Archiv

[237] Archiv, die Sammlung von Urkunden, die sich auf die Verhältnisse einer Familie, Gemeinde, Corporation, Landschaft eines Staates beziehen; sie anzuordnen lehrt die Archivwissenschaft; das Recht, die aus einem Archive entnommenen und als Beweisstücke gebrauchten Urkunden einzusehen und zu untersuchen, heißt das Archivrecht; der Vorsteher eines Archivs ist der Archivar.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 237.
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