Offnung

[393] Offnung, im Mittelalter von Gerichtsherren und Vögten Aufzeichnung des geltenden Rechtes, an deren Stelle später die Dorfrechte traten; so viel wie Weisthümer.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 393.
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