Leibzucht

[735] Leibzucht, Verpfründungsvertrag, um gegen Hingabe eines Kapitals das Recht auf persönlichen Lebensunterhalt u. Pflege bis zum Tode zu erhalten. Meistens bei Gutsabtretungen das Gedinge über Altentheil, Auszug, Großvaterrecht, das, wenn es in einem besondern Wohngebäude und Gutstheile besteht, L.kathe heißt.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 735.
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