Desertion

[531] Desertion und Desertiren wird die heimliche Entweichung eines Soldaten von seinem Truppencorps genannt, durch welche er sich dem fernern Dienste bei demselben entziehen will, und ist ein Verbrechen, das wie Eidbruch betrachtet und an dem wiedereingefangenen Entwichenen oder Deserteur je nach den nähern Umständen, z.B. wenn er mit oder ohne Waffen, aus dem Standquartiere oder von seinem Posten dem Feinde gegenüber desertirt ist, gelinder oder strenger bis mit Todesstrafe gerügt wird. Von Nachbarstaaten pflegen Deserteure nur in Folge deshalb getroffener Übereinkünfte ausgeliefert zu werden, wie das z.B. zwischen den Staaten des deutschen Bundes geschieht. – Das heimliche Verlassen eines Ehegatten durch den andern wird ebenfalls Desertion genannt und kann vermittels eines deshalb angestellten Desertionsprocesses die Trennung der Ehe herbeiführen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 531.
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