Bettelwesen

[518] Bettelwesen, das gewerbsmäßige Almosensammeln der Armen. Es ist ein natürliches Recht des Armen, der sich selbst zu ernähren wirklich außer Stand ist, die Hilfe seines Nächsten anzusprechen. Da aber von jeher nicht bloß die Armuth, sondern häufiger noch die Arbeitsscheu sich dieses leichteren Weges, seinen Unterhalt zu suchen, bediente, u. so das Betteln die Pflegerin der Trägheit u. besonders bei Kindern die Quelle sittlicher Verdorbenheit wurde, so ist dasselbe in allen besser organisirten Staaten polizeilich verboten, und die Unterstützung der wirklich Armen, soweit sie ihren Unterhalt sich nicht selber erwerben können, zur Pflicht des Staates, respektive der Gemeinden geworden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 518.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika