Militärcolonien

[186] Militärcolonien, Niederlassungen von kriegsgeübter Mannschaft, bildeten einen wesentlich en Theil der röm. Militärverfassung, indem durch solche Colonien in eroberten Ländern nicht nur eine Menge armer Bürger versorgt wurden, sondern auch die Behauptung des eroberten Landes und die Sicherung der Gränze wesentlich erleichtert war; die röm. M. machen es auch allein erklärlich, wie die eroberten Länder so gründlich romanisirt werden konnten. Diese M. behielten das röm. Bürgerrecht und das röm. Recht, waren also bevorrechtete Orte. In neuerer Zeit haben Schweden (s. d.), Oesterreich (s. Militärgränze) und Rußland M. gegründet. In Rußland machte General Araktschejew den Vorschlag. Soldaten bei den Kronbauern einzuquartieren, die Kronbauern ebenfalls zu Soldaten zu erziehen, solchen Dörfern eine bestimmte Organisation für den Ackerbau und den Militärdienst zu geben u. so ein schlagfertiges, sich selbst ernährendes Heer zu schaffen. Seit 1818 wurde der Plan großartig ausgeführt, allein es zeigte sich, daß militärische Einrichtung sich mit dem bürgerlichen Erwerb nicht verträgt und die Geschäfte des Ackerbaus und Handwerks nicht commandirt werden können; Aufstände bewiesen schon 1825 u. 1831, daß die M. sogar dem gegenwärtigen Regierungssysteme gefährlich werden können, daher sind seitdem die früheren Einrichtungen verändert worden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 186.
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