Cassation

[22] Cassation, bei der Jury das gegen das Urtheil der Assisen beim Cassationshofe eingereichte Rechtsmittel um Nullerklärung jenes Urtheils: wegen Nichtigkeit des Urtheils od. des Verfahrens, insbesondere wegen Incompetenz, wegen Verletzung einer wesentlichen Form oder des Strafgesetzes. Wird das Urtheil cassirt, so gelangt der Straffall vor ein neues Assisengericht. – Das Cassationsinstitut kommt übrigens nicht bloß bei der Jury, sondern auch anderwärts im Straf- und selbst im Civilproceß unter verschiedenen Bezeichnungen vor, um ein nichtiges Verfahren aufzulösen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 22.
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