Discontiren

[404] Discontiren, ital., Zahlung leisten, bevor dieselbe fällig ist, wobei der Gläubiger sich einen bestimmten Abzug (Disconto) gefallen läßt; Wechsel discontiren, noch nicht fällige Wechsel ankaufen, wobei für die Zeit, welche der Wechsel noch zu laufen hat, mit Hinzufügung der Respecttage die Zinsen berechnet und von der Zahlung abgezogen werden. Das D. ist ein Hauptgeschäft [404] der größeren Banken und Bankiers, der Betrag der Zinsen ist jedoch nicht nach dem gewöhnlichen Zinsfuß geregelt, sondern wechselt nach den Zeitverhältnissen, dem Zustande des Handels, des allgemeinen Credits etc.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 404-405.
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