Credit

[232] Credit, im Verkehre das Vertrauen auf die Rechtlichkeit eines Andern. Oeffentlicher C. oder Staats-C., das Vertrauen auf den Willen u. die Fähigkeit eines Staats, die eingegangenen Verbindlichkeiten zu erfüllen. C.anstalten, Anstalten, welche Geld gegen verschiedene Sicherheit ausleihen; C.verein, Verein von Grundbesitzern zu einer Corporation, welche als Gesammtheit Darlehen aufnimmt, für Capital und Zins haftet, und so für den einzelnen die Capitalaufnahme vermittelt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 232.
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