Belagerungszustand

[465] Belagerungszustand, die geschärfte Macht der Militärgewalt in Festungen, welche eine Belagerung erwarten oder erleiden, oder überhaupt an Plätzen, in welchen wegen Aufruhr u. dergl. der Kriegszustand eintritt; derselbe kann von [465] der Erhöhung polizeilicher Vorsichtsmaßregeln bis zur Suspension der bürgerl. Regierung und Gerichtsbarkeit gesteigert werden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 465-466.
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