Excludiren

[640] Excludiren, lat.-dtsch., ausschließen; Exclusion, Ausschließung; exclusive, lat., ausschließlich; exclusive Gesellschaft, solche, die nur Ebenbürtige zuläßt; exclusiva, das von Oesterreich, Frankreich u. Spanien in Anspruch genommene Recht, die Wahl eines mißfälligen Cardinals zu hindern.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 640.
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