Complot

[178] Complot, Verbindung zu gemeinschaftlicher Beschließung und Ausführung eines Verbrechens. Die Theilnehmer werden alle als Urheber (im Gegensatz von bloßen Gehilfen) bestraft; complotiren, an einem C. Theil nehmen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 178.
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