Facultät

[654] Facultät, lat.-deutsch, das Vermögen etwas zu vollbringen, die Thunlichkeit, Möglichkeit, dann Kraft, Fähigkeit, Vollmacht. Galen nannte F.en die 6 Kräfte, durch deren Thätigkeit das Leben im thier. Organismus erhalten wird. Im Mittelalter wurden F.en die 4 Hauptwissenschaften, deren Lehrer u. Vertreter auf Hochschulen genannt; diese alte Eintheilung in eine theol., jurist., medicin. und philos. F. ist durch die Fortschritte der Wissenschaften insofern unbrauchbar geworden, als sich aus der philos. F. 3 bis 4 verschiedene bilden ließen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 654.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika