Menses papales

[155] Menses papales, lat. = päpstl. Monate, die ungeraden Monate des Jahres: Januar, März, Mai u.s.f., weil laut dem 1418 zu Konstanz zwischen Martin V. und der deutschen Nation abgeschlossenen Concordate der Papst alle in den genannten Monaten freiwerdenden Beneficien, deren Verleihung dem päpstlichen Stuhle nicht bereits in Folge besonderer Reservate zustand, mit Ausnahme der Dignitäten an Dom- und Collegiatstiftern sowie der Laienpatronats- u. andern Seelsorgspfründen verleihen durfte. Die m. p. schon vom Baselerconcil angefochten, doch erst seit den Zeiten der Revolutionen und Säcularisationen fast ganz unpraktisch.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 155.
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