[178]Complot, Verbindung zu gemeinschaftlicher Beschließung und Ausführung eines Verbrechens. Die Theilnehmer werden alle als Urheber (im Gegensatz von bloßen Gehilfen) bestraft; complotiren, an einem C. Theil nehmen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 178.