Gefühl

[34] Gefühl, in körperlicher Hinsicht entweder das Gemein-G., d.h. die allgemeine Empfindung von dem innern Zustande des Körpers, von den elementaren Einflüssen, z.B. Wärme, Luft, Feuchtigkeit etc., oder als Tasten die besondere Empfindung des Eindrucks, den ein Körper durch Weichheit, Härte, Form, Glätte, Rauhheit, Bewegung, Temperatur etc. auf die Nervenenden macht; in geistiger Hinsicht bezeichnet G. das Bewußtsein der Lust od. Unlust, welches durch sinnliche oder geistige Zustände erregt wird.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 34.
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