Pflicht

[518] Pflicht, heißt (nach Sailer) eine Handlung, zu deren Vollbringung od. Unterlassung uns eine sittliche Nöthigung gegeben ist. Die P.en sind in Beziehung auf den Handelnden: allgemeine, besondere und persönliche; in Beziehung auf den Gegenstand der Handlung: P.en gegen Gott, gegen den Nächsten, gegen sich selbst. S. Moral.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 518.
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