Magen [1]

[65] Magen, Magschaft, im deutschen Familienrecht die Seitenverwandten, von denen nach dem Sachsenspiegel Geschwisterkinder, nach dem Schwabenspiegel Geschwister das erste Glied bilden. Vater-M. sind die vom Vater od. väterlichen [65] Stamm u. Geschlecht her (paterna generatio), Mutter-M. die von der Mutter her. Schwert-M. (Speer-, Ger-M.) heißen die Männer, die durch lauter männliche Zeugungen verbunden sind (Geschlechtsvettern, Agnaten); Spill-M. (Spindel-, Kunkel-M.), alle übrigen M. von einer Frau her oder selbst weiblich und daher nicht zu Schwert u. Lanze, sondern zur Spindel geboren.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 65-66.
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