Abschichtung

[20] Abschichtung hieß im ältern deutschen Recht die Absonderung des Vermögens der Söhne und Töchter von dem Gesammtvermögen, das der Vater verwaltete; die Abschichtung trat ein, wenn die Söhne einen selbstständigen Haushalt gründeten und die Töchter sich verheiratheten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 20.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: