Boxen

[637] Boxen, eine zu den Volkseigenthümlichkeiten Englands gehörende kunstgerechte Art des Faustkampfes, mit bestimmten Regeln für die Austheilung u. Abwehr der Stöße, sowie für das Aufhören u. Wiederbeginnen des Kampfes. Früher gab es gewerbsmäßige Boxer, die sich um Geld zur öffentlichen Schaustellung bekämpften und gibt deren noch trotz des Verbots und der gesetzlichen Aufhebung des B.s.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 637.
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