Irrenanstalten

[439] Irrenanstalten, Irrenhäuser, die zur Aufnahme, Verpflegung und ärztlichen Behandlung der Geisteskranken bestimmten Anstalten. Die erste Irrenanstalt wurde in London 1751 errichtet, das St.-Lukasspital. Seitdem ist allerorts viel hierin gethan u. verbessert worden. Außer den allgem. Erfordernissen eines guten Hospitals (s. d.) erfordern diese Anstalten noch manches Besondere in Bau, innerer Einrichtung, den nöthigen Apparaten etc. Im Allgemeinen ist es nothwendig, daß die unheilbaren von den heilbaren Kranken u. die Männer von den Frauen getrennt werden, ebenso daß eine Sonderung stattfinde der Tobsüchtigen von den Ruhigeren. Dazu gehört ein gewähltes Dienstpersonale und besonders passende Beschäftigung der Einzelnen. Ist eine solche gut eingerichtete Anstalt von einem wissenschaftlich und praktisch tüchtig gebildeten Irrenarzte geleitet, so vermag sie nach der Erfahrung sehr viel zu leisten. Die berühmtesten öffentl. I. bei uns sind: Winnenthal in Württemberg, Illenau in Baden, Leubus in Schlesien, Sonnenstein in Sachsen, die Anstalten in Wien u. Prag.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 439.
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