Plebs

[563] Plebs, lat., im alten Rom die Gemeinde, im Gegensatz zu den Patriciern, entstanden aus den aus Latium in Rom angesiedelten Neubürgern, gegenüber den Altbürgern mit ihren Clienten. Die Plebejer hatten anfänglich kein Recht auf ein Staatsamt, errangen aber 494 v. Chr. eigene Magistrate, die Volkstribunen (s.d.), dann ziemlich rasch den Zugang zu allen Staatsämtern, so daß Plebejer in der späteren Zeit das gemeine, größtentheils arme Volk bezeichnete.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 563.
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