Glasur

[88] Glasur, glasartiger Ueberzug über thönerne Gefäße, Ziegel etc., theils angewandt des Glanzes wegen, theils um das Eindringen der Feuchtigkeit in den gebrannten Thon zu verhindern. Man nimmt Quarzpulver und mineralische, zu Glas schmelzende Pulver etc., die mit Metalloxyden gefärbt werden. Auf ungebrannte Gefäße wird die zerriebene Mischung naß oder trocken aufgetragen, worauf sich im Feuer die G. selbst bildet; auf gebrannte wird die mit Wasser verdünnte Masse vermittelst des Pinsels aufgetragen und dann das Ganze dem Feuer noch einmal ausgesetzt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 88.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: