Oblatio

[370] Oblatio, lat., freiwilliges Anerbieten; o. litis, als beklagte Partei sich einlassen, was zum Kostenersatz verpflichtet, wenn sie dies unbefugt that.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 370.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika