Fontanelle

[736] Fontanelle, die noch nicht mit Knochensubstanz erfüllten, bloß von einer fibrösen Haut gebildeten Stellen des Schädelgewölbes der Neugeborenen; 1) die große, dreieckige, vordere F. zwischen dem Stirnbein und beiden Seitenwandbeinen; 2) die kleine, hintere F. zwischen dem Hinterhauptbein u. den Seitenwandbeinen; 3) die seitlichen (Fonticuli Casserii) sind die kleinsten u. auf jeder Seite doppelt; die einen zwischen dem Scheitelbein, Keil- und Schläfenbein, die anderen zwischen Hinterhauptbein, Schläfen- u. Scheitelbein. Mit zunehmendem Alter verknöchern diese Stellen alle. Bei der Geburt erhöhen sie die Nachgiebigkeit u. Zusammendrückbarkeit des Kopfes. – In der Chirurgie ist F. ein künstlich u. absichtlich angelegtes Geschwür, um als Ableitungsmittel zu dienen für sog. Schärfen im Blut, oder um das Blut von tiefer liegenden mit Blut krankhaft afficirten Theilen ab u. an die Oberfläche als Gegenreiz zu lenken. Man legt die F. an mittelst des Messers oder durch Aetzmittel: caust. Kali, Säuren, Metallsalze, oder durch das Glüheisen in dem Brenncylinder, od. durch blasenziehende u. rothmachende Thier- u. Pflanzenstoffe: Cantharidenpflaster, Seidelbastrinde, Euphorbiumgummi etc. Ein F. hat immer für den unmittelbar afficirten Theil eine bedeutend schwächende Einwirkung; der Arm od. Fuß schwindet weniger, sobald die F. längere Zeit getragen wird.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 736.
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