Erbverbrüderung

[587] Erbverbrüderung, Vertrag zwischen 2 oder mehren Familien, wodurch sich dieselben im Falle des Aussterbens gegenseitiges Erbrecht zusichern.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 587.
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