Polnischer Reichstag

[577] Polnischer Reichstag, Sejm, die alle 2 Jahre regelmäßig einberufene poln. Nationalversammlung, bestand aus dem Senate, d.h. aus geistlichen und weltlichen höheren Würdeträgern u. den Landboten, d.h. den von dem Adel der Woiwodschaften gewählten (182) Deputirten. Seit 1652 galt das »Liberum veto« (s. Polen), welches bewirkte, daß von 105 Reichstagen der letzten 2 Jahrh. 56 ohne Beschlußfassung auseinander mußten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 577.
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