing man an, aus den noch übrig gebliebenen Fragmenten der gerichtlichen Urkunden, oder aus dem, was man von bewährten und glaubhaften Männern gehört hatte, eine kurze Darstellung zu entwerfen, oder das schriftlich aufzuzeichnen, was allgemein bekannt war. Leicht ist es in dieser Art Acten zu erkennen, was aus den gerichtlichen Protokollen ausgehoben worden ist. Hieher gehören die Acten der hl. Symphorosa und ihrer Söhne, wo der Verfasser am Schlusse sagt: »Hierauf ruhte die Verfolgung ein Jahr und sechs Monate, in welchem Zeitraume die heiligen Leiber aller Martyrer verehrt wurden.« In der Sammlung Ruinart's finden sich 25 Acten dieser Klasse.
Endlich kommt noch eine fünfte Klasse zu erwähnen. Bekanntlich wurden viele Christen in den ersten Zeiten ohne besonderes gerichtliches Verhör sogleich nach dem Bekenntnisse hingerichtet. Davon hatte man keine gerichtlichen Acten. Von andern hhl. Martyrern sind die Acten verloren gegangen. Das Andenken dieser hhl. Martyrer bewahrtyrertodes theils die Reden oder Homilien der hhl. Väter, theils einige auf solche Martyrer verfaßte Hymnen, sowie auch die Kirchengeschichtschreiber. Daß man sich auf diese schriftlichen Denkmale der Vorzeit verlassen kann, darüber dürfte um so weniger ein Zweifel bestehen, als weder die Einen noch die Andern in ihren öffentlichen Vorträgen oder in ihren Werken Thatsachen würden angeführt haben, die zweifelhaft schienen oder wovon sie nicht anderswoher ganz versichert waren. Dazu beziehen sich die hhl. Väter gar häufig auf die ihnen bekannten Acten, die aber für uns jetzt verloren gegangen sind, und ist es gewiß, daß z.B. der hl. Ambrosius und Prudentius im Besitze der Martyrer-Acten der hl. Agnes waren. Auch der Bischof Theodor von Ikonium spricht deutlich von den Acten der hhl. Cyricus und Julitta, die aber durch Märchen entstellt waren. Ruinart's Acten-Sammlung, auf die wir später zu sprechen kommen, besteht zur Hälfte aus Reden, Hymnen und Briefen der Kirchenväter über gewisse hhl. Martyrer.
11. Auch Bollandus unterscheidet (Praef. Tom. I. Jan.) unter den Acten der Heiligen überhaupt vier Klassen, die von verschiedener Autorität und Geltung sind.
Den ersten Rang nehmen nach ihm jene Lebensbeschreibungen der Heiligen ein, welche von Augenzeugen herrühren, wie z.B. das Leben des hl. Augustin, welches von seinem Schüler und Freunde Possidius verfaßt wurde. Die zweite Klasse begreift jene Lebensgeschichten in sich, welche solche zu Verfassern haben, die zwar nicht selbst mit den betreffenden Heiligen umgingen und Zeugen ihres Wandels und ihrer Thaten waren, die aber das, was sie niederschrieben, aus dem Munde glaubwürdiger Zeugen vernommen haben. Zu dieser Klasse gehört z.B. das Leben des hl. Franciscus, welches den hl. Bonaventura zum Verfasser hat, das des hl. Hilarion von Hieronymus und das der hl. Clara von einem Unbekannten, der jedoch in der Dedication an Papst Alexander IV. sagt, er habe sich mit den Jungfrauen zu Assisi, die mit der hl. Clara lebten, in Verbindung gesetzt und genau Alles aufgezeichnet, was er aus ihrem Munde über sie vernommen habe. »Es ist nicht erlaubt,« setzt er bei, »die Lebensgeschichte eines Menschen zu schreiben, [⇐6][7⇒] es sei denn, man habe zuerst diejenigen vernommen, welche Augen- und Ohrenzeugen seiner Thaten gewesen.« Die dritte Stelle nehmen nach ihm diejenigen Lebensgeschichten ein, welche die Aussage derjenigen zur Grundlage haben, die es von Augen- und Ohrenzeugen gehört hatten. Dahin gehört Vieles, was in dem Buche »geistliche Wiese« von Johannes Moschus, in den Dialogen des hl. Gregor des Großen und in der englischen Geschichte von Beda enthalten ist. Endlich rechnet Bollandus zur vierten Klasse diejenigen Lebensgeschichten (Vitae) der Heiligen, welche in späterer Zeit verfaßt und aus bewährten Schriftstellern oder aus andern schriftlichen Denkmälern zusammengetragen worden sind. Die meisten der von ihm und seinen Nachfolgern in der Fortsetzung des großen Werkes, betitelt Acta Sanctorum, mitgetheilten Lebensbeschreibungen gehören dieser Klasse an.
Zu diesen vier Hauptklassen rechnet er noch zwei andere Klassen von geringerem Werthe, wovon die Eine solche Leben der Heiligen enthält, die in späterer Zeit aus dem Munde des Volkes niedergeschrieben wurden, und die Andere aber solche, in denen Wahres mit Falschem untereinander vermischt ist und gleichfalls von späteren Autoren herrührt. – Wenn auch den Lebensbeschreibungen der letztern zwei Klassen geringere Bedeutung zukommt, so glaubt Bollandus doch, daß sie um des Wahren willen, das sie enthalten, nicht ganz zu verwerfen sind.
12. Schon in den allerersten Zeiten der christlichen Kirche wurden die Acten einzelner Martyrer verfälscht, und besonders waren es die Häretiker, welche sich dieses Geschäft zur Aufgabe machten, neue Acten erdichteten und zur Verbreitung ihrer Irrlehre unter ihre Anhänger austheilten. Daher sahen sich die Kirchenvorsteher schon frühzeitig veranlaßt, dießbezüglich auf der Hut zu seyn und Vorkehrungen zu treffen, damit die Gläubigen nicht in den Irrthum geführt würden. So heißt es in einem Kanon eines römischen Concils, welches unter Papst Gelasius im Jahre 494 gehalten wurde (Decret. Grat. Pars I. dist. 15. can. 3. Sancta Romana), von den Büchern, die beim öffentlichen Gottesdienste gelesen werden sollen: »Item gesta sanctorum Martyrum, qui multiplicibus tormentorum cruciatibus et mirabilibus confessionum triumphis irradiant. Quis ita esse Catholicorum dubitet, et majora eos in agonibus fuisse perpessos, nec suis viribus, sed gratia Dei et adjutorio universa tolerasse. Sed ideo secundum antiquam consuetudinem singulari cautela in sancta Romana Ecclesia non leguntur, quia et eorum, qui conscripsere, nomina penitus ignorantur, et ab infidelibus aut idiotis superflua, aut minus apta, quam rei ordo fuerit, scripta esse putantur, sicut cujusdam Quirici et Julittae, sicut Georgii, aliorumque hujusmodi passiones, quae ab haereticis perhibentur compositae. Propter quod, ut dictum est, ne vel levis subsannandi oriretur occasio, in sancta Romana Ecclesia non leguntur. Nos tamen cum praedicta Ecclesia omnes Martyres et eorum gloriosos agones, qui Deo magis quam hominibus noti sunt, omni devotione veneramur. – Der Kanon 63 der sechsten allgemeinen Synode schloß jene Gläubigen von der Kirchengemeinschaft aus, welche die von den Häretikern verfaßten unächten Martyrer-Geschichten lesen und annehmen würden. Quae, heißt dieser Kanon, a veritatis hostibus falso confictae sunt Martyrum historiae, ut Dei Martyres ignominia afficerent et, qui eas audituri essent, ad infidelitatem deducerent, in Ecclesia non publicare jubemus, sed eos igni tradi: qui autem eos admittunt, vel tanquam veris his mentem adhibent, anathematizamus«. Aber zuweilen trieb auch ein unzeitiger Eifer oder eine gewisse Wundersucht selbst die rechtgläubigen Christen an, das Wahre mit dem Falschen zu vermischen und so der wahren Geschichte das ganze Ansehen zu entreißen. Dieser Fehler haftet besonders auf den spätern Zeiten, wie z.B. auf dem Mittelalter, wo man sich in der Kunst zu üben schien, Wunder auf Wunder zu häufen, und jene Acten gar nicht achtete, welche kein auffallendes Wunder enthielten. Von einigen Kritikern wird Simeon Metaphrastes, von dem später (Nr. 23) die Rede seyn wird, genannt, durch den viele Unrichtigkeiten und Uebertreibungen in die Lebensgeschichten der Heiligen gekommen seien; allein gewichtige Autoren, wie Leo Allatius, sprechen ihn von aller Schuld frei und weisen bezüglich dieser Fälschungen auf spätere Schriftsteller.
13. Um in den Martyrer-Acten das Rechte von dem Unrechten zu unterscheiden, [⇐7][8⇒] stellen die Gelehrten einige Regeln auf, die hier in Kürze angegeben werden sollen:
1) Nach Baronius gilt als erste Regel: »Je einfacher und kürzer die Martyrer-Acten sind, desto mehr haben sie Glaubwürdigkeit und Werth.« Dieß hat jedoch nur Bezug auf die richterlichen oder proconsularischen Acten; denn wollte man diese Regel mit Tillemont auf alle Martyrer-Acten anwenden, so würden wohl wenig ächte Geschichten übrig bleiben. Uebrigens versteht sich diese Regel in Bezug auf die Genannten von selbst. Die Richter machten bei den einzelnen Verhören der Martyrer nicht viel Umstände, stellten in der Regel sehr kurze Fragen, worauf eben so kurze Antworten erfolgten, ließen die Christen selten viel reden, und wenn sie dieß aus Nachgiebigkeit erlaubten, so nahmen sie doch die längeren Reden nicht in die Protokolle auf. Längere Reden und eine einläßlichere Darstellung der Vorgänge finden sich nur in jenen Acten, welche von Christen als Zuschauern oder Zeugen verfaßt wurden, wie in der Martyrergeschichte des hl. Pionius.
2) Wenn gleich im Anfange eines Actes die Regierungsepoche der Consuln oder Kaiser genannt wird, so ist sicher anzunehmen, daß man es mit einem gerichtlich verfaßten Acte zu thun habe. So z.B. fangen die Acta proconsularia des hl. Cyprian mit den Worten an: Imperatore Valeriano quartum et Gallieno tertium Consulibus, tertio Kalendarum Septembrium ...; die des hl. Sper atus und seiner Genossen: Existente Claudio Consule quarto decimo Kalendas Augustas ... In den Acten zweiter und dritter Klasse kommt die Regierungsperiode seltener gleich am Anfange vor.
3) Deßgleichen liegt ein proconsularischer Martyrer-Act vor, wenn in demselben kein Wunder verzeichnet ist. Die Verfolger und Richter nahmen die Wunder als Wirkungen geheimer Zauberei nicht in ihre Protokolle auf, während diese in den Acten zweiter und dritter Klasse, weil zum Plane des Verfassers passend. umständlicher erzählt werden. Durch diese Wunder wurde Gottes Macht verherrlicht, die Wahrheit der Religion bestätigt. der Muth der Martyrer gestärkt, der Gläubige in der Religion befestigt und zur Verachtung der Peinen angefeuert, und der Heide zur Annahme des Christenthums bewogen. Je stärker die Verfolgung und je schwächer der Verfolgte war, desto mehr Wunder wirkte oft die göttliche Allmacht. Daher sind die vielen in den Acten bisweilen vorkommenden Wunder keineswegs als ein Zeichen der Unterschiebung anzusehen, vielmehr beweisen sie, wie dieß Honoratus a S. Maria (l. c.) gegen Tillemont darthut, die Aechtheit der Acten, da Gott bei seinen treuen Bekennern oft verschwenderisch in Wundern war.
4) Eine weitere Regel ist: »Allzugroße Zierlichkeit im Styl, gezwungene Eleganz und überhäufte Bibeltexte machen die Acten sehr verdächtig.« Der hl. Geist, der nach der Lehre Jesu Christi den Martyrern das Wort in den Mund legte, liebt die Einfalt und drückt sich nicht in künstlich überredenden Worten menschlicher Weisheit, sondern in Erweisung des Geistes und der Kraft aus, damit der Glaube sich nicht auf Menschenweisheit, sondern auf die Kraft Gottes gründe (I. Kor. 2, 4). Noch vielweniger warfen die hhl. Martyrer die »Perle den Schweinen« vor; nur herrscht in dieser Beziehung bei einzelnen Verfolgungen der besondern dabei obwaltenden Umstände wegen eine Ausnahme. Denn die unter Diokletian besonders gegen die heil. Bücher gerichtete Verfolgung gab mehreren Martyrern Veranlassung, von den heiligen Schriften zu reden, ihre Göttlichkeit und Heiligkeit hervorzuheben und aus denselben einige Texte anzugeben, wie wir dieß aus den Acten des hl. Bischofs Philippus zu Heraklea und der hhl. Jungfrauen Irene, Agape und Chionia ersehen.
5) Die Namen der Kaiser, Consuln und Landpfleger sind besonders scharf in's Auge zu fassen und mit der Zeit und dem Orte der Verfolgung genauest zu vergleichen, indem hier die Kritik nicht selten den sein angelegten Betrug der Verfälscher entdecken kann. Indeß kann man hier die Vorsicht auch zu weit treiben, wie dieß der öfter genannte Tillemont gethan, der alle Acten als unächt verwirft, in welchen von einem Verfolgungsedict Trajans, des Antoninus und Marcus Aurelius Erwähnung geschieht, weil diese Kaiser kein Edict wider die Christen erlassen haben. Allein obschon diese Kaiser kein allgemeines Edict erließen, wie Eusebius l. c. lib. V. cap. 1 schreibt, so ist es doch selbst aus mehreren von Tillemont als ächt anerkannten Acten gewiß, daß sie den Landpflegern oder Statthaltern einzelne Verfolgungsbefehle [⇐8][9⇒] zuschickten. Von Trajan bezeugt es unter Anderm der berühmte Brief des jüngern Plinius an diesen Kaiser und die Martyrergeschichte des hl. Ignatius; von Antonin berichtet selbst der Präfect in den Acten der hl. Felicitas: »Unser Herr, der Kaiser Antonin, befahl, ihr sollet den allmächtigen Göttern opfern;« und von Marcus Aurelius' Regierung wissen wir aus der Kirchengeschichte des Eusebius (lib. 4. cap. 26), daß unter ihr eine Verfolgung besonders in Asien gewüthet habe. – In einigen Acten werden allerdings die beiden Verfolger Decius und Valerianus zusammen aufgeführt, und könnte dieß über deren Aechtheit Verdacht erregen, weil diese zwei Tyrannen nicht zusammen regiert haben; allein es kommt zu erwägen, daß in den betreffenden Acten eine vereinte Regierung dieser Kaiser mit keinem Worte angedeutet wird, sondern weil beide Verfolgungen schnell auf einander folgten und die betreffenden Martyrer in beiden Verfolgungen litten, so konnte der Verfasser dieser Acten der Kürze halberdas mit einander verbinden, was an sich getrennt war. So z.B. sagt der hl. Hieronymus in dem Leben des hl. Eremiten Paulus: »sub Decio et Valeriano persecutoribus.« Auf den ersten Blick möchte man diese Vita des hl. Paulus beanstanden, weil die beiden Verfolger Decius und Valerian gleichzeitig genommen werden; allein es kommt zu bemerken, daß Decius während seines Zuges nach Persien oder gegen die Gothen den Valerian als seinen Stellvertreter zu Rom zurückgelassen hat, der nach dem Beispiele seines Herrn die Christen hinrichten ließ. Nach Baronius, der dem Trebellius folgt, wurde Valerian vom Senat als Bevollmächtigter des Decius während dessen Abwesenheit ernannt.
14. Endlich wollen wir noch den Gebrauch angeben, welchen die Kirche und ihre Gläubigen von den Acten der Martyrer und Heiligen machten. Den Tag, an welchem ein Martyrer seinen Kampf glücklich bestand und sein Leben für den Glauben an Jesus dahingab, sahen die Gläubigen als den glücklichsten, als den Anfang des wahren Lebens an. Bonum est, schrieb der hl. Martyrer Ignatius, a mundo ad Deum occidere, ut in ipso oriar, oder wie die alte Leseart hat: Bonum est proficisci a mundo ad Deum, ut in ipso exoriar. Sie feierten aus dieser Ursache auch nie den Geburtstag, sondern den Sterbetag, weil dieser das Ende der zeitlichen Schicksale und Versuchungen und der Anfang des ewigen Lebens war. »Wir feiern nicht,« sagt der unbekannte Verfasser des III. Buches der Commentare über Job, »den Tag der Geburt, weil er der Anfang aller Schmerzen und Versuchungen ist, sondern wir feiern den Tag des Todes, da an ihm alle Schmerzen aufhören und man an ihm allen Versuchungen auf immer entgeht. Auch feiern wir deßhalb den Todestag, weil diejenigen nicht sterben, welche dem Tode zu erliegen scheinen.« Den Sterbetag eines Heiligennannteman deßhalb den Geburtstag (dies natalis), weil er an diesem Tage dem Himmel geboren worden. Anton Pagi, der kritische Bemerkungen zu den Annalen des Cäsar Baronius herausgab, ist indeß der Meinung, die Kirche feiere durchgehends die Feste der Martyrer an einem andern Tage, als an welchem sie gelitten hätten. Nach dieser Ansicht bedeuten die Natalitia nicht die eigentlichen Sterbetage, sondern nur die Tage, an welchen die Feste der Martyrer begangen werden. Pagi gibt als Grund seiner Meinung an, weil man in den Zeiten der Verfolgung die eigentlichen Sterbetage nicht genau hätte in Erfahrung bringen können, oder weil die Tage, an welchen die Reliquien erhoben wurden, berühmter waren als die Sterbetage. Allein es liegen zu viele Zeugnisse vor, aus denen hervorgeht, wie die Gläubigen mit allem Eifer den Todestag eines Martyrers zu ermitteln suchten, um denselben jährlich begehen zu können, als daß man nur einen Augenblick der Ansicht des Pagi beistimmen könnte. Die Erhebungen und Versetzungen der heil. Reliquien nahmen erst unter Constantin dem Großen ihren Anfang, wie Paulinus in dem XI. Gedichte bezeugt:
Ut Constantino primum sub Caesare factum est,
Tunc famulis retegente suis, ut sede priori
Martyris accitos transferrent in nova terrae Hospitia ...
Die römischen Gesetze erlaubten nämlich nicht, die Gräber zu öffnen und die Gebein der Verstorbenen herauszunehmen. Als aber unter Constantin das Heidenthum durch den christlichen Glauben verdrängt wurde, fing man an, die Kämpfer dieses Glaubens durch Verehrung ihrer Gebeine zu erheben und dieselben als die kostbarsten Schätze zu versetzen, entweder um den Kranken und Presthaften durch die Fürbitte der Heiligen, deren Reliquien versetzt wurden, beizustehen, oder [⇐9][10⇒] um die Verehrung dadurch zu erhöhen, oder aus mehreren andern Ursachen.7
15. Was nun die Fei er an diesen Sterbetagen der Martyrer und Heiligen betrifft, so bestand sie vornehmlich in der Darbringung des hl. Meßopfers über dem Grabe des Martyrers und in der Ablesung der Acten der Martyrer, damit an ihrem Jahrtage zugleich ihre Thaten in's Gedächtniß gerufen wurden. Es war nämlich, sagt Ruinart, ein uraltes Herkommen in der kathol. Kirche, die Thaten derjenigen Martyrer, deren Feste eben gefeiert wurden, in den Versammlungen vorzulesen. In der afrikanischen Kirche war diese Sitte allgemein durch eine Conciliarverordnung angenommen (can. 46. bei Labbeus Tom. 2. Concil.), weßhalb sich der hl. Augustin in seinen Reden oft auf die vorgelesenen Acten bezieht. Dieser Concilienbeschluß fand Beifall beim Papst Hadrian, der in seinem Briefe an Karl den Großen ihn besonders hervorhebt wider die Einwendungen, welche gegen die 7. Generalsynode vorgebracht wurden. Auch in der fränkischen Kirche war diese Uebung, an den Festen der Martyrer die Acten vorzulesen, wie dieß aus der 95. Rede des hl. Cäsarius von Arles hervorgeht, worin sich der hl. Bischof beklagt, daß, während er doch nur den Kränklichen oder mit andern Leiden Behafteten den Rath gegeben habe, beim Ablesen längerer Leidensgeschichten oder größerer Lesestücke (quando aut Passiones prolixae aut aliae Lectiones prolixiores legerentur) sich niederzusetzen, doch einige aus den Töchtern, die ganz gesund seien, dasselbe zu thun wagten. Nach dem hl. Bischof Avitus von Vienne in dem auf uns gekommenen Fragmente einer Homilie wurde »aus Pflicht der Gewohnheit« (ex consuetudinis debito) das Leiden der Martyrer von Agaunum vorgelesen, und finden sich in der von Mabillon herausgegebenen altgallischen Liturgie einige Martyrer-Acten eingestreut. Dasselbe sagt mit ausdrücklichen Worten Hilduin in seinem den Areopagiticis vorgedruckten Briefe an Ludwig den Frommen, wo er die uralten Missalbücher anpreist, welche die Meßordnung nach führung des Christenthums in Gallien bestanden. Er schreibt: »In diesen Büchern finden sich zwei Messen vom hl. Dionysius, welche unter der hl. Handlung die Leiden des hl. Martyrers und seiner Gefährten kurz anführen, ganz nach dem Beispiele der übrigen darin enthaltenen Meßformularien auf die hhl. Apostel und andere Martyrer, deren Leiden sie gleichfalls enthalten.« Dieselbe Sitte finden wir auch in den spanischen Kirchen, wie dieß nicht nur aus ihren liturgischen Büchern hervorgeht, sondern auch aus einer Aeußerung des Bischofs Braulo von Saragossa in der Vorrede zum Leben des hl. Aemilian, wo er sagt, er habe dieses Leben geschrieben, damit man es bei der Feier der hl. Messe lesen könne, so oft man wolle. Nicht minder war diese Sitte auch in den Klöstern herrschend, wie dieß die Klosterregeln einiger Väter bezeugen. Der Bischof Aurelian von Arles verordnete, daß an den Festen der hhl. Martyrer drei oder vier Missae (d.h. nach ihm Lectiones) stattfinden sollen, davon Eine aus dem Evangelium genommen werden soll, die übrigen aber aus den Leidensgeschichten der hhl. Martyrer. Dasselbe verordnete der hl. Cäsarius in der Klosterregel für Jungfrauen (vgl. Boll. Tom. I. 12. Jan. Nr. 69). Doch fand dieser Gebrauch Mißbilligung von Bischof Agobard von Lyon im 9. Jahrhundert, indem er fest darauf bestand, daß in Officio divino keine andern Lectionen gelesen werden sollen, als die aus den kanonischen Büchern entnommen sind. Ebenso haben wir aus dem oben angeführten Decret eines römischen Concils unter Gelasius ersehen, daß in der römischen Kirche die Lesung der Martyrer-Acten in den öffentlichen Versammlungen nicht gestattet war. Doch hat bezüglich dieses Kanons Mabillon in seiner Disquisit. de Cursu Gallicano § 1 nachgewiesen, dieses Verbot erstrecke sich nur auf die Laterankirche zu Rom und gelte einzig von jenen Martyrer-Acten, deren Verfasser nicht bekannt waren. Daß übrigens selbst in der römischen Kirche die Uebung bestand, während des öffentlichen Gottesdienstes die Vitas Sanctorum vorzulesen, geht aus dem schon bemerkten Briefe Hadrians an Karl den Großen hervor, wo [⇐10][11⇒] es heißt: Vitae Patrum sine probabilibus auctoribus minime in Ecclesia leguntur. Nam ab Orthodoxis titulatae et suscipiuntur et leguntur. Dasselbe ersehen wir auch aus der Vorrede des Diakons Johannes zum Leben des hl. Gregor des Großen an Papst Johann VIII. Dieser Gebrauch der Martyrer-Acten, sowie der übrigen Heiligen, findet sich somit in allen alten Liturgien, der Gallicanischen, Mozarabischen und auch Gregorianischen Liturgie, wie dieß auch aus dem ersichtlich ist, daß die Contestationen oder Präfationen in der Messe die vorzüglichsten Thaten und Martyrergeschichten der hhl. Blutzeugen enthielten. Weil jedoch in derlei Contestationen oder ächten Acten die herrlichen Thaten der hhl. Martyrer meistens so gelesen wurden, daß sie vom Volke nicht leicht verstanden werden konnten, pflegten die Bischöfe an den Festtagen der Martyrer deren Tugenden und Großthaten dem Volke nach dessen Fassungskraft zu erklären, woher sich die Uebung schreibt, auf die hhl. Martyrer Lobreden zu halten, von denen sehr viele auf uns gekommen sind.
16. Aber nicht blos in den öffentlichen Versammlungen und während des Gottesdienstes wurden die Martyrer-Acten und die Lebensgeschichten heiliger von Gott verherrlichter Männer vorgelesen, sondern die Gläubigen pflegten dieselben auch privatim für sich zu benützen und bewiesen darin einen sehr großen Eifer. Diese Lectüre empfahl der hl. Nilus, ein Jünger des hl. Chrysostomus, sehr eindringlich seinem Schüler, dessen Namen nicht näher genannt wird, und Cassiodor erklärte in seinem Werke de Institutione divinarum litterarum cap. 32, es gäbe nichts Nützlicheres und Ersprießlicheres für die Besorgung des Seelenheiles, als die Lesung dieser Acten und Geschichten. Wilhelm, Abt von St. Theodoric, schreibt in seinem Tractat an die Brüder zu Mont-Dieu (de Monte Dei) vor, es seien den Novizen die Thaten und Leiden der Martyrer in die Hände zu geben, weil in diesen Geschichten gar Vieles enthalten sei, wodurch das Gemüth zur Liebe Gottes und Verachtung seiner selbst entflammt werde. Der hl. Stephan, der Gründer der Mönche von Granmont (Grandimontensium), las, während seine Brüder beim Tische sich erquickten, ihnen im Refectorium auf der Erde sitzend die Leidensgeschichten der Heiligen vor. Ja so groß war die Liebe einiger hhl. Männer gegen diese Art schriftlicher Denkmäler, daß sie immer und selbst auch auf Reisen die Lebensgeschichten der Heiligen bei sich trugen, wie wir dieß vom hl. Sigirannus und vom hl. Bischof und Martyrer Bonifacius, dem Apostel Deutschlands, wissen, und zweifelsohne ist es diese Lectüre, wodurch sich der Letztere zur Ertragung des Martyrtodes vorbereitete. Wunderbar ist es, was wir vom hl. Anastasius, einem Martyrer aus Persien, in seinen von der7. Generalsynode approbirten Acten lesen, daß er nämlich, während er die Kämpfe und Siege der Martyrer gelesen, die Bücher mit Thränen benetzt und sehnlichst gewünscht habe, auch solche Leiden für Christus erdulden zu können, weßwegen er denn auch fast alle seine Zeit auf das Lesen der Martyrergeschichten verwendet habe. Dasselbe erzählt Ulsinus Boëtius im Leben des hl. Junianus, Abtes von Mariacy (Mariacensis). Er sagt von ihm, daß er neben den apostolischen Schriften auch häufig das Leben und Leiden der hhl. Väter, Martyrer und Jungfrauen gelesen, durch ihre Beispiele seinen Geist immer bewaffnet und dieselben nachzuahmen gesucht habe. Daher, meint Ruinart, sei der Gebrauch entstanden, die Heiligen Gottes abzubilden, damit nach der Aeußerung der hhl. Väter die gemeinen und des Lesens unkundigen Leute solch' herrlicher Beispiele nicht verlurstig gingen. Es ließen sich noch viele Beispiele aus der Kirchengeschichte anführen, die alle einen wunderbaren Eifer für die Lectüre der Martyrer-Acten und Lebensgeschichten der Heiligen Gottes an den Tag legten, wie z.B. die hl. Theresia etc.; aber das Angeführte genüge, und wir fügen nur noch an, was Jos. Scaliger, ein berühmter calvinistischer Schriftsteller, von den Acten einiger Martyrer der ersten Kirche spricht. Er schreibt in seinen Bemerkungen zu der Geschichte des Eusebius zum I. 478: »Das Lesen dieser (Acten) macht auf fromme Seelen einen solchen Eindruck, daß sie das Buch nie ohne Wehmuth weglegen. Jeder kann sich hievon durch eigene Erfahrung überzeugen. Was mich betrifft, so gestehe ich hier ein, daß nichts in der ganzen Kirchengeschichte mich so sehr rührt. Wenn ich diese Acten lese, komme ich ganz außer mir selbst.«8 [⇐11]
[12⇒] 17. Bei einer solchen Werthschätzung der Acten der Martyrer und Heiligen Gottes, wie wir sie aus dem Vorhergehenden kennen gelernt haben, kann man wohl annehmen, daß die Gläubigen sich schon frühzeitig alle Mühe gegeben haben werden, eine Sammlung der einzelnen Acten ihres Bezirkes oder ihrer Diöcese zu erhalten. Derlei Sammlungen mögen gleich im Beginne der christlichen Kirche angelegt worden seyn, wurden aber ganz sicher von den einzelnen Kirchen bewerkstelligt, als nach den Verfolgungen die Kirche den Frieden erhielt und die Festtage der Martyrer öffentlich und feierlich begangen werden durften. Bei der Art und Weise, wie das Andenken der hhl. Blutzeugen begangen wurde, war eine solche Sammlung später, als das Christenthum die herrschende Religion zu werden anfing, ein wahres Bedürfniß. Wie daher Dionysius von Alexandria eine kurze Geschichte der in Aegypten unter Decius vorgefallenen Begebenheiten und gegen die Christen verübten Grausamkeiten abfaßte, so mögen dieß vielleicht auch andere Bischöfe von ihren Kirchen und Provinzen gethan haben. Allein dieß war immer nur eine Particular-Geschichte eines oder des andern Landes, oder nur von einer Verfolgung. Man hatte größere, umfassendere Sammlungen der Marter- und Lebensgeschichten der Heiligen Gottes nothwendig, und diese wurden denn auch im Laufe der Zeiten veranstaltet.
18. Indem wir hierauf näher eingehen, reden wir
A. von den griechischen Sammlungen, dann
B. von den lateinischen,
und unter diesen besonders
C. von dem großen Werke der Bollandisten, Acta Sanctorum, so weit es in der Oeffentlichkeit erschienen ist;
D. von einigen Special-Sammlungen und bedeutenderen Bearbeitungen des Lebens der Heiligen Heiligen Gottes in neuerer Zeit.
1) Von Eusebius
19. Bald nach erlangtem Frieden der Kirche erschien eine Sammlung der Martyrer-Acten aus verschiedenen Ländern und aus allen Christen-Verfolgungen. Nämlich Bischof Eusebius von Cäsarea in Palästina nahm nicht nur in seine Kirchengeschichte mehrere Martyrergeschichten auf, sondern verfaßte auch zwei Werke über die Martyrer selbst. Dieser Eusebius (mit dem Beinamen Pamphili, wie er sich zu Ehre seines Lehrers Pamphilus nannte, oder wie Andere es deuten, φίλος παμφίλου) wurde unter der Regierung des Kaisers Gallienus zwischen 260–268 n. Chr. geboren. Weder der Ort seiner Geburt, noch seine Abkunft, noch sein Vaterland sind uns bekannt; es ist jedoch höchst wahrscheinlich, daß er in Palästina geboren war.9 Als seine Lehrer nennt er am Ende des 7. Buches seiner Kirchengeschichte den Bischof Meletius aus Pontus, der zur Zeit der Verfolgung nach Palästina geflohen war, und den Presbyter Pamphilus zu Cäsarea. Er war zuerst Lehrer zu Cäsarea, begab sich aber nach dem Martyrtode des Pamphilus nach Tyrus und Aegypten, und wurde später Bischof von Cäsarea. Um das Jahr 315 nahm Eu sebi us als Bischof von Cäsarea Theil an der Kirchenweihung zu Tyrus, wo er eine Rede hielt, und verfaßte vermuthlich um diese Zeit seine Kirchengeschichte, sowie seine Demonstratio evangelica. Leider verfiel er in die Ketzerei des Arius, der alle seine gelehrten Freunde in Palästina, Syrien und Kleinasien angehörten, und starb gegen das Jahr 399, nach Andern, wie Gams10, im Jahre 338.
20. Da er bei Hof wohl gelitten und durch Gelehrsamkeit in allen Zweigen der Theologie ausgezeichnet war, standen ihm nicht nur alle Bibliotheken in den Städten, [⇐12][13⇒] sondern auch die Archive in den Kirchen und kaiserlichen Palästen offen. Daher war es ihm möglich, eine größere Sammlung von Martyrer-Acten zu verfassen. Das erste seiner Werke dieser Art enthält eine Uebersicht der Ereignisse in Palästina, von welchen er selbst größtentheils Augenzeuge war, oder über welche er doch von zuverlässigen Männern genaue Kunde erhalten hatte. Dieses Werk führt den Titel: »De Martyribus Palaestinae,« und es ist ungewiß, ob es von Eusebius selbst, oder von einem Andern, etwa vom hl. Hieronymus, seiner Kirchengeschichte einverleibt worden sei. In einigen Ausgaben dieser Kirchengeschichte vermißt man es ganz, und es kann vielleicht als Beweis gelten, daß es ein besonderes für sich bestehendes Werk gewesen. Einige Editoren reihen die zwölf Kapitel, aus welchen dieses Werk besteht, nach dem eilften Kapitel des 8. Buches ein, und hier ist es allerdings an seinem Platze, weil Eusebius in diesen eilf Kapiteln von der Verfolgung unter Diokletian handelt; allein Andere, wie du Valois, trennen es in ihren Ausgaben von der Kirchengeschichte und geben es abgesondert von dieser heraus.
21. Das zweite Werk des Eusebius führt den Titel: »Synagoge Martyrum«.11 Dieses Werk, welches die ächten Leidensgeschichten vieler u. zwar der vorzüglichsten Martyrer enthalten zu haben scheint, ist leider nicht mehr auf uns gekommen.12 Doch sollen nach der Ansicht einiger Gelehrten manche Stücke aus diesem kostbaren Werke in dem »Leben der alten Väter«, das den Namen des hl. Hieronymus führt, enthalten seyn, und nach Anderen soll auch Simeon Metaphrastes aus ihm geschöpft haben. Der Bollandist Papebroch glaubt, die Acten des hl. Justinus und seiner Gefährten (Tom. I. Junii, Boll. pag. 20), wie auch die Martyrergeschichte der zehn Martyrer in Aegypten (ibid. pag. 420) seien Bruchstücke aus diesem größeren Werke des Eusebius. Deßgleichen vermuthet Ufferus, die aus dem Griechischen in's Lateinische übertragenen Acten des hl. Lucian bei Surius und Bollandus (am 7. Januar) seien ebenfalls von Metaphrastes aus diesem Werke gezogen worden. Wie dem auch sei, das Werk selbst, das nach dem Zeugnisse des Verfassers der »Acten des hl. Silvester« aus eilf Büchern bestanden haben soll, ist schon längst verschwunden, und mögen allerdings sich da und dort Bruchstücke davon finden. Schon im 6. Jahrhundert ist diese Sammlung des Eusebius zu Rom unbekannt gewesen; denn als der Patriarch Eulogius von Alexandria dieselben von Papst Gregor I. begehrte, antwortete dieser: Ago gratias, quia sanctissimae vestrae doctrinae scriptis eruditus, coepi scire, quod nesciebam. Praeter illa enim, quae in ejusdem Eusebii libris de gestis sanctorum Martyrum continentur, nulla in Archivio hujus nostrae Ecclesiae, vel in Romanae Urbis Bibliothecis esse cognovi, nisi pauca quaedam in unius codicis volumine collecta. Oder soll das Letztere doch auf einige Stücke aus diesem Werke schließen lassen?13
22. Gleiches Schicksal wie das genannte, größere Werk des Eu seb ius über die Martyrer theilt ein anderes, dessen der hl. Theodor Studita Erwähnung thut. Er schreibt, nämlich in seinem zweiten Briefe an Plato (lib. I. ed. Sirmondi, pag. 181) von einem aus zwölf Bänden bestehenden Werke der Martyrer-Acten, dessen Verfasser er aber nicht nennt. In multa Martyria incidi, lauten seine Worte, duodecim voluminibus descripta, ita ut cor obstupesceret, nec me aliquid pro Christo passum dicere auderem. Aller Wahrscheinlichkeit nach fand Theodorus dieses Werk zu Constantinopel, wo er Vorsteher im Kloster Stirdium [⇐13][14⇒] war; ob aber dasselbe die vollständige Sammlung des Eusebius gewesen, darüber kann auch nicht einmal vermuthungsweise geredet werden; wahrscheinlich jedoch dürfte es seyn, daß es dem Simeon Metaphrastes zur Quelle diente, woraus er sein Werk de Actis Sanctorum zusammengetragen hat.
2) Von Simeon Metaphrastes
23. Dieser Simeon Metaphrastes wird als der Zweite unter den Griechen genannt, welcher sich um die Sammlung der Acten verdient gemacht hat. Er hatte diesen Beinamen Μεταφραστής (d.i. Umschreiber, Uebersetzer etc.) von seinem Amte als Geheimschreiber oder Secretär, und wird gewöhnlich auch Log oth et es (d.i. Kanzler) genannt,14 dessen Amt eines der höchsten am kaiserlichen Hofe zu Constantinopel war. Nach dem Leben der hl. Theoetisía von Lesbos (10. Nov.), welches nach Leo Allatius von ihm herrührt, wurde er von Kaiser Leo VI. (886–911) dem kaiserl. Gesandten auf der Insel Kreta, welche damals die Araber (Saracenen) inne hatten, beigegeben, und mochte nach Bollandus ein Jüngling von 20 Jahren gewesen seyn, als er seine diplomatische Laufbahn antrat. Unter Leo's Sohn und Nachfolger, dem Constantinus Porphyrogenitus (912–959), verfaßte er nicht nur das oben erwähnte Leben der hl. Theoetisía, sondern gab auch die Sammlung der Acten der Heiligen heraus; denn in jenem Leben nennt er den Kaiser Leo VI. μακαρίτην, d.h. »sel. Andenkens«, auf welche Weise wir von den Verstorbenen zu reden pflegen. Wenn wir dem jüngern Psellus (der Constantin hieß und von Einigen auch, wie der ältere, Michael genannt wird, der auch auf Simeon Metaphrastes eine Lobrede hielt und im Jahre 1057 blühte) folgen dürfen, stammte Simeon Metaphrastes von vornehmer Familie ab, besaß große Reichthümer und war so sehr durch Gelehrsamkeit berühmt, daß er vom Kaiser in hohen Ehren gehalten wurde und zu den höchsten Aemtern und Würden gelangte, denen er nach dem genannten Psellus mit ausgezeichneter Treue, Rechtschaffenheit, Dienstbefliessenheit und Bescheidenheit vorstand. Interessant ist, was derselbe Schriftsteller von dem sagt, wie Simeon Metaphrastes zur Bearbeitung und Sammlung der Leben der Heiligen Gottes kam und was er von diesem Werke überhaupt berichtet: er habe nämlich gesehen, wie manche Lebensgeschichten der Heiligen so ungeschickt verfaßt seien, daß sie Niemand lesen wollte, und da Andere Besseres theils nicht vorbringen wollten, theils nicht konnten, so habe er mit jugendlichem Muthe sich an's Werk gemacht etc.15 Uebrigens erfreute er sich bei Uebernahme und Ausführung dieses großen Werkes aller möglichen Hilfe und Unterstützung. Nicht nur der Kaiser ermunterte ihn dazu (Leo VI. sowohl, unter dem er sich nur mit dem Plane getragen haben mochte, als dessen Sohn Constantin), sondern es stand ihm auch ein herrlicher Apparat von Büchern, sowie eine Menge Geschwind-und Abschreiber zu Gebot; nur Eines scheint ihm der vielen ihm obliegenden Staatsgeschäfte wegen gemangelt zu haben, nämlich die Möglichkeit, das Gesammelte und Dictirte auch durchzusehen etc. Von seinem Tode, der noch zur Regierungszeit des Constantin Porphyrogenitus erfolgt zu seyn scheint (und zwar nach Bollandus im I. 957 oder höchstens 960), schreibt Psellus, er sei zu Gott aufgestiegen und in die Chöre derjenigen aufgenommen worden, deren Sitten und Leben er hier beschrieben habe; denn noch am Ende habe er gezeigt, welches Leben er geführt habe. »Non enim«, heißt es weiter, »eum veluti abscissum aut divisum fuisse dicunt ii, qui viderunt; sed videbatur veluti a quodam vinculo liberari et hilari nutu se extendere ad ducentes Angelos et quodammodo seipsum tradere illorum manibus, ut cito emigraret e corpore.«16 [⇐14]
[15⇒] 24. Was sein Werk selbst betrifft, so läßt sich darüber nur sagen, daß er aus frühern Quellen geschöpft zu haben scheint, wenigstens beweist der ungleiche Styl, daß er es vielleicht größtentheils aus anderen Werken, die ihm zur Verfügung standen, zusammengetragen habe. Daß er, wie Autbertus Miracus meint, die vorhandenen »Acta« und, »Vitas« nur nach den Monatstagen geordnet habe, läßt sich aus dem Ganzen nicht absehen, wohl aber, daß er die älteren Lebensbeschreibungen, die er in elegantem Style abgefaßt vorfand, umschrieb (transscripsit, woher vielleicht auch der Name Metaphrast) entweder mit Beibehaltung der ursprünglichen Ausdrücke, oder mit geringen Einschiebseln oder Interpolationen. Letzteres kann man deutlich aus dem Leben des hl. Simeon des Styliten (5. Jan.) ersehen, dessen größern Theil er aus dem Philotheus des Theodoret entnahm, dem er aber zur Anregung der Aufmerksamkeit der Leser und zur schönern Verbindung der Perioden Einiges beifügte. Indeß sind doch etliche Lebensbeschreibungen (Vitae) von ihm entweder neu verfaßt und zusammengestellt, wie wir bereits oben ein Beispiel angeführt haben, oder ganz umgearbeitet worden. Einige sind der Meinung, Metaphrastes habe nur die Lebensbeschreibungen der Heiligen in der Orientalischen Kirche gesammelt, und diese allein werden in den Kirchen der Griechen gelesen; allein beides ist nach unserm Gewährsmanne Bollandus falsch, indem in seiner Sammlung Heilige ohne Unterschied der Länder vorkommen, wobei allerdings bemerkt werden muß, daß die Heiligen der griechischen Kirche besonders bedacht worden sind. Was aber ihren Gebrauch in der griechischen Kirche anbelangt, so ist aus den Menäen ersichtlich, daß nur ein geringer Theil der von ihm mitgetheilten Leben in denselben berücksichtigt worden ist.
23. Cardinal Bellarmin fällt von dem Metaphrasten und seinen Leistungen für die Sammlung der Acta Sanctorum gar kein besonders günstiges Urtheil. Er macht ihm zum Vorwurfe, daß er den Lebensgeschichten der Heiligen Vieles aus sich beigefügt, und die Dinge erzähle, nicht wie sie wirklich geschehen seien, sondern wie sie hätten geschehen können. Auch tadelt er an ihm die willkürliche Aufnahme so vieler Gespräche und Wunder bei den Gerichtshandlungen, denen man es ansähe, daß sie in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben können etc.17Der Umstand jedoch, daß seine übrigen hinterlassenen Schriften in ihm einen Mann von gediegenen und umfassenden Kenntnissen verrathen, lassen dieses Urtheil als zu strenge um so mehr erscheinen, als sein Werk im Laufe der Zeiten sicher manche Zusätze erhalten hat, die ihm selbst nicht zur Last fallen können. Es enthält dasselbe mehr als hundert Martyrer-Acten und Lebensbeschreibungen der Heiligen, von denen aber Leo Allatius nur etwa 122 dem Metaphrastes zueignet; die andern (559 an der Zahl) sollen später von verschiedenen Verfassern beigefügt worden seyn. Es fehlt daher keineswegs an Autoren, welche den Metaphrasten, aus dem auch die Kirche viele ihrer zweiten Nocturnen im römischen Brevier aufnahm, als einen zuverlässigen Schriftsteller hochschätzen, dessen Fleiß wir noch manches Actenstück zu verdanken haben, und unter diesen stehen die gediegensten Alterthumsforscher oben an, nämlich Leo Allatius, Bollandus und Papebroch.18Der gelehrte [⇐15][16⇒] Bollandist Papebroch bemerkt (Boll. Tom. I. Maji, in Ephem. Graeco-Mosch. p. XI.), beinahe alle Heiligenleben des Metaphrastes gehörten zu den Monaten September (damals Anfang des griechischen Neujahrs), October, November, December, wenige zum Januar, nur ein Paar zum Februar und März. Von den andern Monaten hat man aber doch auch einige Vitae; allein der ganze Heiligen-Jahrescursus der griechischen Kirche rührt nicht von Metaphrastes her. Aus dem Morgenlande kamen die metaphrasiischen Legenden in das Abendland und fanden in den Sammlungen des Bischofs Lipoman, des Surius, der Bollandisten (die ihn indeß nur mit Vorsicht gebrauchten) und Anderer Aufnahme. Endlich sei noch bemerkt, daß Molanus (Joh. Vermeulen, Prof. in Löwen, † 1585) im 16. Jahrh. das Werk des Metaphrastes aus dem Griechischen ins Lateinische übersetzt herausgab.
1) Sammlungen vom 6. – 12. Jahrhundert.
26. Auch im Abendlande fehlte es nicht an Solchen, welche sich die Sammlung der Acten und Leben der Heiligen zur Aufgabe machten, wiewohl vor Lipomanus und Surius kein Werk existirte, das den Namen einer Sammlung der Martyrer-Acten verdiente. Im 6. Jahrhundert schrieb Gregor von Tours zwei Bücher »De gloria Martyrum«; allein sie enthalten nur wenige Martyrergeschichten. Im 7. Jahrhundert soll der hl. Bischof Ceraunius von Paris eine Sammlung angefangen haben, wovon Warnaharius (Warner) in einem Briefe an Bollandus Erwähnung macht. Früher verfaßte der hl. Hieronymus einige Lebensbeschreibungen der hhl. Väter und brachte solche, die er vorfand, in eine Sammlung, wie dieß Bollandus im Leben des hl. Antonius (17. Jan.) auseinander setzt; weil jedoch diese Sammlung später viele Zusätze erhielt, kann sie hier umgangen werden. Der unbekannte Verfasser der Lebensgeschichte des hl. Severin und Victorin (8. Jan.) veranstaltete, wie er selbst sagt, gleichfalls eine solche Sammlung. Er sagt nämlich dortselbst, er sei bisher dem hl. Hieronymus gefolgt, nun aber wolle er selbstständig erzählen, was er bei Andern über die Tugenden der Heiligen vorgefunden.19 Im 9. Jahrhundert übersetzte der Bibliothekar Anastasius einige griechische Martyrer-Acten in's Lateinische, und zu gleicher Zeit sammelte der römische Diakon Johannes solche Acten und Lebensgeschichten, wie sich aus einem Schreiben des Bischofs Gaudericus von Velletri (Veliternum) an Papst Johannes VIII. schließen läßt. Hieher kann man auch den Flodoard, einen Kanoniker von Rheims, zählen, der um die nämliche Zeit ein Werk in Versen schrieb unter dem Titel: De triumphis italicis Martyrum et Confessorum, das aus fünfzehn Büchern bestand, von denen jedoch nur zwölf Bücher auf uns gekommen sind (Mabillon, Annal. Ord. S. Bened. Saec. III. Part. 2.). Besonders waren es die Mönche, welche derlei Werke verfaßten, theils zum öffentlichen Gebrauche, theils auch zur Beförderung der Privaterbauung in ihren Klöstern. So nennt Wicelius in der Vorrede zu [⇐16][17⇒] seinem Hagiologium zwei Mönche von Fulda, quorum alter Ruggerus, wie er sagt, pietate et doctrina praestantissimus, sex ingentia volumina composuerit circa annum 1156. Ante Ruggerum, setzt Wicelius bei, hunc diligentissimum scriptorem, sudarat in eodem lucubrandi studio Aruodulphus coenobita facundissimus. Beide jedoch scheinen nur frühere Werke dieser Art vermehrt herausgegeben zu haben. Dieß, sowie eine Sammlung, die Notker Balbulus gehabt hat, und welche die Geschichte der Apostel Petrus und Paulus, Andreas und Jakobus (des Bruders des hl. Johannes), sowie auch des Jakobus, des sogenannten Bruders des Herrn, enthielt, beweisen, daß es schon im 10. und 11. Jahrhundert eine Sammlung von Martyrer-Acten in Deutschland gegeben habe.
2) Sammlungen vom 13. – 15. Jahrhundert.
27. Im 13. Jahrhundert begegnen wir abermals zwei Schriftstellern, welche Geschichten der Heiligen herausgegeben haben. Es ist dieß Vincenz von Beauvais aus dem Dominicanerorden und Jakobusde Voragine, Bischof von Genua, der Verfasser dersogenannten »goldenen Legende«. Der erste schrieb unter Anderm einen Geschichtsspiegel (Speculum historiale) von Erschaffung der Welt bis auf seine Zeit (nämlich bis zum Jahre 1144), welchem Werke er das Meiste aus den Acten der Heiligen einverleibte. Erhat den Beinamen von Beauvais (Bellovacensis) – nicht weil er daselbst, wie Einige meinen, das Licht der Welterblickte, sondern weil er sich dort die längste Zeit aufgehalten hat. Die »goldene Legende«, oder wie sie auch heißt, die »lombardische Geschichte« des Jakob von Viraggio (Lat. Vorago, inis, eine kleine Stadt an der ligurischen Küste, unweit Genua), gleichfalls aus dem Orden des hl. Dominicus, war wohl am längsten in Aller Händen und überaus hochgeschätzt. In der Stadt Viraggio um das Jahr 1230 geboren, trat er 1244 zu Genua in den Dominicanerorden und wurde 1267 nicht so fast wegen seiner Gelehrsamkeit, als vielmehr wegen seines musterhaften Charakters Provincial dieses Ordens in der Lombardei. Wie er ein beliebter Prediger war, so wurden auch seine Vorlesungen in verschiedenen Klöstern und Schulen gerne gehört. Besonderes Verdienst erwarb er sich durch die Beilegung der Streitigkeit zwischen Genua und dem hl. Stuhle, und in Anerkennung dessen wurde er im Jahre 1292 zum Erzbischof von Genua erwählt. Solange er auf diesem Stuhle saß (er starb 1298), war er ein Vater der Armen und Hilfsbedürftigen. Um den Krieg zu hintertreiben, zu dem sich die Venetianer und Genueser 1295 rüsteten, ließ ihn Bonifaz VIII. nach Rom kommen, um mit ihm die Friedensverhandlungen zu leiten, die auch guten Erfolg hatten; daß aber der genannte Papst mit ihm am Ende zerfiel, überhaupt ihm einmal am Aschermittwoch die gesegnete Asche, statt unter den gewöhnlichen Worten auf's Haupt zu streuen, in's Gesicht geworfen habe mit den Worten: »Gedenke, o Mensch, daß du ein Gibelline bist und mit deinen Gibellinen in das Nichts zurückkehren wirst«,20 ist unrichtig, und ist dieß vielleicht seinem Nachfolger, dem Erzbischof Spinola, der mit Bonifaz VIII. nicht gut stand, begegnet. Von diesem Jakobde Voragine nun stammt die goldene Legende (Legenda aurea) her, so genannt wegen des Ruhmes, den sie lange Zeit genoß. Sie wird auch, wie bemerkt, historia lombardica genannt, deßhalb, weil sie am Ende eine kurze Geschichte der Lombardei gibt. Diese Legende, von welcher über 100 Ausgaben und Uebersetzungen in allen Sprachen vorhanden sind, umfaßt 177 Abschnitte, deren jeder einen Heiligen oder ein Fest behandelt, nach der Reihenfolge des Kalenderjahres, und hielt sich ihr Verfasser dabei theils an kirchenhistorische Werke, wie die historia tripartita, theils an den Sagenkreis, wie er sich im Volksglauben rücksichtlich der Heiligen gebildet, sodaß Vieles darin vorkommt, was vor der gefunden Kritik nicht besteht. Eben des letztern Umstandes halber geben manche Kritiker, wie Melchior Canus, kein günstiges Urtheil von ihm ab, und sagt Joh. Ludwig Vives einfach, diese Legende sei geschrieben worden von einem Menschen eisernen Mundes, bleiernen Herzens und eines wenig klugen und ernstgemessenen Gemüthes.21 Weil diese Legende [⇐17][18⇒] sehr viele Lebensbeschreibungen der ausgezeichnetsten Heiligen, besonders aber die unter ihnen enthielt, welche im römischen Kalender vorkommen wurde sie, wie schon bemerkt, fleißig abgeschrieben und verbreitet, wie auch häufig aufgelegt. In der Folge wurde sie mit Zusätzen vermehrt und erweitert, wobei leider auch viele ungeeignete und geschmacklose Namenserklärungen vorkommen, die häufig dieses sonst treffliche Werk in unverdienten Mißcredit brachten.22 Im Jahre 1519 gab Claudius Rota, aus demselben Orden und Professor der Theologie, diese goldene Legende heraus.23 Jetzt ist sie nicht mehr im Gebrauch, und mag nur hie und da noch in den Bibliotheken gefunden werden als eine Speise der Würmer.
28. Gleich im Beginne des 14. Jahrhunderts begegnen wir abermals einem hagiologischen Schriftsteller, nämlich Petrus Calo von Chioggia (Claudia, Clodia, Fossa Claudia), einer Stadt auf der gleichnamigen Insel bei Venedig. Zwar schreibt Volaterranus, dieser Petrus Calo habe nur eine Geschichte jener Heiligen verfaßt, welche von Jakobus von Voragine übergangen wurden; allein derselbe sammelte nicht blos die Lebensgeschichten der von diesem übergangenen Heiligen, sondern verfaßte vielmehr ein neues Werk, dem eine andere Methode zu Grunde lag und das einen größern Umfang hatte, wie dieß Petrus a Natalibus in seinem Prologe zum Kataloge der Heiligen bezeugt.24 Nach Albertus Leander, einem Schriftsteller aus demselben Orden, lebte Petrus Calo im Jahre 1300, und wird seine Sammlung vom Leben der Heiligen, die zwei Bände umfaßte, in der Bibliothek des Dominicanerklosters zu Bologna aufbewahrt. – Um dieselbe Zeit lebte Bernardus Guido aus dem nämlichen Orden, der im Jahre 1324 auf den bischöflichen Stuhl von Lodeve im narbonnensischen Gallien erhoben wurde und i. J. 1331 starb. Ausgezeichnet durch Gelehrsamkeit und Tugend, arbeitete er mit allem Eifer an der Ausrottung der Ketzerei der Albigenser und schrieb mehrere Werke, die in der Ordensbibliothek zu Toulouse aufbewahrt wurden. Unter diesen waren nun einige Bände Lebensgeschichten der Heiligen, die er aus älteren Acten gesammelt hat. Diese Acten jedoch theilte er nicht unverändert mit, sondern kürzte in ihnen Manches ab, und ließ all dasjenige weg, was ihm nicht gefiel. Noch zu Zeiten des Bollandus waren hie und da Exemplare dieses Werkes zu finden, und wurden demselben durch Freundes-Hand einige Leben daraus abschriftlich mitgetheilt.
29. Im 15. Jahrhundert erwarb sich Petrus de Natalibus, Bischof von Aquila (Equilinus) im Venetianischen, durch die Herausgabe eines höchst umfangreichen Heiligenkatalogs, in welchem er von jedem Heiligen einen kurzen Auszug oder Inbegriff seines Lebens gab, viele Verdienste. Er schreibt in der Vorrede zu diesem großen Kataloge, der im J. 1493 zu Vicenza herauskam und später öfter aufgelegt wurde, er habe aus mehreren Codices und anderen Büchern (wie den Passionarien), die er nur immer finden konnte, die Namen aller möglichen Heiligen gesammelt und die Leben derselben, ihre Leiden und Schicksale kurz angegeben.25 Wicelius gibt ein günstiges [⇐18][19⇒] Urtheil über dieses Werk, das sich durch seine Kürze auszeichne und in hohem Ansehen gestanden sei. Andere ziehen es der goldenen Legende von Jakobus de Voragine weit vor; Bollandus stimmt letzterer Meinung nur in Bezug auf die Zahl der Heiligen, die darin aufgeführt werden, bei, im Uebrigen aber vermißt er die gehörige Sichtung des Stoffes und hält dafür, es sei Manches darin cum grano salis zu lesen. Gleichzeitig mit Petrus de Natalibus gaben Johann Gilemann und Antonius Gentius, letzterer Prior des Klosters Roththal (Rubea-valle) bei Brüssel in Brabant, ersterer Subprior daselbst, Sammlungen von Leben der Heiligen heraus.26 Gilemann starb im Jahre 1487, und Gentius 1543.
3) Im 16. Jahrhundert
30. Zu keiner Zeit aber geschah so viel für die Sammlung der Acten der Martyrer und Heiligen Gottes überhaupt, als im 16. und 17. Jahrhundert. Nur die vorzüglichsten Sammlungen sollen hier angemerkt werden. Boninus Mombritius aus Mailand gab zwei starke Bände heraus, in welchen er die in verschiedenen ihm zu Gebote stehenden Codices enthaltenen Acten der Heiligen zusammenfaßte und letztere so treu wiedergab, daß er sogar ihre Fehler unverbessert abdruckte. Letzterer Umstand macht zwar die Benützung dieses Werkes etwas unangenehm, allein dabei ist zu erwägen, daß hier die Acten in ihrer Unversehrtheit mitgetheilt werden. Das Ganze hat den Titel »Sanctuarium« und ist dem Ritter Cicho Simoneta, Secretär des Herzogs von Mailand, gewidmet.27 An ihn reiht sich Jakobus Faber Stapu lensis, der eine größere Sammlung von Martyrer-Acten unter dem Titel: Martyrum agones antiquis ex monumentis genuine descripti, veranstalten wollte, der aber nur einen Band, welcher den Monat Januar umfaßt, im Jahre 1525 herausgab. – Im Jahre 1541 gab ein gewisser Georg Wicelius, den wir schon öfter angeführt haben, mehrere Werke heraus, in denen er die Irrthümer der Neuerer aufdeckte und die gedrückten Gemüther der Katholiken aufrichtete, und unter diesen das hagiologische Werk, welches den Titel führt : Hagiologium, seu de Sanctis Ecclesiae, historiae Divorum toto terrarum orbe celeberrimorum, e sacris Scriptoribus summa fide ac studio congestae, ac juvaudo pariter ac ornando Christianismo, in Presbyterorum pie doctorum manus missae. Dieses Hagiologium ist dem Cardinalerzbischof und Churfürsten von Mainz, Albert von Brandenburg, gewidmet; doch klagt er, daß ihm zur Ausführung desselben die nöthigen Bücher und Hilfsmittel gemangelt haben.28
31. Größern Werth als die bisherigen hat die Sammlung, welche von Al oys Lipomanus, zuerst Bischof von Modon, dann von Verona und hernach von Bergamo, veranstaltet wurde. Derselbe wurde zu Venedig im Jahre 1500 aus einer vornehmen Familie geboren, besaß tüchtige Sprachkenntnisse, war sehr bewandert in der Geschichte, und wurde wegen seiner ausgezeichneten Eigenschaften zu den wichtigsten Geschäften verwendet. Als das Concil von Trient nach Bologna verlegt wurde, erhielt er den Auftrag, nach Rom zu reisen und diesen Schritt vor dem Papste zu rechtfertigen; bei der Unterbrechung desselben aber ging er als Nuntius nach Deutschland, wo er zwei Jahre verweilte. In den Jahren 1550–55 war er besonders in Polen thätig und machte sich hier durch seinen Eifer für die Erhaltung und Ausbreitung der wahren Religion bei den Protestanten so verhaßt, daß sie ihm mehrmal nach dem Leben trachteten. Er starb den 15. August 1559. Unter seinen zahlreichen Schriften befindet sich auch ein Werk, Vitae Sanctorum betitelt. Was er in dieser Beziehung nur immer an Lebensbeschreibungen erhalten konnte, nahm er in seine Sammlung auf, ließ zu diesem Zwecke durch den [⇐19][20⇒] nachmaligen Cardinal Wilhelm Sirlet, ferners durch den Canonicus Gentian Hervet von Rheims und andere gelehrte Männer aus dem Metaphrastes mehrere Acten und Lebensbeschreibungen der Heiligen in's Lateinische übersetzen, und fügte seine Scholien an. Der erste Band erschien im Jahre 1551 in vier Büchern, welche 163 Leben der Heiligen enthalten; der zweite im Jahre 1553 mit 225 Vitae; der dritte im Jahre 1554 in drei Theilen, wovon der erste verschiedene Lebensbeschreibungen, der zweite die Historia Lausiaca von Palladius, worin viele Heilige abgehandelt werden, der dritte das Werk Gregors von Tours De miraculis Martyrum in sich begreift. Der vierte Band erschien ebenfalls im Jahre 1554 und umfaßt 270 Lebensgeschichten; der fünfte im Jahre 1556 mit den Leben der Heiligen in den Monaten November, December, Januar und Februar, aus Metaphrastes von Gentian Hervet in's Lateinische übersetzt; der sechste im Jahre 1558, mit den Leben der Heiligen in den Monaten Mai bis October einschlüssig, von demselben Autor und Uebersetzer; der siebente Band erschien ebenfalls im J. 1558 in drei Theilen, von denen der erste die Leben der Heiligen aus Metaphrastes in den Monaten März und April, von Petrus Franciscus Zino aus Verona übersetzt, in sich begreift, der zweite einige andere Leben aus Manuscripten der Crypta-Ferrata, durch Sirlet übersetzt, und der dritte das Pratum spirituale von Johannes Moschus. Den achten Band, den er als Bischof von Bergamo verfaßte und der in vier Theile getheilt ist, gab nach seinem Tode sein Neffe Hieron. Lipomanus im J. 1560 heraus. (Von Einigen wird er Lippoman geschrieben.)
32. Doch weitaus die meiste Berühmtheit erlangte in diesem Jahrhunderte das Werk des Carthäusers Laurentius Surius in 7 Foliobänden. Surius wurde im J. 1522 zu Lübeck von sehr angesehenen katholischen Eltern geboren, wodurch die noch in neuester Zeit wiederholte Angabe, er sei ein abgefallener Lutheraner gewesen, sich als irrig darstellt. Nach Einigen soll er eine Zeitlang Soldat gewesen seyn, was aber aller Begründung entbehrt. Nachdem er zu Frankfurt an der Oder die Humaniora absolvirt hatte, widmete er sich am Montaner Gymnasium zu Köln der Philosophie, wo er im Jahre 1539 Baccalaureus wurde und den berühmten Petrus Canisius zum Mitschüler hatte. Auf Zureden des Letztern vermied er den Umgang mit den Kölner Protestanten und trat den 23. Febr. 1540 daselbst in den Carthäuserorden, in dem er ein so strenges Leben führte, daß sich Papst Pius V. veranlaßt sah, seinen Prior zu beauftragen, für die durch Fasten, Nachtwachen und ununterbrochene Studien geschwächte Gesundheit des Surius alle mögliche Sorgfalt zu tragen. Im Jahre 1547 berief ihn der Prior der Mainzer Carthause zu sich; doch kehrte er bald wieder nach Köln zurück, wo er sein ganzes übriges Leben verblieb und mit wissenschaftlichen Arbeiten sich befaßte. Zur Förderung des christlichen Lebens unter seinen Zeitgenossen gab er mehrere Schriften der ausgezeichnetsten Asceten – wie des Tauler, Heinrich Suso, Gropper, Eisenring und Anderer – heraus, bekämpfte mit vielem Geschick den Protestantismus, edirte Kirchenväter und veranstaltete eine Conciliensammlung; besonders aber erwarb er sich hohe Verdienste durch seine berühmt gewordene Sammlung der Leben der Heiligen, die nach der uns vorliegen Editio von Mosander vom Jahre 1581 den Titel führt: »De probatis Sanctorum historiis, partim ex tomis Aloysii Lipomani, doctissimi Episcopi, partim etiam ex egregiis manuscriptis codicibus, quarum permultae antehac nunquam in lucem prodiere, optima fide collectis per F. Laurentium Surium, Carthusianum domus Coloniensis.«
33. Aus diesem Titel ist schon von selbst ersichtlich, was das bezeichnete Werk Eigenthümliches besitzt und wodurch es sich von andern unterscheidet. Surius nahm die von Bischof Al. Lipomanus veröffentlichten Vitae Sanctorum in sein Werk auf, theilte sie aber nach Monatstagen ab, ließ das ihm darin unpassend Scheinende hinweg, setzte überdieß aus verschiedenen Codices, die ihm theils von dem Rechtsgelehrten Gervinus Calenius (seinem Verleger, wie es scheint) gesammelt, theils von frommen, der guten Sache dienen wollenden, gelehrten Männern zugeschickt worden waren, ganz neue, bisher noch nicht edirte Lebensbeschreibungen hinzu, und übergab so das Werk sechs Foliobände stark 1570 und den folgenden fünf Jahren der Oeffentlichkeit. Ueber die Tendenz sowohl, die ihn dabei leitete, als über die Weise seines Verfahrens läßt er sich in der Vorrede [⇐20][21⇒] dahin vernehmen, daß er sagt, er habe vorzüglich darnach getrachtet, nichts in sein Werk aufzunehmen, was unstichhaltig oder erdichtet erscheinen könnte. Dieß sei auch der Grund, warum er gar viele Lebensbeschreibungen ganz übergangen habe, zwar nicht deßhalb, weil sie ihrer Natur nach keine Beachtung verdienen, sondern einzig, um den Irrgläubigen keinen Anlaß zu geben, seine Arbeit zu verdächtigen und die Kirche Gottes zu bespötteln. Dabei habe er vorzüglich die Lebensbeschreibungen unbekannter Verfasser in einem elegantern Style gegeben, und an den Leben bekannter Autoren manchmal etwas gefeilt, um die Lectüre derselben angenehmer zu machen.29 Hienach werden die Vitae Sanctorum nicht in unveränderter Form mitgetheilt, sondern theils verkürzt, theils erweitert, großentheils aber mit verändertem Styl, was Alles dazu beiträgt, daß die Surische Sammlung nicht wenig an Werth und Bedeutung verliert, wozu noch kommt, daß manche Stücke darin unächten Quellen entnommen sind.30
34. Das hagiologische Werk des Surius fand jedoch nicht nur den Beifall der Päpste Pius V. und Gregors XIII., sondern hatte auch einen so reißenden Abgang, daß schon nach ein paar Jahren die ganze Auflage vergriffen war und sich der Verfasser genöthigt sah, an eine neue Bearbeitung zu denken. Er war eben mit der Durchsicht und Verbesserung beinahe bis zum Ende des Monats Juni, sonach bis zur Hälfte gekommen, als er von einer schmerzlichen Krankheit (Magenverhärtung) ergriffen wurde, die sich in Folge übler ärzlicher Behandlung immer verschlimmerte, bis er am 23. Mai 1578 in seinem 56. Jahre in's bessere Leben einging. Die Herausgabe der zweiten Auflage besorgte nun Jakob Mosander, gleichfalls Carthäuser zu Köln, vermehrte die übrigen drei noch der Durchsicht bedürftigen Theile, und fügte einen siebenten Band, zu dessen Herausgabe bereits Surius ein großes Material aufgehäuft und zu dem er selbst manche schätzenswerthe Beiträge gesammelt hatte, als Supplementband hinzu mit dem Martyrologium von Ado. Als auch diese zweite Ausgabe bald vergriffen war und starke Nachfrage nach dem Werke geschah, wurde von Einigen, die unbekannt bleiben wollten, eine dritte Auflage besorgt, die im Jahre 1618 in zwölf Bänden bei Joh. Krepsius und Herrmann Milius in Köln erschien. Bei all dem blieb das Werk des Sur ius immer noch sehr mangelhaft, und wenn es auch für lange den Bearbeitern des Lebens der Heiligen in allen Ländern und Sprachen als Quellenwerk diente, so sank es doch mit jedem Jahrzehnt bei den Kritikern an Ansehen herab, besonders weil die alten Martyrer-Acten und Lebensgeschichten der Heiligen ihre originelle Eigenschaft verloren und in vielen Stücken eine namhafte Veränderung erfahren hatten, nichts zu melden von dem vielen Unächten, das in ihm enthalten war und eigentlich noch ist. Es that ein Werk Noth, welches mehr oder minder allen Bedürfnissen entsprach und mit der möglichsten Vollständigkeit eine gesunde Kritik und einläßliche Behandlung der einzelnen Acten verband, und ein solches Werk, woran freilich Jahrhunderte lang die ausgezeichnetsten Männer gearbeitet haben, ist
35. Der erste und intellectuelle Urheber dieses wahrhaft immensen Werkes, dessen kurze Geschichte wir hier geben wollen,31 ist Heribert Rosweydius (Rosweyd, [⇐21][22⇒] Rosweid, auch Rosweide), geboren zu Utrecht den 24. Januar 1569 und Mitglied der Gesellschaft Jesu – ein Mann, wie Bollandus schreibt, von scharfem Verstande, kräftiger Darstellungsgabe und ausgezeichnet in in allen Doctrinen und Wissenschaften (acer judicio, stylo robustus, omnibus disciplinis et doctrinis politus ac perfectus). Schon im Beginne seiner wissenschaftlichen Laufbahn gab er Beweise, aus denen leicht zu erkennen war, was er einst in der christlichen Alterthums-Wissenschaft überhaupt und in der Behandlung der Acten der Heiligen insbesondere leisten werde. Denn als er noch Scholasticus der Gesellschaft Jesu zu Duai war und die ersten Jahre sich dem Studium der Philosophie widmete, ging er, während seine Commilitonen auf Spaziergängen im Freien sich erholten, in die benachbarten Klöster und durchsuchte die alten längst unbeachteten Codices ihrer Bibliotheken zum nicht geringen Nutzen für die kirchliche Wissenschaft. Als Professor der Philosophie und der heil. Schrift zu Duai und Antwerpen wendete er sich der Schriftstellerei zu und förderte auf diesem Gebiete im Jahre 1607 als erste Frucht seiner Studien das zwar kleine, aber höchst mühevoll zu verfassende Büchlein zu Tage, betitelt: Fasti Sanctorum, quorum Vitae in Belgicis bibliothecis manuscriptae. Hier gab er schon die Grundzüge eines größern Werkes an, welches er zu bearbeiten gedachte, und welches in 18 Bänden das Leben Jesu, der seligsten Jungfrau und der Heiligen Gottes mit ihren Festen und einer Abhandlung über die verschiedenen Martyrologien enthalten sollte.32 – Als Cardinal Bellarmin, ein Zeitgenosse des Rosweid, von diesem Plane Kenntniß erhielt, soll er gefragt haben, wie alt wohl der sei, welcher solches Werk in Aussicht gestellt habe. Als er aber vernommen, dieser stehe nun beinahe im 40. Jahre, soll er gesagt haben, 200 Jahre seien erforderlich, um ein solches Werk zu gutem Ende zu bringen. Doch dieß schreckte Rosweid nicht im Geringsten ab, er machte sich vielmehr muthig an's Werk, sammelte Acten und Lebensbeschreibungen, soviel er nur erhalten konnte, arbeitete mit unverdrossenem Eifer fort, und war eben daran, sein Material zu ordnen, und an die Ausarbeitung des ersten Bandes zu gehen, als er mitten unter seinen Entwürfen zu Antwerpen am 5. Oct. 1629 in seinem 60. Lebensjahre vom Tode ereiltwurde. Alle seine Bemühungen in dieser Richtung wären vergeblich gewesen, wenn es nicht die Vorsehung gefügt hätte, daß durch Andere in's Werk gesetzt werde, was er mit so löblichem Eifer unternommen und zum Theil vorbereitet hatte.
36. Heribert Rosweid hatte mit vielem Fleiße und großen Opfern eine Unmaße von Acten und Lebensgeschichten der Heiligen gesammelt. Was war zu thun? Soll man sie unberührt liegen und eine Beute der Würmer werden lassen, oder soll man an die Fortführung des nun einmal begonnenen Werkes schreiten und sich nach einem Manne umsehen, der Fähigkeit und Geschick besaß, da fortzufahren, wo jener es gelassen? So deliberirten, wie Papebroch im Leben des Joh. Bollandus (Tom. I. Mart. p. VII. n. 8) sagt, die Vorsteher des Ordens in Belgien und wählten endlich das Letztere, dabei ihr Augenmerk auf drei Männer richtend, die sie zur Fortsetzung des Werkes für geeignet hielten, nämlich: P. Maximilian van Habbeeck, Johan nes Bollandus und noch einen dritten, dessen Name nicht genannt wird. Alle drei standen im Rufe hoher Gelehrsamkeit, und berechtigten durch ihre gediegenen Kenntnisse zu den Erwartungen, die man von ihnen hegte. Da aber P. Max, der zu Antwerpen das Predigtamt versah, schwer zu vermögen war, ein ihm neues und ganz fremdes Feld zu bearbeiten, ward Johannes Bollandus dazu ausersehen und sofort beauftragt, von Mecheln, wo er sich eben aufhielt, nach Antwerpen zu kommen, und persönlich von dem ungeordneten Nachlasse Rosweid's Augenschein zu nehmen. Er war damals 34 Jahre alt, da er am 13. August 1596 zu Tillemont in den Niederlanden geboren ward. Bei der Durchsicht des rosweidischen Rücklasses überzeugte er sich bald, daß allerdings Material zu einem keineswegs bereuenswerthen Werke vorhanden sei, nur mußte man ihm, was Plan und [⇐22][23⇒] Ausführung betrifft, freie Hand lassen und ihm alle Hilfsmittel herbeischaffen, welche er läßlich fand. Die Ordensobern gaben zu beidem ihre Zustimmung und erwarteten, daß er alsogleich zur Herausgabe des Werkes schreite; denn sie glaubten, es sei nichts Anderes mehr nöthig, als den Rücklaß zu ordnen und zu sichten, und sofort zur Drucklegung zu schreiten, in der Weise, wie dieß bei Herausgabe der oben erwähnten Fasti Sanctorum von Rosweid der Fall war; allein sie täuschten sich sehr, denn, sagt Papebroch im Leben des Bollandus, weder der Provincial, noch seine Rathgeber hatten einen Begriff von der Größe und Schwierigkeit des Unternehmens, und dieß war gut; denn wenn sie geahnt hätten, welche Mühe und Arbeit darauf zu verwenden war, weder die Obern, noch Bollandus selbst wären zu bewegen gewesen, das Werk fortzusetzen. Wenigstens erklärte Letzterer nachmals, als der Monat Januar bereits vollendet war und die Vorbereitungen zum Drucke des nächsten Monats außerordentlich viel Mühe gekostet hatten, öfter, wenn er dieses vorhergesehen, er wäre zurückgebebt vor einem Werke, bei dem die Welt sich verwundern müsse, wie es von einer oder zwei Personen, nicht etwa ausgeführt, sondern wie es von ihnen auch nur ausgedacht werden konnte.33
37. Wie bemerkt, hatte sich Bollandus bei Uebernahme des Rosweid'schen Werkes die Freiheit gewahrt, ganz nach Belieben und eigenem Ermessen den Plan desselben abzuändern. Und das war klug gethan; denn bald stellte sich heraus, daß sich das vorhabliche Werk in der von Rosweid beabsichtigten Weise nicht durchführen lasse. Rosweid hatte für's Erste den Plan, nur die Heiligen aufzunehmen, von denen Lebensgeschichten entvorhanden wären. Eine so enge Gränze wollte sich Bollandus nicht setzen; »denn«, sagte er, »wenn auch das Leben der größten und der Zahl nach bei weitem der meisten Heiligen nicht schriftlich abgefaßt wurde oder gänzlich verloren gegangen ist, so werden ihre Namen doch häufig bei andern Schriftstellern gefunden; warum sollte es nicht erlaubt seyn, anzuführen, was sich bei diesen von ihnen vorfindet.«34 Und er hatte Recht. Sodann hatte Rosweid den Plan, die Acta der Heiligen zuerst ohne alle Anmerkungen und Erörterungen herauszugeben, und erst in den letzten drei Bänden über Manches in denselben, wie z.B. über Zeit und Ort der Geburt und des Todes, über die Verehrung eines Heiligen, also getrennt von den Acten, Untersuchungen anzustellen. »Ich aber,« sagt Bollandus, um den zu verfolgenden Plan darzulegen, »ich aber hielt es für angemessener, das, was in Bezug auf irgend eine Vita angemerkt zu werden verdient, nicht auf eine andere Zeit zu verschieben, sondern die Bemerkung gleich beim Leben selbst anzubringen, da auf diese Weise Zweifeln und Bedenken, die über das Eine oder Andere in einem Leben dem Leser aufsteigen könnten, am Besten begegnet werden kann.«35 Indeß behielt Bollandus alles Uebrige im Plane des Rosweid bei, wozu namentlich dieß auch gehört, die Acten, wenn solche vorhanden, in unverändertem Original zu geben. [⇐23]
[24⇒] 38. Wohl könnte man sich aus diesen wenigen Grundzügen einen Begriff von dem Werke machen, das von Bollandus den Namen trägt; allein zur Vervollständigung desselben wird es gut seyn, dessen innere und zudeuten. In dem Werke des Bollandus werden die Heiligen nach den Monatstagen aufgeführt, und zwar jeder derselben an seinem Todestage, sofern sich dieser ermitteln läßt, oder an dem Tage, an welchem ein Heiliger von jeher im Mart. Rom., von dem er jedoch öfter auch abwich, gefeiert wird. Bei jedem Monatstage sind nun aber vorne gleich beim Beginne zuerst die Namen aller Heiligen aufgeführt, deren Heiligkeit oder kirchliche Verehrung unzweifelhaft ist, und zwar werden sie, deren oftmals gegen zwanzig oder dreißig, ja wohl (besonders wenn es Martyrer sind) dem Hundert nach vorkommen, in chronologischer Ordnung aufgeführt. Nun aber gibt es auch Heilige, welche in den verschiedenen Martyrologien, Kalendern, Sammlungen und Legenden gleichfalls an einem bestimmten Monatstage vorkommen, ohne daß jedoch ihr Todestag auf denselben trifft. Derlei Heilige werden an diesem Tage von den Bollandisten nicht abgehandelt, kommen aber doch nach der Reihenfolge der Abzuhandelnden vor, und zwar unter der Rubrik: »Praetermissi« und »Rejecti« Zu den Praetermissi (Uebergangene) werden jene gerechnet, deren kirchliche Verehrung sich nicht nachweisen läßt, und zu den Rejecti diejenigen, deren kirchliche Verehrung zwar sicher, aber an einem andern Tage, auf den dann verwiesen wird, stattfindet. Nach diesem Eingange (resp. Titel) geht es nun an die Behandlung der einzelnen Heiligen, oder, wenn es sich gerade zutrifft (besonders bei Martyrern), der einzelnen Gesellschaften von Heiligen, gleichviel ob Acta von einem Heiligen da seien, oder nicht. Voraus geht stets ein Commentar, der, wenn Acta vorhanden sind, Commentarius praevius (Sylloge, Praefatio etc.) genannt wird. Dieser Commentarius praevius befaßt sich zuerst mit der Frage, ob und wo ein Heiliger oder die Heiligen nachweisbar kirchliche Verehrung genossen haben oder noch genießen. Ist dieses sicher gestellt, so wird an die Untersuchung gegangen über die Aechtheit oder Unächtheit der vorhandenen Acta oder Vitae und an die Erörterungen chronologischer oder historischer Schwierigkeiten in denselben, die oftmals nicht nur angedeutet, sondern in meisterhafter Weise und mit einem staunenswerthen Aufwande von Gelehrsamkeit gelöst werden. Ist nun das Leben eines Heiligen nach allen Seiten geprüft, geordnet und sicher gestellt, so wird dasselbe selbst im Original mitgetheilt, und sind es mehrere, auch diese, mit Varianten, Glossen und Adnotationen unter Beifügung der Geschichte der Wunder, Reliquien und Uebertragungen, wenn solche vorhanden sind. Außerdem gibt es noch viele Martyrer und Heilige, deren Acta oder Vitae verloren gegangen sind, und die entweder nur hie und da bei Schriftstellern vorkommen, oder deren Namen nur in Martyrologien, Menäen, Kalendern aufgeführt werden. Bei diesen ist der besagte Commentar etwas kürzer, und befaßt sich bei den Ersteren mit der Zusammenstellung und der Kritik dessen, was sich von ihm bei andern Schriftstellern findet; bei den Letztern aber mit Lesearten und Vergleichungen der verschiedenen kirchlichen Martyrerbücher. Dieß ist der gewöhnliche Gang und die Methode, womit die Bollandisten das Leben eines oder mehrerer Heiligen behandeln, und so wird es in allen Bänden des ganzen großen bisher erschienenen Werkes gehalten. Ein Unterschied besteht bei den Bänden nur in längern oder kürzern Erörterungen und kritischen Untersuchungen, die in den ersteren Bänden viel geringer ausgefallen, als in den letzteren. Nur ungern gab Bollandus mit seinen unmittelbaren Nachfolgern in Fortsetzung des Werkes dem Wunsche einiger Freunde (wie des Abtes Winghius zu Lessies, der das Unternehmen von Anfang an, wie es scheint, mit bedeutenden Geldopfern unterstützte und dem auch der erste Band dedicirt ist), nur kurze Commentare zu liefern, nach; in der Folge aber gingen sie davon ab, und so kam es, daß der Monat Januar nur zwei, die Monate Februar, März und April nur je drei Bände haben, während die folgenden Monate 6–8 Bände haben, und der Monat October, der nur bis zum 20. Tage reicht, allein in acht Bänden erschienen ist. Daher kommt es auch, daß die ersten Monate ziemlich mangelhaft sind und einer Ergänzung nach allen Beziehungen sehr bedürften. Indeß werden, wie aus mehreren Andeutungen bei den Bollandisten hervorgeht, nach Vollendung des ganzen Werkes Supplementbände herausgegeben werden. Damit man aber [⇐24][25⇒] sehe, in welcher Weise Bollandus und alle seine Nachfolger das Leben eines Heiligen behandelt haben, sollen hier seine Worte angeführt werden. Nachdem er von der Uebersicht der Heiligen eines Tages und der Rubrik der Praetermissi und Rejecti gesprochen, fährt er fort: »Drittens gehen den einzelnen Lebensbeschreibungen Abhandlungen voraus, in welchen der Ort der Verehrung und der Geburt, die Zeit, in der er lebte, die Heiligkeit, in deren Ruf er starb, die Reliquien und Anderes von ihm, der Verfasser und die Zeit der Abfassung des Lebens, das auf uns gekommen, behandelt werden, bei deren Aufnahme ich jedoch so gewissenhaft verfahren werde, daß ich nur jene Vita wiedergebe, welche von einer Kirche oder einem Kloster acceptirt worden ist.«36 Bezüglich der äußern Einrichtung eines Bandes ist zu sagen, daß bei jedem Heiligen oder bei jeder Gesellschaft von Heiligen der Tag und das Jahr des Todes zu einer Seite und zur andern der Name des Verfassers des Lebens angeführt, und daß jeder Band sechs Indices hat, nämlich einen Index der Heiligen und den chronologischen am Anfange, den historischen, topographischen, onomastischen und moralischen aber am Ende.
39. Die beiden ersten Bände der Acta Sanctorum erschienen durch Johannes Bollandus zu Antwerpen im J. 1643, nachdem er dreizehn Jahre ununterbrochen daran gearbeitet hatte. Um aber die Fortsetzung des Werkes zu beschleunigen, gaben ihm seine Obern den als Gelehrten ausgezeichneten Gottfried Henschenius (Henschen), geb. den 21. Jan. 1600 zu Venrad in Geldern, als Gehilfen. Im J. 1658 gaben Beide zusammen die drei Bände des Monats Februar heraus. Papebroch (Papebrock), Sohn eines reichen Hamburger Kaufmanns, der sich in Antwerpen niedergelassen hatte, beigesellt, und nun nahm die Fortsetzung des Werkes einen etwas raschern Verlauf. Bollandus starb zu Antwerpen den 12. Sept. 1665, nachdem er 34 Jahre an den Acta Sanctorum gearbeitet hatte, und in dieser Zeit nur 8 Bände theils von ihm selbst, theils unter seiner Leitung zu Stande gekommen waren. Nach ihm erhielten alle seine Nachfolger, die an diesem Werke arbeiteten, den Namen Bollandisten, welchen auch die neueren Bearbeiter heute noch tragen. Auf die Einladung des Papstes Alexander VII. hatten sich seine beiden Mitarbeiter im Jahre 1660 nach Rom begeben, um die alten Urkunden zu untersuchen, welche daselbst aufbewahrt werden und die für ihr Unternehmen dienen könnten. Nach zwei Jahren kehrten sie mit reichen Schätzen, die sie in Rom, in Deutschland und Frankreich gesammelt hatten, zurück und gaben im Jahre 1668 drei neue Bände, den Monat März umfassend, heraus; 1675 folgten drei andere Bände (April), und 1680 erschienen wieder drei Bände (Mai). Henschenius starb den 11. Sept. 1681, nachdem er 46 Jahre am großen Werke gearbeitet, und an der Ausarbeitung von 24 Bänden thätigen Antheil genommen hatte. Trotz dieses Verlurstes erschienen doch im Jahre 1685 der 4. und 5. Band des Monats Mai, und im J. 1688 der 6. und 7. Band desselben Monats; der erste Band des Juni erschien erst 1695, der zweite 1698, der dritte 1701, der vierte 1707, der fünfte 1709, der sechste und siebente 1715–1717. Nach der Herausgabe des 5. Bandes des Monats Juni im Jahre 1709 zog sich der Pater Papebroch, der vor lauter Arbeiten blind geworden war, von der Redaction zurück, und starb den 28. Juni 1714 in einem Alter von 86 Jahren, von denen er 55 auf die Acta Sanctorum verwendet hatte. Er nahm an 19 Bänden thätigen Antheil. Die folgenden Bände vom Monat Juli bis zum October erschienen ziemlich regelmäßig von zwei zu zwei Jahren, und haben daran folgende Mitglieder der Gesellschaft Jesu gearbeitet: 4) Conrad Janningus, geboren zu Gröningen den [⇐25][26⇒] 16. Nov. 1650, in die Gesellschaft Jesu eingetreten im Jahre 1670 und gestorben den 13. Aug. 1723, nachdem er 44 Jahre bei der Redaction gewesen und an 13 Bänden gearbeitet hatte; – 5) Franc. Baërtius, geboren zu Ypern den 25. Aug. 1651, Jesuite 1670, gestorben den 27. Oct. 1719, nachdem er 38 Jahre bei der Redaction gewesen und an 10 Bänden eifrig gearbeitet hatte; – 6) Joh. Bapt. Sollerius, zu Herseau in Flandern am 28. Febr. 1669 geboren, Jesuite 1687, gestorben am 27. Juni 1740, nachdem er 38 Jahre an 12 Bänden gearbeitet hatte; – 7) Joh. Pinius aus Gent, geboren den 13. Dec. 1678, Jesuite 1696, gestorben am 19. Mai 1749, 35 Jahre bei der Redaction und eifriger Mitarbeiter an 14 Bänden; – 8) Wilh. Cuperus aus Antwerpen, geboren den 1. Mai 1686, Jesuite 1704, gestorben am 2. Febr. 1741, 21 Jahre lang bei der Redaction und Mitarbeiter an 11 Bänden; – 9) Petrus Boschius aus Brüssel, geboren am 19. Oct. 1686, Jesuite 1705 und gestorben den 14. Nov. 1736, nachdem er 15 Jahre bei der Redaction gewesen und nur an 7 Bänden mitgearbeitet hatte; – 10) Joh. Stiltingus aus Vicodurum in der Provinz Utrecht, geboren den 24. Febr. 1703, Jesuite 1722 und gestorben den 28. Febr. 1762, war 25 Jahre bei der Redaction und arbeitete an 11 Bänden; – 11) Constant. Suyskenus, geboren zu Herzogenbusch (Silvadux) am 20. Aug. 1714, Jesuite 1732, gestorben am 28. Juni 1771, war 26 Jahre in der Congregation und arbeitete an 11 Bänden; – 12) Joh. Perierus aus Cortracum, geboren den 29. Aug. 1711, Jesuite 1732, gestorben den 23. Juni 1762, war 15 Jahre in der Congregation, aber arbeitete nur an 7 Bänden; – 13) Urban Strickerus aus Dunkerk, geboren den 25. Sept. 1717, Jesuite 1733, gestorben am 28. October 1753, war nur 2 Jahre bei der Redaction und lieferte Beiträge in einem Bande. Hiezu kommen noch: 14) Joh. Limpenus aus Aalbeck in Limburg, geboren den 19. Nov. 1709, Jesuite 1726; – 15) Joh. Veldius aus Antwerpen, geboren den 17. Sept. 1710, Jesuite 1727; – 16) Joh. Cleus aus Antwerpen, geboren den 20. Aug. 1722, Jesuite 1740, welche drei später aus der Redaction austraten und sich einem andern Berufe widmeten, und zwar der Erste im Jahre 1750, nachdem er 9 Jahre an 3 Bänden, der Zweite, nachdem er 5 Jahre an 2 Bänan 3 Bänden gearbeitet hatte.37 Eben als die Bollandisten eifrigst an der Fortsetzung des Werkes arbeiteten, traf die Gesellschaft Jesu ein harter Schlag und mit ihr auch die Congregation der Bollandisten; denn die Jesuiten in Belgien wurden aufgehoben, als eben die drei ersten Bände des Monats October erschienen waren. Der letzte Band der alten Bollandisten, der 50. des ganzen Werkes, erschien im Jahre 1770.
40. Ohne bedeutende Hilfsmittel wären Bollandus und seine Nachfolger nicht im Stande gewesen, dieses großartige, alle Zeiten und Orte umfassende hagiologische Werk zu der Bedeutung zu erheben, die es wirklich erlangt hat. Wohl hatte Bollandus eine reiche Sammlung von Acten und Lebensbeschreibungen im Rücklasse des Heribert Rosweid vorgefunden; allein dieselbe war nicht ausreichend, um das vorgesteckte Ziel nur zum Theil zu erreichen. Es blieb ihm daher nichts übrig, als seine Blicke nach auswärts zu richten, und die Gelehrten seiner Genossenschaft, die sich damals schon über ganz Europa verbreitet hatten, in einem lebhaften [⇐26][27⇒] literarischen Briefwechsel zur Einsendung des Benöthigten aufzufordern. Dieser Briefwechsel bot reiche Ausbeute. Uebringens wurdederselbe auch von seinen Nachfolgern auf das Eifrigste fortgesetzt; denn wenn der Bearbeiter eines Lebens alles mögliche Material vor sich hatte, so ereignete es sich doch nicht selten, daß in dem einen oder andern Stücke Schwierigkeiten obwalteten. In diesem Falle sah er sich genöthigt, mit den Gelehrten des betreffenden Ortes oder der Gegend sich in Verbindung zu setzen, und sich nähere Aufschlüsse zu erholen.38 Ein zweites Hilfsmittel, welches ihnen die Uebernahme und Fortsetzung eines so weit greifenden Werkes möglich machte, waren die literarischen Reisen, welche Einzelne aus der Gesellschaft in die verschiedenen