Senat

[183] Senat (senatus d.h. Versammlung der Greise), der röm. Staatsrath, bestand unter Romulus aus 100 Mitgliedern, wurde durch Numa auf 200, durch Tarquinius Priscus auf 300 Mitglieder erhöht, bestand während der letzten Zeiten der Republik aus 600 (wahrscheinlich seit dem ältern Gracchus), was auch unter den Kaisern Normalzahl blieb. Ursprünglich erwählten die Könige die S.oren aus den adeligen (patricischen) Geschlechtern, zur Zeit der Republik die Konsuln, die Konsulartribunen, zuletzt die Censoren und zwar aus den Männern patric. u. plebej. Standes (daher die Anrede patres et conscripti, was sich bei dem Aufhören des Unterschieds des plebej. und patric. Standes in patres conscripti verwandelte), welche eines der höheren Staatsämter begleitet hatten; wenn dies nicht der Fall war, so mußte der künftige S.or ein bestimmtes Vermögen besitzen (unter Augustus 1200000 Sesterzien). Zusammenberufen wurde der S. von dem Könige, später von den Konsuln oder Konsulartribunen, in Abwesenheit der Konsuln von dem praetor urbanus; diese präsidirten auch der von ihnen zusammenberufenen Versammlung. In den bessern Zeiten der Republik war der S. die leitende Gewalt; seine Befugnisse waren sehr ausgedehnt: Aufsicht über das gesammte Religionswesen, Oberaufsicht über alle Magistrate, über das Finanzwesen; Oberleitung der Provincialverhältnisse, der auswärtigen Angelegenheiten, der Kriege; ursprünglich hatte der S. in legislativer Beziehung das Bestätigungs- u. Verwerfungsrecht gegenüber den Beschlüssen der Volksversammlung, auch übte er eine ausnahmsweise Gerichtsbarkeit in drängenden Fällen. Unter den Kaisern wurde der S. allmälig zu einer Art Reichstag u. besonders bei der Gesetzgebung beigezogen, daher die S.sbeschlüsse (senatus consulta) zu einer wichtigen Rechtsquelle wurden. Die wichtigsten solcher gesetzgeberischer S.serlasse, gewöhnlich nach dem Antragsteller oder Kaiser benannt, sind: senatus consultum Juventianum, Libonianum, Macedonianum, Orphitianum, Pegasianum, Plancianum, Silanianum, Tertyllianum, Trebellianum, Vellejanum.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 183.
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