Gesellschaftsrechnung

[71] Gesellschaftsrechnung, eine Rechnung zur Eintheilung einer Zahl nach bestimmten gegebenen Verhältnissen, so z.B. zur Vertheilung eines in einem Gesellschaftsunternehmen gemachten Gewinnes auf die einzelnen Unternehmer nach der Größe des Beitrags eines Jeden; sie ist demnach eine Proportionalrechnung.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 71.
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