Desertion

[333] Desertion (Verlassung), heißt die heimliche Entweichung eines Soldaten von seiner Fahne. Wie lange eine solche eigenmächtige Abwesenheit gedauert haben müsse, um als D. zu gelten, darüber fehlen in den meisten Kriegsverordnungen bestimmte Angaben; in Frankreich sind 24 Stunden festgesetzt. Die Strafen für D. sind strenge, jedoch meist nur Freiheitsstrafen, gelinder im Frieden als im Kriege. – In der Rechtssprache die heimliche Entweichung eines Ehegatten von dem andern; im Civilprocesse das Versäumniß am Beweise oder andern an bestimmte Fristen gebundenen processualischen Handlungen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 333.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: